D&O-Versicherung und Geschäftsführerhaftung: Wann du als GmbH-Geschäftsführer privat haftest
Die GmbH oder UG begrenzt die Haftung der Gesellschaft, nicht aber die des Geschäftsführers. Wer seine Pflichten verletzt, kann mit seinem Privatvermögen haften, gegenüber der eigenen Gesellschaft, dem Finanzamt oder den Sozialkassen. Hier erfährst du, wann Geschäftsführer persönlich haften, welche Fristen in der Krise gelten und was eine D&O-Versicherung leistet.
Das Wichtigste in Kürze
- 3 Wochen
- Frist für den Insolvenzantrag nach Zahlungsunfähigkeit
- 6 Wochen
- Frist bei Überschuldung
- 5 Jahre
- Verjährung der Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer
- Haftung trotz GmbH: Geschäftsführer haften der Gesellschaft für Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG), Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren.
- Außenhaftung: etwa für Steuern der GmbH (§ 69 AO) und nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (§ 266a StGB).
- Krisenfristen: Insolvenzantrag spätestens nach drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung (§ 15a InsO).
- D&O: Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer, abgeschlossen und bezahlt von der GmbH.
- Grenzen: Vorsatz ist nicht versichert, Steuern und Sozialabgaben oft nur eingeschränkt.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?
Ein Geschäftsführer haftet persönlich, wenn er seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Die GmbH schützt die Gesellschafter mit ihrer beschränkten Haftung, aber nicht die Geschäftsführer vor den Folgen eigener Fehler. Man unterscheidet zwei Richtungen:
| Innenhaftung | Außenhaftung | |
|---|---|---|
| Wer fordert | die eigene Gesellschaft, in der Insolvenz der Insolvenzverwalter | Dritte, etwa Finanzamt, Sozialkassen, Gläubiger, Geschädigte |
| Grundlage | § 43 GmbHG, § 15b InsO | § 69 AO, § 823 BGB in Verbindung mit Schutzgesetzen wie § 266a StGB |
| Beispiel | Der Geschäftsführer schließt einen offensichtlich nachteiligen Vertrag ohne Prüfung. | Die Lohnsteuer wird in der Krise nicht mehr abgeführt. |
Nach § 43 GmbHG muss der Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden. Verletzt er seine Pflichten, haftet er der Gesellschaft für den Schaden, mehrere Geschäftsführer gemeinsam. Die Ansprüche verjähren in fünf Jahren. Ein Beschluss der Gesellschafter schützt nicht immer: Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger nötig ist, etwa bei Zahlungen aus dem Stammkapital, bleibt die Haftung bestehen.
Welche Pflichten führen am häufigsten zur Haftung?
Am häufigsten führen Fehler in der Krise, bei Steuern und Sozialabgaben sowie bei der Kapitalerhaltung zur persönlichen Haftung. Diese Pflichten solltest du als Gründer einer GmbH oder UG kennen:
- Steuern: Als gesetzlicher Vertreter musst du die steuerlichen Pflichten der GmbH erfüllen und dafür sorgen, dass Steuern gezahlt werden (§ 34 AO). Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung haftest du persönlich, auch für Säumniszuschläge (§ 69 AO).
- Sozialversicherung: Wer als Arbeitgeber Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abführt, macht sich strafbar (§ 266a StGB). Daraus folgt meist auch eine persönliche Schadensersatzhaftung.
- Kapitalerhaltung: Zahlungen an Gesellschafter aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen machen dich ersatzpflichtig (§ 43 Abs. 3 GmbHG).
- Insolvenzantrag: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung musst du rechtzeitig den Antrag stellen (§ 15a InsO).
- Zahlungsverbot: Nach Eintritt der Insolvenzreife darfst du grundsätzlich keine Zahlungen mehr leisten, außer sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar (§ 15b InsO).
Was ist eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Die Abkürzung steht für Directors and Officers. Die Gesellschaft schließt den Vertrag ab und zahlt den Beitrag, versichert sind die Organmitglieder persönlich.
Die D&O prüft Ansprüche gegen dich, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte bis zur Versicherungssumme. Gerade die Abwehr ist wertvoll, denn Haftungsprozesse gegen Geschäftsführer sind oft lang und teuer. Abgedeckt sind typischerweise:
- Innenhaftung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft, in der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter.
- Außenhaftung: Ansprüche Dritter, soweit der Vertrag sie einschließt.
- Abwehrkosten: Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert (§ 81 VVG). Viele Bedingungen schließen auch wissentliche Pflichtverletzungen aus. Ansprüche wegen nicht gezahlter Steuern und Sozialabgaben sind häufig nur eingeschränkt gedeckt.
Brauchst du als Gründer einer GmbH oder UG eine D&O?
Ob du als Gründer eine D&O brauchst, hängt vor allem davon ab, ob es weitere Gesellschafter, Investoren oder angestellte Geschäftsführer gibt und wie hoch das Risiko einer Krise ist. In diesen Fällen ist sie besonders sinnvoll:
- Mehrere Gesellschafter oder Investoren: Sie können Ansprüche gegen dich erheben, wenn sie Entscheidungen für pflichtwidrig halten.
- Fremdgeschäftsführer: Wer als Angestellter die Geschäfte führt, ohne beteiligt zu sein, trägt das Haftungsrisiko ohne die Chance auf Gewinn.
- Kapitalintensive Gründung: Mit Krediten, Personal und hohen Fixkosten steigt das Risiko einer Krise.
- Ein-Personen-GmbH: Hier ist der Nutzen meist kleiner. Das Risiko liegt vor allem in der Insolvenz, wenn der Insolvenzverwalter Ansprüche gegen dich geltend macht.
Für die UG gilt dasselbe wie für die GmbH. Wegen des oft niedrigen Stammkapitals kann sie schneller in eine Krise kommen. Mehr zur Rechtsform in den Ratgebern GmbH gründen und UG gründen.
Worauf solltest du beim Abschluss achten?
Beim Abschluss achtest du vor allem auf die Versicherungssumme, die Behandlung der Innenhaftung und die Nachmeldefrist. Diese Punkte gehören in jeden Vergleich:
- Versicherungssumme. Sie gilt meist für alle versicherten Personen und alle Fälle eines Jahres zusammen. Bei mehreren Geschäftsführern kann sie schnell knapp werden.
- Innenhaftung und Insolvenz. Prüfe, ob Ansprüche der Gesellschaft und des Insolvenzverwalters ohne Einschränkung versichert sind.
- Zeitliche Deckung. Viele D&O-Verträge stellen darauf ab, wann ein Anspruch erhoben wird, nicht wann der Fehler passiert ist. Achte auf eine Rückwärtsdeckung und eine ausreichende Nachmeldefrist nach Vertragsende.
- Steuern und Sozialabgaben. Frag, ob und in welchem Umfang die Haftung nach § 69 AO und für Sozialabgaben gedeckt ist.
- Strafrechtsschutz. Manche Verträge enthalten Kosten für die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, sonst brauchst du einen eigenen Rechtsschutz.
- Selbstbehalt. Prüfe, ob ein persönlicher Selbstbehalt vereinbart ist und ob du ihn privat absichern willst.
Wie senkst du dein Haftungsrisiko als Geschäftsführer?
Dein Haftungsrisiko senkst du am wirksamsten mit einer sauberen Organisation, aktuellen Zahlen und dokumentierten Entscheidungen. Die Versicherung ersetzt das nicht.
- Monatlich einen Liquiditätsplan führen und Warnsignale früh erkennen.
- Steuern und Sozialabgaben immer pünktlich zahlen, auch in engen Monaten.
- Wichtige Entscheidungen mit Begründung und Unterlagen dokumentieren.
- Geschäftsordnung und Zuständigkeiten schriftlich festlegen, wenn es mehrere Geschäftsführer gibt.
- Bei Zahlungsproblemen sofort Steuerberatung und Insolvenzrecht hinzuziehen.
Ein Liquiditätsplan ist dein wichtigstes Frühwarnsystem. Wie du ihn aufbaust, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen.
Was kostet eine D&O und wie wird sie gebucht?
Was eine D&O kostet, hängt von Umsatz, Branche, Bilanz, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab, seriöse Durchschnittswerte gibt es nicht. Die GmbH zahlt den Beitrag, im Beitrag steckt 19 % Versicherungsteuer (§ 6 VersStG). Wie der Beitrag steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und eine GmbH oder UG planst, können der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei Bewilligung infrage kommen. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Ein erster Überblick gelingt mit dem Fördercheck.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Unternehmensorganisation, welche Rechtsform zu dir passt, welche Pflichten du als Geschäftsführer übernimmst und welche Absicherung sinnvoll ist. In den Finanzmodulen bauen wir einen Liquiditätsplan auf, der dir Krisen früh zeigt. Rechts- und Steuerberatung geben wir nicht, Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 43 GmbHG – Haftung der Geschäftsführer (Verjährung fünf Jahre)
- § 15a InsO – Antragspflicht (drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung)
- § 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- § 34 AO – Pflichten der gesetzlichen Vertreter
- § 69 AO – Haftung der Vertreter
- § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht
- § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles (Vorsatz)
- § 6 VersStG – Versicherungsteuer 19 %
Kurz beantwortet
Haftet ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen?
Ja, ein GmbH-Geschäftsführer haftet mit seinem Privatvermögen, wenn er seine Pflichten verletzt. Er muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden und haftet der Gesellschaft für Schäden aus Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG). Dazu kommt eine Haftung gegenüber Finanzamt, Sozialkassen und Gläubigern in bestimmten Fällen.
Was ist eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer und andere Organe einer Gesellschaft. Die GmbH schließt sie ab und zahlt den Beitrag, versichert sind die Geschäftsführer. Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte.
Brauche ich als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH eine D&O?
In einer Ein-Personen-GmbH ist der Nutzen kleiner, weil du dich als Alleingesellschafter selten selbst verklagst. Wichtig bleibt das Risiko in der Insolvenz: Dann macht der Insolvenzverwalter Ansprüche der GmbH gegen dich geltend. Ob die D&O das abdeckt, hängt von den Bedingungen ab.
Zahlt die D&O auch Steuerschulden der GmbH?
Die Haftung für Steuern der GmbH setzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus (§ 69 AO). Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind in der D&O meist ausgeschlossen, und viele Verträge schränken die Deckung für Steuern und Sozialabgaben ein. Prüfe das genau.
Welche Fristen gelten in der Krise?
Wird die GmbH zahlungsunfähig, musst du den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern stellen, spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen (§ 15a InsO). Nach Eintritt der Insolvenzreife darfst du nur noch Zahlungen leisten, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind (§ 15b InsO).
Gilt die Geschäftsführerhaftung auch in der UG?
Ja, die Geschäftsführerhaftung gilt in der UG genauso, weil die UG eine GmbH mit besonderer Firmierung ist. Gerade wegen des oft sehr niedrigen Stammkapitals kann eine UG schneller in eine Krise geraten. Die Fristen und Pflichten solltest du deshalb von Anfang an kennen.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

