Firmenkompass

Abzocke und Betrug bei Gründern: Fake-Rechnungen, Phishing und CEO-Fraud erkennen

Kaum steht deine Firma im Handelsregister oder deine Marke im Register, kommen die ersten Schreiben, die wie amtliche Rechnungen aussehen. Dazu gefälschte Mails vom angeblichen Finanzamt, manipulierte Rechnungen und Anrufe vom angeblichen Chef. Hier erfährst du, wie die häufigsten Maschen funktionieren, wie die Rechtslage aussieht und was du im Ernstfall sofort tust.

Das Wichtigste in Kürze

0 €
Recherche und Abruf im amtlichen Registerportal kosten nichts
0
Rechnungen, die das DPMA für Eintragung, Verlängerung oder Veröffentlichung verschickt
1 Jahr
Frist zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ab Entdeckung (§ 124 BGB)
2 Wochen
Frist für den Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid
  • Fake-Rechnungen: Nach Handelsregister- oder Markeneintrag kommen oft amtlich wirkende Schreiben privater Firmen. Echte Kosten stellt nur das Gericht oder das Amt selbst in Rechnung.
  • Branchenbuchfallen: Formulare mit verstecktem Preis. Versteckte Entgeltklauseln können unwirksam sein (§ 305c BGB).
  • Phishing: ELSTER und Finanzamt fragen nie per Mail nach Zugangsdaten und schicken keine Bescheide als Anhang.
  • CEO-Fraud und geänderte IBAN: Zahlungsanweisungen und neue Bankdaten immer über eine bekannte Nummer zurückrufen.
  • Ernstfall: sofort Bank anrufen, dann Anzeige bei der Polizei, Unterlagen aufbewahren.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Abzocke trifft Gründer besonders oft?

Gründer werden besonders oft Opfer von Fake-Rechnungen nach dem Handelsregister- oder Markeneintrag, von Branchenbuchfallen, Phishing-Mails, CEO-Fraud und manipulierten Rechnungen mit geänderter Bankverbindung. Der Grund ist einfach: Neue Firmen stehen in öffentlichen Registern, haben noch keine eingespielten Abläufe und kennen die echten Schreiben von Gericht und Amt noch nicht.

Mit Abzocke sind hier Maschen gemeint, bei denen dich jemand mit Täuschung zu einer Zahlung oder Unterschrift bringen will. Manches ist klarer Betrug im Sinne von § 263 StGB, anderes bewegt sich in einer Grauzone aus irreführender Gestaltung und Kleingedrucktem. Für dich zählt in beiden Fällen dasselbe: erst prüfen, dann zahlen.

MascheTypisches MerkmalErste Reaktion
Fake-Rechnung nach Registereintragamtlich klingender Absender, Überweisungsträger, FristAbsender und Konto mit der Website des Gerichts vergleichen
Branchenbuch- und Adressbuchfalle„Offerte“ statt „Angebot“, Preis im Kleingedrucktennicht unterschreiben, bei der IHK nachfragen
Phishing im Namen von Finanzamt oder BankLink, Anhang, Bitte um Zugangsdatennicht klicken, selbst einloggen
CEO-FraudZeitdruck, Geheimhaltung, ungewöhnlicher Wegüber bekannte Nummer zurückrufen
Geänderte IBAN auf Rechnung„neue Bankverbindung“, leicht abweichende Mailadressebeim Geschäftspartner telefonisch bestätigen lassen

Wie erkennst du Fake-Rechnungen nach dem Handelsregister- oder Markeneintrag?

Fake-Rechnungen nach dem Handelsregister- oder Markeneintrag erkennst du daran, dass sie von privaten Firmen stammen, einen amtlich klingenden Namen tragen und eine Eintragung in ein nichtamtliches Register oder eine angebliche Veröffentlichung abrechnen. Die echte Kostenrechnung für deine Eintragung kommt vom Registergericht beziehungsweise seiner Justizkasse.

Seit August 2022 sind Recherche und Abruf im gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de kostenfrei. Eine bezahlte Veröffentlichung deiner Eintragung brauchst du nicht. Die IHK Frankfurt am Main nennt typische Warnzeichen solcher Schreiben:

  • offiziell klingende Namen mit Wörtern wie „Register“, „Zentrale“ oder „Amtsgericht“
  • Adler, Wappen oder andere Hoheitszeichen
  • rechnungsähnliche Gestaltung mit beigefügtem Überweisungsträger
  • Hervorhebungen wie „kostenlos“ oder „Grundeintrag“, während der Preis klein steht
  • kurze Fristen, teils mit Drohungen

Bei Marken ist die Lage ähnlich. Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt klar, dass es keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für Anmeldung, Verlängerung oder Veröffentlichung verschickt. Amtliche Gebühren gehen ausschließlich auf das Konto des DPMA bei der Bundeskasse. Im Februar 2026 warnte das Amt zusätzlich vor gefälschten Mails in seinem Namen, die mit gefälschter Markenurkunde zur Zahlung auf ein ausländisches Konto aufforderten. Ausländische Bankverbindungen und vorausgefüllte Überweisungsträger nennt das DPMA als typische Warnzeichen. Wie die echte Markenanmeldung abläuft, erklärt der Ratgeber Markenschutz, den Weg ins Handelsregister der Ratgeber Handelsregister.

Was gilt rechtlich bei Branchenbuch- und Adressbuchfallen?

Bei Branchenbuch- und Adressbuchfallen gilt: Eine Entgeltklausel, die in einem Formular so unauffällig steht, dass du sie dort nicht erwarten musst, wird nach § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil, und das gilt grundsätzlich auch zwischen Unternehmern. Hast du dich täuschen lassen, kannst du deine Erklärung zudem wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB).

Der Bundesgerichtshof hat das 2012 an einem typischen Fall entschieden. Ein Formular mit der Überschrift „Eintragungsantrag“ für ein Internet-Branchenverzeichnis enthielt den Preis versteckt in einer Seitenspalte. Weil solche Grundeinträge in vielen Fällen kostenlos angeboten werden, wurde die Entgeltklausel nicht Vertragsbestandteil, die Zahlungsklage scheiterte (BGH, Urteil vom 26.07.2012, VII ZR 262/11). Die IHKs weisen allerdings darauf hin, dass Gerichte solche Fälle je nach Gestaltung unterschiedlich beurteilen.

Hast du ein solches Formular unterschrieben, empfehlen die IHKs meist diese Schritte:

  1. Nicht zahlen. Lass dich auch von Mahnungen und Inkassoschreiben nicht unter Druck setzen.
  2. Anfechten und hilfsweise kündigen. Erkläre die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und kündige hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, damit sich nichts automatisch verlängert. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung (§ 124 BGB).
  3. Nachweisbar versenden. Zum Beispiel per Einwurfeinschreiben, Kopie behalten.
  4. Gezahltes zurückfordern. Hast du schon bezahlt, kannst du das Geld zurückverlangen, wenn kein wirksamer Vertrag besteht (§ 812 BGB).
  5. Bei Mahnbescheid reagieren. Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid legst du innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein (§ 692 ZPO) und holst anwaltlichen Rat ein.

Lass dich dabei von deiner IHK oder Handwerkskammer unterstützen, viele sammeln solche Formulare und kennen die Absender. Wie das gerichtliche Mahnverfahren abläuft, steht im Ratgeber Gerichtliches Mahnverfahren.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Wie erkennst du Phishing und Fake-Mails vom Finanzamt?

Phishing und Fake-Mails vom Finanzamt erkennst du daran, dass sie nach Zugangsdaten, Kontodaten oder PIN fragen, Bescheide oder Rechnungen als Anhang mitschicken oder eine Erstattung im Mailtext ankündigen. Nach Angaben von ELSTER macht die Steuerverwaltung nichts davon und verschickt per Mail nur Benachrichtigungen.

Gefälschte Mails kommen im Namen von ELSTER, Finanzamt oder Bundeszentralamt für Steuern, Absender und Inhalte wechseln ständig. Das BSI nennt weitere Merkmale von Phishing:

  • Zeitdruck oder Drohungen, etwa mit einer Kontosperrung
  • Links oder Formulare direkt in der Mail
  • ein scheinbar bekannter Absender mit ungewöhnlichem Anliegen
  • eine andere Adresse hinter dem angezeigten Absendernamen
  • die Abfrage einer TAN, obwohl du keine Überweisung angestoßen hast

Rechtschreibfehler sind kein verlässliches Zeichen mehr, weil Täter Texte inzwischen mit KI formulieren lassen. Öffne ELSTER, dein Onlinebanking und andere Konten deshalb immer über ein eigenes Lesezeichen, nie über einen Link aus einer Mail. Verdächtige Mails kannst du an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale melden. Mehr zur Absicherung deines Postfachs steht im Ratgeber Geschäftliche E-Mail-Adresse.

Wie schützt du dich vor CEO-Fraud und manipulierten Rechnungen?

Vor CEO-Fraud und manipulierten Rechnungen schützt du dich, indem du jede ungewöhnliche Zahlungsanweisung und jede neue Bankverbindung über eine Telefonnummer prüfst, die du selbst kennst, nicht über eine aus der Mail. Beide Maschen leben davon, dass eine Zahlung schnell und ohne Rückfrage rausgeht.

CEO-Fraud

Beim CEO-Fraud gibt sich jemand als Geschäftsführer oder Vorgesetzter aus und verlangt eine dringende, vertrauliche Überweisung. Die Polizei nennt als Warnzeichen Zeitdruck, Geheimhaltung, Abweichungen vom üblichen Ablauf und Absenderadressen, die bei genauem Hinsehen leicht abweichen. Inzwischen werden dafür auch gefälschte Stimmen oder Videos eingesetzt. Sobald du die erste Mitarbeiterin oder den ersten Mitarbeiter mit Zahlungsbefugnis hast, betrifft dich das direkt.

Rechnungsmanipulation mit geänderter IBAN

Bei der Rechnungsmanipulation lesen Täter nach Angaben des LKA Baden-Württemberg Rechnungen aus einem gehackten Postfach aus, tauschen die Bankverbindung und schicken sie von einer ähnlichen Adresse erneut. Manchmal kommt auch nur eine Mitteilung, der Geschäftspartner habe ein neues Konto. Du zahlst dann eine echte Rechnung an das falsche Konto.

  • Neue oder geänderte Bankdaten immer telefonisch über eine bekannte Nummer bestätigen
  • Betragsgrenze festlegen, ab der Zahlungen ein zweites Paar Augen brauchen
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für alle E-Mail-Konten und das Onlinebanking aktiviert
  • Postfach regelmäßig auf unbekannte Weiterleitungen und Filterregeln prüfen
  • Mitarbeitende über die Maschen informiert und Meldeweg für Verdachtsfälle festgelegt
  • Öffentliche Angaben über interne Zuständigkeiten sparsam halten

Weitere technische Maßnahmen beschreibt der Ratgeber Website-Pflege und Sicherheit. Ob sich eine Absicherung gegen finanzielle Folgen lohnt, klärt der Ratgeber Cyberversicherung.

Was tust du im Ernstfall?

Im Ernstfall rufst du sofort deine Bank an, damit sie die Zahlung stoppt oder zurückholt, und erstattest danach Anzeige bei der Polizei. Je schneller du handelst, desto größer die Chance, dass das Geld noch nicht weitergeleitet ist. Eine Garantie gibt es nicht.

  1. Bank informieren. Sofort anrufen, Rückruf der Zahlung verlangen, bei gestohlenen Zugangsdaten das Konto sperren lassen.
  2. Anzeige erstatten. Bei der örtlichen Polizei oder der Onlinewache deines Bundeslandes. Gib Datum, Betrag, Empfängerkonto und dein Absenderkonto an und leite die betrügerische Mail als Original weiter.
  3. Zugänge sichern. Passwörter ändern, fremde Weiterleitungen und Filterregeln im Postfach dokumentieren und löschen. Die Checkliste von BSI und Polizei für den Ernstfall hilft dabei.
  4. Geschäftspartner warnen. Wenn dein Postfach betroffen war, wissen Kunden und Lieferanten sonst nicht, dass auch sie gefälschte Mails bekommen können.
  5. Beratung holen. Bei Formularfallen hilft die IHK oder Handwerkskammer, bei IT-Vorfällen das BSI-Service-Center unter +49 800 274 1000, bei Mahnbescheid oder Klage eine Anwältin oder ein Anwalt.
  6. Belege aufbewahren. Mails, Formulare und Kontoauszüge nicht löschen, sie werden für die Ermittlungen gebraucht.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching, sicher zu starten?

Im AVGS Gründercoaching richtest du von Anfang an Abläufe ein, die Abzocke und Betrug wenig Angriffsfläche bieten. Im AVGS Gründercoaching gehen wir in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir durch, welche Schreiben nach Gewerbeanmeldung und Registereintrag wirklich von Ämtern kommen, wie du Zahlungen freigibst und wie du Rechnungen prüfst. Rechtsberatung leisten wir nicht, bei einem konkreten Streitfall verweisen wir an Kammer oder Anwalt.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Gutschein für das Coaching ausstellen, bei Bewilligung ist es für dich kostenfrei. Für Gründer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kommt zusätzlich das Einstiegsgeld in Frage, über das die zuständige Stelle im Einzelfall entscheidet. Welche Förderung zu dir passt, zeigt der Fördercheck. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss ich eine Rechnung nach dem Handels­registereintrag bezahlen?

Bezahlen musst du nur die echte Kostenrechnung des Registergerichts beziehungsweise seiner Justizkasse. Schreiben privater Firmen, die eine Eintragung in nichtamtliche Register oder Verzeichnisse anbieten, begründen ohne deine Unterschrift keine Zahlungspflicht. Prüfe Absender, Aktenzeichen und Bankverbindung immer mit den Angaben auf der offiziellen Website des Gerichts.

Verschickt das DPMA Rechnungen für meine Marke?

Nein, das Deutsche Patent- und Markenamt verschickt nach eigenen Angaben keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für Anmeldung, Verlängerung oder Veröffentlichung. Amtliche Gebühren zahlst du ausschließlich auf das Konto des DPMA bei der Bundeskasse. Ausländische Bankverbindungen und vorausgefüllte Überweisungsträger sind Warnzeichen.

Ich habe ein Branchenbuch-Formular unterschrieben. Was jetzt?

Zahle nicht vorschnell, sondern lass den Fall prüfen, etwa bei deiner IHK oder Handwerkskammer. Die IHKs empfehlen in solchen Fällen meist, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und hilfsweise zu kündigen, nachweisbar per Einschreiben. Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung (§ 124 BGB).

Woran erkenne ich eine Phishing-Mail vom Finanzamt?

Eine Mail, die Steuerbescheide oder Rechnungen als Anhang mitschickt oder nach Zugangsdaten, Kontodaten oder PIN fragt, ist nach Angaben von ELSTER gefälscht. Die Steuerverwaltung verschickt per Mail nur Benachrichtigungen und kündigt keine Erstattungen im Mailtext an. Melde dich im Zweifel selbst über die bekannte ELSTER-Adresse an, nicht über einen Link.

Was ist CEO-Fraud?

CEO-Fraud ist eine Betrugsmasche, bei der sich Täter als Geschäftsführer oder Vorgesetzter ausgeben und Mitarbeitende zu dringenden, vertraulichen Überweisungen drängen. Die Polizei rät, solche Anweisungen über eine bekannte Telefonnummer zurückzurufen und ungewöhnliche Zahlungen nach dem Vier-Augen-Prinzip freizugeben. Auch gefälschte Stimmen und Videos kommen inzwischen vor.

Was tue ich, wenn ich schon an Betrüger überwiesen habe?

Ruf sofort deine Bank an und bitte darum, die Zahlung zu stoppen oder zurückzuholen. Erstatte danach Anzeige bei der Polizei, mit Datum, Betrag, Empfängerkonto und der Original-Mail. Je schneller du handelst, desto eher lässt sich Geld noch sichern, eine Garantie gibt es aber nicht.

Sind Branchenbuch-Rechnungen überhaupt legal?

Rechnungsähnlich gestaltete Angebote bewegen sich oft am Rand des Erlaubten, und der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass eine versteckte Entgeltklausel in einem Formular für einen Branchenbucheintrag nicht Vertragsbestandteil wird (VII ZR 262/11). Ob das auf dein Formular zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Bei Mahnbescheid oder Klage solltest du anwaltlichen Rat einholen.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns