Steuerberater für Gründer: Was er kostet und wann er sich lohnt
Brauchst du als Gründer einen Steuerberater, und was kostet das? Pflicht ist er nicht, aber in vielen Fällen spart er dir Zeit, Fehler und Geld. Hier erfährst du, wie die Steuerberatervergütungsverordnung funktioniert, wie du eine Pauschale vereinbarst, was du selbst übernehmen kannst und wie du die passende Kanzlei findest.
Das Wichtigste in Kürze
- 16,50–41 €
- Zeitgebühr je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV)
- 2/10–12/10
- Monatsgebühr für laufende Buchführung nach Tabelle C (§ 33 StBVV)
- 1. Juli 2025
- letzte Anpassung der Gebühren, Pauschalvergütung nach § 14 entfallen
- Textform
- Pflicht für eine Vergütungsvereinbarung (§ 4 StBVV)
- Keine Pflicht: Du darfst deine Steuern selbst machen. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn Zeit, Komplexität oder Fehlerrisiko steigen.
- Gebühren: Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt Rahmen fest, die sich nach Umsatz, Gewinn oder Aufwand richten. Zum 1. Juli 2025 wurde sie angepasst.
- Pauschale: möglich als Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV).
- Lohnsteuerhilfeverein: für Selbstständige mit Gewerbe oder freiberuflichen Einkünften nicht zulässig.
- Absetzbar: Kosten für betriebliche Steuerarbeit sind Betriebsausgaben.
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Brauche ich als Gründer einen Steuerberater?
Nein, als Gründer bist du nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Du darfst Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen selbst erledigen. Ob sich eine Steuerberatung lohnt, hängt von deiner Rechtsform, deinem Umsatz und deiner Zeit ab.
Viele Einzelunternehmer mit wenigen Belegen, die als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, kommen mit etwas Einarbeitung gut allein zurecht. Anders sieht es aus, wenn du eine GmbH oder UG gründest, Mitarbeiter einstellst, ins Ausland verkaufst oder größere Investitionen planst. Dann steigen die Anforderungen und das Risiko teurer Fehler.
| Situation | Steuerberater sinnvoll? |
|---|---|
| Einzelunternehmen, Kleinunternehmer, wenige Belege | oft nicht nötig, eine einmalige Beratung zum Start kann helfen |
| Einzelunternehmen mit Umsatzsteuer und mittlerem Umsatz | häufig sinnvoll, zumindest für Jahresabschluss und Erklärungen |
| GmbH oder UG mit Bilanzierungspflicht | meist empfehlenswert, Bilanz und Körperschaftsteuer sind anspruchsvoll |
| Mitarbeiter, Lohnabrechnung | in der Regel ja, mindestens für die Lohnbuchhaltung |
| Auslandsgeschäfte, Reverse-Charge, Immobilien im Betrieb | ja, hier passieren die meisten Fehler |
Wann lohnt sich ein Steuerberater wirklich?
Ein Steuerberater lohnt sich, wenn er dir mehr Zeit oder Steuern spart, als er kostet, oder wenn er Fehler verhindert, die dich teuer zu stehen kämen. Gerade im ersten Jahr unterschätzen viele Gründer den Aufwand für Belege, Fristen und Formulare.
- Beim Start: Eine einmalige Beratung zur Rechtsform, zur Kleinunternehmerregelung und zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verhindert Weichenstellungen, die später schwer zu ändern sind.
- Bei Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt nach deinen Angaben Vorauszahlungen fest. Ein Steuerberater hilft, sie realistisch anzupassen. Mehr dazu im Ratgeber Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Beim Jahresabschluss: Viele Gründer buchen selbst und geben nur den Abschluss und die Erklärungen ab. Das ist oft ein guter Mittelweg.
- Bei einer Betriebsprüfung: Spätestens hier ist fachliche Begleitung sinnvoll, siehe Betriebsprüfung.
Rechne grob gegen: Wie viele Stunden im Monat würdest du selbst für Buchhaltung und Steuern brauchen, und was wären diese Stunden wert, wenn du sie stattdessen für Kunden einsetzt? Dein eigener Stundensatz ist hier der Maßstab, siehe Stundensatz berechnen.
Was kostet ein Steuerberater nach der StBVV?
Was ein Steuerberater kosten darf, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrats erlässt (§ 64 StBerG). Sie legt für die meisten Tätigkeiten keinen festen Preis fest, sondern einen Rahmen. Wo die Kanzlei innerhalb des Rahmens abrechnet, hängt von Umfang und Schwierigkeit ab.
Die Gebühren richten sich meist nach einem Gegenstandswert, etwa dem Jahresumsatz, der Summe der Betriebsausgaben oder den Einkünften. Aus dem Gegenstandswert ergibt sich über eine Tabelle im Anhang der StBVV eine „volle Gebühr“. Davon berechnet die Kanzlei einen Bruchteil in Zehnteln.
| Leistung | Rahmen laut StBVV | Bemessung |
|---|---|---|
| Laufende Buchführung inklusive Kontieren | 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C, je Monat (§ 33 Abs. 1) | höherer Wert aus Jahresumsatz oder Aufwand, bei EÜR aus Betriebseinnahmen oder -ausgaben |
| Buchführung, wenn du selbst kontierst | 1/10 bis 6/10 nach Tabelle C (§ 33 Abs. 3) | wie oben |
| Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der Einkünfte) | 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A (§ 24 Abs. 1 Nr. 1) | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € |
| Gewerbesteuererklärung | 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A (§ 24 Abs. 1 Nr. 5) | Gewerbeertrag, mindestens 8.000 € |
| Tätigkeiten ohne schätzbaren Wert | Zeitgebühr 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13) | Zeitaufwand |
Zum 1. Juli 2025 wurde die StBVV mit der Fünften Änderungsverordnung angepasst. Ältere Kostenbeispiele aus dem Internet sind deshalb oft nicht mehr aktuell. Die Gewinnermittlung, also deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz, wird gesondert berechnet. Auf alle Gebühren kommt Umsatzsteuer hinzu, außerdem Auslagen.
Kann ich eine Pauschale vereinbaren?
Ja, eine Pauschale ist möglich, wenn du mit der Kanzlei eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV schließt. Viele Gründer bevorzugen das, weil sie dann monatlich mit einem festen Betrag planen können.
Die Vereinbarung muss in Textform getroffen werden, als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein, sich deutlich von anderen Vereinbarungen abheben und Art und Umfang des Auftrags beschreiben. Die Kanzlei muss dich außerdem in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 3 StBVV).
Bis Mitte 2025 gab es für Pauschalen eine eigene Vorschrift, § 14 StBVV. Sie ist mit der Reform weggefallen. Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung darf seitdem in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4a StBVV).
Was kannst du selbst übernehmen?
Du kannst einen großen Teil der Vorarbeit selbst erledigen und so die Kosten deutlich senken. Je sauberer deine Unterlagen sind, desto weniger Zeit braucht die Kanzlei.
- Belege sortieren: Einnahmen und Ausgaben laufend, vollständig und digital ablegen, siehe GoBD.
- Selbst kontieren: Wer Belege selbst den Konten zuordnet, fällt bei der Buchführung in den niedrigeren Gebührenrahmen (§ 33 Abs. 3 StBVV).
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorbereiten: Als Einzelunternehmer kannst du die EÜR oft selbst erstellen und nur prüfen lassen.
- Umsatzsteuervoranmeldung: Mit sauberer Buchhaltung kannst du sie über ELSTER selbst abgeben, siehe Umsatzsteuervoranmeldung.
- Fragen bündeln: Sammle Fragen und kläre sie in einem Termin statt in vielen einzelnen Anrufen.
Was du als Selbstständiger grundsätzlich an Steuern im Blick haben musst, steht im Ratgeber Steuern für Selbstständige.
Wie findest du den passenden Steuerberater?
Den passenden Steuerberater findest du am besten über gezielte Empfehlungen, die Suchdienste der Steuerberaterkammern und ein Vorgespräch. Achte darauf, dass die Kanzlei Erfahrung mit Gründern, deiner Branche und deiner Rechtsform hat.
Ob eine Person als Steuerberater zugelassen ist, kannst du kostenlos im amtlichen Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer prüfen (§ 86b StBerG). Für die Suche nach Fachgebieten bieten viele regionale Steuerberaterkammern eigene Suchdienste an. Auch deine IHK oder Handwerkskammer kann Ansprechpartner nennen.
- Erreichbarkeit: Wie schnell antwortet die Kanzlei, und wer ist dein fester Ansprechpartner?
- Arbeitsweise: Wie werden Belege übermittelt, digital oder auf Papier?
- Kosten: Gibt es eine schriftliche Kostenschätzung oder eine Pauschale?
- Branchenkenntnis: Kennt die Kanzlei typische Fragen deiner Branche, etwa bei Gastronomie, Handwerk oder Onlinehandel?
Kannst du die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, Steuerberaterkosten für betriebliche Aufgaben sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu gehören Buchführung, Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung sowie die Beratung zu deinem Betrieb.
Kosten für rein private Teile der Einkommensteuererklärung, etwa zu Kinderbetreuung oder Spenden, sind dagegen keine Betriebsausgaben. Lass dir die Rechnung deshalb nach Tätigkeiten aufteilen. Wie du Betriebsausgaben richtig erfasst, erklärt der Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.
Steuern und Buchhaltung im Gründercoaching
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, zählt in der Startphase jeder Euro. Mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld kannst du bei Bewilligung die ersten Monate überbrücken. Welche Förderung für dich infrage kommt, zeigt dir der Fördercheck.
Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir Rechtsform, Steuern, Buchhaltung und die Frage, welche Aufgaben du selbst übernimmst und wofür du eine Steuerberatung brauchst. Eine Steuerberatung ersetzen wir dabei nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Wenn du deine Zahlen besser lesen willst, hilft das Einzeltraining Zahlen verstehen. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Inhaltsübersicht
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 105
- § 4 StBVV – Vergütungsvereinbarung (Textform, Hinweispflicht)
- § 4a StBVV – Niedrigere Vergütung
- § 13 StBVV – Zeitgebühr (16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde)
- § 14 StBVV – weggefallen
- § 24 StBVV – Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
- § 33 StBVV – Buchführung
- § 64 StBerG – Gebührenordnung
- § 4 StBerG – Lohnsteuerhilfevereine (Abs. 3: keine Hilfe bei Gewerbe und selbständiger Arbeit)
- § 86b StBerG – Steuerberaterverzeichnis
- § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 4: Betriebsausgaben)
- Existenzgründungsportal des Bundes: Steuern
Kurz beantwortet
Muss ich als Gründer einen Steuerberater haben?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Du darfst Buchhaltung, Voranmeldungen und Steuererklärungen selbst machen. Bei einer GmbH oder UG mit Bilanzierungspflicht, mit Angestellten oder bei komplexen Umsatzsteuerfragen ist eine Steuerberatung aber meist sinnvoll.
Was kostet ein Steuerberater im Monat?
Eine feste Zahl gibt es nicht, weil die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung vom Umsatz, vom Aufwand und vom Umfang abhängen. Für die laufende Buchführung gilt ein Rahmen von zwei Zehnteln bis zwölf Zehnteln einer vollen Gebühr nach Tabelle C, abhängig vom Jahresumsatz oder den Betriebsausgaben. Lass dir vorab ein schriftliches Angebot geben.
Kann ich mit dem Steuerberater eine Pauschale vereinbaren?
Ja, eine Pauschale kannst du als Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV schließen. Sie muss in Textform getroffen und als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein. Die frühere Sonderregel zur Pauschalvergütung in § 14 StBVV ist seit der Reform 2025 weggefallen.
Darf ein Lohnsteuerhilfeverein meine Steuererklärung als Selbstständiger machen?
Nein, Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit nicht beraten (§ 4 Abs. 3 StBerG). Das gilt auch, wenn du umsatzsteuerpflichtige Umsätze hast. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte voll steuerfreie Einnahmen, etwa aus der Übungsleiterpauschale.
Kann ich die Kosten für den Steuerberater absetzen?
Ja, Kosten für betriebliche Aufgaben wie Buchführung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatz- und Gewerbesteuer sind Betriebsausgaben. Kosten für rein private Teile der Einkommensteuererklärung gehören nicht dazu. Lass dir die Rechnung deshalb nach Tätigkeiten aufschlüsseln.
Wie finde ich einen Steuerberater, der zu Gründern passt?
Am besten fragst du gezielt nach Erfahrung mit deiner Branche und deiner Rechtsform. Das amtliche Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer zeigt, ob jemand zugelassen ist, die regionalen Steuerberaterkammern bieten Suchdienste. Ein Vorgespräch klärt, ob Arbeitsweise und Kosten passen.
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