Zahlungsarten und Zahlungsanbieter im Onlineshop: was rechtlich gilt
Welche Zahlungsarten du anbietest, entscheidet mit darüber, ob Kunden bestellen. Gleichzeitig gelten klare Regeln: keine Extra-Gebühren für gängige Zahlungsmittel, starke Kundenauthentifizierung bei Onlinezahlungen und Fristen für Rückbuchungen. Hier liest du, was du wissen musst, neutral und ohne Anbieter-Empfehlung.
Das Wichtigste in Kürze
- 0 €
- Aufschlag für SEPA und gängige Karten
- 2 von 3
- Faktoren bei starker Authentifizierung
- 8 Wochen
- Erstattung bei SEPA-Lastschrift
- 14 Tage
- Rückzahlung nach Widerruf
- Keine Aufschläge: Gebühren für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und gängige Verbraucherkarten sind unwirksam (§ 270a BGB).
- Kostenlose Option: Mindestens eine gängige, zumutbare Zahlungsart ohne Zusatzkosten ist Pflicht (§ 312a Abs. 4 BGB).
- Transparenz: Akzeptierte Zahlungsmittel spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs nennen (§ 312j Abs. 1 BGB).
- Sicherheit: Starke Kundenauthentifizierung mit zwei von drei Faktoren bei elektronischen Zahlungen (§ 55 ZAG).
- Rückbuchungen: SEPA-Lastschriften kann der Kunde acht Wochen lang ohne Grund zurückholen. Plane dieses Risiko ein.
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Welche Zahlungsarten solltest du im Onlineshop anbieten?
Im Onlineshop solltest du Zahlungsarten anbieten, die deine Zielgruppe kennt sowie nutzt, mindestens eine davon ohne Zusatzkosten, und dabei Kosten, Ausfallrisiko sowie Aufwand je Zahlungsart abwägen.
Ein Zahlungsanbieter (Payment Service Provider) ist ein Dienstleister, der Zahlungen zwischen Kunde und Shop technisch abwickelt, etwa Kartenzahlungen, Lastschriften oder Zahlungen über Online-Bezahldienste. Viele Anbieter bündeln mehrere Zahlungsarten in einer Schnittstelle. Shopsysteme bringen oft einen eigenen Dienst mit oder binden fremde Anbieter über Erweiterungen an.
| Zahlungsart | Für Kunden | Für dich |
|---|---|---|
| Vorkasse per Überweisung | Langsamer, kein Schutz bei Nichtlieferung durch Dritte | Kein Zahlungsausfall, geringe Kosten, aber mehr Abbrüche |
| SEPA-Lastschrift | Bequem, Erstattung acht Wochen ohne Grund | Rückbuchungsrisiko |
| Kreditkarte, Debitkarte | Verbreitet, schnell | Gebühren pro Zahlung, Rückbuchungen nach Kartenregeln |
| Online-Bezahldienste | Bequem, teils mit Käuferschutz des Dienstes | Gebühren pro Zahlung, Regeln des Dienstes |
| Kauf auf Rechnung | Beliebt, Zahlung nach Erhalt | Ausfallrisiko, oft über einen Dienstleister mit Bonitätsprüfung |
| Ratenzahlung | Für größere Beträge | Über spezialisierte Anbieter mit eigenen Pflichten |
Welche Zahlungsarten sich lohnen, hängt von Warenkorbgröße, Zielgruppe und Marge ab. Mehr Auswahl senkt Kaufabbrüche, erhöht aber Kosten und Verwaltungsaufwand.
Darfst du Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangen?
Gebühren für Zahlungsarten darfst du nur eingeschränkt verlangen, denn Aufschläge für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und gängige Verbraucherkarten sind nach § 270a BGB unwirksam.
Das Gesetz erfasst die SEPA-Basislastschrift, die SEPA-Firmenlastschrift, die SEPA-Überweisung und Zahlungskarten. Für Karten gilt das Verbot bei Zahlungen mit Verbrauchern, soweit die EU-Verordnung über Interbankenentgelte (Verordnung (EU) 2015/751) anwendbar ist. Das betrifft die üblichen Verbraucherkarten der großen Kartensysteme.
Dazu kommt § 312a Abs. 4 BGB: Ein Entgelt für ein bestimmtes Zahlungsmittel ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn es keine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsmöglichkeit gibt. Es ist außerdem unwirksam, wenn es die Kosten übersteigt, die dir durch das Zahlungsmittel entstehen.
Für Online-Bezahldienste wie Sofortüberweisung oder PayPal hat der Bundesgerichtshof 2021 entschieden, dass ein Entgelt zulässig sein kann, wenn es allein für die Nutzung des Bezahldienstes verlangt wird (Urteil vom 25.03.2021, I ZR 203/19). Die Grenzen aus § 312a Abs. 4 BGB gelten trotzdem.
Was bedeutet die starke Kundenauthentifizierung für deinen Shop?
Die starke Kundenauthentifizierung bedeutet für deinen Shop, dass Kunden elektronische Zahlungen grundsätzlich mit zwei unabhängigen Faktoren bestätigen, wobei der Zahlungsdienstleister das Verfahren technisch umsetzt und prüft.
Die Pflicht stammt aus der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und steht in Deutschland im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Eine starke Kundenauthentifizierung beruht auf mindestens zwei voneinander unabhängigen Elementen aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz (§ 1 Abs. 24 ZAG). Wissen ist etwa ein Passwort, Besitz ein Smartphone, Inhärenz ein Fingerabdruck. Nach § 55 ZAG verlangt der Zahlungsdienstleister sie unter anderem, wenn ein Zahler einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst.
Für Ausnahmen gelten EU-weite technische Standards (Delegierte Verordnung (EU) 2018/389). Die BaFin nennt als Beispiel Zahlungen, die der Zahlungsdienstleister nach einer automatischen Risikoanalyse als wenig riskant einstuft. Ob eine Ausnahme greift, entscheidet der Zahlungsdienstleister, nicht der Shop.
- Für dich wichtig: Wähle einen Anbieter, der die Authentifizierung zuverlässig in den Bestellablauf einbindet.
- Kaufabbrüche: Teste den Ablauf auf dem Smartphone. Umständliche Bestätigungen kosten Bestellungen.
- Abos und wiederkehrende Zahlungen: Lass dir erklären, wie dein Anbieter Folgezahlungen behandelt.
Wie gehst du mit Rückbuchungen und Zahlungsausfällen um?
Mit Rückbuchungen oder Zahlungsausfällen gehst du am besten vorbereitet um: Du kennst die Fristen je Zahlungsart, dokumentierst Bestellung sowie Versand und klärst Streitfälle schnell direkt mit dem Kunden.
Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift kann der Kunde von seiner Bank innerhalb von acht Wochen ab der Belastung die Erstattung verlangen, ohne Gründe zu nennen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Dein Anspruch auf den Kaufpreis bleibt bestehen, du musst ihn dann aber selbst durchsetzen. Bei nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungen können Kunden ihre Bank bis zu 13 Monate nach der Belastung informieren (§ 676b Abs. 2 BGB).
Bei Kartenzahlungen sowie Online-Bezahldiensten gelten für Rückbuchungen (Chargebacks) und Käuferschutz zusätzlich die Regeln der Kartensysteme beziehungsweise der Dienste. Die Fristen und Nachweispflichten stehen in den Bedingungen deines Anbieters. Lies sie vor dem Start.
- Sendungsverfolgung und Zustellnachweis für jede Bestellung speichern
- Bestellbestätigung, Rechnung und Kommunikation mit dem Kunden ablegen
- Bei Rückbuchung zuerst den Kunden kontaktieren, oft ist es ein Missverständnis
- Gebühren für Rückbuchungen in den Bedingungen des Anbieters nachlesen
- Mahnwesen und Umgang mit offenen Rechnungen festlegen
- Bei Kauf auf Rechnung: Ausfallrisiko selbst tragen oder an einen Dienstleister abgeben
Wie du Rechnungen korrekt erstellst, zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben.
Was gilt beim Widerruf für die Rückzahlung?
Beim Widerruf musst du die Zahlung innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten, grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, mit dem der Kunde bezahlt hat, einschließlich der Kosten für die Standardlieferung.
Das regelt § 357 BGB. Eine andere Erstattungsart ist nur erlaubt, wenn du sie ausdrücklich mit dem Kunden vereinbarst und ihm dadurch keine Kosten entstehen. Hat der Kunde eine teurere Versandart als die günstigste Standardlieferung gewählt, musst du die Mehrkosten nicht erstatten. Beim Warenkauf darfst du die Rückzahlung zurückhalten, bis die Ware wieder bei dir ist oder der Kunde nachweist, dass er sie abgeschickt hat. Hast du angeboten, die Ware abzuholen, entfällt dieses Recht.
Prüfe vor dem Start, ob dein Zahlungsanbieter Teil- und Vollerstattungen über das ursprüngliche Zahlungsmittel unterstützt. Alles zu Fristen, Ausnahmen und der elektronischen Widerrufsfunktion liest du im Ratgeber Widerrufsrecht im Onlineshop.
Worauf achtest du bei der Wahl des Zahlungsanbieters?
Bei der Wahl des Zahlungsanbieters achtest du auf die Zulassung, die Gebührenstruktur, Auszahlungsfristen, Regeln zu Rückbuchungen, die Anbindung an dein Shopsystem und eine saubere vertragliche Regelung zum Datenschutz.
- Zulassung prüfen. Zahlungsinstitute in Deutschland brauchen eine Erlaubnis der BaFin. Im ZAG-Instituts-Register und in der Unternehmensdatenbank der BaFin kannst du nachsehen.
- Gebühren vergleichen. Feste und prozentuale Gebühren pro Zahlung, Monatsgebühren, Kosten für Rückbuchungen sowie Währungsumrechnung. Preise ändern sich, vergleiche aktuelle Angebote.
- Auszahlung klären. Wann kommt das Geld auf deinem Geschäftskonto an? Gibt es Sicherheitseinbehalte für neue Händler?
- Kontosperren verstehen. Lies, unter welchen Umständen der Anbieter Zahlungen einfriert oder das Konto kündigt.
- Datenschutz regeln. Kläre, ob der Anbieter als Auftragsverarbeiter oder als eigener Verantwortlicher auftritt, und erwähne ihn in deiner Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO).
- Technik testen. Prüfe Bestellung, Erstattung und Gutschrift im Testmodus, bevor du live gehst.
Bietest du Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlung über einen Dienstleister an, prüft dieser meist die Bonität deiner Kunden. Lass dir erklären, welche Pflichten beim Anbieter liegen und welche bei dir, etwa Hinweise im Bestellprozess oder in der Datenschutzerklärung. Wie du die Zahlungsarten im Shopsystem einbindest, hängt vom System ab, mehr dazu unter Shopify oder WooCommerce.
Wer hilft dir beim Einrichten der Zahlungsarten?
Beim Einrichten der Zahlungsarten hilft dir Firmenkompass technisch und organisatorisch, von der Auswahl passender Zahlungswege über die Einbindung ins Shopsystem bis zum Test des Bestellablaufs, ohne Bindung an einen Anbieter.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching bei Bewilligung Bezahlwege, Versand und Rechtstexte in Modul 8 Onlineshop erstellen aufsetzen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Hast du schon gegründet, unterstützt dich das OnlineShop Coaching. Soll dein Shop komplett gebaut werden, gibt es das Paket OnlineShop. Den Überblick über alle Shop-Pflichten gibt der Ratgeber Onlineshop rechtssicher, den Start insgesamt beschreibt Onlineshop gründen.
Du willst wissen, welche Zahlungsarten zu deinem Shop passen? Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 270a BGB – Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
- § 312a BGB – Allgemeine Pflichten bei Verbraucherverträgen (Abs. 4: Zahlungsentgelte)
- § 312j BGB – Angabe der Zahlungsmittel zu Beginn des Bestellvorgangs (Abs. 1)
- § 357 BGB – Rückgewähr nach Widerruf (14 Tage, gleiches Zahlungsmittel)
- § 675x BGB – Erstattung bei Lastschrift (acht Wochen)
- § 676b BGB – Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge (13 Monate)
- § 1 ZAG – Begriffsbestimmungen (Abs. 24: starke Kundenauthentifizierung)
- § 55 ZAG – Starke Kundenauthentifizierung
- BaFin: Starke Kundenauthentifizierung beim Onlinebanking und Onlineshopping
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 – Technische Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung (EUR-Lex)
- BGH, Urteil vom 25.03.2021, I ZR 203/19 – Entgelt für Sofortüberweisung und PayPal (Pressemitteilung)
- BaFin: ZAG-Instituts-Register nach §§ 43, 44 ZAG
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Art. 13 und Art. 28 (EUR-Lex)
Kurz beantwortet
Darf ich für PayPal oder Kreditkarte eine Gebühr verlangen?
Für SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und gängige Verbraucherkarten darfst du keine Gebühr verlangen, solche Vereinbarungen sind nach § 270a BGB unwirksam. Für bestimmte Bezahldienste hat der BGH 2021 ein Entgelt grundsätzlich erlaubt, wenn es allein für den Dienst verlangt wird. Viele Shops verzichten trotzdem darauf, weil Aufschläge Kunden abschrecken.
Welche Zahlungsarten muss ich mindestens anbieten?
Eine feste Liste gibt es nicht, aber du musst mindestens eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten anbieten (§ 312a Abs. 4 BGB). Welche Zahlungsmittel du akzeptierst, musst du spätestens zu Beginn des Bestellvorgangs klar angeben (§ 312j Abs. 1 BGB).
Was ist die starke Kundenauthentifizierung?
Die starke Kundenauthentifizierung ist ein Sicherheitsverfahren, bei dem sich Zahlende mit mindestens zwei unabhängigen Faktoren aus den Bereichen Wissen, Besitz und Inhärenz ausweisen. Sie ist nach § 55 ZAG grundsätzlich bei elektronischen Zahlungen nötig, die Umsetzung übernimmt der Zahlungsdienstleister.
Wie lange können Kunden eine Lastschrift zurückholen?
Bei einer autorisierten SEPA-Basislastschrift kann der Kunde die Erstattung ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen ab der Belastung von seiner Bank verlangen (§ 675x BGB). Bei nicht autorisierten Zahlungen gilt eine Frist von bis zu 13 Monaten (§ 676b BGB).
Wie zahle ich nach einem Widerruf zurück?
Nach einem Widerruf erstattest du Zahlungen innerhalb von 14 Tagen und grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde genutzt hat (§ 357 BGB). Beim Warenkauf darfst du warten, bis die Ware zurück ist oder der Kunde die Absendung nachweist, außer du hast angeboten, sie abzuholen.
Wie prüfe ich, ob ein Zahlungsanbieter zugelassen ist?
Bei der BaFin kannst du im ZAG-Instituts-Register und in der Unternehmensdatenbank nachsehen, ob ein Zahlungsinstitut in Deutschland zugelassen ist. Für Anbieter aus anderen EU-Staaten führt die Europäische Bankenaufsicht ein eigenes Register.


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