Website erstellen lassen oder selbst bauen: Kosten, Ablauf und Rechte
Ob du deine Website selbst baust, einen Freelancer beauftragst oder eine Agentur: Entscheidend sind ein klares Briefing, ein schriftlicher Auftrag und die Frage, wem die Website am Ende gehört. Hier liest du, wie du die passende Lösung findest, wie ein Projekt abläuft und worauf du bei Abnahme und Nutzungsrechten achtest.
Das Wichtigste in Kürze
- § 640 BGB
- Abnahme des fertigen Werks
- 5 %
- vermutete Vergütung für nicht erbrachte Leistung bei Kündigung (§ 648 BGB)
- § 31 UrhG
- Nutzungsrechte schriftlich regeln
- Drei Wege: selbst mit Baukasten oder Content-Management-System, mit einem Freelancer oder mit einer Agentur.
- Briefing zuerst: Ziel, Zielgruppe, Seiten, Funktionen und Inhalte festlegen, bevor du Angebote einholst.
- Vertrag: Website-Projekte werden meist als Werkvertrag eingeordnet, mit Abnahme (§ 640 BGB) und Mängelrechten.
- Rechte sichern: Nutzungsrechte an Design, Code, Texten und Bildern schriftlich regeln (§ 31 UrhG).
- Zugänge: Domain, Hosting und Administratorzugang sollten auf dich laufen.
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Website selbst bauen oder erstellen lassen?
Ob du deine Website selbst baust oder erstellen lässt, hängt vor allem von deinem Zeitbudget, den gewünschten Funktionen und deiner Bereitschaft ab, die Website dauerhaft selbst zu pflegen.
Für eine einfache Visitenkarte mit Angebot, Kontakt und Pflichtseiten reicht oft ein Baukasten. Brauchst du Buchungen, einen Mitgliederbereich, mehrere Sprachen oder einen Shop, steigt der Aufwand schnell. Dann lohnt sich Unterstützung. Wichtig: Auch eine beauftragte Website musst du später pflegen oder pflegen lassen.
| Weg | Passt, wenn … | Darauf achten |
|---|---|---|
| Selbst mit Baukasten | du eine einfache Seite brauchst und gern selbst gestaltest | Zeit für Einarbeitung, Abo-Bindung, Exportmöglichkeiten |
| Selbst mit CMS wie WordPress | du flexibel bleiben und technisch dazulernen willst | Hosting, Updates, Backups und Sicherheit liegen bei dir |
| Freelancer | du persönliche Betreuung und ein überschaubares Budget willst | Vertretung bei Ausfall, Dokumentation, Übergabe der Zugänge |
| Agentur | du mehrere Leistungen brauchst, etwa Design, Texte, Fotos und SEO | klarer Leistungsumfang, feste Ansprechperson, laufende Kosten |
Welche Systeme es gibt und wie du sie neutral vergleichst, liest du im Ratgeber Website-Baukasten im Vergleich. Wie du mit KI schnell einen ersten Entwurf baust, zeigt Website mit KI erstellen.
Wie schreibst du ein gutes Briefing für deine Website?
Ein gutes Briefing für deine Website beschreibt Ziel, Zielgruppe, Seitenstruktur, Funktionen, vorhandene Inhalte und Termine so konkret, dass verschiedene Anbieter auf derselben Grundlage vergleichbare Angebote machen können.
Ein Briefing ist eine kurze schriftliche Beschreibung deines Vorhabens. Es schützt dich vor Missverständnissen und ist später der Maßstab für die Abnahme. Diese Punkte gehören hinein:
- Ziel der Website: Anfragen, Terminbuchungen, Verkäufe oder Information
- Zielgruppe und Einzugsgebiet
- Geplante Seiten, zum Beispiel Start, Leistungen, Über mich, Kontakt, Impressum, Datenschutz
- Funktionen wie Kontaktformular, Terminbuchung, Newsletter, Shop oder Mehrsprachigkeit
- Vorhandene Inhalte: Logo, Farben, Texte, Fotos, Referenzen
- Wer liefert Texte und Bilder, und wer prüft sie?
- Domain, E-Mail und Hosting: vorhanden oder neu?
- Wunschtermin für den Start und dein Budgetrahmen
- Wer pflegt die Seite nach dem Start?
Wie läuft ein Website-Projekt ab?
Ein Website-Projekt läuft meist in festen Schritten ab: Briefing, Angebot, Konzept, Design, Umsetzung, Test, Abnahme und Veröffentlichung, danach folgen Pflege und Weiterentwicklung.
- Angebote einholen. Schicke dasselbe Briefing an mehrere Anbieter und vergleiche Leistungsumfang, Zeitplan und laufende Kosten.
- Auftrag schriftlich fassen. Leistungen, Termine, Vergütung, Korrekturschleifen, Nutzungsrechte und Übergabe der Zugänge festhalten.
- Konzept und Seitenstruktur. Welche Seiten gibt es, wie führen sie zur Anfrage oder zum Kauf?
- Design-Entwurf. Erst einen Entwurf freigeben, dann umsetzen lassen. Das spart Änderungsrunden.
- Umsetzung und Inhalte. Texte, Bilder und Pflichtseiten einbauen.
- Test. Auf Smartphone, Tablet und Computer prüfen, Formulare testen, Ladezeit und eingebundene Dienste kontrollieren.
- Abnahme und Start. Mängel schriftlich festhalten, dann abnehmen und veröffentlichen.
- Übergabe. Zugänge, Dokumentation und eine kurze Einweisung in die Pflege erhalten.
Ein Kostenanschlag ist eine Schätzung, kein Festpreis. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss dich der Anbieter unverzüglich informieren (§ 649 BGB). Willst du Planungssicherheit, vereinbare einen Festpreis für einen klar beschriebenen Umfang.
Was kostet es, eine Website erstellen zu lassen?
Was es kostet, eine Website erstellen zu lassen, hängt vor allem von Seitenzahl, Funktionen, individuellem Design sowie davon ab, wer Texte und Bilder liefert, deshalb schwanken Angebote stark.
Seriöse Pauschalpreise gibt es kaum, weil jedes Projekt anders ist. Vergleiche Angebote deshalb nur auf Grundlage desselben Briefings. Achte neben dem Einmalpreis auf die laufenden Kosten: Domain, Hosting, Lizenzen für Themes oder Erweiterungen, Wartung und Änderungen. Diese Posten fallen jedes Jahr an, auch wenn die Website längst fertig ist.
- Einmalig: Konzept, Design, Umsetzung, Texte, Fotos, Einrichtung von Domain und E-Mail.
- Laufend: Hosting, Domain, Lizenzen, Updates, Backups, inhaltliche Änderungen.
- Oft vergessen: eigene Zeit für Inhalte, Korrekturen und die Pflege nach dem Start.
Wie du diese Kosten in deinen Businessplan und Liquiditätsplan einträgst und steuerlich einordnest, erklärt der Ratgeber Website-Kosten im Businessplan.
Was gilt rechtlich beim Auftrag für eine Website?
Rechtlich wird ein Auftrag für eine Website meist als Werkvertrag eingeordnet, bei dem der Dienstleister ein funktionierendes Ergebnis schuldet und du das fertige Werk abnehmen und bezahlen musst.
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, nicht nur Arbeitszeit (§ 631 BGB). Wie dein Vertrag einzuordnen ist, hängt aber von der konkreten Vereinbarung ab. Laufende Betreuung oder Stundenkontingente können anders zu bewerten sein.
Abnahme
Mit der Abnahme bestätigst du, dass die Website im Wesentlichen vertragsgemäß ist (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel darfst du sie nicht verweigern. Setzt dir der Dienstleister nach Fertigstellung eine angemessene Frist und reagierst du nicht oder verweigerst die Abnahme, ohne mindestens einen Mangel zu nennen, gilt die Website als abgenommen. Kennst du einen Mangel bei der Abnahme, behalte dir deine Rechte ausdrücklich vor, sonst verlierst du einen Teil davon.
Mängel und Kündigung
Funktioniert etwas nicht wie vereinbart, kannst du zunächst Nacherfüllung verlangen, also eine Korrektur (§ 634 BGB). Bis zur Fertigstellung darfst du den Auftrag jederzeit kündigen. Der Dienstleister behält dann grundsätzlich seine Vergütung, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz 5 % der Vergütung (§ 648 BGB).
Datenschutz
Hostet oder betreut der Dienstleister deine Website und hat er dabei Zugriff auf personenbezogene Daten, etwa auf Formularanfragen, brauchst du in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Für Impressum und Datenschutzerklärung bleibst du als Betreiber verantwortlich. Mehr dazu in Impressum und Datenschutz für Gründer.
Wem gehören Design, Code, Texte und Bilder?
Design, Code, Texte und Bilder deiner Website gehören zunächst ihren Urhebern, du bekommst daran nur die Nutzungsrechte, die dir im Vertrag eingeräumt werden oder sich aus dem Vertragszweck ergeben.
Urheberrechtlich geschützt sind unter anderem Texte, Fotos, Grafiken und auch Computerprogramme (§ 69a UrhG). Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich sein und räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden (§ 31 UrhG). Sind die Nutzungsarten nicht einzeln genannt, richtet sich der Umfang nach dem gemeinsamen Vertragszweck. Für dich heißt das: Was nicht klar geregelt ist, kann später zum Streit führen, etwa wenn du den Anbieter wechselst oder dein Logo auch auf Fahrzeugen nutzen willst.
- Umfang der Nutzungsrechte an Design, Code, Texten und Grafiken schriftlich festhalten
- Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung durch andere Dienstleister vereinbaren
- Lizenzen für gekaufte Themes, Schriften, Erweiterungen und Stockfotos auf deinen Namen
- Herausgabe der Daten und Dateien bei Vertragsende regeln
- Domain, Hosting und Administratorzugang auf dich registrieren lassen
Was du bei Fotos, Texten und Musik von Dritten beachten musst, erklärt der Ratgeber Bilder, Texte und Musik auf der Website.
Wer hilft dir beim Aufbau deiner Website?
Beim Aufbau deiner Website hilft dir ein gefördertes Gründungscoaching, ein Website-Coaching zum Selbermachen oder ein Dienstleister, der die Website technisch umsetzt und dich bei Inhalten begleitet.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching deine Website in Modul 7 Website erstellen planen und aufbauen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Willst du deine Seite selbst bauen und dabei begleitet werden, passt das Website Coaching. Soll Firmenkompass die Website technisch umsetzen, findest du die Pakete Website Basic und Website Professional im Shop. Firmenkompass macht keine Rechtsberatung, begleitet dich aber technisch und organisatorisch beim Aufbau.
Du bist unsicher, welcher Weg zu dir passt? Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
- § 640 BGB – Abnahme (Abs. 2: fiktive Abnahme)
- § 634 BGB – Rechte des Bestellers bei Mängeln
- § 648 BGB – Kündigungsrecht des Bestellers
- § 649 BGB – Kostenanschlag
- § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten (Abs. 5: Zweckübertragung)
- § 69a UrhG – Schutz von Computerprogrammen
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter (EUR-Lex)
Kurz beantwortet
Soll ich meine Website selbst bauen oder erstellen lassen?
Selbst bauen lohnt sich, wenn du eine einfache Seite brauchst und Zeit für Einarbeitung und Pflege hast. Erstellen lassen ist sinnvoll, wenn du besondere Funktionen brauchst, wenig Zeit hast oder Fehler bei Technik und Pflichtangaben vermeiden willst.
Was kostet es, eine Website erstellen zu lassen?
Die Kosten für eine Website hängen vor allem von Umfang, Funktionen, Texten und Bildern ab und schwanken deshalb stark. Hol dir mindestens zwei bis drei Angebote auf Grundlage desselben Briefings ein und achte auf laufende Kosten für Hosting, Wartung und Lizenzen.
Wem gehört die Website, wenn ich sie erstellen lasse?
Die Website gehört dir nur in dem Umfang, in dem dir Nutzungsrechte eingeräumt werden. Ist nichts ausdrücklich geregelt, richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Lass dir deshalb schriftlich bestätigen, welche Rechte du an Design, Code, Texten und Bildern bekommst.
Was bedeutet die Abnahme einer Website?
Mit der Abnahme bestätigst du, dass die Website im Wesentlichen vertragsgemäß fertig ist. Danach wird in der Regel die Vergütung fällig, und für Mängel gelten die Mängelrechte. Wegen unwesentlicher Mängel darfst du die Abnahme nicht verweigern.
Kann ich den Auftrag für meine Website vorzeitig kündigen?
Ja, beim Werkvertrag kannst du bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Dienstleister behält dann aber grundsätzlich seinen Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen.
Wer muss das Impressum auf meiner Website liefern?
Für das Impressum bist du als Betreiber verantwortlich, auch wenn eine Agentur die Seite baut. Die Angaben nach § 5 DDG musst du selbst liefern und prüfen.
Brauche ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit meiner Agentur?
Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung brauchst du in der Regel, wenn die Agentur deine Website hostet, betreut oder dabei Zugriff auf personenbezogene Daten hat, etwa auf Formularanfragen. Ob das bei dir der Fall ist, hängt vom konkreten Auftrag ab.


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