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Widerrufsrecht im Onlineshop: Fristen, Ausnahmen, Widerrufsbutton und Kosten

Kunden im Onlinehandel dürfen ihre Bestellung in der Regel 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Seit dem 19. Juni 2026 brauchst du dafür zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion. Hier erfährst du, wann die Frist läuft, welche Ausnahmen gelten, wer die Rücksendung zahlt, wann Wertersatz fällig wird und wie du Widerrufe im Alltag sauber abwickelst.

Das Wichtigste in Kürze

14 Tage
Widerrufsfrist für Verbraucher
14 Tage
Frist für die Rückzahlung ab Zugang des Widerrufs
12 Monate + 14 Tage
spätestes Erlöschen ohne ordnungsgemäße Belehrung
19.06.2026
seitdem Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion
  • Frist: 14 Tage, bei Waren grundsätzlich ab Erhalt der Ware (§ 355, § 356 BGB).
  • Ausnahmen: etwa Maßanfertigungen, verderbliche Ware, entsiegelte Hygieneartikel (§ 312g Abs. 2 BGB).
  • Widerrufsbutton: seit 19. Juni 2026 Pflicht bei Verträgen über eine Online-Oberfläche (§ 356a BGB).
  • Rückzahlung: spätestens nach 14 Tagen, inklusive Hinsendekosten für die Standardlieferung (§ 357 BGB).
  • Wertersatz: nur bei Umgang über die Prüfung hinaus und ordnungsgemäßer Belehrung (§ 357a BGB).

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Inhalt dieser Seite

Was ist das Widerrufsrecht im Onlinehandel?

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel ist das gesetzliche Recht von Verbrauchern, einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen, sodass beide Seiten nicht mehr an den Vertrag gebunden sind.

Die Grundlage steht in § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dir als Unternehmer. Aus ihr muss eindeutig hervorgehen, dass der Kunde den Vertrag widerrufen will. Eine Begründung braucht er nicht, und zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB).

Das Widerrufsrecht gilt nur gegenüber Verbrauchern und unabhängig davon, ob du AGB verwendest. Es kann vertraglich nicht zum Nachteil des Kunden eingeschränkt werden (§ 312m BGB). Wie AGB und Widerrufsbelehrung zusammenspielen, erklärt AGB im Onlineshop. Einen ersten Überblick gibt auch der Ratgeber AGB für Gründer.

Wann beginnt und endet die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beginnt beim Warenkauf grundsätzlich, sobald der Kunde die Ware erhalten hat, läuft 14 Tage und startet nur, wenn du vorher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hast.

SituationFristbeginn nach § 356 Abs. 2 BGB
Einzelne WareErhalt der Ware durch den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht Frachtführer ist
Mehrere Waren einer Bestellung, getrennt geliefertErhalt der letzten Ware
Ware in mehreren TeilsendungenErhalt der letzten Teilsendung
Regelmäßige Lieferung über einen Zeitraum, etwa ein AboErhalt der ersten Ware
Digitale Inhalte ohne DatenträgerVertragsschluss

Die Frist beginnt nicht, bevor du den Kunden nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB unterrichtet hast (§ 356 Abs. 3 BGB). Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Für dich heißt das: Ein Fehler in der Belehrung kann bedeuten, dass Kunden noch nach über einem Jahr widerrufen.

Wann besteht kein Widerrufsrecht?

Kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB unter anderem bei Maßanfertigungen, schnell verderblicher Ware, entsiegelten Hygieneartikeln, entsiegelten Datenträgern mit Software oder Aufnahmen sowie bei Freizeitleistungen mit festem Termin.

  • Individuelle Ware (Nr. 1): nicht vorgefertigt und nach Kundenwunsch hergestellt oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, etwa mit Gravur oder nach Maß.
  • Verderbliche Ware (Nr. 2): Ware, die schnell verdirbt oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wäre.
  • Hygiene (Nr. 3): versiegelte Ware, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zurückgegeben werden kann, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
  • Vermischte Ware (Nr. 4): Ware, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurde.
  • Software, Ton und Video (Nr. 6): in versiegelter Packung, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
  • Zeitungen und Zeitschriften (Nr. 7): außer Abonnements.
  • Freizeitleistungen mit festem Termin (Nr. 9): etwa Veranstaltungstickets oder Speisen und Getränke zu einem bestimmten Termin.

Wichtig: Greift eine Ausnahme, musst du den Kunden vor der Bestellung darüber informieren, dass er nicht widerrufen kann. Kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, etwa beim Entsiegeln, erklärst du die Umstände (Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB). Bei Dienstleistungen sowie digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 und 6 BGB vorzeitig erlöschen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kunde dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zustimmt und seine Kenntnis vom Verlust bestätigt.

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Was ist der Widerrufsbutton, und wie setzt du ihn um?

Der Widerrufsbutton ist die seit dem 19. Juni 2026 vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB, über die Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag direkt auf deiner Website mit wenigen Klicks widerrufen können.

Die Pflicht geht auf die Richtlinie (EU) 2023/2673 zurück, die die Verbraucherrechte-Richtlinie geändert hat. In Deutschland steht sie in § 356a BGB. Sie gilt für alle Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, also für Shops, Buchungsseiten und Apps. Die Anforderungen im Einzelnen:

  1. Beschriftung. Gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung (§ 356a Abs. 1 BGB).
  2. Platzierung. Während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich auf der Oberfläche, über die der Vertrag geschlossen wurde.
  3. Angaben. Der Kunde kann seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des widerrufenen Teils und den Kommunikationsweg für die Eingangsbestätigung bereitstellen oder bestätigen (§ 356a Abs. 2 BGB).
  4. Bestätigung. Danach folgt eine Bestätigungsfunktion, gut lesbar beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend eindeutig (§ 356a Abs. 3 BGB).
  5. Eingangsbestätigung. Du bestätigst unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs (§ 356a Abs. 4 BGB).

Ein Widerruf über die Funktion gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn der Kunde ihn vor Fristablauf abgeschickt hat (§ 356a Abs. 5 BGB). In der Widerrufsbelehrung informierst du außerdem über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion (Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB).

Wie du die Funktion technisch umsetzt, lässt das Gesetz offen. Verbreitet ist ein dauerhaft sichtbarer Link im Fußbereich, der zu einem kurzen Formular führt. Achte darauf, dass auch Gäste ohne Kundenkonto widerrufen können und der Weg nicht hinter einem Login versteckt ist. Prüfe bei deinem Shopsystem, ob es eine passende Funktion gibt, und teste den kompletten Ablauf inklusive Bestätigungsmail.

Wer zahlt Rücksendung und Rückzahlung?

Bei einem Widerruf erstattest du den Kaufpreis und die Hinsendekosten für die günstigste Standardlieferung spätestens nach 14 Tagen, während der Kunde die Rücksendekosten nur trägt, wenn du ihn vorher darüber informiert hast.

  • Frist: Empfangene Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB). Für dich beginnt die Frist mit dem Zugang des Widerrufs (§ 355 Abs. 3 BGB).
  • Hinsendekosten: Du erstattest sie mit, außer für den Aufpreis einer teureren Versandart, die der Kunde selbst gewählt hat (§ 357 Abs. 2 BGB).
  • Zahlungsmittel: Du zahlst über dasselbe Zahlungsmittel zurück, außer ihr habt ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Kunden entstehen keine Kosten (§ 357 Abs. 3 BGB).
  • Zurückbehaltung: Beim Warenkauf darfst du warten, bis die Ware zurück ist oder der Kunde den Versand nachweist (§ 357 Abs. 4 BGB).
  • Rücksendekosten: Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten nur, wenn du ihn nach Art. 246a EGBGB darüber informiert hast und nicht angeboten hast, sie selbst zu tragen (§ 357 Abs. 5 BGB).
  • Risiko: Die Gefahr der Rücksendung trägst du (§ 355 Abs. 3 BGB). Geht ein Paket auf dem Rückweg verloren, ist das dein Risiko.

Ob du Rücksendungen kostenlos anbietest, ist eine kaufmännische Entscheidung. Retouren kosten Geld, kostenlose Rücksendungen können aber die Kaufbereitschaft erhöhen. Plane Retourenquote und Kosten im Finanzplan ein.

Wann schuldet der Kunde Wertersatz?

Wertersatz schuldet der Kunde nach § 357a BGB, wenn er die Ware stärker genutzt hat, als es zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften oder Funktionsweise nötig war, und du ihn ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hast.

Maßstab ist das Ausprobieren wie im Ladengeschäft. Kleidung anprobieren ist Prüfung, sie mehrfach zu tragen und zu waschen nicht. Fehlt die ordnungsgemäße Belehrung, kannst du keinen Wertersatz verlangen. Bei Dienstleistungen schuldet der Kunde einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen, wenn er den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt hat und du ordnungsgemäß informiert hast (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger ist kein Wertersatz geschuldet (§ 357a Abs. 3 BGB).

Dokumentiere den Zustand zurückkommender Ware mit Fotos, bevor du Wertersatz verrechnest. Pauschale Abzüge ohne konkreten Wertverlust sind angreifbar.

Wie organisierst du Widerrufe im Alltag?

Widerrufe organisierst du im Alltag am besten mit einem festen Ablauf, der Eingang, Bestätigung, Rücksendung, Prüfung der Ware und Rückzahlung innerhalb der gesetzlichen Fristen nachvollziehbar dokumentiert.

  1. Eingang erfassen. Widerrufe aus Widerrufsfunktion, E-Mail und Post landen an einer zentralen Stelle, mit Datum.
  2. Bestätigen. Bei der Widerrufsfunktion automatisch und unverzüglich, bei anderen Wegen zeitnah.
  3. Rücksendung anstoßen. Rücksendeadresse und, falls du sie anbietest, Rücksendeetikett übermitteln.
  4. Ware prüfen. Zustand dokumentieren, bei Bedarf Wertersatz begründen.
  5. Erstatten. Innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs, gegebenenfalls nach Eingang der Ware.
  6. Buchen. Gutschrift oder Stornorechnung korrekt erfassen, siehe Rechnung schreiben.

Weitere Pflichten im Shop wie Bestellbutton, Preisangaben und Bestätigungsmails fasst der Ratgeber Onlineshop rechtssicher zusammen. Verkaufst du digitale Produkte, lies Digitale Produkte verkaufen.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, richtest du im AVGS Gründercoaching in Modul 8 Onlineshop erstellen deinen Shop samt Bestellprozess, Widerrufsfunktion und Retourenablauf ein. Bei Bewilligung des Gutscheins entstehen dir keine eigenen Kosten, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Ohne Gutschein hilft dir das Onlineshop-Coaching, und mit der Onlineshop-Wartung bleibt die Technik aktuell. Firmenkompass unterstützt technisch und organisatorisch, die Widerrufsbelehrung lässt du anwaltlich prüfen. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Christian BerglerFragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie lange hat ein Kunde Zeit für den Widerruf?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Bei Waren beginnt sie grundsätzlich, wenn der Kunde die Ware erhalten hat, bei mehreren getrennt gelieferten Waren mit der letzten Lieferung. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn.

Muss der Kunde den Widerruf begründen?

Nein, ein Widerruf muss keine Begründung enthalten. Aus der Erklärung muss nur eindeutig hervorgehen, dass der Kunde den Vertrag widerrufen will. Eine kommentarlose Rücksendung reicht dafür in der Regel nicht.

Wo muss der Widerrufsbutton stehen?

Die Widerrufsfunktion muss auf der Online-Oberfläche, über die der Vertrag geschlossen wurde, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein. Wie du das technisch löst, schreibt das Gesetz nicht vor.

Wer trägt die Kosten der Rücksendung?

Der Kunde trägt die unmittelbaren Rücksendekosten nur, wenn du ihn vorher ordnungsgemäß darüber informiert hast und nicht selbst angeboten hast, die Kosten zu übernehmen. Die ursprünglichen Versandkosten für die günstigste Standardlieferung erstattest du immer.

Darf ich die Rückzahlung verweigern, bis die Ware zurück ist?

Ja, beim Warenkauf darfst du die Rückzahlung verweigern, bis du die Ware zurückerhalten hast oder der Kunde nachweist, dass er sie abgeschickt hat. Das gilt nicht, wenn du angeboten hast, die Ware abzuholen.

Kann ich Wertersatz für benutzte Ware verlangen?

Wertersatz kannst du verlangen, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückgeht, der zur Prüfung nicht notwendig war, und du ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hast. Ausprobieren wie im Laden ist erlaubt.

Gilt das Widerrufsrecht auch für Geschäftskunden?

Nein, das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz steht nur Verbrauchern zu. Du kannst Geschäftskunden freiwillig ein Rückgaberecht einräumen, musst es dann aber klar regeln.

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Maximilian Ossot
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