Zuschuss für die Geschäftsausstattung vom Jobcenter (§ 16c SGB II)
Du gründest aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) und brauchst Werkzeug, einen Laptop, eine Maschine oder ein Fahrzeug? Dann kann dir das Jobcenter nach § 16c SGB II einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro oder ein Darlehen geben. Hier erfährst du, was gefördert wird, wie du den Antrag stellst und welche Fehler du vermeiden solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- 5.000 €
- höchstens als Zuschuss (§ 16c Abs. 1 SGB II)
- 15 Stunden
- pro Woche gelten bei Jobcentern meist als hauptberuflich
- vorher
- Antrag vor dem Kauf stellen
- 2 Formen
- Zuschuss und Darlehen, auch kombiniert
- Für wen: Menschen in der Grundsicherung, die sich hauptberuflich selbstständig machen oder es schon sind.
- Was: Zuschüsse und Darlehen für Sachgüter wie Werkzeug, Computer, Maschinen, Fahrzeuge oder die Erstausstattung des Warenlagers.
- Wie viel: Zuschuss höchstens 5.000 Euro, Darlehen ohne gesetzliche Obergrenze. Die Höhe legt das Jobcenter fest.
- Wann: Antrag immer vor dem Kauf stellen.
- Gut zu wissen: Du kannst § 16c zusammen mit dem Einstiegsgeld beantragen.
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Was ist die Förderung nach § 16c SGB II?
§ 16c SGB II heißt „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“. Damit kann das Jobcenter Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) unterstützen, die sich selbstständig machen oder schon selbstständig sind. Der wichtigste Teil steht in Absatz 1: Das Jobcenter kann Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern gewähren, die für deine Selbstständigkeit notwendig und angemessen sind.
Viele kennen nur das Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld hilft beim Lebensunterhalt in der Anfangszeit. § 16c hilft bei den Anschaffungen, ohne die du gar nicht starten kannst. Beide Leistungen ergänzen sich, deshalb lohnt es sich, sie zusammen zu beantragen.
Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das Gesetz sagt „können“. Das Jobcenter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall. Du hast aber einen Anspruch darauf, dass dein Antrag ordentlich geprüft wird.
Wer kann die Förderung bekommen?
Nach dem Gesetz kommen erwerbsfähige Leistungsberechtigte infrage, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder schon ausüben. Daraus ergeben sich drei gesetzliche Voraussetzungen, dazu kommt eine Prüfung, die Jobcenter in der Praxis immer vornehmen:
- Du beziehst Grundsicherung und bist erwerbsfähig. Auch wer neben einem Einkommen aufstockend Grundsicherung bekommt, kann gefördert werden.
- Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich. Jobcenter setzen dafür in der Regel mindestens 15 Stunden pro Woche an. Die Tätigkeit muss deine wichtigste Erwerbstätigkeit sein.
- Das Vorhaben ist wirtschaftlich tragfähig. Das Gesetz verlangt, dass zu erwarten ist, dass du deine Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwindest oder verringerst.
- In der Praxis: Du bist persönlich geeignet. Das steht nicht im Gesetz, Jobcenter prüfen es aber bei der Ermessensentscheidung. Sie schauen auf deine fachliche Erfahrung, dein kaufmännisches Wissen und darauf, wie gut du vorbereitet bist.
Zur Tragfähigkeit soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen, zum Beispiel von einer Kammer oder einem Gründungsberater. Mehr dazu liest du im Ratgeber Tragfähigkeitsbescheinigung.
Was wird gefördert? Von Werkzeug bis Fahrzeug
Gefördert werden Sachgüter, also Dinge, die du für deinen Betrieb kaufst. Das Gesetz nennt keine Liste. Jobcenter legen den Begriff in ihren Weisungen meist weit aus. Das Jobcenter Wuppertal nennt in seinen ermessenslenkenden Weisungen vom Dezember 2025 zum Beispiel:
- Betriebs- und Geschäftsausstattung: Computer und betriebliche Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtung
- Werbung und Verkauf: Erstellung einer Website, Werbemittel, Schaufensterdekoration
- Fahrzeuge, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge und Arbeitsmittel
- Waren und Material: Erstausstattung und notwendige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Kaution für Gewerberäume (laut Wuppertaler Weisung, nicht überall üblich)
Was in deinem Jobcenter gilt, kann davon abweichen. Die Wuppertaler Liste zeigt aber gut, wie breit die Förderung gemeint ist.
Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten wie Miete, Löhne oder Telefonkosten, denn das Gesetz spricht von der Beschaffung von Sachgütern. Viele Jobcenter schließen in ihren Weisungen außerdem die Ablösung alter Kredite sowie Weiterbildungen, Führerscheine und Coaching aus, so auch Wuppertal. Für ein Gründungscoaching gibt es den AVGS.
Kann ich über § 16c ein Auto finanzieren?
Ja, das ist möglich. Fahrzeuge zählen zu den Sachgütern. Entscheidend sind zwei Wörter aus dem Gesetz: notwendig und angemessen. Notwendig ist das Fahrzeug, wenn du ohne es nicht arbeiten kannst, etwa als Handwerker mit Material, im Kurierdienst oder in der mobilen Pflege. Angemessen heißt, dass die Anschaffung wirtschaftlich und sparsam ist und zu deinem Vorhaben passt. Ein solider Gebrauchtwagen lässt sich deshalb meist leichter begründen als ein Neuwagen.
Wie hoch ist die Förderung: 5.000 Euro oder mehr?
Hier kursieren viele Zahlen. Das sagt das Gesetz:
| Form | Höchstbetrag laut Gesetz | Was in der Praxis gilt |
|---|---|---|
| Zuschuss | 5.000 Euro (§ 16c Abs. 1 Satz 2 SGB II) | Viele Jobcenter bleiben darunter. Wuppertal etwa setzt als Richtwert in der Regel 2.500 Euro an. |
| Darlehen | keine gesetzliche Obergrenze | Interne Richtwerte je Jobcenter. Wuppertal nennt ebenfalls in der Regel 2.500 Euro, bei Bedarf mehr. |
| Kombination | Zuschuss und Darlehen sind zusammen möglich | So lassen sich auch größere Anschaffungen abdecken. |
Wenn du von höheren Beträgen gehört hast, etwa 7.500 Euro, ist damit meist eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen gemeint. Als reiner Zuschuss sind mehr als 5.000 Euro nach dem Gesetz nicht möglich.
Manche Jobcenter vergeben im Regelfall zuerst ein Darlehen und nur dann einen Zuschuss, wenn das im Einzelfall sinnvoller ist, so etwa die Wuppertaler Weisung. Zuschüsse sind oft für kleinere Anschaffungen gedacht, Darlehen für größere.
Außerdem ist die Förderung eine sogenannte De-minimis-Beihilfe nach EU-Recht. Du gibst deshalb mit dem Antrag eine Erklärung ab, welche anderen Beihilfen du in den letzten drei Jahren bekommen hast. Für fast alle Gründerinnen und Gründer ist das reine Formsache.
Muss ich vorher zur Bank?
Das Gesetz verlangt keine Ablehnung der Bank. Viele Jobcenter erwarten aber, dass du zumutbare andere Finanzierungen zuerst prüfst, zum Beispiel Mikrokredite, Programme deines Landes oder der lokalen Wirtschaftsförderung. Das nennt sich Vorrang der Leistungen Dritter.
Wie streng das gehandhabt wird, ist unterschiedlich. Manche Jobcenter bewilligen erst, wenn die Hausbank ein Darlehen schriftlich abgelehnt hat. Das Jobcenter Wuppertal schreibt dagegen ausdrücklich, dass es auf Bankabsagen verzichten kann, weil Banken solche Absagen erfahrungsgemäß nicht schriftlich erteilen. Frag deshalb früh bei deinem/deiner Ansprechpartner/in nach, was bei dir gilt. Passende Alternativen findest du in unserer Förderdatenbank und im Ratgeber Mikrokredit.
So stellst du den Antrag in fünf Schritten
- Mit dem/der Ansprechpartner/in sprechen. Erzähl früh von deiner Gründungsidee und frag nach Einstiegsgeld und § 16c. Lass dir den Antrag und die Checkliste deines Jobcenters geben.
- Businessplan und Finanzplan erstellen. Das Jobcenter will ein Geschäftskonzept mit Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan sehen. Mit einem AVGS erarbeitest du das 1:1 mit einem Coach.
- Anschaffungen begründen. Liste jedes Sachgut mit Preis, Angebot und Begründung auf: Wofür brauchst du es, warum gerade dieses, warum ist es angemessen?
- Stellungnahme der fachkundigen Stelle holen. Sie bestätigt die Tragfähigkeit. Beantragst du gleichzeitig Einstiegsgeld, reicht oft eine gemeinsame Stellungnahme. Bei sehr kleinen Beträgen verzichten manche Jobcenter darauf, Wuppertal etwa bis 1.000 Euro.
- Antrag vor dem Kauf einreichen und Bescheid abwarten. Erst nach der Bewilligung kaufen. Danach weist du die Verwendung mit Rechnungen nach. Die Frist steht im Bescheid, in Wuppertal sind es in der Regel sechs Wochen.
Diese Unterlagen brauchst du
Jedes Jobcenter hat eigene Formulare. Typisch sind:
- Antrag auf Leistungen nach § 16c SGB II
- Lebenslauf und Nachweise deiner fachlichen Qualifikation
- Businessplan mit Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit
- Begründung und Angebote für jede Anschaffung
- Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt, falls schon erfolgt
- Nachweis nötiger Zulassungen, zum Beispiel Eintrag in die Handwerksrolle
- De-minimis-Erklärung
- gegebenenfalls Darlehenszusagen oder Absagen anderer Geldgeber
Unsere Downloads helfen dir bei Businessplan, Finanzplan und dem Gespräch mit dem Jobcenter.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Zu teuer geplant: Ein Neuwagen oder die teuerste Maschine wirken schnell unangemessen. Zeig, dass du Preise verglichen hast.
- Laufende Kosten eingerechnet: Miete oder Software-Abos im Monat gehören nicht in den § 16c-Antrag, sondern in deine Kostenplanung.
- Nachweis vergessen: Reichst du die Rechnungen nicht fristgerecht ein, kann das Jobcenter einen Zuschuss zurückfordern.
- Nur einen Teil beantragt: Wer Einstiegsgeld und § 16c getrennt beantragt, braucht womöglich zwei Stellungnahmen. Beantrag beides zusammen.
Beratung für Selbstständige nach § 16c Absatz 2
Absatz 2 hilft Menschen, die schon hauptberuflich selbstständig sind und aufstockend Grundsicherung beziehen. Sie können durch geeignete Dritte beraten werden oder Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt bekommen, wenn das für die weitere Ausübung der Tätigkeit nötig ist. Typisch ist eine Beratung, um das Geschäftskonzept zu verbessern oder neu auszurichten. Berufliche Kenntnisse werden dabei ausdrücklich nicht vermittelt.
Wenn du schon länger selbstständig bist und mehr Umsatz brauchst, lohnt außerdem ein Blick auf die KOMPASS-Förderung für Solo-Selbstständige.
Wie Firmenkompass dich unterstützt
Für einen guten Antrag auf § 16c und Einstiegsgeld brauchst du vor allem einen überzeugenden Businessplan mit sauberem Finanzplan und eine klare Begründung deiner Anschaffungen. Genau das erarbeitest du im AVGS Gründercoaching 1:1 mit den Gründungsberatern von Firmenkompass, online und bundesweit. Auf Wunsch bauen wir im Coaching auch deine Website oder deinen Onlineshop und starten mit dir die Kundengewinnung. Mit einem bewilligten Gutschein ist das Coaching für dich ohne Eigenanteil.
Über die Förderung entscheidet immer dein Jobcenter. Welche Wege für dich infrage kommen, zeigt dir der kostenlose Fördercheck in wenigen Minuten. Danach klären wir im Erstgespräch, wie du am besten vorgehst.
Fragen dazu? Dein CoachMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmensentwicklung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- § 37 SGB II – Antragserfordernis
- § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
- Jobcenter Wuppertal – Ermessenslenkende Weisungen zu § 16c SGB II (Dezember 2025), veröffentlicht von Tacheles e. V.
- Verordnung (EU) 2023/2831 über De-minimis-Beihilfen
Kurz beantwortet
Wie hoch ist der Zuschuss nach § 16c SGB II?
Ein Zuschuss darf nach dem Gesetz höchstens 5.000 Euro betragen. Für Darlehen nennt das Gesetz keine Obergrenze. Wie viel du bekommst, entscheidet dein Jobcenter im Einzelfall, manche Jobcenter legen intern niedrigere Richtwerte fest.
Kann ich über § 16c ein Auto finanzieren?
Ja, das ist möglich. Fahrzeuge gelten als Sachgüter, wenn du sie für deine Selbstständigkeit wirklich brauchst und die Anschaffung angemessen ist. Begründe genau, wofür du das Fahrzeug im Betrieb einsetzt, und hole Angebote ein.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Ja, stell den Antrag vor dem Kauf. Leistungen der Grundsicherung gibt es nur auf Antrag (§ 37 SGB II), und Jobcenter verlangen bei § 16c, dass du vor der Anschaffung beantragst. Was du schon gekauft hast, fördert das Jobcenter in der Regel nicht mehr.
Kann ich Einstiegsgeld und § 16c zusammen beantragen?
Ja, du kannst beides zusammen beantragen. Einstiegsgeld unterstützt deinen Lebensunterhalt, § 16c deine Anschaffungen. Stellst du beides gleichzeitig, reicht oft eine gemeinsame Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
Verlangt das Jobcenter eine Ablehnung der Bank?
Das ist unterschiedlich. Viele Jobcenter erwarten, dass du andere Finanzierungen wie Mikrokredite oder Landesprogramme zuerst prüfst. Manche verlangen eine schriftliche Absage der Hausbank, andere verzichten ausdrücklich darauf. Frag deine/n Ansprechpartner/in, was bei dir gilt.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Einen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen, wenn du das Geld wie bewilligt einsetzt und die Verwendung rechtzeitig nachweist. Ein Darlehen zahlst du zurück, die Bedingungen stehen im Bescheid.
Bekomme ich § 16c auch mit Arbeitslosengeld?
Nein, § 16c ist eine Leistung der Grundsicherung. Mit Arbeitslosengeld ist eher der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit der passende Weg.
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