Onlineshop gründen: Anmeldung, Rechtspflichten, Steuern und Förderung
Ein Onlineshop ist schnell eingerichtet, die Pflichten dahinter sind es nicht. Hier erfährst du, welche Anmeldungen du brauchst, welche Regeln für Widerruf, Preise und Verpackungen gelten, wann die Umsatzsteuer im EU-Ausland greift und welche Förderung infrage kommt. Stand Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- 14 Tage
- Widerrufsfrist für Verbraucher
- 10.000 €
- EU-Schwelle für Fernverkäufe
- 25.000 €
- Kleinunternehmer-Grenze im Vorjahr
- 24.500 €
- Gewerbesteuer-Freibetrag
- Anmelden: Gewerbe beim Gewerbeamt, danach innerhalb eines Monats die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
- Rechtstexte: Impressum nach § 5 DDG, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfunktion, Preisangaben und Datenschutzhinweise.
- Verpackungen: Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister vor dem ersten Versand, seit 12. August 2026 nach neuem Recht.
- Elektrogeräte und Batterien: Nur Ware von registrierten Herstellern anbieten oder dich selbst registrieren.
- EU-Versand: Ab mehr als 10.000 € Fernverkäufen im Jahr gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, gemeldet über den One-Stop-Shop.
- Förderung: Bei Bewilligung AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, dazu Förderkredite.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Welche Anmeldungen brauchst du für einen Onlineshop?
Für einen Onlineshop brauchst du eine Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und je nach Ware weitere Registrierungen. Eine besondere Erlaubnis für den Onlinehandel selbst gibt es nicht. Der Verkauf von Waren ist kein freier Beruf, du meldest das Gewerbe also gleichzeitig mit dem Beginn beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Innerhalb eines Monats reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein (§ 138 AO). Mit der Anmeldung wirst du Mitglied der IHK (§ 2 IHKG). Die Berufsgenossenschaft musst du innerhalb einer Woche informieren, diese Pflicht gilt aber mit der Gewerbeanzeige als erfüllt (§ 192 SGB VII). Eine Meisterpflicht gibt es im reinen Handel nicht. Stellst du deine Produkte selbst her, prüfe, ob die Herstellung ein zulassungspflichtiges Handwerk ist. Die Handwerkskammer vor Ort sagt dir, ob das auf dich zutrifft.
Für bestimmte Waren gelten eigene Regeln, etwa für Lebensmittel, Kosmetik, Arzneimittel oder Waffen. Welche Erlaubnis oder Registrierung du brauchst, erfährst du beim Gewerbeamt und, bei Lebensmitteln, bei der Lebensmittelüberwachung. Kläre das vor dem Wareneinkauf.
Verpackungsregister
Wer verpackte Ware an Kunden in Deutschland verschickt, muss sich vor dem ersten Versand bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren (§ 6 VerpackDG). Seit dem 12. August 2026 gilt dafür das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, es hat das frühere Verpackungsgesetz abgelöst. Die Grundpflichten sind geblieben: Registrierung, Beteiligung an einem System für Verpackungen, die beim Endkunden landen (§ 7 VerpackDG), und Datenmeldungen. Auch Versandkartons und Füllmaterial zählen dazu. Wer sich nicht registriert, riskiert ein Bußgeld bis zu 100.000 €, bei fehlender Systembeteiligung bis zu 200.000 € (§ 66 VerpackDG).
Elektrogeräte und Batterien
Verkaufst du Elektro- oder Elektronikgeräte, darfst du nur Ware von Herstellern anbieten, die ordnungsgemäß registriert sind (§ 6 Abs. 2 ElektroG). Importierst du selbst oder verkaufst unter eigener Marke, giltst du womöglich selbst als Hersteller und musst dich vor dem Verkauf registrieren. Ob du im Einzelfall als Hersteller giltst, ergibt sich aus § 3 ElektroG. Für Batterien, auch eingebaute, gilt inzwischen das Batterierecht-Durchführungsgesetz, das seit dem 7. Oktober 2025 das frühere Batteriegesetz ersetzt. Händler dürfen keine Batterien von nicht registrierten Herstellern anbieten (§ 4 Abs. 3 BattDG). Importierst du Geräte mit Batterie selbst, kläre vorab, ob du als Hersteller registrierungspflichtig bist (§ 5 BattDG).
Welche Rechtstexte braucht dein Onlineshop?
Dein Onlineshop braucht ein Impressum, eine Widerrufsbelehrung mit Widerrufsfunktion, korrekte Preisangaben und Datenschutzhinweise. Diese Pflichten gelten ab dem ersten Angebot an Verbraucher.
- Impressum: Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, falls vorhanden Registernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 5 DDG).
- Widerrufsrecht: Verbraucher können Fernabsatzverträge 14 Tage lang widerrufen (§ 312g und § 355 BGB). Bei Waren beginnt die Frist mit dem Erhalt der Ware. Ohne ordnungsgemäße Belehrung erlischt das Recht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen (§ 356 BGB).
- Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei Ware nach Kundenwunsch, schnell verderblicher Ware oder entsiegelter Hygieneware (§ 312g Abs. 2 BGB).
- Widerrufsfunktion: Seit dem 19. Juni 2026 brauchst du bei Verträgen über eine Online-Oberfläche eine elektronische Widerrufsfunktion, beschriftet etwa mit „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB).
- Bestellbutton: Die Schaltfläche muss eindeutig zeigen, dass die Bestellung kostenpflichtig ist (§ 312j BGB).
- Preise: Gegenüber Verbrauchern nennst du Gesamtpreise (§ 3 PAngV). Bei Ware nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche kommt der Grundpreis dazu (§ 4 PAngV).
Was ins Impressum gehört, liest du im Ratgeber Impressum und Datenschutz. Ob du AGB brauchst, klärt der Ratgeber AGB. Fertige Rechtstexte zum Kopieren gibt es hier bewusst nicht, lass sie im Zweifel anwaltlich prüfen.
Welche Rechtsform passt, und was kostet der Start?
Die meisten Onlineshops starten als Einzelunternehmen, weil Gründung und Buchhaltung einfach sind. Gründest du zu zweit, entsteht oft eine GbR. Bei großem Warenlager, Eigenmarken oder Produkthaftungsrisiko lohnt der Blick auf eine UG oder GmbH, weil dann grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Einen Überblick gibt der Rechtsformen-Vergleich.
Die Startkosten hängen vor allem vom Warenlager ab. Die folgende Rechnung zeigt nur, wie du die Posten ordnen kannst.
Deine eigene Rechnung erstellst du mit dem Gründungskosten-Rechner.
Welche Versicherungen brauchst du?
Eine gesetzliche Pflichtversicherung gibt es für einen normalen Onlineshop nicht, wichtige Risiken solltest du trotzdem absichern. Verkaufst du Eigenmarken oder importierst Ware, kannst du wie ein Hersteller haften. Dann ist die Produkthaftpflicht zentral. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden bei Dritten. Für Lager und Ware passt die Inhaltsversicherung, für Ware unterwegs die Transportversicherung. Weil der Shop dein Verkaufsraum ist, lohnt der Blick auf die Cyberversicherung. Für dich persönlich zählen Krankenversicherung und Altersvorsorge. Einen Gesamtüberblick bietet der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.
Welche Steuern fallen im Onlinehandel an?
Im Onlinehandel zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf deine Verkäufe und ab einem höheren Gewerbeertrag Gewerbesteuer. Die Besonderheit liegt beim Versand ins EU-Ausland.
- Kleinunternehmerregelung: Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und liegt er im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 €, kannst du ohne Umsatzsteuer verkaufen (§ 19 UStG). Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
- Fernverkäufe in die EU: Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Staaten, gilt grundsätzlich die Umsatzsteuer des Ziellandes. Das gilt nicht, solange deine Fernverkäufe samt bestimmter Dienstleistungen in andere EU-Staaten weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr mehr als 10.000 € betragen (§ 3c Abs. 4 UStG).
- One-Stop-Shop: Über diese Grenze hinaus musst du dich nicht in jedem Land registrieren. Du meldest die Umsätze gesammelt über das Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 18j UStG).
- Gewerbesteuer: Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).
Wie Rechnungen, Voranmeldungen und Steuersätze funktionieren, erklärt der Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer. Verkaufst du als Kleinunternehmer in andere EU-Länder, kläre mit deiner Steuerberatung, wie sich die 10.000-€-Schwelle für Fernverkäufe auf dich auswirkt (§ 3c UStG).
Wie gewinnst du Kunden für deinen Onlineshop?
Kunden gewinnst du im Onlinehandel vor allem über Sichtbarkeit in Suchmaschinen, eine klare Nische und Stammkunden. Ein Shop mit allem für alle verliert gegen große Händler. Ein Shop mit klarer Zielgruppe, guten Produkttexten und echtem Fachwissen findet seine Käufer.
- Nische schärfen: Wer genau kauft bei dir und warum nicht woanders?
- Suchmaschinen: Eigene Produkttexte, Ratgeberinhalte und schnelle Ladezeiten bringen dauerhaft Besucher.
- Soziale Netzwerke: Zeig Produkte im Einsatz, beantworte Fragen, bau eine Gemeinschaft auf.
- Stammkunden: Newsletter mit Einwilligung, gute Verpackung, schneller Service und faire Retouren.
- Zahlen im Blick: Was kostet dich ein Neukunde, und was bringt er über die Zeit?
Zielgruppe, Kanäle, Budget: Das planst du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Für den Aufbau des Shops selbst gibt es Modul 8 Onlineshop erstellen.
Welche Förderung gibt es für deinen Onlineshop?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt für den hauptberuflichen Start der Gründungszuschuss infrage. In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Beides sind Ermessensleistungen, entschieden wird im Einzelfall.
Für Warenlager und Ausstattung gibt es Förderkredite, zum Beispiel den ERP-Gründerkredit StartGeld, den du über deine Hausbank beantragst. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Bundeslandes findest du in der Förderdatenbank, eine schnelle Einschätzung gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Für einen Onlineshop passen vor allem die Module zu Shopaufbau, Marketing, Zahlen und Organisation. Im Coaching arbeitest du 1:1 an deinem Vorhaben.
- Modul 8 Onlineshop erstellen: Shopstruktur, Bezahlwege, Versand, Rechtstexte im Shop.
- Modul 3 Businessplan Zahlen: Wareneinsatz, Marge, Retourenquote, Liquidität.
- Modul 5 Unternehmensorganisation: Gewerbe, Verpackungsregister, Umsatzsteuer, Versicherungen.
- Modul 6 Marketing und Kundengewinnung: Nische, Suchmaschinen, Werbebudget.
Nach dem Start hilft dir bei Bedarf das Website-Coaching.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf dein Sortiment. Wir klären, welche Registrierungen und Module du brauchst. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), in Kraft seit 07.10.2025
- § 66 VerpackDG – Bußgeldvorschriften
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Abs. 1b, Abs. 4: ein Monat)
- § 2 IHKG – Kammerzugehörigkeit
- § 192 SGB VII – Mitteilung an die Berufsgenossenschaft (eine Woche)
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (Impressum)
- § 312g BGB – Widerrufsrecht und Ausnahmen
- § 355 BGB – Widerrufsfrist 14 Tage
- § 356 BGB – Fristbeginn bei Waren, Erlöschen nach zwölf Monaten und 14 Tagen (Abs. 4)
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion
- IHK Gießen-Friedberg: Elektronische Widerrufsfunktion ab Juni 2026
- § 312j BGB – Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Bestellbutton)
- § 3 PAngV – Gesamtpreis
- § 4 PAngV – Grundpreis
- § 6 VerpackDG – Registrierung bei der Zentralen Stelle
- § 7 VerpackDG – Systembeteiligungspflicht
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: Was sich am 12. August 2026 geändert hat
- § 6 ElektroG – Registrierung der Hersteller, Verkaufsverbot für Vertreiber
- § 4 BattDG – Verbote zum Bereitstellen von Batterien
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 3c UStG – Ort der Lieferung beim Fernverkauf (Abs. 4: 10.000 €)
- § 18j UStG – Besonderes Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop beim BZSt)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Muss ich für einen Onlineshop ein Gewerbe anmelden?
Ja, wer dauerhaft Waren mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt ein Gewerbe und meldet es beim Gewerbeamt an. Das gilt auch im Nebenerwerb. Danach folgt innerhalb eines Monats die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Wie lange haben Kunden ein Widerrufsrecht?
Verbraucher können einen Onlinekauf grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Waren beginnt die Frist in der Regel erst, wenn die Ware beim Kunden ist. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
Muss ich mich im Verpackungsregister anmelden?
Ja, wenn du verpackte Ware an Endkunden versendest, musst du dich in aller Regel vor dem ersten Versand bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Seit dem 12. August 2026 gilt dafür das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Für Verpackungen, die beim Endkunden landen, beteiligst du dich zusätzlich an einem dualen System.
Ab wann muss ich Umsatzsteuer im EU-Ausland zahlen?
Ab mehr als 10.000 Euro Umsatz im Jahr mit Privatkunden in anderen EU-Staaten gilt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes. Maßgeblich sind das Vorjahr und das laufende Jahr. Über den One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern meldest du diese Umsätze gesammelt.
Brauche ich für einen Onlineshop AGB?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zu AGB gibt es nicht. Pflicht sind aber Impressum, Widerrufsbelehrung, Preisangaben und Datenschutzhinweise. AGB sind trotzdem oft sinnvoll, etwa für Lieferbedingungen.
Gibt es Förderung für die Gründung eines Onlineshops?
Ja, je nach Situation kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder ein Förderkredit infrage. Über Zuschüsse der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters wird im Einzelfall entschieden. Für Startkapital gibt es Förderkredite der KfW über deine Hausbank.
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Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

