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Bürgschaftsbank: So bekommst du einen Kredit, obwohl Sicherheiten fehlen

Viele Gründungen scheitern bei der Bank nicht am Konzept, sondern an fehlenden Sicherheiten. Genau hier springen die Bürgschaftsbanken der Länder ein: Sie bürgen gegenüber deiner Bank für einen großen Teil des Kredits. Hier erfährst du, wie eine Ausfallbürgschaft funktioniert, welche Höchstbeträge und Quoten gelten, was sie kostet und wie die Bürgschaft ohne Bank abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

80 %
bis zu so viel des Kredits verbürgt eine Bürgschaftsbank
1,25 Mio. €
Obergrenze laut Existenz­gründungsportal (je Land verschieden)
ca. 2 Wochen
übliche Prüfzeit bei Existenzgründungen
23 Jahre
maximale Laufzeit einer Bürgschaft
  • Prinzip: Die Bürgschaftsbank bürgt gegenüber deiner Bank, meist für bis zu 80 % des Kredits. Du haftest weiter für die volle Summe.
  • Für wen: Gründerinnen, Gründer und kleine Unternehmen mit tragfähigem Konzept, aber zu wenig Sicherheiten.
  • Kosten: einmaliges Bearbeitungsentgelt plus jährliche Provision, je nach Land unterschiedlich.
  • Bürgschaft ohne Bank: Du stellst den Antrag direkt und gehst mit der Zusage zur Bank.
  • Ausgeschlossen: Sanierungen und Umschuldungen bestehender Kredite.
  • Grundlage: ein schlüssiger Businessplan mit Finanzplan. Einen Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft gibt es nicht.

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Was ist eine Bürgschaftsbank?

Eine Bürgschaftsbank ist ein Förderinstitut, das gegenüber deiner Bank für einen Teil deines Kredits bürgt, wenn dir eigene Sicherheiten fehlen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank. Sie arbeitet laut Verband Deutscher Bürgschaftsbanken nicht gewinnorientiert.

Hinter den Bürgschaftsbanken stehen Bund und Länder. Sie übernehmen über sogenannte Rückbürgschaften einen Teil des Risikos. Die aktuellen Rückbürgschaftserklärungen gelten laut Verband für die Jahre 2023 bis 2027. Für dich heißt das: Die Bürgschaftsbank kann Risiken tragen, die eine Hausbank allein nicht eingehen würde.

Wichtig ist der Unterschied zur privaten Bürgschaft. Wenn Eltern oder Partner bürgen, haften sie mit ihrem Vermögen. Bei der Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank haftet dagegen ein Förderinstitut, und niemand aus deinem Umfeld muss sein Vermögen einsetzen.

Wie funktioniert eine Ausfallbürgschaft?

Eine Ausfallbürgschaft greift erst, wenn dein Kredit ausfällt und die übrigen Sicherheiten verwertet sind, aber nicht reichen. Dann zahlt die Bürgschaftsbank ihren Anteil an die Bank.

Laut Existenz­gründungsportal bürgt die Bürgschaftsbank für bis zu 80 % des zu besichernden Kreditbedarfs. Die restlichen 20 % trägt die Hausbank als Eigenrisiko. Weil die Bank dadurch nur noch einen kleinen Teil des Risikos trägt, sagt sie einen Gründungskredit leichter zu.

Verbürgt werden Kredite für Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager oder eine Unternehmensübernahme, und zwar Hausbankkredite ebenso wie Förderkredite. Nicht verbürgt werden laut Existenz­gründungsportal Sanierungen sowie Umschuldungen bestehender Darlehen. Die Laufzeit einer Bürgschaft kann bis zu 23 Jahre betragen, im Durchschnitt sind es sieben Jahre.

Welche Höchstbeträge und Quoten gelten?

Die Höchstbeträge legen die Bürgschaftsbanken der Länder selbst fest, deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Grenze. Den aktuellen Höchstbetrag nennt dir die Bürgschaftsbank deines Landes.

PunktRegelung (Beispiele)
Quotein der Regel bis 80 % des Kredits; Hessen laut IHK Frankfurt: bis 80 % bei Investitionen, bis 60 % bei Betriebsmitteln
Höchstbetragje Land verschieden; laut Existenz­gründungsportal 1,25 Mio. €, Hessen laut IHK Frankfurt bis 2 Mio. €
Kleinster Betragbei der Bürgschaft ohne Bank laut Existenz­gründungsportal ab ca. 5.000 €
Laufzeitbis 23 Jahre, im Durchschnitt sieben Jahre; Sachsen-Anhalt: 15 Jahre, bei Betriebsmitteln acht Jahre
AusgeschlossenSanierungen, Umschuldungen bestehender Kredite

Für die meisten Gründungen spielen die Obergrenzen keine Rolle. Entscheidend ist, dass dein Vorhaben tragfähig ist und der Finanzplan zeigt, wie du den Kredit zurückzahlst.

Was kostet eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft kostet ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine laufende jährliche Provision. Das Existenz­gründungsportal nennt 0,6 bis 1,5 % der verbürgten Summe einmalig sowie eine laufende Provision ab 0,6 % pro Jahr. Die Höhe hängt von Kreditbetrag, Vorhaben und Bundesland ab.

Zwei Beispiele für Sätze, wie sie die Länder aktuell veröffentlichen:

  • Sachsen-Anhalt, Bürgschaft ohne Bank: Bearbeitungsentgelt 2,0 % der beantragten Kredithöhe, mindestens 400 €, davon 250 € bei Antragstellung; Provision 1,5 % pro Jahr auf den valutierenden Kreditbetrag.
  • Hessen laut IHK Frankfurt: einmalig 1,5 % des zur Verbürgung beantragten Kreditbetrags, mindestens 500 €; Provision derzeit 1,5 % pro Jahr des verbürgten Kreditbetrags.

Wird dein Antrag abgelehnt, fallen laut Verband Deutscher Bürgschaftsbanken in der Regel keine Kosten an. Die Machbarkeitsprüfung über das Finanzierungsportal ist laut Existenz­gründungsportal kostenlos.

Wie läuft die Bürgschaft ohne Bank ab?

Bei der Bürgschaft ohne Bank stellst du den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank und gehst erst mit der Zusage zur Bank. Laut Verband Deutscher Bürgschaftsbanken ist das der einzige Weg, eine Bürgschaft ohne Hausbank zu beantragen. Die meisten Bürgschaftsbanken bieten ihn an.

Grundlage der Entscheidung ist dein Businessplan. Die Bürgschaftsbank prüft dein Vorhaben zuerst selbst. Bei positiver Prüfung bekommst du eine Bürgschaftszusage, mit der du im Bankgespräch deutlich stärker auftrittst, weil die Bank dann weiß, dass ein großer Teil ihres Risikos bereits abgesichert ist.

Die Grenzen unterscheiden sich je Land. In Sachsen-Anhalt darf der Kredit höchstens 500.000 € betragen, die Bürgschaft höchstens 400.000 €. In Hessen liegt der Fremdkapitalbedarf laut IHK Frankfurt bei Gründern und jungen Unternehmen bis 450.000 €, bei Nachfolgen bis 650.000 €. Dort richtet sich das Angebot an Gründer ohne Hausbank oder mit einer Gründung, die höchstens drei Jahre zurückliegt.

Wie beantragst du eine Bürgschaft?

Den Antrag stellt in der Regel deine Hausbank für dich bei der Bürgschaftsbank deines Bundeslands. Zuständig ist die Bürgschaftsbank des Landes, in dem du dein Vorhaben umsetzt. Alternativ nutzt du die Bürgschaft ohne Bank oder stellst eine Anfrage über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken.

  1. Businessplan und Finanzplan fertigstellen. Die Bürgschaftsbank prüft vor allem, ob dein Vorhaben trägt. Außerdem will sie sehen, dass du Zins und Tilgung zahlen kannst.
  2. Weg wählen. Mit Hausbank: Die Bank stellt den Antrag. Ohne Hausbank: Du stellst den Antrag auf Bürgschaft ohne Bank direkt.
  3. Unterlagen einreichen. Neben Businessplan sowie Finanzplan meist Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Selbstauskunft und Angebote für die Investitionen. Die genaue Liste nennt dir deine Bürgschaftsbank.
  4. Prüfung. Bei Gründungen dauert sie laut Existenz­gründungsportal meist etwa zwei Wochen. Manche Bürgschaftsbanken bieten Expressbürgschaften mit wenigen Tagen Bearbeitung an.
  5. Zusage und Kreditvertrag. Nach der Zusage schließt du den Kreditvertrag mit deiner Bank, die Bürgschaft sichert ihn ab.

Wie du die Unterlagen und typische Fragen vorbereitest, zeigt der Ratgeber Bankgespräch vorbereiten.

Wie passen Bürgschaft und Förderkredit zusammen?

Bürgschaft und Förderkredit ergänzen sich gut, weil die Bürgschaft genau die Sicherheiten ersetzt, die die Bank auch beim Förderkredit verlangt. Beim KfW-Gründerkredit StartGeld stellt die KfW die Bank zwar zu 80 % von der Haftung frei, bankübliche Sicherheiten verlangt die Bank trotzdem.

Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) der KfW ist die Garantie einer Bürgschaftsbank fester Bestandteil: Sie übernimmt das volle Risiko der Bank. Weitere Sicherheiten sind dann nicht nötig, du haftest aber persönlich. Auch die Förderbanken der Länder kombinieren ihre Gründungskredite oft mit Bürgschaften, siehe Landesförderbanken. Welche Programme in deinem Bundesland gelten, findest du in unserer Förderdatenbank.

Brauchst du nur einen kleinen Betrag, kann ein Mikrokredit der Länder passender sein, weil dort oft keine banküblichen Sicherheiten verlangt werden. Einen Überblick über alle Finanzierungswege gibt der Ratgeber Finanzierung der Gründung.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Was gilt, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du eine Bürgschaft genauso nutzen wie andere Gründerinnen und Gründer. Für die Bürgschaftsbank zählt vor allem dein Konzept.

Mit einem AVGS Gründercoaching erarbeitest du vorher Businessplan sowie Finanzplan. Mit Arbeitslosengeld kannst du den Gründungszuschuss beantragen, dafür brauchst du unter anderem mindestens 150 Tage Restanspruch und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 SGB III). Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Über beide Leistungen entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall.

Ein Zuschuss für den Lebensunterhalt und ein verbürgter Kredit für die Investitionen ergänzen sich: Die Bank sieht, dass deine privaten Kosten in der Anlaufzeit gedeckt sind.

Wie bereitest du den Antrag mit uns vor?

Am besten bereitest du den Antrag vor, indem du deinen Kapitalbedarf genau beziffern und jede Zahl im Finanzplan erklären kannst. Genau das prüfen Bank und Bürgschaftsbank.

  • Kapitalbedarf mit Investitionen, Anlaufkosten und Reserve aufgestellt
  • Liquiditätsplan für mindestens zwölf Monate mit Zins, Tilgung und Bürgschaftsprovision
  • Vorsichtige Variante mit weniger Umsatz gerechnet
  • Eigene Mittel und vorhandene Sicherheiten aufgelistet
  • Zuständige Bürgschaftsbank und Weg (mit oder ohne Hausbank) geklärt
  • Noch keine Verträge für das Vorhaben unterschrieben

Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass klären wir in Modul 4 Finanzierung Kapitalbedarf, Förderkredite, Bürgschaft und das Bankgespräch. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall, über Kredit sowie Bürgschaft entscheiden Bank und Bürgschaftsbank. Gründest du ohne Gutschein, prüfen wir deine Unterlagen im Businessplan-Check-up für die Bank. Sprich mit uns im kostenlosen Erstgespräch über deine Finanzierung. Diese Seite ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Eine Bürgschaftsbank ist ein Förderinstitut der Wirtschaft, das gegenüber deiner Bank für einen Teil deines Kredits bürgt. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank. Bund und Länder sichern ihre Bürgschaften wiederum über Rückbürgschaften ab.

Wie viel Prozent verbürgt die Bürgschaftsbank?

Die Bürgschaftsbank verbürgt in der Regel bis zu 80 Prozent des Kredits. Mindestens 20 Prozent des Risikos bleiben bei deiner Bank. In Hessen gelten laut IHK Frankfurt für Betriebsmittel bis zu 60 Prozent.

Muss ich bei einer Bürgschaft trotzdem den ganzen Kredit zurückzahlen?

Ja, du haftest weiterhin für die gesamte Kreditsumme. Die Bürgschaft schützt deine Bank, nicht dich. Fällt der Kredit aus, tritt die Bürgschaftsbank an die Stelle der Bank und fordert ihren Anteil von dir zurück.

Was kostet eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank?

Eine Bürgschaft kostet ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine jährliche Bürgschaftsprovision. Das Existenz­gründungsportal nennt 0,6 bis 1,5 Prozent einmalig und eine Provision ab 0,6 Prozent pro Jahr. Die genauen Sätze legt jede Bürgschaftsbank selbst fest.

Was ist die Bürgschaft ohne Bank?

Bei der Bürgschaft ohne Bank stellst du den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank, bevor du mit einer Bank sprichst. Bei positiver Prüfung bekommst du eine Bürgschaftszusage und gehst damit in das Bankgespräch. Die meisten Bürgschaftsbanken bieten das an.

Wie lange dauert die Prüfung bei der Bürgschaftsbank?

Bei Existenzgründungen dauert die Prüfung laut Existenz­gründungsportal meist etwa zwei Wochen. Bei bestehenden Betrieben und Nachfolgen sind es meist drei bis fünf Wochen. Manche Bürgschaftsbanken bieten Expressbürgschaften mit wenigen Tagen an.

Kann die Bürgschaftsbank auch einen KfW-Kredit absichern?

Ja, Bürgschaftsbanken sichern sowohl Hausbankkredite als auch Förderkredite ab. Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) der KfW ist die Garantie einer Bürgschaftsbank sogar fester Bestandteil des Programms.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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