Firmenkompass

Steuern für Selbstständige: Welche Steuern du zahlst und wann

Als Selbstständiger zieht dir niemand die Steuern vom Gehalt ab. Du meldest, rechnest und zahlst selbst, oft schon im Voraus. Hier bekommst du den Überblick: welche Steuern es gibt, wann sie fällig sind, wie du Rücklagen bildest und wie du an deine Steuernummer kommst. Zu jedem Thema führt dich ein Link zum passenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

12.348 €
Grundfreibetrag 2026
19 % / 7 %
Umsatz­steuersätze
24.500 €
Gewerbe­steuer-Freibetrag
1 Monat
Frist für den Fragebogen
  • Einkommensteuer: zahlt jeder Selbstständige auf den Gewinn, 2026 erst oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 €.
  • Umsatzsteuer: 19 % oder 7 % auf deine Preise, monatlich oder vierteljährlich gemeldet. Als Kleinunternehmer bist du befreit.
  • Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende, mit 24.500 € Freibetrag für Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften. Freiberufler zahlen keine.
  • Vorauszahlungen: Einkommensteuer viermal im Jahr am 10. des Quartalsendmonats, Gewerbesteuer am 15. Februar, Mai, August und November.
  • Rücklage: Lege Steuern von Anfang an zurück, berechnet aus deinem erwarteten Gewinn, nicht nach einer Pauschale.
  • Start: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Beginn über ELSTER.

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Inhalt dieser Seite

Welche Steuern zahlen Selbstständige?

Selbstständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn, in der Regel Umsatzsteuer auf ihre Umsätze und, wenn sie ein Gewerbe betreiben, Gewerbesteuer. Welche davon dich trifft, hängt von deiner Tätigkeit und deiner Rechtsform ab.

SteuerWer zahlt sie?Worauf?Mehr dazu
Einkommensteueralle natürlichen Personen, also Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschafter einer GbRGewinn plus übrige EinkünfteSteuererklärung
Umsatzsteueralle Unternehmer, außer KleinunternehmerUmsätze, abzüglich VorsteuerUmsatzsteuer für Gründer
GewerbesteuerGewerbetreibende und Kapitalgesellschaften, keine FreiberuflerGewerbeertragGewerbeanmeldung
Körperschaftsteuer und SoliUG und GmbHGewinn der GesellschaftGmbH gründen

Ob du ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich arbeitest, ist steuerlich die wichtigste Weiche. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe?. Beschäftigst du Mitarbeitende, kommt noch die Lohnsteuer dazu, die du für sie einbehältst und abführst.

Wie funktioniert die Einkommensteuer für Selbstständige?

Die Einkommensteuer berechnet sich aus deinem Gewinn, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, zusammen mit deinen anderen Einkünften. Den Gewinn ermitteln die meisten Gründer mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Je mehr Ausgaben du belegen kannst, desto niedriger der Gewinn. Was dazu zählt, steht im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen, für das Arbeitszimmer im Ratgeber Homeoffice absetzen.

Der Tarif 2026 nach § 32a EStG steigt stufenlos an:

Zu versteuerndes Einkommen 2026 (Einzelveranlagung)Steuersatz
bis 12.348 €0 % (Grundfreibetrag)
12.349 bis 17.799 €steigend ab 14 %
17.800 bis 69.878 €weiter steigend bis 42 %
69.879 bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Die Prozentsätze gelten jeweils nur für den Teil des Einkommens in der Stufe, nicht für alles. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällt auf die Einkommensteuer nur an, wenn sie 2026 über der Freigrenze von 20.350 € liegt (bei Zusammenveranlagung 40.700 €). Für die meisten Gründer entfällt er also. Kirchensteuer kommt hinzu, wenn du Mitglied einer Kirche bist.

Die Einkommen­steuererklärung gibst du jedes Jahr elektronisch ab, ohne Steuerberatung bis zum 31. Juli des Folgejahres (§ 149 AO). Was dazu gehört, erklärt der Ratgeber Steuererklärung für Selbstständige.

Was sind Steuervorauszahlungen?

Vorauszahlungen sind Abschläge auf die Einkommensteuer des laufenden Jahres, die das Finanzamt per Bescheid festsetzt. Fällig sind sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG). Festgesetzt werden sie nur, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin betragen.

Im ersten Jahr richtet sich die Höhe nach deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Später nimmt das Finanzamt den letzten Steuerbescheid als Grundlage. Das führt zu einem typischen Effekt: Mit dem ersten Bescheid kommt oft eine Nachzahlung für das Vorjahr und gleichzeitig die erhöhte Vorauszahlung für das laufende Jahr. Läuft dein Geschäft schlechter als geschätzt, kannst du eine Herabsetzung beantragen. Läuft es besser, melde das lieber selbst, statt später nachzuzahlen.

Wie funktionieren Umsatzsteuer und Gewerbesteuer?

Die Umsatzsteuer schlägst du auf deine Preise auf und führst sie ans Finanzamt ab, die Gewerbesteuer zahlst du an deine Gemeinde auf den Gewerbeertrag.

Umsatzsteuer

Der Regelsatz beträgt 19 %, für bestimmte Leistungen 7 % (§ 12 UStG). Die Umsatzsteuer aus deinen Einkäufen ziehst du als Vorsteuer ab. Was übrig bleibt, meldest du in der Umsatz­steuervoranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 UStG). Regelfall ist das Quartal, bei mehr als 9.000 € Steuer im Vorjahr der Monat. Für Gründungen bis einschließlich 2026 richtet sich der Zeitraum nach der voraussichtlichen Steuer. Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist um einen Monat (§ 46 UStDV), bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme (§ 47 UStDV).

Liegt dein Umsatz unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung (Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €), kannst du ohne Umsatzsteuer abrechnen. Was dann auf der Rechnung stehen muss, zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben.

Gewerbesteuer

Der Gewerbeertrag basiert auf dem Gewinn. Bei Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften wird er um einen Freibetrag von 24.500 € gekürzt, dann mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert (§ 11 GewStG). Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Er beträgt 2026 mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG, § 36 Abs. 5b GewStG). Die meisten Städte liegen deutlich darüber, den Satz findest du auf der Website deiner Gemeinde.

Einzelunternehmer bekommen einen Ausgleich: Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz bis etwa 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch oft weitgehend verrechnet. Wie viel im Einzelfall angerechnet wird, begrenzt zusätzlich ein Ermäßigungshöchstbetrag (§ 35 Abs. 1 Satz 2 EStG). UG und GmbH bekommen weder Freibetrag noch Anrechnung.

Welche Steuern zahlen UG und GmbH?

Eine UG oder GmbH zahlt als eigene Steuerpflichtige Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, dazu kommt die Umsatzsteuer. Die Körperschaftsteuer beträgt 2026 und 2027 15 % des Gewinns und sinkt ab 2028 schrittweise, bis sie ab 2032 bei 10 % liegt (§ 23 KStG). Darauf kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG). Die Gewerbesteuer wird ohne Freibetrag berechnet.

Die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer laufen zu denselben Terminen wie bei der Einkommensteuer (§ 31 KStG verweist auf das EStG). Dein Geschäftsführergehalt versteuerst du privat als Arbeitslohn, Gewinnausschüttungen mit der Abgeltungsteuer. Wann sich eine Kapitalgesellschaft lohnt, klären die Ratgeber GmbH gründen und UG gründen.

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Wann ist welche Steuer fällig?

Die wichtigsten Steuertermine für Selbstständige liegen jeweils am 10. und 15. eines Monats. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

TerminWas ist fällig?Rechtsgrundlage
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. DezemberVorauszahlung Einkommensteuer (bei UG/GmbH Körperschaftsteuer), jeweils mit Soli und Kirchensteuer, soweit sie anfallen§ 37 EStG
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. NovemberVorauszahlung Gewerbesteuer, ab 50 € je Termin§ 19 GewStG
10. des Folgemonats bzw. nach Quartalsende (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar)Umsatz­steuervoranmeldung und Zahlung, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später§ 18 UStG, § 46 UStDV
10. Februarbei monatlicher Abgabe mit Dauerfristverlängerung: Antrag und Sondervorauszahlung, jeweils bis zum Termin der Januar-Voranmeldung§§ 47, 48 UStDV
31. Juli des FolgejahresJahreserklärungen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) ohne Steuerberatung§ 149 Abs. 2 AO
innerhalb eines Monats nach BeginnFragebogen zur steuerlichen Erfassung§ 138 AO

Trag dir diese Termine gleich in deinen Kalender ein. Zahlst du zu spät, setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest.

Wie viel solltest du für Steuern zurücklegen?

Lege so viel zurück, wie deine voraussichtliche Steuer auf den erwarteten Gewinn beträgt, und zwar jeden Monat anteilig. Eine pauschale Quote passt selten, weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt. Eingenommene Umsatzsteuer gehört nie zur Rücklage, sondern sofort beiseite, denn sie ist nicht dein Geld.

Praktisch hilft ein eigenes Unterkonto für Steuern. Wie viel du dir danach selbst auszahlen kannst, erklärt der Ratgeber Privatentnahmen. Ohne saubere Buchführung weißt du allerdings nicht, wo dein Gewinn gerade steht. Plane die Steuerlast auch im Finanzplan ein.

Wie bekommst du deine Steuernummer?

Deine Steuernummer bekommst du, sobald du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht hast. Das musst du innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit elektronisch über ELSTER tun (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt zwar über deine Anmeldung, den Fragebogen ersetzt das aber nicht. Als Freiberufler meldest du dich ohnehin nur beim Finanzamt.

  1. ELSTER-Zugang einrichten. Die Registrierung dauert einige Tage, weil die Zugangsdaten per Post kommen. Fang also früh an.
  2. Fragebogen ausfüllen. Du machst Angaben zu Tätigkeit, Beginn, Gewinnschätzung, Umsatzschätzung und zur Kleinunternehmerregelung. Diese Angaben bestimmen deine Vorauszahlungen.
  3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit beantragen. Sie brauchst du für Geschäfte mit Unternehmen im EU-Ausland. Im Fragebogen kannst du sie gleich anfordern.
  4. Steuernummer abwarten. Das Finanzamt teilt sie dir schriftlich mit. Auf jede Rechnung gehört deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Zusätzlich vergibt das Bundeszentralamt für Steuern schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer, automatisch und ohne Antrag. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Fragebogen findest du im Ratgeber Steuerliche Erfassung über ELSTER.

Steuern im AVGS Gründercoaching klären

Steuern gehören zu den Themen, bei denen Gründer im ersten Jahr am häufigsten falsch planen. Im AVGS Gründercoaching sind sie Teil von Modul 5 Unternehmensorganisation: Wir gehen Rechtsform, Anmeldungen, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Buchhaltung mit dir durch und bauen die Steuerlast in deinen Finanzplan ein. Verbindliche Steuerberatung leisten wir nicht, dafür ist eine Steuerberatung zuständig.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir einen Gutschein für das Coaching ausstellen, bei Bewilligung ist es für dich kostenfrei. Für die Zeit nach dem Start gibt es den Gründungszuschuss und für Gründer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Beides entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Ob das für dich passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Elena PlinerFragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Ab wann muss ich als Selbstständiger Steuern zahlen?

Einkommensteuer zahlst du erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 €. Umsatzsteuer fällt ab dem ersten Umsatz an, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Gewerbesteuer zahlen Einzelunternehmer erst, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt.

Wie viel Prozent meines Gewinns sollte ich für Steuern zurücklegen?

Einen festen Prozentsatz gibt es nicht, weil die Einkommensteuer mit dem Einkommen steigt. Rechne deine voraussichtliche Steuer mit deinem erwarteten Gewinn aus und lege diesen Betrag Monat für Monat zurück. Die eingenommene Umsatzsteuer gehört nie zu deinem Geld, sie wird komplett abgeführt.

Wann muss ich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten?

Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Höhe legt das Finanzamt per Bescheid fest, im ersten Jahr auf Grundlage deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein, als Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer. Freie Berufe nach § 18 EStG erzielen keine gewerblichen Einkünfte. Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer zahlst du trotzdem.

Wie bekomme ich eine Steuernummer?

Deine Steuernummer bekommst du, nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER eingereicht hast. Das musst du innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit tun. Das Finanzamt schickt dir die Steuernummer dann per Post.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Ja, bei Einzelunternehmen und Personen­gesellschaften wird die Gewerbesteuer teilweise angerechnet. Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz um 400 % gleicht sich das in vielen Fällen weitgehend aus.

Welche Steuern zahlt eine UG oder GmbH?

Eine UG oder GmbH zahlt Körperschaftsteuer von 15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf sowie Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Dazu kommt die Umsatzsteuer. Dein Geschäftsführergehalt und Ausschüttungen versteuerst du privat.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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