Website mit KI erstellen: so geht es schnell und rechtlich sauber
Mit KI-Baukästen steht eine Website in wenigen Stunden. Texte, Bilder und Aufbau schlägt die KI vor. Die rechtlichen Pflichten bleiben aber deine Aufgabe: Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und, je nach Angebot, Barrierefreiheit. Hier liest du, wie du vorgehst und worauf du achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Schneller Start: KI-Baukästen liefern Aufbau, Texte und Bilder, du lieferst Inhalte, Fakten und die Prüfung.
- Impressum: Pflicht für geschäftsmäßige Websites nach § 5 DDG, auch wenn eine KI die Seite gebaut hat.
- Datenschutz: Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO, Einwilligung für nicht notwendige Cookies nach § 25 TDDDG.
- Barrierefreiheit: Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Online-Dienstleistungen an Verbraucher, Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen.
- Bilder: Keine echten Personen ohne Einwilligung, keine fremden Marken, Nutzungsbedingungen des Werkzeugs beachten.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
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Wie baust du eine Website mit KI?
Eine Website mit KI baust du, indem du einem Baukasten oder Sprachmodell dein Angebot beschreibst, den Entwurf prüfst und ihn mit echten Inhalten sowie Pflichtangaben ergänzt. Viele Baukästen haben inzwischen KI-Assistenten, die aus wenigen Fragen eine Seitenstruktur, Texte und passende Bilder erzeugen. Auch klassische Systeme bieten KI-Funktionen für Texte und Bilder.
- Ziel klären. Was soll die Website leisten: Anfragen, Terminbuchungen, Verkäufe? Davon hängen Aufbau und Pflichten ab.
- Inhalte sammeln. Angebot, Preise oder Preisrahmen, Ablauf, Einzugsgebiet, Fotos von dir und deiner Arbeit, Kundenstimmen mit Einwilligung.
- Entwurf erzeugen. Lass die KI eine Struktur und erste Texte vorschlagen.
- Überarbeiten. Ersetze allgemeine Floskeln durch konkrete Angaben. Streiche alles, was nicht stimmt.
- Pflichtseiten anlegen. Impressum, Datenschutzerklärung, gegebenenfalls AGB, Widerrufsbelehrung und Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Technik prüfen. Welche Dienste sind eingebunden, welche Cookies werden gesetzt, funktioniert die Seite auf dem Handy?
- Testen und veröffentlichen. Lass jemanden die Seite lesen, der dein Angebot nicht kennt.
Welcher Baukasten oder welches System passt, hängt davon ab, wie viel du selbst pflegen willst, ob du später einen Shop brauchst und wo die Daten gespeichert werden. Achte auf einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und auf die Möglichkeit, deine Inhalte später mitzunehmen.
Wie gut sind KI-Texte für deine Website?
KI-Texte sind ein guter Ausgangspunkt, aber selten gut genug, um sie unverändert zu veröffentlichen. Typische Schwächen sind allgemeine Werbesprache, erfundene Details wie Auszeichnungen oder Erfahrungsjahre und Aussagen, die zu jedem Anbieter passen könnten.
- Konkret werden: Nenne, was du genau anbietest, für wen, wo und wie der Ablauf ist.
- Belege einbauen: Echte Referenzen, Fotos deiner Arbeit, Qualifikationen.
- Fragen beantworten: Sammle die zehn häufigsten Kundenfragen und beantworte sie auf der Seite.
- Nichts versprechen, was nicht stimmt: Irreführende Angaben sind nach § 5 UWG unzulässig.
Für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen gilt dasselbe: Seiten mit eigenem Mehrwert, konkreten Informationen und klarer Struktur haben bessere Chancen als austauschbare Texte.
Was muss ins Impressum?
Ins Impressum gehören nach § 5 Abs. 1 DDG unter anderem dein Name und die ladungsfähige Anschrift, Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat 2024 das Telemediengesetz abgelöst. Viele Vorlagen und auch KI-Werkzeuge nennen noch den alten § 5 TMG. Prüfe das.
Welche Angaben genau für dich gelten, erklärt der Ratgeber Impressum und Datenschutz für Gründer.
Was gilt beim Datenschutz auf deiner Website?
Beim Datenschutz brauchst du eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und für alle nicht unbedingt nötigen Cookies oder ähnliche Techniken eine vorherige Einwilligung nach § 25 TDDDG. KI-Baukästen binden oft Dienste ein, die du gar nicht bemerkst, etwa Schriftarten, Kartendienste, Statistik oder einen Chatbot.
- Liste aller eingebundenen Dienste erstellen
- Für jeden Dienst klären: Werden personenbezogene Daten übertragen, wohin?
- Verträge zur Auftragsverarbeitung abschließen, wo nötig
- Einwilligungsbanner nur für nicht notwendige Dienste, Tracking erst nach Klick
- Datenschutzerklärung passend zu den tatsächlich eingesetzten Diensten
- Kontaktformular: nur die Daten abfragen, die du wirklich brauchst
Baust du einen KI-Chatbot ein, kommen eigene Pflichten hinzu, etwa der Hinweis, dass Besucher mit einer KI sprechen. Mehr dazu in den Ratgebern Chatbots und KI im Kundenservice sowie KI-Tools und Datenschutz.
Muss deine Website barrierefrei sein?
Deine Website muss nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein, wenn du darüber bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbietest und kein Kleinstunternehmen bist. Das Gesetz gilt seit dem 28.06.2025 (§ 38 BFSG). Gemeint sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Onlineshops, Buchungs- oder Terminsysteme mit Vertragsschluss (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG). Reine Präsentationsseiten ohne Vertragsschluss fallen nach den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht darunter. Bei kostenlosen Angeboten wie Newslettern ist die Einordnung umstritten.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Anforderungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG). Viele Gründerinnen und Gründer fallen am Anfang darunter.
| Website-Typ | BFSG relevant? |
|---|---|
| Reine Visitenkarte mit Kontaktdaten | In der Regel nein, weil kein Vertrag online geschlossen wird |
| Onlineshop für Verbraucher | Ja, außer Kleinstunternehmen |
| Online-Buchung mit Vertragsschluss | In der Regel ja, außer Kleinstunternehmen |
| Angebote nur für Unternehmen | In der Regel nein |
Auch ohne Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit: gut lesbare Schriften, ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder und eine Bedienung per Tastatur helfen allen Besuchern. Viele KI-Baukästen liefern dafür Grundlagen, prüfen aber nicht alles automatisch. Wächst dein Unternehmen über die Grenzen, musst du nachrüsten.
Was gilt für KI-Bilder auf der Website?
Für KI-Bilder auf der Website gelten die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs, das Recht am eigenen Bild und die Rechte Dritter. Erkennbare echte Personen brauchen in der Regel eine Einwilligung (§ 22 KUG). Fremde Logos, Figuren oder Nachbildungen bekannter Werke solltest du vermeiden.
Rein KI-generierte Bilder sind meist nicht urheberrechtlich geschützt, weil die persönliche geistige Schöpfung eines Menschen fehlt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Für Symbolbilder ist das kein Problem. Für dein Logo oder zentrale Markenelemente lohnt sich ein eigener Entwurf. Echte Fotos von dir und deiner Arbeit schaffen außerdem mehr Vertrauen als perfekte KI-Bilder. Mehr dazu im Ratgeber Urheberrecht bei KI.
Welche Fehler passieren bei KI-Websites häufig?
Bei KI-Websites passieren vor allem Fehler bei Pflichtangaben, eingebundenen Diensten und Inhalten, die nicht zum Angebot passen. Viele davon fallen erst auf, wenn ein Kunde nachfragt oder eine Abmahnung kommt. Prüfe deine Seite vor dem Start auf diese Punkte:
- Impressum mit vollständigen, echten Angaben und Verweis auf § 5 DDG statt auf das alte TMG
- Datenschutzerklärung, die zu den tatsächlich eingebundenen Diensten passt
- Keine Statistik- oder Werbedienste, die vor der Einwilligung starten
- Keine erfundenen Referenzen, Auszeichnungen oder Kundenstimmen
- Preise und Leistungen, die mit deinem Angebot übereinstimmen
- Bilder ohne erkennbare fremde Personen, Marken oder Werke
- Kontaktformular mit Hinweis zur Datenverarbeitung
- Seite auf dem Smartphone und mit Tastatur bedienbar
Plane außerdem Zeit für die Pflege ein. Eine Website ist nach dem Start nicht fertig: Angebote ändern sich, Software braucht Updates, und neue Pflichten können dazukommen. Lege fest, wer sich darum kümmert, und prüfe die Seite mindestens zweimal im Jahr.
Wer hilft dir beim Aufbau deiner Website?
Hilfe bekommst du im geförderten Gründungscoaching oder als Selbstständiger über ein Website-Coaching. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching deine Website in Modul 7 Website erstellen aufbauen und in Modul 9 Digitalisierung und KI passende KI-Werkzeuge einrichten. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Förderung für dich passt, zeigt der Fördercheck.
Hast du schon gegründet, unterstützt dich das Website Coaching. Mit dem KI Coaching baust du KI-Abläufe für Texte und Pflege auf.
Du willst wissen, was deine Website wirklich braucht? Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (Impressum)
- § 33 DDG – Bußgeldvorschriften
- § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht (EUR-Lex)
- § 1 BFSG – Anwendungsbereich (Abs. 3 Nr. 5: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr)
- § 2 BFSG – Begriffsbestimmungen (Nr. 17: Kleinstunternehmen)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG
- § 3 BFSG – Barrierefreiheitsanforderungen (Abs. 3: Ausnahme Kleinstunternehmen)
- § 38 BFSG – Inkrafttreten (28.06.2025)
- § 2 UrhG – Geschützte Werke
- § 22 KUG – Recht am eigenen Bild
Kurz beantwortet
Kann ich meine Website komplett mit KI erstellen?
Technisch ja, viele Baukästen erzeugen aus wenigen Angaben eine fertige Seite mit Texten und Bildern. Rechtlich und inhaltlich musst du aber nacharbeiten: Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, echte Angaben zu dir und deinem Angebot. KI-Texte solltest du immer prüfen und anpassen.
Braucht meine KI-Website ein Impressum?
Ja, wenn du die Website geschäftsmäßig betreibst, brauchst du ein Impressum nach § 5 DDG, egal wie die Seite entstanden ist. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das hängt davon ab, ob du über die Website Verträge mit Verbrauchern schließt und wie groß dein Unternehmen ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Onlineshops oder Online-Buchungen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen.
Darf ich KI-Bilder auf meiner Website verwenden?
Ja, KI-Bilder darfst du grundsätzlich verwenden, wenn die Nutzungsbedingungen des Werkzeugs das erlauben. Keine erkennbaren echten Personen ohne Einwilligung, keine fremden Logos und keine Nachbildungen geschützter Werke. Rein KI-generierte Bilder sind meist nicht urheberrechtlich geschützt, andere dürfen sie unter Umständen auch nutzen.
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn die KI einen Chatbot einbaut?
Oft ja. Ein eingebundener Chatbot oder andere Dienste von Drittanbietern speichern häufig Informationen auf dem Gerät der Besucher oder lesen sie aus. Ist das für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich, brauchst du vorher eine Einwilligung nach § 25 TDDDG.
Sind KI-Website-Texte gut für Google?
KI-Texte sind nicht automatisch schlecht für die Sichtbarkeit, austauschbare Texte ohne eigenen Mehrwert aber schon. Ergänze konkrete Angaben zu deinem Angebot, deiner Region, Preisen, Abläufen und echten Beispielen. Das hilft Besuchern und Suchmaschinen.
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