Firmenkompass

Digitale Produkte verkaufen: E-Books, Onlinekurse, Software und Vorlagen rechtssicher anbieten

Digitale Produkte lassen sich einmal erstellen und beliebig oft verkaufen. Kein Lager, kein Versand, keine Verpackung. Dafür gelten eigene Regeln: ein besonderes Gewährleistungsrecht, ein Widerrufsrecht, das nur unter Bedingungen erlischt, unterschiedliche Steuersätze und bei Onlinekursen unter Umständen das Fernunterrichtsschutz­gesetz. Hier bekommst du den Überblick, Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

7 %
Umsatzsteuer auf E-Books (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)
19 %
Regel­steuersatz, etwa für Onlinekurse, Software und Vorlagen (§ 12 Abs. 1 UStG)
10.000 €
EU-weite Schwelle für digitale Leistungen an Privatkunden (§ 3a Abs. 5 UStG)
14 Tage
Widerrufsfrist, sofern sie nicht vorher erlischt (§ 355 BGB)
  • Eigenes Vertragsrecht: Für digitale Produkte an Verbraucher gelten die §§ 327 ff. BGB, einschließlich einer Pflicht zu Aktualisierungen.
  • Widerruf: Bei Downloads erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt, den Verlust bestätigt und eine Vertragsbestätigung erhalten hat.
  • Umsatzsteuer: E-Books sieben Prozent, Onlinekurse, Software und Vorlagen meist 19 Prozent.
  • EU-Kunden: Ab 10.000 Euro EU-weit gilt die Umsatzsteuer des Kundenlandes, gemeldet über den One-Stop-Shop.
  • Onlinekurse: Das Fernunterrichtsschutz­gesetz kann greifen. Ohne nötige Zulassung ist der Vertrag nichtig.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Was gilt rechtlich als digitales Produkt?

Ein digitales Produkt ist nach § 327 BGB entweder ein digitaler Inhalt, also Daten in digitaler Form wie E-Books oder Vorlagen, oder eine digitale Dienstleistung wie eine Software im Abo oder eine Lernplattform.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil Widerruf und Gewährleistung leicht unterschiedlich geregelt sind. Typische digitale Produkte von Gründerinnen und Gründern sind:

ProduktEinordnungUmsatzsteuer in Deutschland
E-Book als PDF oder EPUBdigitaler Inhalt7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG)
Vorlagen, Planer, Druckdateiendigitaler Inhalt19 %
Software, App, Plugindigitaler Inhalt oder Dienstleistung19 %
Aufgezeichneter Onlinekursdigitaler Inhalt oder Dienstleistung19 %
Mitgliederbereich, Communitydigitale Dienstleistung19 %
Live-Webinar, Einzelcoaching per VideoDienstleistung, je nach Gestaltungin der Regel 19 %

Ob eine Bildungsleistung im Einzelfall steuerfrei sein kann oder wo genau sie bei ausländischen Kunden steuerbar ist, solltest du mit deiner Steuerberatung klären. Live-Formate werden umsatzsteuerlich teils anders behandelt als aufgezeichnete Kurse.

Welche Gewährleistung gilt für digitale Produkte?

Für digitale Produkte an Verbraucher gilt ein eigenes Gewährleistungsrecht in den §§ 327 ff. BGB: Das Produkt muss vertragsgemäß sein, und du musst nötige Aktualisierungen liefern.

Nach § 327f BGB musst du Verbrauchern Updates bereitstellen, die für die Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, auch Sicherheitsupdates, und sie darüber informieren. Bei Abos gilt das für die gesamte Laufzeit, bei einmaligen Käufen für den Zeitraum, den Kunden nach Art und Zweck des Produkts erwarten dürfen. Für ein E-Book heißt das wenig, für eine Software oder App viel.

  • Funktion beschreiben: Lege klar fest, was das Produkt kann, auf welchen Geräten es läuft und was nicht enthalten ist.
  • Bereitstellung sichern: Downloadlinks müssen funktionieren, Zugänge zu Kursbereichen müssen erreichbar sein.
  • Updates planen: Bei Software und Apps gehört ein Updateplan von Anfang an zur Kalkulation.

Wann erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Produkten?

Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 6 BGB erst, wenn du mit der Bereitstellung begonnen hast, der Kunde vorher ausdrücklich zugestimmt sowie den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und eine Vertragsbestätigung vorliegt.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Kunde 14 Tage lang widerrufen, auch wenn er das E-Book schon heruntergeladen hat. Für Dienstleistungen, etwa ein Live-Coaching, gilt § 356 Abs. 5 BGB: Dort erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist, sofern der Kunde zuvor zugestimmt und seine Kenntnis bestätigt hat.

  1. Zustimmung einholen. Im Bestellprozess ein eigenes, nicht vorausgewähltes Kästchen, mit dem der Kunde der sofortigen Bereitstellung zustimmt.
  2. Kenntnis bestätigen lassen. Der Kunde bestätigt, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht damit erlischt.
  3. Vertragsbestätigung senden. Eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, die Zustimmung und Bestätigung enthält.
  4. Erst dann bereitstellen. Download oder Zugang freischalten.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler zudem eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Was das bedeutet, erklärt der Ratgeber Widerrufsrecht im Onlineshop.

Welche Umsatzsteuer gilt beim Verkauf an Kunden im EU-Ausland?

Beim Verkauf digitaler Produkte an Privatkunden im EU-Ausland gilt deutsche Umsatzsteuer nur, solange solche Umsätze zusammen mit inner­gemeinschaftlichen Fernverkäufen EU-weit 10.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, danach die Steuer des Kundenlandes.

Die Schwelle steht in § 3a Abs. 5 UStG. Sie gilt, wenn du sie weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschreitest. Wird sie überschritten, musst du den Steuersatz des jeweiligen Landes berechnen. Das kann auch für E-Books ein anderer Satz als sieben Prozent sein. Die Meldung läuft dann über den One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern, damit du dich nicht in jedem Land registrieren musst. Verkaufst du an Unternehmen im EU-Ausland, gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren.

Alle Einzelheiten zu Schwellen, Meldungen und Rechnungsangaben stehen im Ratgeber Verkaufen ins EU-Ausland. Ob du als Kleinunternehmer starten kannst, klärt der Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

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Was musst du beim Urheberrecht und bei Lizenzen beachten?

Beim Urheberrecht musst du sicherstellen, dass du alle Rechte an Texten, Bildern, Schriften, Musik sowie Code in deinem digitalen Produkt besitzt, und deinen Kunden klar sagen, welche Nutzungsrechte sie erwerben.

Nach § 31 UrhG räumt der Urheber anderen Nutzungsrechte ein, einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt. Für dein Produkt bedeutet das zweierlei:

  • Eingekaufte Inhalte: Stockfotos, Schriften, Grafiken und Musik brauchen eine Lizenz, die den Weiterverkauf in einem Produkt erlaubt. Viele Standardlizenzen schließen genau das aus.
  • Deine Kunden: Lege fest, ob Käufer deine Vorlage nur selbst nutzen, für Kunden einsetzen oder weitergeben dürfen. Ein klarer Lizenzhinweis beugt Streit vor.
  • KI-Inhalte: Rein KI-generierte Inhalte sind oft nicht geschützt. Andere dürfen sie dann unter Umständen ebenfalls nutzen. Mehr im Ratgeber Urheberrecht und KI.

Einen Produkt- oder Kursnamen kannst du als Marke schützen lassen, siehe Markenschutz. E-Books fallen außerdem unter das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BFSG), Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Details im Ratgeber Barrierefreiheit von Websites und Shops.

Wann fällt ein Onlinekurs unter das Fernunterrichtsschutz­gesetz?

Ein Onlinekurs fällt unter das Fernunterrichtsschutz­gesetz, wenn du gegen Entgelt Wissen vermittelst, Lehrende wie Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und du oder ein Beauftragter den Lernerfolg überwacht.

So steht es in § 1 FernUSG. Solche Fernlehrgänge brauchen eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), reine Freizeit- oder Unterhaltungsangebote müssen nur angezeigt werden (§ 12 FernUSG). Fehlt die nötige Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig. Kunden können dann bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof hat das Gesetz mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) weit ausgelegt. Es ging um ein Business-Mentoring-Programm, der Vertrag war mangels Zulassung nichtig. Nach dem Urteil gilt das FernUSG auch, wenn der Kunde Unternehmer ist. Räumliche Trennung kann bei Online-Unterricht schon vorliegen, wenn zeitversetzte Elemente wie Aufzeichnungen überwiegen. In späteren Entscheidungen, etwa vom 12. Februar 2026 (III ZR 73/25), betont der BGH, dass es bei Coaching- und Mentoring-Angeboten auf das konkrete Leistungsspektrum im Einzelfall ankommt.

Wie unterstützt dich Firmenkompass beim Verkauf digitaler Produkte?

Firmenkompass unterstützt dich beim Verkauf digitaler Produkte mit Geschäftsmodell, Preisgestaltung und dem technischen Aufbau eines Shops für Onlineprodukte, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching dein digitales Angebot entwickeln, in Modul 8 Onlineshop erstellen den Verkauf aufsetzen sowie in Modul 9 Digitalisierung und KI Abläufe automatisieren. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Hast du schon gegründet, passt der DigitalStore für den Verkauf von E-Books, Kursen und Downloads. Das DigitalStore Coaching hilft dir, Produkt, Preis und Verkaufsprozess zu planen. Für ein Erstgespräch nutze den Kontakt.

Markus StolzenburgFragen dazu? Dein CoachMarkus StolzenburgCoach für digitale Geschäftsmodelle
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Gilt das Widerrufsrecht auch für E-Books und Downloads?

Ja, grundsätzlich haben Verbraucher auch bei digitalen Inhalten 14 Tage Widerrufsrecht. Es erlischt vorzeitig, wenn du mit der Bereitstellung begonnen hast, der Kunde ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert, und du ihm eine Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hast.

Welcher Steuersatz gilt für E-Books?

Für E-Books gilt in Deutschland der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG. Ausgenommen sind unter anderem Veröffentlichungen, die im Wesentlichen aus Video oder Musik bestehen oder Werbezwecken dienen. Onlinekurse, Software und Vorlagen unterliegen in der Regel 19 Prozent.

Ab wann muss ich ausländische Umsatzsteuer berechnen?

Sobald deine digitalen Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten zusammen mit inner­gemeinschaftlichen Fernverkäufen im Vorjahr oder im laufenden Jahr 10.000 Euro überschreiten. Dann gilt der Steuersatz des Kundenlandes, die Meldung läuft über den One-Stop-Shop.

Braucht mein Onlinekurs eine Zulassung nach dem FernUSG?

Das kann sein, wenn du Wissen gegen Entgelt vermittelst, Lehrende wie Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird. Der BGH hat das 2025 weit ausgelegt. Ob dein Angebot betroffen ist, hängt vom konkreten Leistungsumfang ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Muss ich digitale Produkte aktualisieren?

Ja, nach § 327f BGB musst du Verbrauchern Aktualisierungen bereitstellen, die nötig sind, damit das Produkt vertragsgemäß bleibt, einschließlich Sicherheitsupdates. Wie lange, hängt von der Art des Produkts und des Vertrags ab.

Darf ich als Kleinunternehmer digitale Produkte verkaufen?

Ja, die Kleinunternehmerregelung gilt auch für digitale Produkte, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Für Verkäufe an Privatkunden im EU-Ausland gelten eigene Regeln.

Müssen E-Books barrierefrei sein?

E-Books fallen unter das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen.

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Maximilian Ossot
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