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Cyberversicherung für Gründer und Selbstständige: Was sie zahlt und wann sie sich lohnt

Ein verschlüsselter Laptop, gestohlene Kundendaten, ein gekaperter Shop: Ein Hackerangriff kann einen kleinen Betrieb tagelang lahmlegen und teure Folgen haben. Die Cyberversicherung übernimmt je nach Vertrag Kosten für Hilfe, Wiederherstellung, Ausfall und Forderungen Dritter. Hier erfährst du, was sie leistet, welche Pflichten du vorher erfüllen musst und was die DSGVO im Ernstfall verlangt.

Das Wichtigste in Kürze

72 Std.
Frist zur Meldung einer Datenpanne an die Aufsichtsbehörde
20 Mio. €
oder 4 % Jahresumsatz: Höchstrahmen für DSGVO-Bußgelder
10
Ransomware-Maßnahmen, die das BSI empfiehlt
  • Was sie deckt: eigene Schäden nach einem Angriff, etwa Forensik, Datenwiederherstellung und Ertragsausfall, und Forderungen Dritter nach einem Datenleck.
  • Für wen wichtig: Onlinehandel, Praxen, Agenturen, Beratung mit sensiblen Daten und alle, deren Betrieb ohne IT stillsteht.
  • Pflichten vorher: Updates, Datensicherung, Mehr-Faktor-Anmeldung. Wer sie grob fahrlässig verletzt, riskiert Kürzungen (§ 28 VVG).
  • DSGVO im Ernstfall: Meldung an die Aufsicht möglichst binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO).
  • Vorbeugung zuerst: Der CyberRisikoCheck des BSI ist ein guter Einstieg für kleine Betriebe.

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Inhalt dieser Seite

Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Was ist eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung ist eine Versicherung für die finanziellen Folgen von Hackerangriffen, Schadsoftware, Datenverlust und Datenschutz­verletzungen. Sie verbindet in der Regel zwei Teile: eine Eigenschaden­versicherung für die Kosten in deinem Betrieb und eine Haftpflicht­versicherung für Ansprüche anderer.

Viele Verträge enthalten außerdem eine Soforthilfe. Im Ernstfall rufst du eine Hotline an, und IT-Fachleute helfen dir, den Angriff einzudämmen und die Systeme wiederherzustellen. Gerade für Soloselbstständige ohne eigene IT-Abteilung ist dieser Teil oft der wertvollste.

Welche Schäden zahlt eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung zahlt je nach Vertrag die Kosten der Krisenbewältigung, eigene Ausfälle und Forderungen Dritter. Die folgende Übersicht zeigt typische Bausteine, die genaue Deckung steht in den Bedingungen.

BausteinWas er abdecktBeispiel
Soforthilfe und ForensikAnalyse des Angriffs, Eindämmung, BeratungEin Erpressungstrojaner verschlüsselt deinen Rechner.
WiederherstellungDaten, Software und Systeme wiederherstellenDeine Buchhaltungsdaten müssen aus Sicherungen rekonstruiert werden.
Betriebsunterbrechungentgangener Gewinn und laufende Kosten während des AusfallsDein Onlineshop ist fünf Tage offline.
Datenschutz und KommunikationBenachrichtigung Betroffener, Rechtsberatung, KrisenkommunikationKundendaten wurden abgegriffen.
Haftpflichtberechtigte Forderungen Dritter, Abwehr unberechtigterKunden verlangen Schadenersatz wegen eines Datenlecks.

Jede Person, der durch einen Verstoß gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht, kann Schadenersatz verlangen (Art. 82 DSGVO). Bußgelder der Datenschutzbehörden können bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen (Art. 83 DSGVO).

Wer braucht eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung brauchst du vor allem, wenn dein Umsatz von funktionierender IT abhängt oder du personenbezogene Daten verarbeitest. Stell dir zwei Fragen: Wie lange kann mein Betrieb ohne Rechner, Shop und E-Mail arbeiten? Und welche Daten anderer Menschen liegen bei mir?

  • Hohe Priorität: Onlinehändler, Praxen und Therapeuten, Steuer- und Finanzdienstleister, Agenturen mit Kundenzugängen, IT-Dienstleister, Personalvermittlung.
  • Mittlere Priorität: Beratung, Coaching und Handwerk mit digitaler Terminplanung und Kundenkartei.
  • Niedrigere Priorität: Tätigkeiten mit wenig IT und ohne gespeicherte Kundendaten.

Auch Auftraggeber fragen zunehmend nach. Wer für größere Unternehmen arbeitet oder Zugriff auf deren Systeme bekommt, muss eine Cyberversicherung manchmal vertraglich nachweisen.

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Welche Sicherheitsmaßnahmen setzen Versicherer voraus?

Versicherer setzen einen Grundschutz voraus und fragen ihn vor Vertragsschluss ab, etwa aktuelle Updates, regelmäßige Datensicherungen und sichere Anmeldungen. Die Antworten musst du wahrheitsgemäß geben (§ 19 VVG). Verletzt du vertraglich vereinbarte Pflichten, kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen und bei Vorsatz ganz leistungsfrei werden (§ 28 VVG).

  • Betriebssystem, Programme und Shop-Software automatisch aktualisieren.
  • Datensicherungen regelmäßig anlegen, eine Kopie getrennt vom Netz aufbewahren und die Wiederherstellung testen.
  • Mehr-Faktor-Anmeldung für E-Mail, Shop, Bank und Cloud einschalten.
  • Für jeden Dienst ein eigenes, starkes Passwort, am besten mit Passwortmanager.
  • Nicht mit Administratorrechten im Alltag arbeiten.
  • Fernzugänge absichern und nicht benötigte schließen.
  • Einen einfachen Notfallplan schreiben: wen du anrufst, wo die Sicherungen liegen.

Diese Punkte decken sich weitgehend mit den Top 10 Ransomware-Maßnahmen des BSI. Für kleine Betriebe bietet das BSI mit dem CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 einen strukturierten Einstieg.

Was musst du nach einem Angriff tun?

Nach einem Angriff begrenzt du zuerst den Schaden, informierst sofort die Versicherung und prüfst die Meldepflichten nach der DSGVO. Viele Verträge verlangen, dass du den Schaden unverzüglich meldest und die Hotline nutzt.

  1. Systeme trennen. Betroffene Geräte vom Netz nehmen, aber nicht ausschalten oder neu aufsetzen, bevor Fachleute Spuren gesichert haben.
  2. Versicherung und Hotline anrufen. Den Schaden sofort melden und die Weisungen befolgen.
  3. Datenpanne prüfen. Sind personenbezogene Daten betroffen, meldest du das unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der zuständigen Datenschutzaufsicht, es sei denn, es besteht voraussichtlich kein Risiko für die Betroffenen (Art. 33 DSGVO).
  4. Betroffene informieren. Bei hohem Risiko musst du auch die Betroffenen benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).
  5. Anzeige erstatten. Die Polizei hat für Cyberkriminalität eigene Ansprechstellen in den Landeskriminalämtern.
  6. Dokumentieren. Halte fest, was passiert ist und was du getan hast. Das brauchst du für Aufsicht und Versicherung.

Worauf achtest du beim Vergleich?

Beim Vergleich achtest du vor allem darauf, dass Eigenschäden, Betriebsunterbrechung und Haftpflicht enthalten sind und die Sicherheitspflichten zu deinem Betrieb passen. Diese Fragen helfen:

  • Versicherungssummen: Gibt es Untergrenzen für einzelne Bausteine, etwa für die Betriebsunterbrechung?
  • Wartezeit bei Unterbrechung: Ab wie vielen Stunden Ausfall zahlt der Vertrag?
  • Soforthilfe: Ist eine Hotline rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende?
  • Bedienfehler und Social Engineering: Sind Schäden durch falsche Überweisungen nach gefälschten Mails mitversichert?
  • Cloud und Dienstleister: Zahlt der Vertrag auch, wenn der Angriff bei deinem Hosting- oder Softwareanbieter passiert?
  • Überschneidungen: Was deckt deine Betriebshaftpflicht oder Elektronik­versicherung schon ab?

Was kostet eine Cyberversicherung und wie planst du sie ein?

Was eine Cyberversicherung kostet, hängt von Branche, Umsatz, Datenmenge, Sicherheitsniveau und Versicherungssumme ab, belastbare Durchschnittswerte gibt es nicht. Hol Angebote für deinen konkreten Betrieb ein und setze den Beitrag in deinen Finanzplan. Im Beitrag stecken 19 % Versicherungsteuer (§ 6 VersStG). Der Beitrag ist als betriebliche Versicherung in der Regel eine Betriebsausgabe.

Plane außerdem die Kosten für Sicherheit ein: Datensicherung, Passwortmanager, Updates und gegebenenfalls einen IT-Dienstleister. Diese Ausgaben senken das Risiko oft stärker als jede Police.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, können der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei Bewilligung den Start erleichtern. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Den schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?

Im AVGS Gründercoaching gehört die Absicherung zum Businessplan. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Risiken und Versicherungen, in Modul 9 Digitalisierung und KI geht es um sichere digitale Abläufe. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich als Selbstständiger eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung lohnt sich vor allem, wenn dein Geschäft ohne IT stillsteht oder du personenbezogene Daten von Kunden verarbeitest, etwa im Onlinehandel, in Praxen, Agenturen oder in der Beratung. Wer nur gelegentlich E-Mails schreibt und keine Kundendaten speichert, hat ein deutlich kleineres Risiko.

Was zahlt eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung zahlt je nach Vertrag Soforthilfe durch IT-Forensiker, die Wiederherstellung von Daten und Systemen, den Ertragsausfall während der Unterbrechung, Kosten für Krisenkommunikation und Benachrichtigungen sowie berechtigte Forderungen Dritter nach einem Datenleck.

Zahlt die Cyberversicherung auch Lösegeld?

Ob eine Cyberversicherung Lösegeld übernimmt, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden. Eine Zahlung garantiert nicht, dass du deine Daten zurückbekommst. Wichtiger ist eine Datensicherung, mit der du ohne Zahlung wieder arbeitsfähig wirst.

Bis wann muss ich eine Datenpanne melden?

Eine Datenpanne musst du unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Datenschutzaufsicht melden, es sei denn, sie führt voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen (Art. 33 DSGVO). Bei hohem Risiko musst du auch die Betroffenen benachrichtigen (Art. 34 DSGVO).

Kann die Versicherung die Leistung kürzen, wenn meine IT unsicher war?

Ja, die Versicherung kann die Leistung kürzen, wenn du vereinbarte Sicherheitspflichten grob fahrlässig verletzt hast, und bei Vorsatz ganz verweigern (§ 28 VVG). Auch falsche Angaben in den Risikofragen vor Vertragsschluss können den Schutz kosten (§ 19 VVG).

Deckt meine Betriebshaftpflicht keine Cyberschäden?

Die Betriebshaftpflicht deckt Cyberschäden meist nur eingeschränkt. Eigene Schäden wie Datenwiederherstellung oder Betriebsausfall sind dort in der Regel nicht versichert. Manche Tarife schließen Datenschutz­verletzungen gegenüber Dritten teilweise ein. Prüfe das, damit du nicht doppelt zahlst.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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