Steuerliche Erfassung über ELSTER: So füllst du den Fragebogen aus
Wer sich selbstständig macht, meldet sich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Danach bekommst du deine Steuernummer. Hier erfährst du, wann du ihn abgeben musst, wie der Ablauf in ELSTER funktioniert und welche Angaben besonders wichtig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht für alle Selbstständigen: Gewerbetreibende und Freiberufler melden sich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an.
- Frist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO).
- Nur elektronisch: über ELSTER, Papier nur in Härtefällen auf Antrag.
- Wichtige Weichen: Kleinunternehmerregelung, Gewinnschätzung, Ist-Versteuerung und USt-IdNr. legst du hier fest.
- Ergebnis: deine Steuernummer und, je nach Angaben, Vorauszahlungen und der Rhythmus deiner Umsatzsteuervoranmeldungen.
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Was ist die steuerliche Erfassung und wer braucht sie?
Mit der steuerlichen Erfassung teilst du dem Finanzamt mit, dass du dich selbstständig gemacht hast und wie es dich besteuern soll. Grundlage ist § 138 AO. Danach musst du die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit anzeigen und zusätzlich Auskunft über die steuerlich wichtigen Verhältnisse geben. Dafür gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die Frist beträgt einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Den Fragebogen übermittelst du elektronisch. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag einen Papiervordruck zulassen.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, informiert das Gewerbeamt zwar das Finanzamt. Den Fragebogen musst du trotzdem selbst ausfüllen. Freiberufler gehen gar nicht zum Gewerbeamt, für sie ist der Fragebogen die eigentliche Anmeldung. Wie die Gewerbeanmeldung abläuft, erklären wir im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Was du vor dem Ausfüllen brauchst
Vor dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung brauchst du ein ELSTER-Konto, deine persönlichen Daten, Angaben zur Tätigkeit, eine Umsatz- und Gewinnschätzung sowie Entscheidungen etwa zur Kleinunternehmerregelung.
- ELSTER-Konto: Die Registrierung ist kostenlos. Mit einer Zertifikatsdatei bekommst du die Aktivierungsdaten per Post, das dauert in der Regel einige Tage. Schneller geht es mit dem Online-Ausweis. Registriere dich deshalb rechtzeitig.
- Persönliche Daten: steuerliche Identifikationsnummer, Anschrift, Bankverbindung, gegebenenfalls bisherige Steuernummer.
- Angaben zur Tätigkeit: Beginn, genaue Beschreibung, Betriebsadresse, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung.
- Schätzung: voraussichtlicher Umsatz und Gewinn für das Gründungsjahr und das Folgejahr. Hier hilft dein Finanzplan.
- Entscheidungen: Kleinunternehmerregelung ja oder nein, Gewinnermittlungsart, gegebenenfalls Ist-Versteuerung.
Schritt für Schritt durch den Fragebogen
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung füllst du in ELSTER in sechs Schritten aus, von der Anmeldung über Tätigkeit, Schätzung und Umsatzsteuer bis zum Absenden, danach kommt die Steuernummer per Post.
- In ELSTER anmelden. Unter „Formulare und Leistungen“ findest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wähle die Variante für Einzelunternehmen oder freiberufliche Tätigkeit. Für Gesellschaften wie GbR, UG oder GmbH gibt es eigene Versionen.
- Persönliche Angaben eintragen. Name, Anschrift, Steuer-ID, Bankverbindung.
- Tätigkeit beschreiben. So genau, dass das Finanzamt einordnen kann, ob es sich um ein Gewerbe oder einen freien Beruf handelt.
- Umsatz und Gewinn schätzen. Für das Gründungsjahr und das Folgejahr.
- Umsatzsteuer festlegen. Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung, gegebenenfalls Ist-Versteuerung und USt-IdNr. beantragen.
- Prüfen und absenden. Speichere die Übermittlungsbestätigung. Die Steuernummer kommt per Post.
Die wichtigsten Angaben im Fragebogen
Die wichtigsten Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung betreffen die Art der Tätigkeit, den voraussichtlichen Umsatz und Gewinn, die Kleinunternehmerregelung, die Gewinnermittlung sowie die Ist-Versteuerung.
Art der Tätigkeit
Ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, entscheidet über Gewerbesteuer und die Zugehörigkeit zur IHK oder Handwerkskammer. Das Finanzamt beurteilt das anhand deiner Beschreibung. Beschreibe deshalb konkret, was du tust und für wen, statt allgemeiner Begriffe wie „Beratung“. Mehr zur Abgrenzung liest du im Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn
Aus deiner Gewinnschätzung berechnet das Finanzamt mögliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Sie sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig und werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr betragen (§ 37 EStG). Schätze realistisch. Wer zu hoch schätzt, bindet unnötig Geld. Wer zu niedrig schätzt, muss später nachzahlen und gleichzeitig höhere Vorauszahlungen leisten.
Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gilt: Im Gründungsjahr darf dein tatsächlicher Umsatz 25.000 € nicht übersteigen, im Folgejahr dürfen es höchstens 100.000 € sein, wenn das Vorjahr unter 25.000 € lag. Eine Prognose verlangt das Gesetz nicht mehr. Ob die Regelung zu dir passt, erklären wir im Ratgeber Kleinunternehmerregelung. Ein Verzicht bindet dich mindestens fünf Jahre.
Gewinnermittlung
Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn in aller Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine Bilanz ist erst Pflicht, wenn du Kaufmann im Handelsregister bist oder das Finanzamt dich nach Überschreiten bestimmter Grenzen dazu auffordert.
Ist-Versteuerung
Regelbesteuerte Unternehmer zahlen die Umsatzsteuer grundsätzlich, sobald sie die Leistung erbracht haben, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Mit der Ist-Versteuerung zahlst du sie erst, wenn das Geld da ist. Beantragen können sie Freiberufler und Unternehmen mit höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr (§ 20 UStG). Für Gründer mit knapper Liquidität ist das oft eine Erleichterung.
Wie oft musst du als Gründer Voranmeldungen abgeben?
Bist du nicht Kleinunternehmer, gibst du Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Der Rhythmus richtet sich nach der Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt zahlst, also Umsatzsteuer minus Vorsteuer (§ 18 Abs. 2 UStG):
| Umsatzsteuer-Zahllast im Jahr | Voranmeldung |
|---|---|
| mehr als 9.000 € | monatlich |
| mehr als 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| bis 2.000 € | Befreiung durch das Finanzamt möglich |
Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass Neugründer im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich abgeben. Diese Regel ist für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt. In dieser Zeit zählt im Gründungsjahr deine voraussichtliche Steuer, die du über den Fragebogen angibst. Bei vielen kleinen Gründungen bedeutet das: vierteljährlich. Ob die Aussetzung über 2026 hinaus verlängert wird, war bei Redaktionsschluss nicht beschlossen. Wer 2027 gründet, sollte mit monatlichen Voranmeldungen rechnen.
Steuernummer, USt-IdNr. und Rechnungen
Nach der Bearbeitung schickt dir das Finanzamt deine Steuernummer per Post. Wie lange das dauert, ist je nach Finanzamt unterschiedlich. Rückfragen verzögern die Bearbeitung, deshalb lohnt sich ein vollständig ausgefüllter Fragebogen. Was du tust, solange die Nummer fehlt, und wie sich Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr. und W-IdNr. unterscheiden, erklärt der Ratgeber Steuernummer beantragen.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) kannst du direkt im Fragebogen beantragen. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Du brauchst sie vor allem für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten. Viele nutzen sie auch auf Rechnungen, damit die Steuernummer nicht überall auftaucht.
Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 UStG). Arbeiten darfst du ab dem Start deiner Tätigkeit. Mit dem Versand von Rechnungen wartest du im Zweifel, bis die Nummer da ist, oder du klärst das Vorgehen mit deinem Finanzamt.
Nach dem Absenden
Mit der Steuernummer bekommst du häufig auch einen Bescheid über Einkommensteuer-Vorauszahlungen, als Gewerbetreibender später zusätzlich einen über Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von der Gemeinde. Prüfe die Beträge. Entwickelt sich dein Geschäft anders als geschätzt, kannst du beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, nach oben wie nach unten. Ändern sich wichtige Angaben, etwa deine Anschrift, deine Tätigkeit oder deine Bankverbindung, teilst du das dem Finanzamt über ELSTER mit. Bewahre den übermittelten Fragebogen auf, er hilft dir später bei der ersten Steuererklärung.
Typische Fehler beim Fragebogen
Typische Fehler beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind eine verpasste Frist, eine zu allgemeine Tätigkeitsbeschreibung, ein geschönter Gewinn, die Kleinunternehmerregelung ohne Vergleichsrechnung sowie eine vergessene Ist-Versteuerung.
- Frist verpasst: Das Finanzamt fordert den Fragebogen dann an. Reagiere schnell, denn ohne Steuernummer kannst du keine vollständigen Rechnungen schreiben.
- Tätigkeit zu allgemein beschrieben: Das führt zu Rückfragen oder zu einer anderen Einordnung als erwartet.
- Gewinn geschönt: Eine zu niedrige Schätzung rächt sich mit Nachzahlung und höheren Vorauszahlungen im zweiten Jahr.
- Kleinunternehmerregelung ohne Vergleichsrechnung gewählt: Wer für Geschäftskunden arbeitet oder viel investiert, sollte beide Varianten vergleichen.
- Ist-Versteuerung vergessen: Gerade Freiberufler können sie unabhängig vom Umsatz beantragen.
Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir die Angaben für den Fragebogen, von der Gewinnschätzung bis zur Umsatzsteuer, und gleichen sie mit deinem Businessplan ab. Melde dich gern für ein kostenloses Erstgespräch.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (Abs. 1b, Abs. 4)
- ELSTER: Hilfe zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren (Voranmeldungszeitraum)
- § 19 UStG – Steuerbefreiung für Kleinunternehmer
- § 20 UStG – Berechnung nach vereinnahmten Entgelten
- § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
Kurz beantwortet
Wie schnell muss ich den Fragebogen abgeben?
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Das gilt für Gewerbetreibende und Freiberufler gleichermaßen.
Kann ich den Fragebogen auf Papier abgeben?
Den Fragebogen kannst du grundsätzlich nicht auf Papier abgeben. Der Fragebogen ist elektronisch zu übermitteln. Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag Papier zulassen.
Reicht die Gewerbeanmeldung nicht aus?
Nein, die Gewerbeanmeldung reicht nicht aus. Das Gewerbeamt informiert zwar das Finanzamt, den Fragebogen musst du aber trotzdem selbst ausfüllen. Freiberufler melden sich ohnehin nur beim Finanzamt.
Wie lange dauert es, bis ich eine Steuernummer habe?
Das ist je nach Finanzamt unterschiedlich, oft dauert es einige Wochen. Rückfragen des Finanzamts verlängern die Bearbeitung, deshalb lohnt sich ein vollständig ausgefüllter Fragebogen.
Darf ich Rechnungen schreiben, bevor ich eine Steuernummer habe?
Arbeiten darfst du ab dem Start. Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht aber deine Steuernummer oder USt-IdNr. Warte mit dem Versand im Zweifel, bis die Nummer da ist, oder kläre das Vorgehen mit dem Finanzamt.
Was passiert, wenn ich meinen Gewinn zu niedrig schätze?
Dann setzt das Finanzamt zunächst geringe oder keine Vorauszahlungen fest. Nach der ersten Steuererklärung kommt die Nachzahlung, oft zusammen mit höheren Vorauszahlungen. Schätze deshalb realistisch und bilde Rücklagen.
Muss ich die USt-IdNr. extra beantragen?
Du kannst sie direkt im Fragebogen beantragen. Du brauchst sie vor allem für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten.
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