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Markenschutz für Gründer: Wann sich eine Marke lohnt und wie du sie anmeldest

Ein guter Name ist ein Wert, den andere kopieren können. Eine eingetragene Marke gibt dir das Recht, das zu verhindern, aber nur für die Waren und Dienstleistungen, für die du sie anmeldest. Hier erfährst du, wann sich eine Marke lohnt, wie du recherchierst, was die Anmeldung beim DPMA kostet und welche Fehler du vermeiden solltest.

Das Wichtigste in Kürze

290 €
Anmeldegebühr beim DPMA online, bis zu drei Klassen
100 €
für jede weitere Klasse ab der vierten
3 Monate
Widerspruchsfrist nach Veröffentlichung der Eintragung
10 Jahre
Schutzdauer ab Anmeldetag, beliebig oft verlängerbar
  • Wofür: Eine Marke schützt einen Namen oder ein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen in ganz Deutschland.
  • Vorher: Recherche in DPMAregister und TMview. Das DPMA prüft ältere Marken nicht von sich aus.
  • Klassen: 45 Klassen nach der Nizza-Klassifikation. Drei sind in der Grundgebühr enthalten.
  • Frist: Gebühr innerhalb von drei Monaten zahlen, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen.
  • EU-Marke: beim EUIPO ab 850 € für eine Klasse, sinnvoll bei Geschäft in mehreren EU-Ländern.

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Inhalt dieser Seite

Was ist eine Marke und was schützt sie?

Eine Marke ist ein Zeichen, das deine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gibt dir daran ein ausschließliches Recht. Das können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Logos, Farben oder Klänge sein. Die häufigsten Formen sind Wortmarken, Wort-Bild-Marken und reine Bildmarken.

Mit der Eintragung darfst du anderen verbieten, ein identisches oder verwechselbar ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu benutzen (§ 14 MarkenG). Der Schutz gilt in ganz Deutschland. Er gilt aber nur für das, was du im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen angegeben hast. Eine Marke „für alles“ gibt es nicht.

Markenschutz kann auch ohne Eintragung entstehen, nämlich durch Benutzung mit Verkehrsgeltung oder durch notorische Bekanntheit (§ 4 MarkenG). Außerdem ist der Name, unter dem dein Unternehmen auftritt, als Unternehmenskennzeichen geschützt (§ 5 MarkenG). Beides musst du im Streitfall aber erst beweisen, und es gilt oft nur dort, wo du tatsächlich bekannt bist. Die Eintragung macht deinen Schutz klar nachweisbar. Wie sich Marke, Firma und Geschäftsbezeichnung unterscheiden, erklärt der Ratgeber Firmenname finden.

Wann lohnt sich eine Marke für Gründer?

Eine Marke lohnt sich, wenn dein Name oder Logo ein Wert ist, den du langfristig aufbauen und gegen Nachahmer verteidigen willst. Das ist bei eigenen Produkten, einem Onlineshop, einer Franchise-Idee oder einem Angebot mit eigenem Namen oft der Fall. Für eine Beraterin, die unter ihrem eigenen Namen arbeitet, ist sie dagegen oft nicht nötig.

  • Eher sinnvoll: eigene Produkte oder Produktlinien, Onlinehandel, Plattformen und Apps, Namen, in die du viel Werbung steckst, geplante Lizenzen oder Expansion.
  • Eher nicht nötig: lokale Dienstleistung unter deinem bürgerlichen Namen, rein beschreibender Name, der ohnehin kaum schutzfähig ist, sehr unsichere Geschäftsidee in der Testphase.
  • Zeitpunkt: Melde an, bevor du den Namen groß bekannt machst. Für den Zeitrang deiner eingetragenen Marke zählt der Anmeldetag (§ 6 MarkenG).

Bedenke auch die Pflicht zur Benutzung: Benutzt du die Marke für eingetragene Waren oder Dienstleistungen fünf Jahre lang nicht ernsthaft, kannst du daraus keine Rechte mehr ableiten, und sie kann auf Antrag gelöscht werden (§ 26 MarkenG). Eine Marke auf Vorrat für Ideen, die du nie umsetzt, bringt dir also wenig.

Wie recherchierst du vor der Anmeldung?

Du recherchierst vor der Anmeldung selbst, weil das DPMA nicht prüft, ob es bereits identische oder ähnliche ältere Marken gibt. Erst nach der Eintragung können deren Inhaber Widerspruch einlegen, und dann ist deine Anmeldegebühr verloren. Eine gute Recherche schützt dich also vor Kosten und vor einer späteren Umbenennung.

  1. Deutsche Marken prüfen. Im DPMAregister suchst du kostenfrei nach deutschen Marken. Eine echte Ähnlichkeitssuche ist dort laut DPMA nicht möglich. Suche deshalb auch nach Wortteilen, anderen Schreibweisen und Namen, die ähnlich klingen.
  2. EU- und internationale Marken prüfen. Über TMview siehst du Marken vieler Ämter, auch EU-Marken, die in Deutschland gelten.
  3. Nicht eingetragene Rechte prüfen. Das DPMA empfiehlt zusätzlich Internetsuchmaschinen, Handelsregister, Telefon- und Produktverzeichnisse. Auch ein Unternehmen, das seinen Namen nur benutzt, kann ältere Rechte haben.
  4. Ähnlichkeit einschätzen. Entscheidend sind Klang, Schriftbild, Bedeutung und die Nähe der Branchen. Bist du unsicher, ist das der Moment für eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche.

Welche Klassen brauchst du?

Du brauchst die Klassen, in die deine Waren und Dienstleistungen fallen, denn eine Marke wird immer nur für ein konkretes Verzeichnis eingetragen. Grundlage ist die internationale Klassifikation von Nizza mit 45 Klassen: Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Seit 1. Januar 2026 gilt laut WIPO die Ausgabe NCL 13-2026.

Typische Klassen für Gründungen sind etwa 35 (Werbung, Geschäftsführung, Büroarbeiten, auch Einzelhandels­dienstleistungen), 41 (Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung), 42 (IT- und wissenschaftliche Dienstleistungen) oder 43 (Verpflegung und Beherbergung). Die genauen Klassentitel findest du in der Klassifikationsdatenbank des DPMA. Für die Formulierung nutzt du die einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB) des DPMA. Bei der Online-Anmeldung stehen die zulässigen Begriffe in einer Warenkorbfunktion bereit. Laut DPMA sind Fehler im Verzeichnis der mit Abstand häufigste Grund für eine längere Bearbeitung.

Wie meldest du eine Marke beim DPMA an?

Du meldest eine Marke am einfachsten online über DPMAdirektWeb an, das ist günstiger und meist schneller als auf Papier. Anmelden können natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personen­gesellschaften, also auch eine GbR. Eine GmbH in Gründung kann ebenfalls anmelden, die Marke wird nach der Eintragung ins Handelsregister auf die GmbH umgeschrieben.

  1. Markenform wählen. Wortmarke für den reinen Namen, Wort-Bild-Marke oder Bildmarke für ein Logo. Die Darstellung kannst du später nicht mehr ändern.
  2. Anmelder richtig angeben. Name und Anschrift, bei eingetragenen Unternehmen genau so wie im Register, mit Rechtsform.
  3. Verzeichnis erstellen. Waren und Dienstleistungen nach Klassen geordnet, am besten mit Begriffen aus der eKDB.
  4. Einreichen und Aktenzeichen notieren. Online bekommst du das Aktenzeichen sofort. Die Anmeldung ist dann im DPMAregister öffentlich sichtbar.
  5. Gebühr zahlen. Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung, mit Aktenzeichen und Gebührennummer. Eine weitere Zahlungsaufforderung kommt nicht (§ 6 PatKostG).
  6. Prüfung abwarten. Das DPMA prüft Formalien und absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft oder rein beschreibende Angaben (§ 8 MarkenG). Bei Bedenken bekommst du eine Beanstandung und kannst Stellung nehmen.

Wie lange es dauert, hängt von der Anmeldung ab. Laut DPMA ist das Verfahren ohne Beanstandung meist in wenigen Monaten abgeschlossen, wegen stark gestiegener Anmeldezahlen dauert es derzeit aber länger. Mit dem Antrag auf beschleunigte Prüfung (§ 38 MarkenG) soll die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten fallen.

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Was kostet eine Marke beim DPMA?

Eine deutsche Marke kostet bei Online-Anmeldung 290 € für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 €. Die Gebühren richten sich nach dem Patentkostengesetz, die Übersicht des DPMA hat den Stand 29.09.2026. Sie werden nicht erstattet, auch wenn du die Anmeldung zurücknimmst oder sie zurückgewiesen wird.

GebührBetrag
Anmeldung online, bis zu drei Klassen290 €
Anmeldung auf Papier, bis zu drei Klassen300 €
jede weitere Klasse ab der vierten100 €
beschleunigte Prüfung200 €
Widerspruch aus einer älteren Marke250 €, je weiteres Zeichen desselben Inhabers 50 €
Verlängerung nach zehn Jahren, bis zu drei Klassen750 €
Verlängerung, jede weitere Klasse260 €

Was passiert nach der Eintragung?

Nach der Eintragung wird deine Marke im Markenblatt veröffentlicht, und ab dann läuft eine Widerspruchsfrist von drei Monaten. In dieser Zeit können Inhaber älterer Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen Widerspruch erheben (§ 42 MarkenG). Ist der Widerspruch erfolgreich, wird deine Marke ganz oder teilweise gelöscht. Umgekehrt kannst du selbst gegen jüngere Marken vorgehen, die deiner zu ähnlich sind. Das DPMA überwacht das nicht für dich.

  • Schutzdauer: zehn Jahre ab dem Anmeldetag, danach beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängerbar (§ 47 MarkenG).
  • Verlängerung: Die Gebühr wird sechs Monate vor Ablauf fällig. Danach gibt es eine Nachfrist von sechs Monaten mit Zuschlag.
  • Benutzung: Nach Ende der Widerspruchsfrist hast du fünf Jahre Zeit, die Marke ernsthaft zu benutzen (§ 26 MarkenG).
  • ®-Zeichen: Laut DPMA kannst du es bei der Benutzung der eingetragenen Marke hinzufügen. In der Anmeldung selbst solltest du es nicht verwenden.

Lohnt sich eine EU-Marke?

Eine EU-Marke lohnt sich, wenn du deine Waren oder Dienstleistungen in mehreren Ländern der EU anbietest oder das konkret planst. Sie wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet und gilt mit einer Anmeldung in allen EU-Staaten. Die Grundgebühr beträgt 850 € für eine Klasse, die zweite Klasse kostet 50 €, jede weitere 150 €. Die Grundgebühr ist innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung zu zahlen. Die EU-Marke ist zehn Jahre gültig und kann beliebig oft verlängert werden.

Ein Unterschied zum deutschen Verfahren: Beim EUIPO kann innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Anmeldung Widerspruch eingelegt werden, also vor der Eintragung. Dafür ist die EU-Marke angreifbarer, weil eine ältere Marke in nur einem Mitgliedstaat reichen kann, um sie zu blockieren (Art. 8 UMV). Für ein Geschäft, das sich auf Deutschland konzentriert, ist die deutsche Marke meist der günstigere Start.

Welche Fehler solltest du vermeiden, und wann hilft eine Anwältin?

Die meisten Fehler bei Marken passieren vor der Anmeldung, durch fehlende Recherche oder ein falsch zugeschnittenes Verzeichnis. Dazu gehören:

  • Keine Recherche: Wer nur nach identischen Namen sucht, übersieht ähnliche Marken, die einen Widerspruch tragen.
  • Beschreibender Name: „Bester Kaffee“ für Kaffee wird wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht eingetragen.
  • Falsche oder zu wenige Klassen: Der Schutz reicht nur so weit wie das Verzeichnis. Nachträglich erweitern geht nicht.
  • Falscher Anmelder: Die Marke gehört dem, der sie anmeldet. Gründest du mit anderen, klärt vorher, wem sie gehören soll.
  • Zahlungsfrist verpasst: Ohne Zahlung innerhalb von drei Monaten gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn deine Recherche ähnliche Marken zeigt, wenn du viel Geld in den Namen investierst, bei einer Beanstandung durch das DPMA, bei einem Widerspruch und immer bei einer Abmahnung. Zuständig sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Markenrecht sowie Patentanwälte. Eine Pflicht zur Vertretung gibt es nicht, wenn du in Deutschland wohnst oder hier einen Sitz hast.

Die Anmeldegebühren gehören in deinen Kapitalbedarf, und die Rechtsform entscheidet, ob du selbst oder deine Gesellschaft Markeninhaber wird. Einen Überblick gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, klären wir Name, Marke und Rechtsform im AVGS Gründercoaching, in Modul 5 Unternehmensorganisation, bei Bewilligung des Gutscheins ohne eigene Kosten. Für den Start kommen der Gründungszuschuss beim Arbeitslosengeld oder das Einstiegsgeld bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) infrage. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was kostet es, eine Marke beim DPMA anzumelden?

Die Anmeldung kostet online 290 € und auf Papier 300 €, jeweils für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Die Gebühr musst du innerhalb von drei Monaten zahlen, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Wie lange ist eine Marke geschützt?

Eine deutsche Marke ist zehn Jahre geschützt, gerechnet ab dem Anmeldetag. Danach kannst du sie beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern, die Verlängerung kostet 750 € für bis zu drei Klassen.

Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?

Nein, eine Anwaltspflicht gibt es nicht, wenn du in Deutschland wohnst oder hier einen Sitz hast. Sinnvoll ist anwaltliche Beratung vor allem bei der Ähnlichkeitsrecherche, bei einem Widerspruch oder bei einer Abmahnung.

Prüft das DPMA, ob es schon eine ähnliche Marke gibt?

Nein, das DPMA prüft keine älteren Rechte. Es prüft nur Formalien und absolute Schutzhindernisse, etwa ob die Marke rein beschreibend ist. Inhaber älterer Marken können nach der Veröffentlichung der Eintragung drei Monate lang Widerspruch einlegen.

Wie lange dauert die Eintragung einer Marke?

Ohne Beanstandungen ist das Verfahren laut DPMA meist in wenigen Monaten abgeschlossen, derzeit dauert es aber länger. Mit dem Antrag auf beschleunigte Prüfung für 200 € soll die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten fallen.

Wann darf ich das ® verwenden?

Das ® gehört zu einer eingetragenen Marke. Laut DPMA kannst du es bei der Benutzung der eingetragenen Marke hinzufügen, in der Anmeldung selbst solltest du es nicht verwenden.

Lohnt sich eine EU-Marke für Gründer?

Eine EU-Marke lohnt sich, wenn du in mehreren EU-Ländern verkaufst oder das konkret planst. Sie kostet beim EUIPO online 850 € für eine Klasse und gilt in allen EU-Staaten. Für ein lokales Geschäft reicht meist die deutsche Marke.

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Maximilian Ossot
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