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Einkommensteuer-Vorauszahlung: Wann du zahlst und wie du sie anpasst

Als Selbstständiger zahlst du deine Einkommensteuer nicht erst nach der Steuererklärung, sondern viermal im Jahr im Voraus. Wie hoch die Raten sind, legt das Finanzamt fest, im ersten Jahr nach deiner eigenen Schätzung. Hier erfährst du, wann die Termine sind, wie du Vorauszahlungen senken lässt, wann Nachzahlungszinsen drohen und wie du die Rücklage planst.

Das Wichtigste in Kürze

4 Termine
10. März, Juni, September, Dezember
400 €
Mindestbetrag im Jahr
100 €
Mindestbetrag je Termin
0,15 %
Nachzahlungszinsen pro Monat ab dem 16. Monat
  • Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
  • Grundlage: im ersten Jahr deine Gewinnschätzung aus dem Fragebogen, danach die letzte Steuerfestsetzung.
  • Mindestbeträge: festgesetzt nur ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin.
  • Anpassen: Herabsetzung jederzeit beantragen, wenn der Gewinn sinkt. Steigt er, lieber selbst melden.
  • Zinsen: Nachzahlungen werden nach 15 Monaten mit 0,15 % pro Monat verzinst.
  • Rücklage: Rate jeden Monat anteilig zurücklegen, nicht erst zum Termin.

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Inhalt dieser Seite

Was sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind Abschläge auf die Steuer des laufenden Jahres, die das Finanzamt per Bescheid festsetzt und die du viermal im Jahr zahlst. Bei Angestellten zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat ab. Als Selbstständiger übernimmst du diese Rolle selbst, über die Vorauszahlungen.

Mit dem Steuerbescheid für das Jahr werden die Vorauszahlungen dann verrechnet. Hast du zu wenig gezahlt, folgt eine Nachzahlung. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du eine Erstattung. Auf die Vorauszahlungen kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Den Soli zahlst du nur, wenn deine Einkommensteuer über der Freigrenze von derzeit 20.350 € liegt, bei Zusammenveranlagung 40.700 € (§ 3 SolZG).

Eine UG oder GmbH zahlt Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer zu denselben Terminen (§ 31 KStG). Wie Vorauszahlungen in dein gesamtes Steuerbild passen, zeigt der Überblick Steuern für Selbstständige.

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG). Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen liegen dagegen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 GewStG), sie gehen an die Gemeinde.

MonatTerminWas?An wen?
Februar15.Gewerbesteuer, erstes QuartalGemeinde
März10.Einkommensteuer, erstes QuartalFinanzamt
Mai15.Gewerbesteuer, zweites QuartalGemeinde
Juni10.Einkommensteuer, zweites QuartalFinanzamt
August15.Gewerbesteuer, drittes QuartalGemeinde
September10.Einkommensteuer, drittes QuartalFinanzamt
November15.Gewerbesteuer, viertes QuartalGemeinde
Dezember10.Einkommensteuer, viertes QuartalFinanzamt

Alle Termine, auch für die Umsatzsteuer, stehen im Steuerkalender 2026/2027 als PDF auf unserer Seite Downloads. Zahlst du zu spät, setzt das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat fest. Bei Überweisung bleibt eine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 AO). Ein SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt nimmt dir die Termine ab.

Wie legt das Finanzamt die Vorauszahlungen im ersten Jahr fest?

Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen nach dem Gewinn fest, den du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geschätzt hast. Den Fragebogen reichst du innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit über ELSTER ein (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Aus deiner Schätzung rechnet das Finanzamt die voraussichtliche Einkommensteuer aus und verteilt sie auf die verbleibenden Termine. Wie du den Fragebogen ausfüllst, erklärt der Ratgeber Steuerliche Erfassung über ELSTER.

Ab dem zweiten Jahr nimmt das Finanzamt grundsätzlich die Steuer aus dem letzten Bescheid als Grundlage (§ 37 Abs. 3 EStG). Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und mindestens 100 € je Termin betragen. Eine Erhöhung während des Jahres setzt das Finanzamt nur fest, wenn sie mindestens 100 € je Termin ausmacht (§ 37 Abs. 5 EStG).

Was passiert mit dem ersten Steuerbescheid?

Mit dem ersten Einkommen­steuerbescheid passt das Finanzamt in der Regel auch die Vorauszahlungen an, und zwar rückwirkend und für die Zukunft. Liegt die festgesetzte Steuer deutlich über deinen bisherigen Vorauszahlungen, erhöht es die Raten für das laufende Jahr. Für ein bereits abgelaufenes Jahr kann es die Vorauszahlungen nachträglich erhöhen, wenn die Erhöhung mindestens 5.000 € beträgt. Dieser Betrag ist dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 37 Abs. 4 und 5 EStG).

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Wie lässt du Vorauszahlungen anpassen?

Du kannst beim Finanzamt jederzeit beantragen, deine Vorauszahlungen herabzusetzen, wenn dein Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt als angenommen. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer anpassen, und zwar bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Ende des Jahres (§ 37 Abs. 3 EStG).

  1. Zahlen prüfen. Vergleiche deinen bisherigen Gewinn mit der Schätzung. Eine aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Auswertung aus der Buchhaltung ist die beste Grundlage.
  2. Prognose erstellen. Rechne den erwarteten Jahresgewinn hoch und begründe kurz, warum er niedriger ausfällt, etwa wegen eines verlorenen Auftrags oder hoher Investitionen.
  3. Antrag stellen. Ein formloser Antrag reicht, am einfachsten als sonstige Nachricht über ELSTER. Gib Steuernummer, Jahr, erwarteten Gewinn und gewünschte Vorauszahlung an.
  4. Bescheid abwarten und weiterzahlen. Bis das Finanzamt neu entscheidet, gilt der alte Bescheid. Steht ein Termin kurz bevor und kannst du nicht zahlen, beantrage zusätzlich eine Stundung (§ 222 AO), über die das Finanzamt im Einzelfall entscheidet.

Läuft es besser als geplant, lohnt sich der umgekehrte Weg: Melde den höheren Gewinn selbst und lass die Vorauszahlungen erhöhen. Das ist unbequem, schützt dich aber vor einer großen Nachzahlung und vor Zinsen. Für die Gewerbesteuer passt die Gemeinde die Raten an, sobald das Finanzamt einen neuen Messbetrag mitteilt.

Wann drohen Nachzahlungszinsen?

Nachzahlungszinsen fallen an, wenn eine Steuernachzahlung erst mehr als 15 Monate nach Ende des Steuerjahres festgesetzt wird (§ 233a Abs. 2 AO). Für das Jahr 2025 beginnt der Zinslauf also am 1. April 2027, für 2026 am 1. April 2028. Die Zinsen betragen 0,15 % pro vollem Monat, also 1,8 % im Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Angefangene Monate zählen nicht.

Berechnet werden die Zinsen auf den Unterschied zwischen festgesetzter Steuer und den Vorauszahlungen, die du vor Beginn des Zinslaufs gezahlt hast (§ 233a Abs. 3 AO). Gibst du deine Erklärung früh ab, kommt der Bescheid oft vor dem Zinslauf, und es entstehen keine Zinsen. Umgekehrt bekommst du Erstattungszinsen in gleicher Höhe, wenn das Finanzamt dir nach Ablauf der 15 Monate Geld zurückzahlt. Wann deine Erklärung fällig ist, steht im Ratgeber Steuererklärung für Selbstständige.

Wie planst du die Rücklage für Vorauszahlungen?

Lege die Vorauszahlungen jeden Monat anteilig zurück, also ein Drittel einer Quartalsrate pro Monat, und zahle sie von einem eigenen Steuerkonto. So ist das Geld da, wenn der Termin kommt, und eine Nachzahlung trifft dich nicht unvorbereitet. Plane zusätzlich einen Puffer für das erste Bescheidjahr ein, in dem Nachzahlung und angepasste Raten zusammenkommen.

Mit dem Rechner schätzt du, mit welchen Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer du rechnen musst:

Steuervorauszahlungen schätzen

Mit welchen Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer musst du rechnen? Eine Näherung für Alleinstehende ohne Kirchensteuer.

So rechnen wir: Einkommensteuer nach Tarif 2026 (§ 32a EStG) auf Gewinn minus Vorsorge, abzüglich Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG), Soli erst ab 20.350 € Steuer. Gewerbesteuer = (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz. Vorauszahlungstermine nach § 37 EStG und § 19 GewStG. Die echte Höhe setzt das Finanzamt per Bescheid fest.

Einkommensteuer im Jahr (nach Anrechnung)–
Gewerbesteuer im Jahr–
Einkommensteuer je Quartal (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.)–
Gewerbesteuer je Quartal (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)–
Rücklage pro Monat für beides–

Den Rechner findest du auch einzeln unter Steuervorauszahlungen schätzen. Er berücksichtigt den Tarif 2026 mit Grundfreibetrag von 12.348 € (§ 32a EStG) und die Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Er ersetzt keine Steuerberechnung.

  • Eigenes Konto für Steuern eingerichtet
  • Monatliche Rücklage aus dem erwarteten Gewinn berechnet
  • Termine für Einkommen- und Gewerbesteuer im Kalender
  • Puffer für die erste Nachzahlung eingeplant
  • Gewinn jedes Quartal mit der Schätzung verglichen
  • Steuererklärung früh abgegeben, um Zinsen zu vermeiden

Wie viel Reserve du insgesamt brauchst, erklärt der Ratgeber Liquiditätsreserve. Was du dir nach Steuern selbst auszahlen kannst, zeigt der Ratgeber Unternehmerlohn.

Vorauszahlungen im AVGS Gründercoaching einplanen

Steuervorauszahlungen sind einer der häufigsten Gründe für Liquiditätsengpässe im zweiten Jahr. Im AVGS Gründercoaching bauen wir sie in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir in deine Planung ein, von der Gewinnschätzung im Fragebogen bis zur monatlichen Rücklage. Brauchst du nach dem Start einen belastbaren Plan für die nächsten zwölf Monate, hilft dir der Liquiditätsplan für zwölf Monate. Verbindliche Steuerberatung leisten wir nicht.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir einen Gutschein für das Coaching ausstellen. Bei Bewilligung ist es für dich kostenfrei. Daneben gibt es den Gründungszuschuss und für Gründer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld, über beides entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Elena PlinerFragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wann sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?

Die Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG). Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Bei Überweisungen bis drei Tage nach dem Termin fallen in der Regel keine Säumniszuschläge an.

Wie berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen im ersten Jahr?

Im ersten Jahr richtet sich das Finanzamt nach dem Gewinn, den du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geschätzt hast. Daraus errechnet es die voraussichtliche Einkommensteuer und teilt sie auf die Termine auf. Ab dem zweiten Bescheid nimmt es die Steuer aus der letzten Veranlagung als Grundlage.

Ab welchem Betrag werden Vorauszahlungen festgesetzt?

Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und mindestens 100 € je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Liegt deine voraussichtliche Steuer darunter, zahlst du erst nach dem Steuerbescheid.

Kann ich meine Vorauszahlungen senken lassen?

Ja, du kannst beim Finanzamt jederzeit beantragen, die Vorauszahlungen herabzusetzen, wenn dein Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt. Ein formloser Antrag über ELSTER oder per Brief reicht, er sollte eine nachvollziehbare Gewinnprognose enthalten. Das Finanzamt kann Vorauszahlungen bis 15 Monate nach Ablauf des Jahres anpassen.

Was passiert, wenn ich eine Vorauszahlung zu spät zahle?

Zahlst du zu spät, setzt das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen, auf 50 € abgerundeten Betrags je angefangenem Monat fest (§ 240 AO). Eine Schonfrist von drei Tagen gilt bei Überweisung. Kannst du nicht zahlen, beantrage rechtzeitig eine Stundung oder Herabsetzung.

Ab wann werden Nachzahlungszinsen fällig?

Nachzahlungszinsen laufen ab 15 Monaten nach Ende des Steuerjahres, für 2025 also ab dem 1. April 2027. Sie betragen 0,15 % pro vollem Monat, das sind 1,8 % im Jahr (§ 233a und § 238 Abs. 1a AO). Wer seine Erklärung früh abgibt, vermeidet sie meist ganz.

Muss ich auf Vorauszahlungen auch Solidaritätszuschlag zahlen?

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Vorauszahlungen nur erhoben, wenn deine Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, derzeit 20.350 € bei Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung. Für die meisten Gründer fällt er daher nicht an. Kirchensteuer kommt hinzu, wenn du Mitglied einer Kirche bist.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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