AGB im Onlineshop: was hineingehört und wie du sie richtig einbindest
Im Onlineshop treffen AGB auf viele Pflichtinformationen, die das Gesetz ohnehin vorschreibt. Wer beides vermischt oder Klauseln aus fremden Shops übernimmt, riskiert unwirksame Regeln und Abmahnungen. Hier erfährst du, was in Shop-AGB gehört, was nicht, wie du sie im Bestellprozess einbindest und welche Klauseln im Onlinehandel typischerweise scheitern.
Das Wichtigste in Kürze
- 30 Tage
- spätester Liefertermin an Verbraucher, wenn nichts vereinbart ist
- 2 Jahre
- Verjährung von Mängelansprüchen bei neuer Ware, nicht verkürzbar
- 1 Jahr
- Untergrenze bei gebrauchter Ware, nur mit gesonderter Vereinbarung
- 5
- Pflichtangaben zum elektronischen Vertragsschluss nach Art. 246c EGBGB
- Keine Pflicht, aber oft sinnvoll: AGB regeln wiederkehrende Fragen im Shop einheitlich, das Gesetz gilt auch ohne sie.
- Trennen: Pflichtinformationen, Widerrufsbelehrung und AGB sind verschiedene Dinge, auch wenn sie auf einer Seite stehen können.
- Einbindung: Hinweis mit Link vor dem Bestellbutton, AGB abrufbar und speicherbar (§ 305 Abs. 2, § 312i BGB).
- Grenzen: Beim Verkauf an Verbraucher sind Gewährleistung, Versandrisiko und Haftung weitgehend zwingend geregelt.
- Keine Muster: Fremde AGB passen selten zu deinem Shop. Lass sie anwaltlich erstellen oder prüfen.
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Was sind AGB im Onlineshop, und wozu brauchst du sie?
AGB im Onlineshop sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die du allen Kunden beim Kauf stellst, um wiederkehrende Fragen wie Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung und Eigentumsvorbehalt einheitlich zu regeln.
Die Grundlagen, also was AGB rechtlich sind, wann sie sinnvoll sind und welche allgemeinen Klauselverbote gelten, findest du im Ratgeber AGB für Gründer. Dieser Ratgeber geht einen Schritt weiter und zeigt, was im Onlinehandel mit Verbrauchern zusätzlich gilt.
Die wichtigste Erkenntnis vorweg: Im Onlineshop ist vieles gar nicht verhandelbar. Gewährleistung, Widerrufsrecht, Versandrisiko und viele Informationspflichten regelt das Gesetz zwingend zugunsten der Verbraucher. AGB können diese Regeln nicht aushebeln. Sie können aber Abläufe konkretisieren, die das Gesetz offenlässt, zum Beispiel wann genau der Vertrag zustande kommt, welche Zahlungsarten du anbietest oder in welche Länder du lieferst.
Was gehört in Shop-AGB, und was gehört nicht hinein?
In Shop-AGB gehören Regeln, die du zulässig selbst gestalten kannst, während gesetzliche Pflichtinformationen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung eigene Bausteine sind, die auch ohne AGB vorhanden sein müssen.
| Thema | Wo es hingehört | Hinweis |
|---|---|---|
| Vertragsschluss, technische Schritte | AGB oder Bestellprozess | Die Schritte bis zum Vertragsschluss musst du nach Art. 246c EGBGB ohnehin erklären. |
| Zahlungsarten, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt | AGB | Zahlungsarten zusätzlich im Shop gut sichtbar nennen. |
| Liefergebiet, Lieferzeiten | AGB und Produktseite | Lieferzeiten müssen bestimmt genug sein, siehe unten. |
| Gewährleistung | AGB als Hinweis auf das Gesetz | Gegenüber Verbrauchern kaum abänderbar (§ 476 BGB). |
| Widerrufsbelehrung | eigene Seite oder klar abgesetzt | Pflichtinformation nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB, keine AGB-Klausel. |
| Impressum, Datenschutzerklärung | eigene Seiten | Nicht in die AGB mischen. |
| Streitbeilegung nach § 36 VSBG | Website oder AGB | Kleine Unternehmen sind unter Umständen befreit. |
Nicht in AGB gehören Regeln, die gegenüber Verbrauchern sowieso nicht gelten, etwa pauschale Haftungsausschlüsse oder ein Ausschluss des Widerrufsrechts für Waren, die keiner gesetzlichen Ausnahme unterfallen. Solche Klauseln bringen dir nichts, sie können aber Abmahnungen auslösen. Weniger ist hier oft mehr.
Wie bindest du AGB im Bestellprozess richtig ein?
AGB bindest du im Onlineshop wirksam ein, indem du vor dem Absenden der Bestellung ausdrücklich mit Link auf sie hinweist, sie abrufbar sowie speicherbar machst und der Kunde mit dem Absenden sein Einverständnis erklärt.
Gegenüber Verbrauchern verlangt § 305 Abs. 2 BGB einen ausdrücklichen Hinweis, die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme und das Einverständnis des Kunden. Für den Onlinehandel kommt § 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB hinzu: Kunden müssen die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern können.
- Hinweis auf die AGB mit Link direkt im letzten Bestellschritt, gut sichtbar in der Nähe des Bestellbuttons.
- AGB als eigene Seite, die sich drucken oder als Datei speichern lässt.
- Informationen nach Art. 246c EGBGB bereitstellen: technische Schritte zum Vertragsschluss, ob der Vertragstext gespeichert wird und zugänglich ist, wie Eingabefehler korrigiert werden, verfügbare Sprachen, einschlägige Verhaltenskodizes.
- Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen (§ 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- AGB mit Datum oder Versionsnummer versehen, damit du später weißt, welche Fassung für welche Bestellung galt.
Welche Klauseln sind im Onlineshop typischerweise unwirksam?
Im Onlineshop sind vor allem Klauseln unwirksam, die gegenüber Verbrauchern zwingende Regeln zu Lieferzeit, Versandrisiko, Gewährleistung, Haftung oder Form von Erklärungen zu ihren Lasten verändern.
| Klauseltyp | Was das Gesetz sagt |
|---|---|
| Unbestimmte Lieferzeit („Lieferung in der Regel bald“) | Unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Leistungsfristen sind nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Ist keine Zeit bestimmt, musst du an Verbraucher spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss liefern (§ 475 Abs. 1 BGB). |
| Versand auf Gefahr des Käufers | Beim Verbrauchsgüterkauf geht das Versandrisiko grundsätzlich erst mit Übergabe über. Nur wenn der Kunde den Transporteur selbst beauftragt und du ihn nicht vorher benannt hast, ist das anders (§ 475 Abs. 2 BGB). |
| Verkürzte Gewährleistung | Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers sind nach § 476 Abs. 1 BGB unbeachtlich. Die Verjährung darf bei neuer Ware nicht unter zwei Jahre gedrückt werden, bei gebrauchter Ware nicht unter ein Jahr. Auch das geht nur mit eigenem Hinweis und gesonderter Vereinbarung (§ 476 Abs. 2 BGB). |
| Abweichende Produkteigenschaften im Kleingedruckten | Abweichungen von den objektiven Anforderungen an die Ware gelten nur, wenn der Kunde vor der Bestellung eigens informiert wurde und sie ausdrücklich sowie gesondert vereinbart sind (§ 476 Abs. 1 BGB). Eine Klausel in den AGB reicht dafür nicht. |
| Pauschaler Haftungsausschluss | Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und bei grobem Verschulden ist ein Ausschluss oder eine Begrenzung unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB). |
| Reklamation nur per Einschreiben | Erklärungen der Kunden dürfen nicht an eine strengere Form als die Textform gebunden werden (§ 309 Nr. 13 BGB). |
| Rücksendekosten ohne Hinweis | Kosten der Rücksendung nach Widerruf trägt der Kunde nur, wenn du ihn vorher darüber informiert hast (Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB). Details erklärt der Ratgeber Widerrufsrecht im Onlineshop. |
Unwirksame Klauseln entfallen ersatzlos, an ihre Stelle tritt das Gesetz. Außerdem können Mitbewerber und Verbände sie abmahnen. Was du tun kannst, wenn eine Abmahnung kommt, liest du unter Abmahnung erhalten.
Wie hängen AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen zusammen?
AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen ergänzen sich im Onlineshop, wobei die gesetzlichen Pflichtangaben nach Art. 246a EGBGB unabhängig von AGB gelten und bei Widersprüchen meist Vorrang vor dem Kleingedruckten haben.
Nach § 312d Abs. 1 BGB werden die Angaben, die du als Pflichtinformation machst, grundsätzlich Inhalt des Vertrags. Steht auf der Produktseite „Lieferzeit zwei bis drei Werktage“ und in den AGB „bis zu vier Wochen“, hast du ein Problem. Zudem gilt nach § 305b BGB: Individuelle Absprachen, etwa eine per E-Mail zugesagte Expresslieferung, gehen den AGB vor.
- Widerrufsbelehrung: Pflichtinformation über Bedingungen, Fristen, Verfahren, das Muster-Widerrufsformular und gegebenenfalls die Platzierung der Widerrufsfunktion (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
- Widerrufsfunktion: Seit 19. Juni 2026 brauchst du bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Oberfläche eine Funktion „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigungsschritt (§ 356a BGB).
- Kündigungsschaltfläche: Bei Abos und anderen entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen, die Verbraucher auf deiner Website abschließen können, brauchst du eine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB).
- Streitbeilegung: Angabe nach § 36 VSBG, ob du an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst, sofern du nicht befreit bist.
Den Gesamtüberblick über alle Pflichten im Shop, von der Preisangabe bis zum Bestellbutton, gibt der Ratgeber Onlineshop rechtssicher betreiben.
Was gilt bei B2B-Shops, Abos und digitalen Produkten?
Bei B2B-Shops gelten für AGB lockerere Regeln, bei Abos oder digitalen Produkten dagegen zusätzliche Verbraucherpflichten, die du in AGB und Bestellprozess abbilden musst.
- Nur an Unternehmen: Die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB gelten nicht unmittelbar, die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB schon (§ 310 Abs. 1 BGB). Ein reiner B2B-Shop muss klar als solcher erkennbar sein. Der Ausschluss von Verbrauchern sollte im Bestellprozess tatsächlich umgesetzt werden.
- Abos: Zur Kündigungsschaltfläche kommen die Laufzeitgrenzen aus § 309 Nr. 9 BGB, die der Ratgeber AGB für Gründer erklärt.
- Digitale Produkte: Für E-Books, Kurse oder Software gelten eigene Regeln zu Mängeln, Updates und zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Mehr dazu unter Digitale Produkte verkaufen.
- Marktplätze: Verkaufst du zusätzlich über eine Plattform, gelten dort deren Nutzungsbedingungen. Deine eigenen AGB müssen dazu passen und dürfen ihnen nicht widersprechen.
Wie kommst du zu AGB, die zu deinem Shop passen?
Passende Shop-AGB entstehen, wenn du zuerst Sortiment, Zielgruppe, Zahlungsarten sowie Versand festlegst und die Texte dann von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erstellen oder prüfen lässt.
- Geschäftsmodell festlegen. Verbraucher oder Unternehmen, neue oder gebrauchte Ware, Einzelkauf oder Abo, Liefergebiet.
- Abläufe beschreiben. Bestellschritte, Zahlungsarten, Lieferzeiten, Retourenprozess, Widerrufsfunktion.
- Rechtstexte erstellen lassen. AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum aus einer Hand, passend zu deinem Shop-System.
- Abgleichen. Produktseiten, Versandinfos, Bestellbestätigung und AGB müssen dieselben Aussagen treffen.
- Aktualisieren. Bei Gesetzesänderungen, neuen Produkten oder neuen Zahlungsarten anpassen. Viele Rechtstexte-Dienste und Kanzleien bieten dafür laufende Aktualisierungen an.
Firmenkompass macht keine Rechtsberatung und erstellt keine AGB. Wir begleiten dich aber beim Aufbau deines Shops, damit Bestellprozess, Pflichtseiten sowie Abläufe sauber strukturiert sind und die Rechtstexte deiner Kanzlei technisch richtig eingebunden werden. Ohne Gutschein helfen dir das Onlineshop-Coaching oder der fertig aufgebaute Onlineshop.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching deinen Shop in Modul 8 Onlineshop erstellen planen, vom Sortiment über den Bestellprozess bis zu den Pflichtseiten. Bei Bewilligung des Gutscheins entstehen dir keine eigenen Kosten. Ob ein AVGS bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 305 BGB – Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- § 305b BGB – Vorrang der Individualabrede
- § 307 BGB – Inhaltskontrolle
- § 308 BGB – Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (Nr. 1 Leistungsfrist)
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 7, 8, 12, 13)
- § 310 BGB – Anwendungsbereich
- § 312d BGB – Informationspflichten (Abs. 1 Satz 2: Angaben werden Vertragsinhalt)
- § 312i BGB – Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (Abs. 1 Nr. 4: AGB speichern)
- § 312k BGB – Kündigungsschaltfläche
- § 356a BGB – Elektronische Widerrufsfunktion
- § 475 BGB – Anwendbare Vorschriften beim Verbrauchsgüterkauf (Abs. 1 Lieferzeit, Abs. 2 Versandrisiko)
- § 476 BGB – Abweichende Vereinbarungen beim Verbrauchsgüterkauf
- Art. 246a § 1 EGBGB – Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen (Abs. 2: Widerrufsrecht)
- Art. 246c EGBGB – Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 36 VSBG – Informationspflicht zur Verbraucherstreitbeilegung
Kurz beantwortet
Muss ein Onlineshop AGB haben?
Nein, AGB sind auch im Onlineshop keine Pflicht. Pflicht sind die gesetzlichen Informationen, etwa zu Preis, Lieferung, Zahlung und Widerrufsrecht, die du auch ohne AGB im Shop bereitstellen musst.
Brauche ich im Bestellprozess eine Checkbox für die AGB?
Eine Checkbox schreibt das Gesetz für AGB nicht vor. Entscheidend ist nach § 305 Abs. 2 BGB ein ausdrücklicher Hinweis mit Link vor der Bestellung, die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme und das Einverständnis des Kunden, etwa durch Absenden der Bestellung nach dem Hinweis.
Darf die Widerrufsbelehrung in den AGB stehen?
Die Widerrufsbelehrung kann in den AGB stehen, sie muss aber klar erkennbar sein und rechtzeitig vor der Bestellung zur Verfügung stehen. Viele Shops stellen sie zusätzlich auf eine eigene Seite, damit Kunden sie schnell finden.
Kann ich Gewährleistung für gebrauchte Ware in den AGB auf ein Jahr verkürzen?
Gegenüber Verbrauchern reicht eine AGB-Klausel dafür nicht. Nach § 476 Abs. 2 BGB muss der Kunde vor seiner Bestellung eigens auf die Verkürzung hingewiesen werden. Außerdem muss sie ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
Was passiert, wenn meine AGB den Produktangaben widersprechen?
Bei Fernabsatzverträgen werden deine Pflichtangaben grundsätzlich Vertragsinhalt (§ 312d Abs. 1 BGB), und individuelle Absprachen gehen AGB vor (§ 305b BGB). Widersprüche gehen meist zu deinen Lasten, darum sollten Shop, Produktseiten und AGB zusammenpassen.
Brauche ich für ein Abo im Shop zusätzliche Funktionen?
Ja, wenn Verbraucher über deine Website ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis abschließen können, brauchst du eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Für Fernabsatzverträge kommt die Widerrufsfunktion nach § 356a BGB dazu.
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