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Altersvorsorge für Selbstständige: Welcher Weg passt zu dir?

Als Selbstständiger zahlt niemand automatisch für deine Rente ein. Du entscheidest selbst, wie viel du zurücklegst und auf welchem Weg. Hier siehst du alle Wege im Überblick, mit Stand Oktober 2026: was sie können, wo ihre Grenzen liegen und wie du die Vorsorge in deine Gründungsplanung einbaust.

Das Wichtigste in Kürze

30.826 €
Höchstbetrag Basisrente und Co. als Sonderausgabe 2026 (Ledige)
8.112 €
steuerfreier Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung 2026
5 Jahre
Frist für die Pflichtversicherung auf Antrag
540 €
Grundzulage im Jahr in der neuen geförderten Vorsorge ab 2027
  • Keine automatische Rente: Die meisten Selbstständigen sind nicht pflichtversichert und müssen selbst vorsorgen.
  • Gesetzliche Rente geht trotzdem: freiwillig oder per Pflichtversicherung auf Antrag innerhalb von fünf Jahren nach dem Start.
  • Basisrente: 2026 bis 30.826 € (Ledige) als Sonderausgabe absetzbar, dafür fest gebunden bis zur Rente.
  • GmbH-Geschäftsführer: haben zusätzlich betriebliche Wege, etwa eine Direktversicherung über die Gesellschaft.
  • Ab 2027: neue geförderte private Vorsorge, nach Angaben der Bundesregierung auch für Selbstständige.
  • Altersvorsorgepflicht: geplant, aber Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Wege der Altersvorsorge gibt es für Selbstständige?

Für Selbstständige gibt es fünf Wege der Altersvorsorge: die gesetzliche Rentenversicherung, die Basisrente, betriebliche Wege bei einer GmbH, private Rücklagen und ab 2027 die neue staatlich geförderte private Vorsorge.

Altersvorsorge heißt dabei nicht nur „Rente mit 67“. Gemeint ist alles, was dir im Alter ein regelmäßiges Einkommen sichert. Die Wege unterscheiden sich vor allem in drei Punkten: Wie flexibel kommst du an dein Geld? Wie stark hilft der Staat über Steuern oder Zulagen? Und schützt der Weg auch bei Erwerbsminderung?

WegStärkeGrenze
Gesetzliche Rentelebenslange Rente, auf Antrag mit Schutz bei Erwerbsminderung und RehaPflichtversicherung auf Antrag nicht kündbar
Basisrentehoher Steuerabzug während der AnsparphaseGeld bis zur Rente gebunden, nicht vererbbar, keine Kapitalauszahlung
Betriebliche Wege (GmbH)Beiträge aus der Gesellschaft, teils steuerfreinur mit Gehalt von der GmbH, Regeln für Gesellschafter streng
Private Rücklagenvoll flexibel, im Notfall verfügbarkeine Förderung, Kursschwankungen
Geförderte Vorsorge ab 2027staatliche Zulage auf EigenbeiträgeProdukte starten erst 2027, Zulage gedeckelt

Bist du Mitglied einer Kammer mit eigenem Versorgungswerk, etwa als Ärztin, Anwalt oder Architektin, läuft deine Grundabsicherung meist dort. Für dich sind dann vor allem die Ergänzungswege interessant.

Wann lohnt sich die gesetzliche Rente für Selbstständige?

Die gesetzliche Rente lohnt sich für Selbstständige vor allem, wenn sie eine lebenslange Basis mit Schutz bei Erwerbsminderung sowie Reha suchen und regelmäßig Beiträge zahlen können.

Du hast zwei Möglichkeiten. Freiwillig versichert (§ 7 SGB VI) wählst du die Beiträge selbst, 2026 zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat, und kannst jederzeit pausieren. Pflichtversichert auf Antrag (§ 4 Abs. 2 SGB VI) zahlst du regelmäßig und behältst dafür den Schutz bei Erwerbsminderung. Den Antrag musst du innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit stellen, danach ist dieser Weg zu. Einmal gewählt, kannst du die Pflichtversicherung nicht wieder kündigen.

Gerade wer aus einer Anstellung gründet, sollte die Fünf-Jahres-Frist kennen. Mit der Pflichtversicherung auf Antrag reißt der Schutz bei Erwerbsminderung nicht ab. Beiträge, Regelbeitrag für Gründer und alle Details zur geplanten Rentenpflicht erklärt der Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Für wen eignet sich die Basisrente?

Die Basisrente eignet sich vor allem für Selbstständige mit gutem, stabilem Einkommen, die Steuern sparen wollen und das Geld sicher bis zur Rente nicht brauchen.

Beiträge zur Basisrente sind Sonderausgaben. 2026 kannst du bis zu 30.826 € als Ledige oder Lediger absetzen, zusammen veranlagte Ehepaare 61.652 € (§ 10 Abs. 3 EStG). Dieser Höchstbetrag gilt gemeinsam für Basisrente, gesetzliche Rentenbeiträge und Beiträge an ein Versorgungswerk. Je höher dein Steuersatz, desto stärker wirkt der Abzug.

Der Preis dafür ist Unflexibilität. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vertrag nur eine lebenslange monatliche Rente frühestens ab 62 vorsieht. Die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Die Rente wird später versteuert.

Welche Wege hast du als GmbH-Geschäftsführer?

Als Geschäftsführer deiner eigenen GmbH oder UG kannst du zusätzlich zu den privaten Wegen eine betriebliche Altersversorgung nutzen, die die Gesellschaft für dich finanziert.

Der gängigste Weg ist eine Direktversicherung, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Beiträge, die die GmbH dafür zahlt, sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei. 2026 liegt diese Grenze bei 8.450 € im Monat, also 101.400 € im Jahr. Steuerfrei sind damit bis zu 8.112 € im Jahr. Voraussetzung ist, dass du ein Gehalt von der GmbH beziehst.

Ein zweiter Weg ist die Pensionszusage: Die GmbH verspricht dir selbst eine Rente und bildet dafür eine Rückstellung (§ 6a EStG). Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt solche Zusagen sehr genau, etwa ob sie angemessen sind und ob du sie bis zur Rente noch erdienen kannst. Eine Pensionszusage bindet die GmbH über Jahrzehnte und kann bei einem späteren Verkauf oder einer Nachfolge zum Problem werden. Lass sie nur mit Steuerberatung einrichten.

Ob du als Gesellschafter-Geschäftsführer selbst renten­versicherungs­pflichtig bist, hängt von Anteilen und Einfluss ab. Das klärt der Ratgeber Gesellschafter-Geschäftsführer. Wie viel Gehalt und wie viel Vorsorge die GmbH tragen kann, besprichst du am besten im Geschäftsführer-Sparring.

Was bringt private Vorsorge mit Sparplan und Rücklagen?

Private Vorsorge mit Sparplan oder Rücklagen bringt Selbstständigen vor allem Flexibilität, weil sie Raten anpassen, pausieren und im Notfall an ihr Geld kommen.

Viele Selbstständige nutzen breit gestreute Sparpläne, etwa auf Indexfonds (ETF), als Ergänzung. Dafür gibt es keine staatliche Förderung, Erträge sind steuerpflichtig, und Kurse schwanken, teils über Jahre. Niemand kann dir eine bestimmte Rendite versprechen. Achte allgemein auf niedrige Kosten, breite Streuung und einen langen Zeitraum.

Wichtig ist die Reihenfolge. Zuerst brauchst du eine Liquiditätsreserve für schwache Monate, damit du Vorsorgegeld nicht in einer Flaute auflösen musst. Wie groß sie sein sollte, zeigt der Ratgeber Liquiditätsreserve. Auch eine Immobilie oder das spätere Unternehmen selbst können Teil der Vorsorge sein. Verlass dich aber nicht allein auf einen Verkaufserlös, der in 30 Jahren ungewiss ist.

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Wer bekommt ab 2027 die neue staatliche Förderung?

Ab 2027 können nach Angaben der Bundesregierung neben Arbeitnehmern auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die neue geförderte private Altersvorsorge nutzen, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie.

Bisher galt: Die Riester-Förderung ist an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente geknüpft (§ 10a EStG). Die meisten Selbstständigen bekamen sie deshalb nicht, außer sie waren pflichtversichert oder über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar begünstigt.

Mit der Reform ändert sich das. Der Bundestag hat sie am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 € im Jahr und 25 Cent je Euro bis 1.800 €, zusammen höchstens 540 € im Jahr. Für Kinder gibt es eine eigene Zulage. Neue Verträge nach dem alten Riester-Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich, bestehende laufen weiter.

Welche Bedingungen für Selbstständige im Einzelnen gelten, etwa zum Nachweis der Einkünfte, beschreibt das Bundesfinanz­ministerium in seinen Fragen und Antworten zur Reform. Schließe nichts vorschnell ab, sondern vergleiche die neuen Angebote, sobald es sie gibt.

Kommt die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige?

Eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige ist geplant, Stand Oktober 2026 aber nicht beschlossen: Es gibt Empfehlungen und Ankündigungen, jedoch kein verabschiedetes Gesetz.

Die Koalition hat sich vorgenommen, neue Selbstständige, die nicht anders abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Alterssicherungskommission hat das im Juni 2026 empfohlen. Stichtag, Beitragshöhe, Ausnahmen und die Frage, welche private Vorsorge anerkannt wird, sind offen. Verlass dich deshalb nicht auf Zahlen aus Schlagzeilen.

Für deine Planung heißt das: Rechne schon heute mit einem festen Vorsorgebetrag. Dann trifft dich eine spätere Pflicht nicht unvorbereitet. Den aktuellen Stand verfolgen wir im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Wie baust du die Altersvorsorge in deine Gründung ein?

Die Altersvorsorge baust du in deine Gründung ein, indem du einen festen monatlichen Betrag in Finanzplan, Privatentnahmen und Stundensatz einrechnest, so wie Miete oder Krankenversicherung.

Als Einzelunternehmer zahlst du deine Vorsorge aus dem Gewinn. Sie gehört zu den privaten Kosten, die dein Unternehmen jeden Monat erwirtschaften muss. Fehlt sie im Stundensatz, ist dein Preis zu niedrig, und die Lücke fällt erst Jahre später auf.

  1. Basis klären. Bist du schon pflichtversichert, etwa über die Künstlersozialkasse, das Handwerk oder ein Versorgungswerk?
  2. Fünf-Jahres-Frist notieren. Entscheide bewusst, ob du die Pflichtversicherung auf Antrag willst.
  3. Rücklage zuerst. Lege eine Reserve für schwache Monate an, bevor du Geld langfristig bindest.
  4. Festen Betrag einplanen. Lieber klein, aber regelmäßig, als groß, aber unregelmäßig.
  5. Jährlich nachsteuern. Steigt dein Gewinn, prüfe Basisrente, höhere Beiträge oder bei der GmbH betriebliche Wege.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, ist ein Teil des Gründungszuschusses ausdrücklich für deine soziale Sicherung gedacht (§ 93 SGB III), also auch für Rente und Krankenversicherung. Plane trotzdem von Anfang an mit dem vollen Betrag, denn der Zuschuss läuft aus. Kommst du aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld), sprich die Vorsorge beim Einstiegsgeld mit dem Jobcenter an.

  • Prüfen, ob du schon heute pflichtversichert bist
  • Entscheidung zur Pflichtversicherung auf Antrag innerhalb von fünf Jahren treffen
  • Rücklage für schwache Monate aufbauen
  • Festen Vorsorgebetrag in Finanzplan und Stundensatz einrechnen
  • Bei GmbH: betriebliche Altersversorgung mit Steuerberatung prüfen
  • Neue geförderte Produkte ab 2027 vergleichen
  • Kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen

Wie wir dich bei der Planung unterstützen

Im AVGS Gründercoaching rechnen wir deine Altersvorsorge als festen Posten in Businessplan sowie Finanzplan ein, damit Preis und Umsatzziel von Anfang an stimmen. Versicherungen und Absicherung sind Teil von Modul 5 Unternehmensorganisation, die Zahlen bearbeiten wir in Modul 4 Finanzierung. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten, die Entscheidung trifft sie im Einzelfall. Ob du förderfähig bist, zeigt dir der Fördercheck. Wer schon gegründet hat und die Zahlen sicher lesen will, findet im Einzeltraining Zahlen verstehen passende Unterstützung. Für alle Fragen zu deiner Situation vereinbare ein kostenloses Erstgespräch.

Eine konkrete Produkt- oder Anlageempfehlung geben wir nicht. Diese Seite ersetzt keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rentenberatung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss ich als Selbstständiger fürs Alter vorsorgen?

Eine allgemeine Pflicht zur Altersvorsorge für alle Selbstständigen gibt es Stand Oktober 2026 nicht. Pflichtversichert sind nur bestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrkräfte, viele Handwerker oder Versicherte der Künstlersozialkasse. Eine Altersvorsorgepflicht für neue Selbstständige ist geplant, aber noch nicht beschlossen.

Welche Altersvorsorge ist für Selbstständige die beste?

Die eine beste Altersvorsorge für Selbstständige gibt es nicht. Sinnvoll ist meist eine Mischung aus einer verlässlichen Basis, etwa der gesetzlichen Rente oder einer Basisrente, und flexiblen Rücklagen. Welche Gewichtung passt, hängt von Einkommen, Alter, Familie und Rechtsform ab.

Kann ich mich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichern?

Ja, Selbstständige können jederzeit freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. 2026 liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 € im Monat. Alternativ kannst du innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag wählen, die dauerhaft gilt.

Wie viel kann ich für die Basisrente steuerlich absetzen?

Für die Basisrente kannst du 2026 bis zu 30.826 € als Ledige oder Lediger absetzen, zusammen veranlagte Ehepaare das Doppelte. Der Höchstbetrag gilt gemeinsam für Basisrente, gesetzliche Rentenbeiträge und Beiträge an ein Versorgungswerk.

Bekomme ich als Selbstständiger ab 2027 die staatliche Zulage?

Nach Angaben der Bundesregierung können ab 2027 auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die neue geförderte private Altersvorsorge nutzen. Die Grundzulage beträgt dann bis zu 540 € im Jahr. Die genauen Voraussetzungen prüfst du vor Abschluss anhand der aktuellen Regeln.

Ist Altersvorsorge eine Betriebsausgabe?

Als Einzelunternehmer ist deine eigene Altersvorsorge keine Betriebsausgabe, sondern wird aus dem Gewinn bezahlt. Steuerlich wirken Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente über den Sonderausgabenabzug. Bei einer GmbH kann die Gesellschaft dagegen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung ihres Geschäftsführers tragen.

Wie viel sollte ich als Gründer monatlich zurücklegen?

Eine feste Quote für Gründer gibt es nicht. Wichtig ist, dass du einen festen Betrag für die Altersvorsorge in Finanzplan und Stundensatz einrechnest, statt nur das zu sparen, was am Monatsende übrig bleibt. In schwachen Anfangsmonaten darf der Betrag klein sein, er sollte aber regelmäßig fließen.

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