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Website-Baukasten im Vergleich: so findest du das passende System

Website-Baukästen versprechen eine fertige Seite in wenigen Stunden, Content-Management-Systeme mehr Freiheit. Welches System passt, hängt weniger von Werbeversprechen ab als von nüchternen Kriterien: Wo liegen die Daten, kannst du deine Inhalte mitnehmen, wie lange bindest du dich? Hier bekommst du einen neutralen Vergleich ohne Testsieger.

Das Wichtigste in Kürze

12.09.2025
Wechselregeln des Data Act gelten, auch für Software als Dienst
30 Tage
Übergangszeit beim Anbieterwechsel im Standardfall
12.01.2027
ab dann keine Wechselentgelte mehr
Art. 28
DSGVO: Vertrag zur Auftragsverarbeitung
  • Baukasten: Software, Hosting und Vorlagen aus einer Hand, schnell startklar, aber an den Anbieter gebunden.
  • CMS: mehr Freiheit und Kontrolle, dafür bist du für Hosting, Updates und Sicherheit selbst verantwortlich.
  • Datenschutz: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) und Klarheit über den Serverstandort.
  • Wechsel: Seit dem 12.09.2025 gelten EU-Regeln zum Anbieterwechsel bei Cloud-Diensten, ab dem 12.01.2027 ohne Wechselentgelte.
  • Keine Testsieger: Das passende System hängt von deinem Vorhaben ab, nicht von Ranglisten.

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Inhalt dieser Seite

Was ist ein Website-Baukasten?

Ein Website-Baukasten ist ein Onlinedienst, mit dem du ohne Programmierkenntnisse aus fertigen Vorlagen eine Website zusammenstellst, wobei Software, Hosting und Sicherheitsupdates vom Anbieter kommen.

Du arbeitest im Browser, ziehst Bausteine auf die Seite und tauschst Texte und Bilder aus. Bekannte Beispiele sind Wix, Jimdo oder Squarespace, viele Hoster bieten eigene Baukästen an. Du zahlst meist ein monatliches oder jährliches Entgelt. Die Website läuft nur, solange du den Tarif bezahlst.

Ein Content-Management-System, kurz CMS, ist dagegen eine Software, die du auf einem eigenen Webspace installierst und selbst verwaltest. Das bekannteste Beispiel ist WordPress. Daneben gibt es gehostete Varianten, bei denen der Anbieter das CMS für dich betreibt.

Baukasten oder CMS: Worin unterscheiden sie sich?

Ein Baukasten und ein selbst betriebenes CMS unterscheiden sich vor allem darin, wer für Technik und Sicherheit verantwortlich ist, wie frei du gestalten kannst und wie leicht du später den Anbieter wechselst.

KriteriumWebsite-BaukastenSelbst betriebenes CMS
Startschnell, ohne TechnikwissenEinrichtung von Hosting und Software nötig
Gestaltungim Rahmen der Vorlagenweitgehend frei, mit Themes und Erweiterungen
Updates und Sicherheitübernimmt der Anbieterdeine Aufgabe oder die deines Dienstleisters
Datenschutzabhängig vom Anbieter und seinem ServerstandortHosting und eingebundene Dienste selbst wählbar
Umzug zu anderem Anbieteroft nur Inhalte, kein fertiges Designmeist vollständig möglich
Kostenlaufendes Abo, Zusatzfunktionen oft extraHosting, Domain, ggf. Lizenzen und Wartung

Für eine kleine Website mit wenigen Seiten ist ein Baukasten oft der pragmatische Start. Planst du einen größeren Auftritt, viele eigene Inhalte oder später einen Shop, lohnt sich ein genauer Blick auf CMS-Lösungen. Was dabei auf dich zukommt, erklärt der Ratgeber Webhosting für Gründer.

Welche Kriterien zählen beim Vergleich?

Beim Vergleich von Website-Baukästen zählen neben Preis und Design vor allem Serverstandort, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Exportmöglichkeiten, Vertragslaufzeit, Funktionen für Pflichtangaben und die Einbindung von Drittanbietern.

  • Eigene Domain im Tarif enthalten oder einbindbar, ohne Werbung des Anbieters
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung abrufbar
  • Serverstandort und Unterauftragnehmer offen benannt
  • Export von Texten, Bildern und Formulardaten möglich
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisanpassungen klar geregelt
  • Einwilligungsbanner, das nicht notwendige Dienste erst nach Zustimmung lädt
  • Impressum und Datenschutzerklärung auf jeder Seite verlinkbar
  • Funktionen für Barrierefreiheit, etwa Alternativtexte und Überschriftenstruktur
  • Mobile Darstellung und Ladezeit
  • Erreichbarer Support in deiner Sprache

Teste zwei oder drei Systeme mit einer kostenlosen Probephase, bevor du dich festlegst. Baue dabei dieselbe Beispielseite mit Startseite, Leistungsseite und Kontaktformular. So merkst du schnell, wie gut du mit der Bedienung zurechtkommst, wie die Seite auf dem Smartphone aussieht und ob die Funktionen reichen, die du in einem Jahr brauchst. Notiere für jedes System die Antworten auf die Punkte der Checkliste. Preise und Tarife ändern sich häufig, vergleiche deshalb immer die aktuellen Angebote direkt beim Anbieter und lies die Vertragsbedingungen, bevor du bezahlst.

Was gilt beim Datenschutz für Baukästen?

Beim Datenschutz bleibst du für deine Baukasten-Website selbst verantwortlich, brauchst mit dem Anbieter in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und musst bei Servern außerhalb der EU eine Grundlage für die Übermittlung haben.

Der Baukasten-Anbieter verarbeitet die Daten deiner Besucher, etwa IP-Adressen oder Formularanfragen, in deinem Auftrag. Dafür ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig. Liegen Server oder Unterauftragnehmer außerhalb der EU, gelten die Regeln zur Übermittlung in Drittländer (Art. 44 ff. DSGVO). Für die USA hat die EU-Kommission 2023 einen Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework erlassen. Er deckt Übermittlungen an US-Unternehmen ab, die sich danach zertifiziert haben. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Anbieter zertifiziert ist oder Standardvertragsklauseln anbietet.

Viele Baukästen binden Schriftarten, Karten, Videos oder Statistik von Drittanbietern ein. Werden dabei Informationen auf dem Gerät deiner Besucher gespeichert oder ausgelesen, die für den Dienst nicht unbedingt erforderlich sind, brauchst du vorher eine Einwilligung (§ 25 TDDDG). Mehr dazu in den Ratgebern Datenschutz für die Website und Cookie-Banner und Einwilligung.

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Wie gebunden bist du an deinen Baukasten?

An deinen Baukasten bist du über Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und vor allem die Technik gebunden, denn Design und Funktionen lassen sich meist nicht einfach zu einem anderen System mitnehmen.

Der Data Act der EU (Verordnung (EU) 2023/2854) erleichtert seit dem 12.09.2025 den Wechsel zwischen Cloud-Diensten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur fallen darunter auch Dienste nach dem Modell „Software als Dienst“, unabhängig von der Größe des Anbieters. Im Standardfall hat der Anbieter nach deiner Wechselankündigung bis zu zwei Monate Zeit zur Vorbereitung, danach folgt eine Übergangszeit von höchstens 30 Kalendertagen. Bis zum 11.01.2027 dürfen Anbieter nur unmittelbar wechselbedingte Kosten berechnen, ab dem 12.01.2027 gar keine Wechselentgelte mehr. Ausgenommen sind unter anderem individuell zugeschnittene Dienste.

Der Data Act hilft beim Datenexport, verwandelt ein Baukasten-Design aber nicht in eine Vorlage für ein anderes System. Rechne bei einem Wechsel deshalb damit, Seiten neu aufzubauen.

Welche Pflichten bleiben bei dir?

Bei dir bleiben alle Pflichten als Website-Betreiber, auch wenn der Baukasten die Technik stellt: Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen, Bildrechte und je nach Angebot Barrierefreiheit.

  • Impressum: Für geschäftsmäßige Websites nach § 5 DDG, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.
  • Datenschutzerklärung: passend zu den Diensten, die der Baukasten tatsächlich einbindet.
  • Bilder und Texte: Vorlagenbilder des Anbieters nur im Rahmen seiner Lizenzbedingungen, fremde Bilder nur mit Lizenz.
  • Barrierefreiheit: Schließen Verbraucher über deine Website Verträge, kann das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz greifen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Details im Ratgeber Barrierefreiheit von Websites und Shops.

Mustertexte aus dem Baukasten ersetzen keine Prüfung. Trage Angaben selbst ein und kontrolliere, ob sie zu deinem Unternehmen passen. Grundlagen dazu findest du in Impressum und Datenschutz für Gründer.

Wer hilft dir bei der Wahl und beim Aufbau?

Bei der Wahl des Baukastens und beim Aufbau deiner Website helfen dir ein gefördertes Gründungscoaching, ein Website-Coaching oder ein Dienstleister, der System, Struktur und Pflichtangaben mit dir gemeinsam festlegt.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching deine Website in Modul 7 Website erstellen planen und in Modul 9 Digitalisierung und KI passende digitale Werkzeuge auswählen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Hast du schon gegründet, begleitet dich das Website Coaching beim Aufbau mit dem System deiner Wahl. Willst du die Seite danach selbst aktuell halten, passt der KI-Kurs Website und Shop selbst pflegen. Firmenkompass empfiehlt keinen bestimmten Anbieter und macht keine Rechtsberatung, begleitet dich aber technisch und organisatorisch. Wenn du lieber beauftragen willst, lies Website erstellen lassen oder selbst bauen.

Du willst wissen, welches System zu deinem Vorhaben passt? Sprich mit uns im kostenlosen Erstgespräch.

Christian BerglerFragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist besser, Baukasten oder WordPress?

Ein Baukasten ist besser, wenn du schnell und ohne Technikaufwand eine überschaubare Seite willst. Ein selbst gehostetes CMS wie WordPress passt besser, wenn du mehr Freiheit, eigene Erweiterungen und volle Kontrolle über Daten und Hosting brauchst, dafür aber Updates und Sicherheit selbst verantwortest.

Brauche ich mit einem Website-Baukasten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja, in der Regel brauchst du mit einem Website-Baukasten einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, weil der Anbieter personenbezogene Daten deiner Besucher in deinem Auftrag verarbeitet. Viele Anbieter stellen ihn im Kundenkonto bereit.

Darf ich einen Baukasten mit Servern in den USA nutzen?

Ein Baukasten mit Servern in den USA ist nicht automatisch verboten. Du brauchst aber eine Grundlage für die Datenübermittlung, etwa die Zertifizierung des Anbieters nach dem EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln, und musst darüber in der Datenschutzerklärung informieren.

Kann ich meine Website später aus dem Baukasten mitnehmen?

Deine Website kannst du aus einem Baukasten oft nur teilweise mitnehmen. Texte und Bilder lassen sich meist exportieren, Design und Funktionen häufig nicht. Prüfe die Exportmöglichkeiten vor dem Start.

Wie lange binde ich mich an einen Baukasten?

Die Bindung an einen Baukasten hängt vom gewählten Tarif ab, oft gibt es Monats- und Jahresverträge. Als Unternehmer gelten für dich die Verbraucherschutzregeln zu Laufzeiten nicht automatisch, lies deshalb Laufzeit, Kündigungsfrist und Preis­anpassungsklauseln vor dem Abschluss.

Ist ein kostenloser Baukasten für Gründer geeignet?

Ein kostenloser Baukasten ist für einen ersten Test geeignet, für einen geschäftlichen Auftritt meist nicht. Kostenlose Tarife zeigen oft Werbung des Anbieters, erlauben keine eigene Domain oder schränken Funktionen ein.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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