Firmenkompass

Berufshaftpflicht und Vermögensschaden­haftpflicht: Schutz für Beratung, Planung und Wissensberufe

Ein übersehener Termin, eine falsche Berechnung, ein Fehler im Gutachten: Wer berät, plant oder prüft, verursacht selten Sach-, aber oft Vermögensschäden. Genau die deckt die Betriebshaftpflicht meist nicht. Hier erfährst du, was die Berufs- und Vermögensschaden­haftpflicht leistet, für welche Berufe sie Pflicht ist und wie du die passende Deckung findest.

Das Wichtigste in Kürze

250.000 €
Mindestsumme je Fall für Anwälte und Steuerberater
1 Mio. €
Mindestsumme je Fall für Wirtschaftsprüfer
500.000 €
Mindestsumme je Fall für Wohnimmobilienverwalter
19 %
Versicherung­steuer im Beitrag enthalten
  • Was sie deckt: reine Vermögensschäden, die du Kunden durch Fehler in deiner Arbeit verursachst, etwa durch Beratungs-, Rechen- oder Planungsfehler.
  • Abgrenzung: Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind dort meist nicht versichert.
  • Pflicht: unter anderem für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Vermittler, Wohnimmobilienverwalter und Inkassodienstleister, jeweils mit gesetzlicher Mindestsumme.
  • Freiwillig, aber wichtig: für Beratung, IT, Agenturen, Planung, Gutachten, Übersetzung und Buchhaltung.
  • Beim Vergleich: Tätigkeitsbeschreibung, Versicherungssumme, Jahreshöchstleistung, Rückwärtsdeckung und Nachhaftung.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Was ist eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschaden­haftpflicht?

Die Vermögensschaden­haftpflicht zahlt, wenn du einem Kunden durch einen Fehler in deiner Arbeit einen finanziellen Schaden zufügst, ohne dass vorher eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Fachleute sprechen vom reinen Vermögensschaden. Die Haftung ergibt sich meist aus deinem Vertrag mit dem Kunden: Wer eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen (§ 280 BGB).

Der Begriff Berufshaftpflicht ist weiter. Er meint die auf einen Beruf zugeschnittene Haftpflicht. In beratenden Berufen ist sie im Kern eine Vermögensschaden­haftpflicht. In Heilberufen oder im Handwerk deckt sie dagegen vor allem Personen- und Sachschäden. Entscheidend ist deshalb nicht der Name des Tarifs, sondern welche Schadenarten in den Bedingungen stehen.

Wie bei jeder Haftpflicht hat die Versicherung zwei Aufgaben: Sie zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht. Gerade bei Beratungsfehlern ist oft strittig, ob überhaupt ein Fehler vorlag und ob er den Schaden verursacht hat. Die Abwehr kann daher genauso wertvoll sein wie die Zahlung.

SchadenartBeispielTypisch versichert über
PersonenschadenEin Kunde stolpert in deinem Büro.Betriebshaftpflicht
SachschadenDu verschüttest Kaffee über den Laptop des Kunden.Betriebshaftpflicht
Reiner VermögensschadenDu versäumst für einen Kunden eine Antragsfrist, er verliert dadurch eine Förderung.Vermögensschaden­haftpflicht

Wer braucht eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Eine Vermögensschaden­haftpflicht brauchst du vor allem dann, wenn dein Kunde sich auf dein Wissen, deine Zahlen oder deine Arbeitsergebnisse verlässt und daraufhin Entscheidungen trifft. Das Existenz­gründungsportal des Bundes nennt sie ausdrücklich für beratende und planende Berufe.

  • Beratung und Coaching: Unternehmens-, Finanz-, Personal- oder Fördermittelberatung, wenn du fachliche Empfehlungen gibst.
  • IT und Digitales: Softwareentwicklung, Webdesign, Onlinemarketing, Datenschutzberatung. Ein Fehler kann beim Kunden Umsatzausfälle auslösen.
  • Agenturen und Kreative: etwa wenn eine Kampagne fremde Rechte verletzt oder eine Frist verpasst wird.
  • Planung und Gutachten: Architektur, Ingenieurwesen, Energieberatung, Sachverständige.
  • Verwaltung und Zahlen: Buchhaltungsservice, Lohnabrechnung, Hausverwaltung, Übersetzung von Verträgen.

Für ein Einzelunternehmen ist das Risiko besonders groß: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen. Auch eine GmbH oder UG schützt nur bedingt, weil ein großer Schaden das Gesellschaftsvermögen aufzehren kann. Mehr dazu im Ratgeber Rechtsformen im Vergleich.

Für welche Berufe ist die Berufshaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Berufshaftpflicht für Berufe, in denen Fehler Kunden besonders viel Geld kosten können und der Staat eine Zulassung oder Erlaubnis verlangt. Ohne Nachweis gibt es keine Zulassung. Die wichtigsten Mindestsummen:

BerufMindest­versicherungssumme je FallRechtsgrundlage
Rechtsanwälte250.000 €, Jahreshöchstleistung mindestens vierfach§ 51 BRAO
Steuerberater250.000 €, Jahreshöchstleistung mindestens 1 Million €§ 67 StBerG, § 52 DVStB
Wirtschaftsprüfer1 Million €§ 54 WPO
Versicherungs­vermittler1.276.000 €, im Jahr 1.919.000 € laut Verordnungstext; die Beträge werden nach dem EU-Regulierungsstandard angepasst (§ 12 Abs. 2 VersVermV)§ 34d GewO, § 12 VersVermV
Finanzanlagen­vermittler1.276.000 €, im Jahr 1.919.000 €§ 34f GewO, § 9 FinVermV
Wohnimmobilienverwalter500.000 €, im Jahr 1 Million €§ 34c GewO, § 15 MaBV
Registrierte Rechtsdienstleister, z. B. Inkasso250.000 €§ 12 RDG

Für Architekten, Ingenieure und Heilberufe regeln das die Länder und Kammern. Eine Übersicht aller Berufe mit Versicherungspflicht findest du im Ratgeber Pflichtversicherungen nach Beruf.

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Worauf solltest du beim Abschluss achten?

Beim Abschluss zählt vor allem, dass deine Tätigkeit vollständig beschrieben ist und die Summen zu deinen Aufträgen passen. Diese Punkte solltest du in jedem Angebot prüfen:

  1. Tätigkeit genau beschreiben. Versichert ist nur, was im Vertrag steht. Nenne alle Leistungen, auch geplante. Kommt etwas dazu, meldest du es dem Versicherer.
  2. Versicherungssumme und Jahreshöchstleistung. Die Summe gilt je Schadenfall. Die Jahreshöchstleistung begrenzt alle Schäden eines Jahres zusammen. Bei mehreren Großkunden sollte sie ein Vielfaches der Einzelsumme sein.
  3. Selbstbehalt. Ein höherer Selbstbehalt senkt meist den Beitrag. Wähle nur so viel, wie du sicher aus der Liquidität zahlen kannst.
  4. Rückwärtsdeckung. Manche Tarife decken Fehler, die vor Vertragsbeginn passiert, dir aber noch nicht bekannt sind. Das ist wichtig, wenn du schon nebenberuflich gearbeitet hast.
  5. Nachhaftung. Vermögensschäden zeigen sich oft erst Jahre später. Frag, wie lange Schäden nach Vertragsende gedeckt sind, etwa wenn du aufhörst oder in eine GmbH wechselst.
  6. Ausschlüsse lesen. Typisch sind Ausschlüsse für vorsätzliche Pflichtverletzungen, Garantiezusagen, Tätigkeiten im Ausland oder Kostenvoranschläge. Passe den Vertrag an, wenn dein Geschäftsmodell genau dort liegt.

Lass dir die Antworten schriftlich geben. Vergleichbar sind Angebote nur bei gleicher Tätigkeitsbeschreibung, gleicher Summe und gleichem Selbstbehalt. Ob du über einen Makler, einen Vertreter oder direkt abschließt, entscheidest du selbst.

Wie kannst du das Haftungsrisiko zusätzlich senken?

Das Haftungsrisiko senkst du am wirksamsten durch saubere Verträge und Dokumentation, die Versicherung ist nur die zweite Verteidigungslinie. Viele Schäden lassen sich vermeiden, wenn Aufgaben und Grenzen klar sind.

  • Leistungsumfang im Angebot schriftlich festhalten: was du machst und was nicht.
  • Wichtige Empfehlungen und Kundenentscheidungen per E-Mail bestätigen.
  • Fristen in einem Kalender mit Erinnerung führen, nicht im Kopf.
  • Bei Rechts- und Steuerfragen auf Fachleute verweisen, wenn du dafür nicht zugelassen bist.
  • Vertragliche Haftungsbegrenzungen nur nach anwaltlicher Prüfung verwenden.

Haftungsbegrenzungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtlich heikel und oft unwirksam. Verlass dich nicht auf Muster aus dem Internet.

Was kostet die Berufshaftpflicht und wie planst du sie ein?

Was die Berufshaftpflicht kostet, hängt von Beruf, Umsatz, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab, deshalb gibt es keine seriösen Pauschalwerte. Setze im Finanzplan den Beitrag aus einem echten Angebot an.

  • Betriebsausgabe: Der Beitrag mindert deinen Gewinn (§ 4 Abs. 4 EStG). Mehr im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.
  • Versicherungsteuer: Im Beitrag stecken 19 % Versicherungsteuer (§ 6 VersStG). Sie ist keine Umsatzsteuer und lässt sich nicht als Vorsteuer abziehen.
  • Fälligkeit: Viele Verträge werden jährlich im Voraus fällig. Im Liquiditätsplan steht der volle Betrag im Monat der Zahlung.
  • Mitwachsen: Der Beitrag hängt oft am Umsatz. Plane Steigerungen ein, wenn dein Geschäft wächst.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann der Gründungszuschuss bei Bewilligung helfen, die ersten Monate zu überbrücken. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt ein Einstiegsgeld infrage. Ob du eine Förderung bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Wege für dich offen sind, zeigt dir unser Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching bei der Absicherung?

Im AVGS Gründercoaching gehört die Absicherung zum Businessplan. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir mit dir, welche Haftungsrisiken in deinem Angebot stecken, ob für deinen Beruf eine Versicherungspflicht gilt und wie du Angebote vergleichbar machst. In den Finanzmodulen bauen wir die Kosten in deinen Finanzplan ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Das Coaching läuft 1:1 online und bundesweit. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschaden­haftpflicht?

Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Die Vermögensschaden­haftpflicht deckt reine Vermögensschäden, also finanzielle Schäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden. Eine Berufshaftpflicht ist die auf einen Beruf zugeschnittene Haftpflicht und kann je nach Tarif auch Personen- und Sachschäden einschließen.

Wer braucht eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Eine Vermögensschaden­haftpflicht brauchen vor allem Selbstständige, deren Fehler Kunden Geld kosten können, ohne dass etwas kaputtgeht. Typisch sind Beratung, Coaching mit fachlichen Empfehlungen, IT-Dienstleistung, Agenturen, Planung, Gutachten, Übersetzung, Buchhaltung und Verwaltung.

Ist die Berufshaftpflicht Pflicht?

Für viele Berufe ist sie freiwillig, für einige gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht ist sie unter anderem für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Patentanwälte, Versicherungs- und Finanzanlagen­vermittler, Wohnimmobilienverwalter und registrierte Inkassodienstleister. Ohne Nachweis gibt es dort keine Zulassung oder Erlaubnis.

Reicht eine Betriebshaftpflicht für Berater?

Für Berater reicht eine Betriebshaftpflicht meist nicht. Sie deckt vor allem Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden durch Beratungsfehler sind dort in der Regel ausgeschlossen oder nur in kleinem Umfang eingeschlossen.

Was kostet eine Vermögensschaden­haftpflicht?

Was eine Vermögensschaden­haftpflicht kostet, hängt von Beruf, Umsatz, Tätigkeitsbeschreibung, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab. Seriöse Durchschnittswerte gibt es nicht. Hol mehrere Angebote mit gleicher Tätigkeitsbeschreibung und gleicher Summe ein und trag den Beitrag in deinen Finanzplan ein.

Sind Schäden aus der Zeit vor Vertragsbeginn versichert?

Schäden aus der Zeit vor Vertragsbeginn sind meist nicht versichert, es sei denn, der Vertrag enthält eine Rückwärtsdeckung für dir noch unbekannte Fehler. Prüfe außerdem die Nachhaftung, also wie lange Schäden aus deiner Arbeit nach dem Vertragsende noch gedeckt sind.

Ist die Berufshaftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, die Berufshaftpflicht ist in der Regel eine Betriebsausgabe, weil sie durch deinen Betrieb veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Im Beitrag steckt außerdem 19 % Versicherungsteuer, die du nicht als Vorsteuer abziehen kannst.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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