Investitionsabzugsbetrag: So ziehst du Investitionen vor dem Kauf ab
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG senkst du deinen Gewinn schon heute für eine Anschaffung, die du erst in den nächsten drei Jahren tätigst. Hier erfährst du, wer ihn nutzen darf, wie du ihn mit der Sonderabschreibung kombinierst, was im Gründungsjahr gilt und was passiert, wenn die Investition ausbleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- 50 %
- der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehbar
- 200.000 €
- Gewinngrenze im Abzugsjahr
- 3 Jahre
- Zeit, um die Investition umzusetzen
- 40 %
- Sonderabschreibung zusätzlich zur normalen AfA
- 90 %
- betriebliche Nutzung mindestens
- Was: Du ziehst bis zu 50 % der Kosten einer geplanten Anschaffung schon vor dem Kauf vom Gewinn ab (§ 7g Abs. 1 EStG).
- Für wen: Betriebe mit einem Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr, egal ob mit EÜR oder Bilanz.
- Frist: Die Investition muss bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Abzugsjahr erfolgen, sonst wird der Abzug rückwirkend gestrichen, mit Zinsen.
- Nutzung: mindestens 90 % betrieblich, im Kaufjahr und im Folgejahr.
- Zusätzlich: Sonderabschreibung von bis zu 40 % neben der normalen AfA, verteilbar auf fünf Jahre.
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Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein Steuerabzug nach § 7g EStG, mit dem kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 % der Kosten einer künftigen Anschaffung schon vor dem Kauf gewinnmindernd ansetzen.
Normalerweise wirkt eine Anschaffung erst ab dem Kaufjahr über die Abschreibung (AfA) auf deinen Gewinn. Mit dem IAB ziehst du einen Teil davon vor. Du zahlst im Abzugsjahr weniger Steuern und hast mehr Liquidität für die Investition. Im Kaufjahr wird der Betrag wieder hinzugerechnet und gleichzeitig von den Anschaffungskosten abgezogen. Deine spätere Abschreibung fällt dadurch geringer aus.
Der Investitionsabzugsbetrag ist also in erster Linie eine Steuerstundung, kein Geschenk. Einen echten Vorteil hast du, wenn dein Steuersatz im Abzugsjahr höher ist als in den Folgejahren oder wenn du die gewonnene Liquidität gut nutzt. Den Überblick über alle Ausgaben, die deinen Gewinn mindern, findest du im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.
Wer darf den Investitionsabzugsbetrag nutzen?
Den Investitionsabzugsbetrag darf jeder Betrieb nutzen, dessen Gewinn im Abzugsjahr ohne den IAB selbst höchstens 200.000 € beträgt, unabhängig von Rechtsform und Art der Gewinnermittlung.
- Gewinngrenze: 200.000 € im Wirtschaftsjahr des Abzugs. Abzüge und Hinzurechnungen nach § 7g bleiben bei der Prüfung außen vor (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG).
- Alle Gewinnermittlungsarten: Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Bilanz sind gleichgestellt. Das gilt für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG.
- Elektronische Übermittlung: Die Summen der Abzugsbeträge übermittelst du mit der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG).
- Höchstbetrag: Je Betrieb dürfen die Abzugsbeträge im laufenden Jahr und in den drei Vorjahren, soweit noch nicht hinzugerechnet oder rückgängig gemacht, zusammen 200.000 € nicht übersteigen.
- Verlust erlaubt: Der IAB darf einen Verlust entstehen lassen oder erhöhen.
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, neu oder gebraucht. Typische Beispiele sind Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Büroeinrichtung oder Computer. Gebäude, Grundstücke und immaterielle Wirtschaftsgüter wie gekaufte Software fallen nicht darunter.
Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag Schritt für Schritt?
Der Investitionsabzugsbetrag läuft in drei Schritten: Abzug im Planungsjahr, Hinzurechnung im Kaufjahr und Herabsetzung der Anschaffungskosten, sodass sich beide Buchungen im Kaufjahr ausgleichen.
- Abzug. Im Jahr vor dem Kauf ziehst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten außerhalb der Buchhaltung vom Gewinn ab. In der EÜR steht der Betrag in einem eigenen Abschnitt.
- Hinzurechnung. Im Kaufjahr rechnest du bis zu 50 % der tatsächlichen Anschaffungskosten wieder hinzu, höchstens den gebildeten Abzugsbetrag (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG).
- Herabsetzung. Im selben Jahr darfst du die Anschaffungskosten um den hinzugerechneten Betrag mindern (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Die Gewinnerhöhung aus Schritt zwei wird so ausgeglichen.
- Abschreibung. Lineare oder degressive AfA und die Sonderabschreibung berechnest du vom geminderten Betrag.
Wird die Investition teurer als geplant, kannst du den Abzug für das ursprüngliche Jahr bis zur Höchstgrenze aufstocken, solange der Bescheid noch änderbar ist. Wird sie günstiger, machst du den überschießenden Teil rückgängig.
Welche Fristen und Nutzungsregeln gelten?
Für den Investitionsabzugsbetrag gilt eine Investitionsfrist von drei Jahren nach dem Abzugsjahr, und das Wirtschaftsgut muss im Kaufjahr sowie im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt oder vermietet werden.
Drei Jahre Zeit für die Investition
Bildest du den IAB für 2026, hast du bis zum 31. Dezember 2029 Zeit für die Anschaffung (§ 7g Abs. 3 EStG). Eine Bestellung allein reicht nicht, entscheidend ist die Anschaffung, also die Lieferung. Plane bei Fahrzeugen und Maschinen mit langen Lieferzeiten großzügig.
Mindestens 90 % betriebliche Nutzung
Das Gesetz verlangt eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung bis zum Ende des Wirtschaftsjahres nach dem Kauf (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung bedeutet das: höchstens 10 % private Nutzung, im Zweifel musst du die 90 % darlegen (BMF-Schreiben vom 15.06.2022). Bei einem Firmenwagen gelingt der Nachweis praktisch nur mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch. Mehr dazu im Ratgeber Firmenwagen.
Wie funktioniert die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5?
Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG erlaubt dir, im Kaufjahr und den vier Folgejahren zusätzlich zur normalen AfA insgesamt bis zu 40 % der Anschaffungskosten abzuschreiben.
Die 40 % gelten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft oder hergestellt wurden (§ 52 Abs. 16 EStG), vorher waren es 20 %. Du verteilst den Betrag frei auf die fünf Jahre, etwa alles im ersten Jahr oder gestaffelt. Voraussetzungen:
- Der Gewinn im Vorjahr der Anschaffung lag nicht über 200.000 € (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG).
- Das Wirtschaftsgut wird im Kaufjahr und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt oder vermietet.
- Ein vorheriger IAB ist nicht nötig. Die Sonderabschreibung kannst du auch allein nutzen, mit IAB rechnest du sie vom geminderten Betrag.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist neben der Sonderabschreibung auch die degressive AfA von bis zu 30 % möglich, höchstens das Dreifache der linearen Rate (§ 7 Abs. 2 EStG). Die Kombination bringt in den ersten Jahren den höchsten Abzug. Ob sie sich für dich lohnt, hängt von deinen Gewinnerwartungen ab.
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag als Gründer nutzen?
Gründerinnen und Gründer können den Investitionsabzugsbetrag grundsätzlich schon im Gründungsjahr nutzen, er wirkt aber nur, wenn ein Gewinn oder anderes Einkommen vorhanden ist, das sich mindern lässt.
Im ersten Jahr machen viele Gründungen noch Anlaufverluste. Ein IAB erhöht den Verlust dann nur. Das kann trotzdem sinnvoll sein, denn der Verlust lässt sich mit anderen Einkünften im selben Jahr verrechnen, etwa mit dem Gehalt aus einer Anstellung vor der Gründung, oder in andere Jahre übertragen. Prüfe das mit deinen Zahlen aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Für einen Betrieb, der noch in Gründung ist, verlangt die Finanzverwaltung, dass Gründung und Investition schon hinreichend konkret sind (BMF-Schreiben vom 15.06.2022). Belege das mit Unterlagen, die vor dem Jahresende entstanden sind: Businessplan, Angebote, Finanzierungszusage oder Mietvertrag. Eine verbindliche Bestellung schreibt das Gesetz nicht vor.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, sind Investitionsplanung und Finanzplan ohnehin Teil deines Antrags. Im AVGS Gründercoaching erarbeiten wir beides mit dir, bei Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter ohne Kosten für dich. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, zeigt dir unser Fördercheck.
Was passiert, wenn die Investition ausbleibt?
Bleibt die Investition innerhalb der drei Jahre aus, wird der Investitionsabzugsbetrag im ursprünglichen Abzugsjahr rückgängig gemacht und die daraus entstehende Steuernachzahlung wird verzinst.
Das Finanzamt ändert den Steuerbescheid des Abzugsjahres, auch wenn er schon bestandskräftig ist (§ 7g Abs. 3 EStG). Dasselbe gilt, wenn du das Wirtschaftsgut zwar kaufst, aber im Kaufjahr oder Folgejahr zu mehr als 10 % privat nutzt (§ 7g Abs. 4 EStG). Du kannst den Abzug auch freiwillig früher rückgängig machen, wenn feststeht, dass die Investition nicht kommt.
Die Nachzahlung wird nach § 233a AO verzinst. Der Zinssatz beträgt 0,15 % je Monat, also 1,8 % im Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Abzugsjahres. Die Sonderregel für rückwirkende Ereignisse in § 233a Abs. 2a AO gilt hier ausdrücklich nicht, die Zinsen laufen also ab diesem frühen Zeitpunkt.
Wie planst du den Investitionsabzugsbetrag richtig?
Den Investitionsabzugsbetrag planst du richtig, indem du ihn aus deinem Finanzplan ableitest, die Gewinngrenze prüfst sowie die Unterlagen zur Investitionsabsicht sauber aufbewahrst.
- Geplante Anschaffungen der nächsten drei Jahre mit Betrag und Zeitpunkt auflisten
- prüfen, ob der Gewinn im Abzugsjahr unter 200.000 € liegt
- betriebliche Nutzung von mindestens 90 % realistisch einschätzen
- Angebote und Kalkulationen zur Investition aufbewahren
- Frist notieren: Ende des dritten Jahres nach dem Abzugsjahr
- Liquidität prüfen, denn die Steuerersparnis ersetzt keine Finanzierung
Im AVGS Gründercoaching gehört die steuerliche Organisation zu Modul 5 Unternehmensorganisation. Wenn du deine Zahlen nach der Gründung besser verstehen willst, hilft dir das Einzeltraining Zahlen verstehen oder für das ganze erste Jahr das Controlling-Paket.
Dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe ein IAB in deinem Fall sinnvoll ist, klärst du im Einzelfall mit einer Steuerberatung. Was das kostet, steht im Ratgeber Steuerberater für Gründer. Für alle Fragen rund um deine Gründungsplanung sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
- § 52 EStG – Anwendungsvorschriften (Abs. 16: Sonderabschreibung 40 % für Anschaffungen nach dem 31.12.2023)
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (lineare und degressive AfA)
- § 233a AO – Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- § 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen (Abs. 1a: 0,15 % je Monat)
- BMF-Schreiben vom 15.06.2022 (BStBl I S. 945) zu Investitionsabzugsbeträgen, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch Anhang 18
Kurz beantwortet
Wie viel bringt der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag mindert deinen Gewinn um bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Es ist vor allem eine Steuerstundung, denn im Investitionsjahr sinkt die Abschreibungsgrundlage entsprechend.
Kann ich den IAB als Gründer schon vor der Eröffnung nutzen?
Ein Investitionsabzugsbetrag ist grundsätzlich auch im Gründungsjahr und für einen Betrieb in Gründung möglich. Die Finanzverwaltung erwartet dann, dass Gründung sowie Investition schon hinreichend konkret sind. Belegen kannst du das etwa mit Businessplan, Angeboten oder Finanzierungszusage.
Muss ich das Wirtschaftsgut im Antrag genau benennen?
Nein, eine genaue Benennung verlangt das Gesetz seit 2016 nicht mehr. Du gibst in der elektronisch übermittelten Erklärung nur die Summen der Abzugsbeträge an. Für dich selbst solltest du trotzdem festhalten, wofür du den Betrag gebildet hast.
Was passiert, wenn ich nicht investiere?
Investierst du nicht bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Abzugsjahr, wird der Abzug im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht. Der Steuerbescheid wird geändert, auch wenn er bestandskräftig ist, und die Nachzahlung wird nach § 233a AO mit 0,15 % je Monat verzinst.
Darf ich das Wirtschaftsgut privat mitnutzen?
Eine private Mitnutzung ist bis höchstens 10 % erlaubt. Das Wirtschaftsgut muss im Investitionsjahr und im Folgejahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden. Beim Firmenwagen gelingt das nur mit Fahrtenbuch.
Gilt der Investitionsabzugsbetrag auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja, der Investitionsabzugsbetrag gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter. Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, neu oder gebraucht. Gebäude, Grundstücke und Software als immaterielles Wirtschaftsgut gehören nicht dazu.
Kann ich den IAB mit der degressiven Abschreibung kombinieren?
Ja, die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG darfst du neben der linearen oder der degressiven AfA nutzen. Die degressive AfA von bis zu 30 % gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
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