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Website-Kosten im Businessplan: einmalig, laufend und steuerlich richtig eingeplant

Eine Website kostet nicht nur beim Start Geld. Hosting, Lizenzen, Wartung und Änderungen fallen jedes Jahr wieder an. Hier liest du, wie du Website-Kosten im Businessplan aufteilst, wie sie steuerlich behandelt werden und wie du sie im Liquiditätsplan so einträgst, dass dich keine Abbuchung überrascht.

Das Wichtigste in Kürze

800 €
Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (netto)
250–1.000 €
Sammelposten, aufgelöst über fünf Jahre
1 Jahr
Nutzungsdauer für Computerhardware und Software laut BMF
  • Zwei Töpfe: Erstellung gehört in den Kapitalbedarf, Hosting, Lizenzen und Wartung in die laufenden Kosten.
  • Laufende Kosten: sind in der Regel sofort Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG).
  • Erstellung: bis 800 € netto als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort absetzbar, darüber Einordnung mit Steuerberatung klären.
  • Vorsteuer: nur mit Regelbesteuerung abziehbar, Kleinunternehmer planen brutto.
  • Liquidität: Anzahlungen und Jahresabos im Monat der Zahlung eintragen, nicht verteilt.

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Inhalt dieser Seite

Welche Website-Kosten gehören in den Businessplan?

In den Businessplan gehören alle Website-Kosten, also die einmaligen Kosten für Konzept, Design und Umsetzung ebenso wie die laufenden Kosten für Hosting, Domain, Lizenzen, Wartung und inhaltliche Änderungen.

Viele Gründerinnen und Gründer planen nur den Startpreis ein. Die Website verursacht aber jedes Jahr Kosten, und genau die fehlen später im Liquiditätsplan. Teile die Posten deshalb sauber auf:

KostenartBeispieleIm Businessplan
EinmaligKonzept, Design, Umsetzung, Texte, Fotos, Logo, Einrichtung von Domain und E-MailKapitalbedarf zum Start
Laufend festHosting oder Baukasten-Abo, Domain, E-Mail-Postfächer, Lizenzen für Themes und ErweiterungenFixkosten, monatlich oder jährlich
Laufend variabelWartung nach Aufwand, Änderungen, neue Seiten, FotosRücklage oder Budget pro Jahr
MarketingSuchmaschinenoptimierung, Anzeigen, Texte für Blog und RatgeberMarketingbudget

Wie du Fixkosten und variable Kosten grundsätzlich trennst, erklärt der Ratgeber Fixkosten und variable Kosten. Wie du überhaupt zu realistischen Zahlen kommst, liest du in Website erstellen lassen oder selbst bauen.

Wie kommst du zu realistischen Zahlen?

Zu realistischen Website-Zahlen kommst du über konkrete Angebote, die auf demselben Briefing beruhen, und nicht über Durchschnittswerte aus dem Internet, weil Preise je nach Umfang stark schwanken.

  1. Briefing schreiben. Ziel, Seiten, Funktionen und Inhalte festlegen.
  2. Angebote einholen. Zwei bis drei Angebote mit getrennten Preisen für Erstellung und laufende Leistungen.
  3. Tarife prüfen. Bei Baukästen und Hosting den Preis nach der ersten Laufzeit ansehen, nicht nur den Einstiegspreis.
  4. Eigenleistung bewerten. Zeit für Texte, Fotos und Pflege einplanen, auch wenn sie kein Geld kostet.
  5. Puffer einrechnen. Änderungen und Nachbesserungen nach dem Start kommen fast immer.
  6. Quellen dokumentieren. Angebote dem Businessplan beilegen oder darauf verweisen.

Für Agentur, Jobcenter oder Bank zählt, dass deine Zahlen nachvollziehbar sind. Ein beigefügtes Angebot überzeugt mehr als eine geschätzte Pauschale. Wie der Zahlenteil insgesamt aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen.

Wie werden Website-Kosten steuerlich behandelt?

Steuerlich werden laufende Website-Kosten in der Regel sofort als Betriebsausgaben abgezogen, während die Erstellung je nach Höhe und Einordnung sofort absetzbar ist oder über mehrere Jahre abgeschrieben wird.

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu gehören Hosting, Domain, Baukasten-Abo, Wartung und kleinere Änderungen. Bei der Erstellung einer Website entsteht dagegen oft ein immaterielles Wirtschaftsgut, das du länger als ein Jahr nutzt.

  • Bis 800 € netto: Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis zu diesem Betrag kannst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Sammelposten: Wahlweise fasst du Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € netto in einem Sammelposten zusammen und löst ihn über fünf Jahre auf (§ 6 Abs. 2a EStG).
  • Darüber: Abschreibung über die Nutzungsdauer (§ 7 EStG).

Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu (BMF-Schreiben vom 22.02.2022). Websites nennt das Schreiben nicht ausdrücklich. Ob deine Website als solche Software gilt oder über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben wird, ist deshalb eine Frage des Einzelfalls. Kläre sie mit deiner Steuerberatung, bevor du im Businessplan mit dem vollen Sofortabzug rechnest. Mehr zu den Grundlagen in den Ratgebern Abschreibung (AfA) und Betriebsausgaben absetzen.

Was gilt bei der Umsatzsteuer?

Bei der Umsatzsteuer kannst du die Steuer aus Website-Rechnungen nur als Vorsteuer abziehen, wenn du regelbesteuert bist, als Kleinunternehmer planst du dagegen immer mit Bruttobeträgen.

Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze nach § 19 UStG steuerfrei, deshalb ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Trag die Website-Kosten dann brutto in den Finanzplan ein. Bist du regelbesteuert, planst du netto und berücksichtigst die Vorsteuer im Liquiditätsplan, weil das Finanzamt sie erst später erstattet. Was die Kleinunternehmerregelung insgesamt bedeutet, erklärt der Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

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Wie trägst du Website-Kosten in den Liquiditätsplan ein?

Im Liquiditätsplan trägst du Website-Kosten in dem Monat ein, in dem das Geld tatsächlich abfließt, also Anzahlungen, Schlussrechnung und Jahresabos jeweils zum Zahlungstermin und nicht gleichmäßig verteilt.

Der Liquiditätsplan zeigt, ob dein Konto jeden Monat im Plus bleibt. Abschreibungen spielen dort keine Rolle, entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt. Ein Jahresabo für Hosting oder Baukasten belastet dein Konto auf einen Schlag, auch wenn es steuerlich über das Jahr verteilt wirkt.

Plane außerdem einen Puffer für ungeplante Änderungen ein. Wie viel Reserve sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Liquiditätsreserve. Willst du deinen Liquiditätsplan prüfen lassen, hilft der Liquiditätsplan für zwölf Monate.

Welche Fehler passieren bei Website-Kosten im Businessplan?

Bei Website-Kosten im Businessplan passieren vor allem drei Fehler: Laufende Kosten fehlen, Einstiegspreise werden mit Dauerpreisen verwechselt, und die Steuer wird falsch eingeplant.

  • Laufende Kosten für Hosting, Domain, Lizenzen und Wartung für jedes Planjahr eingetragen
  • Preise nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit berücksichtigt
  • Kosten für Texte, Fotos und Logo nicht vergessen
  • Brutto oder netto passend zu deiner Umsatzsteuer-Situation
  • Jahreszahlungen im Liquiditätsplan zum Zahlungstermin
  • Steuerliche Einordnung der Erstellungskosten mit Steuerberatung abgestimmt
  • Angebote als Beleg für die Zahlen vorhanden

Wer hilft dir bei Website und Businessplan?

Bei Website und Businessplan hilft dir ein gefördertes Gründungscoaching, in dem du Website, Kostenplanung und Zahlenteil gemeinsam mit erfahrenen Beraterinnen und Beratern aufeinander abstimmst.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching die Zahlen in Modul 3 Businessplan Zahlen erarbeiten und deine Website in Modul 7 Website erstellen planen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Den Aufbau des gesamten Plans zeigt der Ratgeber Businessplan erstellen.

Soll Firmenkompass die Website umsetzen, findest du im Shop zum Beispiel Website Basic. Firmenkompass macht keine Steuer- oder Rechtsberatung, unterstützt dich aber bei Planung, Kalkulation und Umsetzung.

Du willst deine Website-Kosten sauber im Businessplan haben? Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen.

Markus StolzenburgFragen dazu? Dein CoachMarkus StolzenburgCoach für digitale Geschäftsmodelle
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie viel sollte ich für meine Website im Businessplan einplanen?

Wie viel du für deine Website einplanst, hängt von Umfang, Funktionen und Eigenleistung ab. Hol dir zwei bis drei Angebote auf Grundlage desselben Briefings ein und übernimm die Werte mit Quelle in den Businessplan, getrennt nach einmaligen und laufenden Kosten.

Kann ich meine Website sofort absetzen?

Laufende Website-Kosten wie Hosting, Domain oder Wartung setzt du sofort als Betriebsausgaben ab. Bei den Erstellungskosten hängt es davon ab, ob ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens entsteht und wie hoch die Kosten sind. Bis 800 € netto ist der Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut möglich, darüber klärst du die Einordnung am besten mit deiner Steuerberatung.

Gilt die einjährige Nutzungsdauer für Software auch für eine Website?

Ob die einjährige Nutzungsdauer auch für eine individuell erstellte Website gilt, regelt das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 nicht ausdrücklich. Das Schreiben spricht von Betriebs- und Anwendersoftware. Kläre die Einordnung deiner Website mit deiner Steuerberatung.

Kann ich Website-Kosten vor der Gründung absetzen?

Ja, Website-Kosten vor der Gründung kannst du als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen, wenn sie mit deiner späteren Selbstständigkeit zusammenhängen. Bewahre die Rechnungen auf.

Bekomme ich die Umsatzsteuer auf Website-Kosten zurück?

Die Umsatzsteuer auf Website-Kosten kannst du als Vorsteuer abziehen, wenn du regelbesteuert bist und eine ordnungsgemäße Rechnung hast. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, ist kein Vorsteuerabzug möglich, dann planst du mit Bruttobeträgen.

Gehören Website-Kosten in die Gründungskosten oder in die laufenden Kosten?

Website-Kosten gehören in beide Bereiche: Erstellung und Einrichtung in den Kapitalbedarf zum Start, Hosting, Domain, Lizenzen und Wartung in die laufenden Kosten jedes Jahres.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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