Gewährleistung und Garantie: Was du als Verkäufer schuldest und was freiwillig ist
Die Gewährleistung schreibt das Gesetz vor, die Garantie gibst du freiwillig. Wer beides verwechselt, verspricht schnell mehr als nötig oder verliert Geld bei Reklamationen. Hier erfährst du, wann ein Mangel vorliegt, welche Rechte deine Kunden haben, welche Fristen gelten, was beim Verkauf an Verbraucher anders ist, wann du die Haftung beschränken darfst und wie du dir Kosten beim Lieferanten zurückholst.
Das Wichtigste in Kürze
- 2 Jahre
- Verjährung der Mängelansprüche beim Kauf (§ 438 BGB)
- 5 Jahre
- bei Bauwerken und eingebauten Baustoffen
- 1 Jahr
- Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern (§ 477 BGB)
- 2 Monate
- Mindestaufschub für deinen Rückgriff beim Lieferanten (§ 445b BGB)
- Gewährleistung: gesetzliche Haftung für Mängel bei Übergabe, gilt automatisch, in der Regel zwei Jahre.
- Garantie: freiwilliges Zusatzversprechen, Inhalt und Dauer bestimmt der Garantiegeber.
- Verbraucher: ein Jahr Beweislastumkehr, kein Ausschluss bei neuer Ware, Update-Pflicht bei Geräten mit Software.
- Geschäftskunden: Einschränkungen per AGB möglich, Kaufleute müssen Ware sofort prüfen und Mängel rügen.
- Rückgriff: Kosten aus Reklamationen holst du dir beim Lieferanten zurück.
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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt darin, dass die Gewährleistung als gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers automatisch gilt, während eine Garantie ein freiwilliges Versprechen ist, dessen Inhalt der Garantiegeber selbst festlegt.
Juristisch heißt die Gewährleistung „Mängelhaftung“ oder „Mängelrechte“ (§§ 434 ff. BGB). Sie richtet sich immer gegen deinen Vertragspartner, also gegen dich als Verkäufer, auch wenn du die Ware nicht selbst hergestellt hast. Eine Garantie kann der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter geben (§ 443 BGB). Sie tritt neben die Gewährleistung und ersetzt sie nie.
| Gewährleistung | Garantie | Kulanz | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | Gesetz | freiwillige Erklärung | freiwilliges Entgegenkommen |
| Gegen wen | Verkäufer | Garantiegeber (Verkäufer, Hersteller, Dritter) | wer sie gewährt |
| Wofür | Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren | was in der Garantie steht, oft auch später auftretende Mängel | nach Ermessen |
| Dauer | meist zwei Jahre, Bauwerk fünf Jahre | frei festgelegt | keine |
| Anspruch | ja | ja, nach Garantiebedingungen | nein |
Wann liegt ein Sachmangel vor?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht den vereinbarten Eigenschaften, nicht den üblichen objektiven Anforderungen oder nicht den Montageanforderungen entspricht (§ 434 BGB).
- Subjektive Anforderungen: Was ihr vereinbart habt, also Beschaffenheit, Menge, Qualität, Kompatibilität, die vorausgesetzte Verwendung sowie Zubehör und Anleitungen.
- Objektive Anforderungen: Die Ware muss sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und so beschaffen sein, wie es bei Sachen dieser Art üblich ist. Dazu zählen auch Aussagen in Werbung oder auf dem Etikett, auch die des Herstellers.
- Montage: Montierst du selbst falsch oder ist deine Montageanleitung fehlerhaft, ist das ein Mangel.
- Falschlieferung: Lieferst du eine andere Sache als vereinbart, steht das einem Sachmangel gleich.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe. Verschleiß durch normale Nutzung oder Schäden durch falsche Bedienung sind kein Mangel. Genau hier entstehen die meisten Streitfälle, und hier spielt die Beweislast eine große Rolle.
Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?
Bei einem Mangel kann der Käufer zuerst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatz, und erst wenn diese scheitert, vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern (§ 437 BGB).
- Nacherfüllung. Der Käufer wählt zwischen Reparatur und Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Kosten für Transport, Wege, Arbeit und Material trägst du (§ 439 Abs. 2 BGB). Hat der Käufer die Ware eingebaut, etwa Fliesen oder eine Armatur, musst du auch Aus- und Einbau bezahlen. Ist die gewählte Art nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, darfst du sie verweigern.
- Rücktritt oder Minderung. Scheitert die Nacherfüllung oder lässt du eine angemessene Frist verstreichen, kann der Käufer zurücktreten oder den Preis herabsetzen.
- Schadensersatz. Für Schäden, die über den Mangel hinausgehen, haftest du, wenn du den Mangel zu vertreten hast.
Lieferst du Ersatz, darfst du die mangelhafte Ware zurückverlangen und musst sie auf deine Kosten abholen (§ 439 Abs. 6 BGB). Für Werkleistungen wie Reparaturen oder Handwerksarbeiten gelten eigene Regeln, siehe Dienstvertrag oder Werkvertrag.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Die Gewährleistung beim Kauf gilt in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei Bauwerken und bei Baustoffen, die einen Mangel am Bauwerk verursacht haben, fünf Jahre (§ 438 BGB).
Bei Grundstücken beginnt die Frist mit der Übergabe. Für Rechte Dritter, die zur Herausgabe berechtigen, gelten 30 Jahre. Hast du einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährung, die erst mit Kenntnis des Käufers beginnt. Bei gebrauchter Ware kannst du die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen, aber nur, wenn du den Kunden vor Vertragsschluss eigens darauf hinweist. Außerdem muss die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Ein Satz in den AGB genügt dafür nicht.
Was gilt beim Verkauf an Verbraucher?
Beim Verkauf an Verbraucher gelten zusätzliche Schutzregeln, die du nicht zum Nachteil des Kunden abbedingen kannst, vor allem die Beweislastumkehr, die Update-Pflicht bei digitalen Elementen und strenge Grenzen für Abweichungen (§§ 474 ff. BGB).
- Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Bei lebenden Tieren sind es sechs Monate. Ist die dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart, gilt die Vermutung während der Bereitstellung, mindestens aber zwei Jahre.
- Aktualisierungspflicht (§ 475b BGB): Verkaufst du Waren mit digitalen Elementen, etwa Smartwatches, vernetzte Haushaltsgeräte oder Fahrzeuge mit Software, musst du dafür sorgen, dass nötige Updates bereitgestellt werden und der Kunde davon erfährt. Wie lange, ergibt sich aus dem, was der Kunde nach Art und Zweck der Ware erwarten kann. Installiert der Kunde ein Update nicht, obwohl du ihn über Verfügbarkeit und Folgen informiert hast, haftest du für den daraus folgenden Mangel nicht.
- Abweichungen nur ausdrücklich (§ 476 BGB): Verkaufst du B-Ware, Ausstellungsstücke oder Ware mit Macken, muss der Kunde vor dem Kauf eigens auf die konkrete Abweichung hingewiesen werden. Außerdem muss sie ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Im Onlineshop reicht ein vorausgefülltes Häkchen nicht.
- Versand (§ 475 BGB): Das Transportrisiko trägst du, bis die Ware beim Verbraucher ankommt, außer er beauftragt den Transporteur selbst.
Kannst du die Gewährleistung ausschließen?
Die Gewährleistung kannst du gegenüber Verbrauchern bei neuer Ware nicht ausschließen, gegenüber Unternehmern aber per Vertrag oder AGB einschränken, solange du keine Mängel arglistig verschweigst und keine Garantie übernommen hast.
Einen Haftungsausschluss kannst du nie geltend machen, wenn du einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hast (§ 444 BGB). Im Übrigen gilt:
| Kunde | Neue Ware | Gebrauchte Ware |
|---|---|---|
| Verbraucher | kein Ausschluss, keine Verkürzung unter zwei Jahre | Verkürzung auf ein Jahr nur mit eigenem Hinweis und gesonderter Vereinbarung |
| Unternehmer | Einschränkung per AGB möglich, Verjährung in AGB nicht unter ein Jahr, vollständiger Ausschluss in AGB meist unwirksam | weitgehender Ausschluss möglich |
| Privat an privat | Ausschluss möglich, außer bei Arglist oder Garantie | Ausschluss möglich, außer bei Arglist oder Garantie |
Die Grenze von einem Jahr für AGB steht in § 309 Nr. 8 Buchst. b BGB. Die Vorschrift gilt direkt nur gegenüber Verbrauchern, Gerichte ziehen sie über die allgemeine Inhaltskontrolle aber auch im Geschäftsverkehr heran. Wie AGB wirksam einbezogen werden, erklärt der Ratgeber AGB für Gründer.
Was musst du bei einer Garantie beachten?
Bei einer Garantie musst du beachten, dass du an genau das gebunden bist, was du versprichst, und dass eine Garantieerklärung gegenüber Verbrauchern bestimmte Pflichtinhalte haben muss (§ 479 BGB).
Eine Garantie kann eine Beschaffenheitsgarantie sein, etwa „wasserdicht bis 50 Meter“, oder eine Haltbarkeitsgarantie, etwa „drei Jahre Garantie auf den Motor“ (§ 443 BGB). Bei einer Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein Mangel in der Garantiezeit die Garantie auslöst. Auch Aussagen in der Werbung können eine Garantie begründen.
Gegenüber Verbrauchern muss die Garantieerklärung einfach und verständlich sein. Sie muss enthalten:
- Hinweis auf die gesetzlichen Mängelrechte, dass ihre Inanspruchnahme unentgeltlich ist und die Garantie sie nicht einschränkt,
- Name und Anschrift des Garantiegebers,
- das Verfahren, mit dem der Kunde die Garantie geltend macht,
- die Ware, für die die Garantie gilt,
- die Garantiebestimmungen, vor allem Dauer und räumlichen Geltungsbereich.
Die Erklärung muss dem Verbraucher spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, etwa als PDF oder Papier. Fehlt eine Angabe, bleibt die Garantie trotzdem wirksam. Kalkuliere Garantiekosten in deine Preise ein, siehe Preiskalkulation.
Kulanz ist dagegen eine freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht, etwa ein Umtausch nach Ablauf der Gewährleistung. Kennzeichne Kulanz als Einzelfallentscheidung, damit daraus keine Pflicht für die Zukunft entsteht.
Wie holst du dir Kosten beim Lieferanten zurück?
Kosten aus der Mängelhaftung gegenüber deinem Kunden holst du dir beim Lieferanten mit dem Verkäuferrückgriff zurück, wenn der Mangel bei neu hergestellter Ware schon bei Lieferung an dich vorlag (§ 445a BGB).
Du kannst die Aufwendungen ersetzt verlangen, die du deinem Kunden für die Nacherfüllung tragen musstest, etwa Transport, Arbeitszeit, Material oder Aus- und Einbau. Musstest du die Ware zurücknehmen oder hat der Kunde gemindert, brauchst du deinem Lieferanten keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Das gilt entlang der ganzen Lieferkette, solange alle Beteiligten Unternehmer sind.
Deine Rückgriffsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung an dich. Die Verjährung tritt aber frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem du die Ansprüche deines Kunden erfüllt hast (§ 445b BGB). Die Rügepflicht nach § 377 HGB gilt trotzdem. Bewahre Lieferscheine, Prüfprotokolle und Reklamationsunterlagen deshalb sorgfältig auf.
Wie grenzt sich die Gewährleistung von der Produkthaftung ab?
Die Gewährleistung betrifft Mängel an der verkauften Ware selbst, richtet sich gegen den Verkäufer, die Produkthaftung dagegen Personen- und Sachschäden, die ein fehlerhaftes Produkt an anderen Rechtsgütern verursacht, und richtet sich vor allem gegen den Hersteller.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller ohne Verschulden, wenn durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, verletzt oder eine andere Sache beschädigt wird (§ 1 ProdHaftG). Als Hersteller gilt unter Umständen auch, wer Ware unter eigenem Namen vertreibt oder von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einführt. Was das für dich bedeutet und wie du dich absicherst, steht im Ratgeber Produkthaftpflicht. Folgeschäden aus deiner eigenen Arbeit deckt die Betriebshaftpflicht, nicht aber den Ersatz der mangelhaften Ware selbst.
Gewährleistung, AGB sowie Reklamationsabläufe gehören in jeden Businessplan für Handel oder Handwerk. Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Verträge, Versicherungen und Organisation, 1:1, online, bundesweit. Ob du gefördert werden kannst, zeigt der Fördercheck, über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 434 BGB – Sachmangel
- § 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln
- § 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche
- § 439 BGB – Nacherfüllung
- § 443 BGB – Garantie
- § 444 BGB – Haftungsausschluss
- § 445a BGB – Rückgriff des Verkäufers
- § 445b BGB – Verjährung von Rückgriffsansprüchen
- § 474 BGB – Verbrauchsgüterkauf
- § 475 BGB – Anwendbare Vorschriften
- § 475b BGB – Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen (Aktualisierungspflicht)
- § 476 BGB – Abweichende Vereinbarungen
- § 477 BGB – Beweislastumkehr
- § 479 BGB – Sonderbestimmungen für Garantien
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 8 Buchst. b)
- § 377 HGB – Untersuchungs- und Rügepflicht
- § 1 ProdHaftG – Haftung
Kurz beantwortet
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren. Eine Garantie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen von Verkäufer, Hersteller oder einem Dritten, dessen Inhalt und Dauer der Garantiegeber selbst bestimmt.
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung beim Kauf gilt in der Regel zwei Jahre ab Ablieferung. Bei Bauwerken und Baustoffen, die einen Mangel am Bauwerk verursacht haben, sind es fünf Jahre.
Kann ich die Gewährleistung ausschließen?
Gegenüber Verbrauchern kannst du die Gewährleistung beim Verkauf neuer Ware nicht ausschließen. Gegenüber Unternehmern kannst du sie per AGB einschränken, etwa die Frist für neue Sachen auf ein Jahr verkürzen, ein vollständiger Ausschluss in AGB ist aber meist unwirksam.
Was bedeutet Beweislastumkehr?
Beweislastumkehr bedeutet, dass bei einem Mangel, der sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe zeigt, vermutet wird, dass er schon bei Übergabe vorlag. Das gilt nur beim Verkauf an Verbraucher, und du müsstest als Verkäufer das Gegenteil beweisen.
Muss ich eine Garantie geben?
Nein, eine Garantie musst du nicht geben. Gibst du eine, muss die Garantieerklärung gegenüber Verbrauchern einfach und verständlich sein und auf die gesetzlichen Rechte hinweisen, die unentgeltlich und unabhängig von der Garantie bestehen.
Was ist Kulanz?
Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen ohne rechtliche Pflicht, etwa ein Umtausch nach Ablauf der Gewährleistung. Auf Kulanz besteht kein Anspruch, und sie sollte als Einzelfallentscheidung gekennzeichnet sein.
Muss ich Updates für verkaufte Geräte liefern?
Ja, beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen an Verbraucher musst du dafür sorgen, dass nötige Updates bereitgestellt werden. Die Pflicht gilt so lange, wie der Verbraucher es nach Art und Zweck der Ware erwarten kann.
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