Körperschaftsteuer: Was UG und GmbH auf ihren Gewinn zahlen
Gründest du eine UG oder GmbH, zahlt die Gesellschaft ihre eigenen Steuern, allen voran die Körperschaftsteuer. Sie beträgt 2026 noch 15 % und sinkt ab 2028 Schritt für Schritt auf 10 %. Hier erfährst du, wie hoch die Gesamtbelastung mit Gewerbesteuer ist, was bei einer Ausschüttung an dich passiert und wie du eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeidest.
Das Wichtigste in Kürze
- 15 %
- Körperschaftsteuer 2026 und 2027
- 10 %
- Körperschaftsteuer ab 2032
- 5,5 %
- Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer
- 25 %
- Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen
- Wer zahlt: jede UG und GmbH auf ihren eigenen Gewinn, unabhängig von deiner privaten Einkommensteuer.
- Satz: 15 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, ab 2028 jedes Jahr ein Prozentpunkt weniger bis 10 % ab 2032.
- Gewerbesteuer: kommt immer dazu, ohne Freibetrag und ohne Anrechnung.
- Gesamtbelastung: bei 400 % Hebesatz 2026 rund 29,8 %, ab 2032 rund 24,6 %.
- Ausschüttung: beim Gesellschafter in der Regel 25 % Abgeltungsteuer plus Soli.
- Vorsicht: Verträge mit dir selbst müssen fremdüblich sein, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
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Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen, also vor allem von UG und GmbH. Die Gesellschaft ist ein eigenes Steuersubjekt: Sie versteuert ihren Gewinn selbst, gibt eigene Steuererklärungen ab und bekommt eigene Bescheide. Deine private Einkommensteuer hat damit zunächst nichts zu tun.
Als Gesellschafter versteuerst du nur, was die Gesellschaft an dich zahlt: dein Geschäftsführergehalt als Arbeitslohn und Gewinnausschüttungen als Kapitalertrag. Behält die Gesellschaft den Gewinn, bleibt es bei der Steuer der Gesellschaft. Darin liegt der wichtigste Unterschied zum Einzelunternehmen, bei dem der gesamte Gewinn sofort deiner Einkommensteuer unterliegt.
Ob eine Kapitalgesellschaft für dich überhaupt passt, klären die Ratgeber UG gründen und GmbH gründen. Den Gesamtüberblick über alle Steuerarten findest du unter Steuern für Selbstständige.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026, und wie sinkt sie?
Die Körperschaftsteuer beträgt 2026 und 2027 15 % des zu versteuernden Einkommens und sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis sie ab 2032 bei 10 % liegt (§ 23 Abs. 1 KStG). Diese Senkung ist kein Plan mehr, sondern geltendes Recht. Sie wurde 2025 mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm beschlossen, das das Bundesfinanzministerium auch als „Wachstumsbooster“ bezeichnet.
| Jahr | Körperschaftsteuer | mit Solidaritätszuschlag (5,5 % darauf) |
|---|---|---|
| 2026 und 2027 | 15 % | 15,825 % |
| 2028 | 14 % | 14,77 % |
| 2029 | 13 % | 13,715 % |
| 2030 | 12 % | 12,66 % |
| 2031 | 11 % | 11,605 % |
| ab 2032 | 10 % | 10,55 % |
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG). Anders als bei der Einkommensteuer der meisten Privatpersonen fällt er bei der Gesellschaft in voller Höhe an.
Wie bei der Einkommensteuer zahlt die Gesellschaft Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 31 KStG mit § 37 EStG). Im ersten Jahr richten sie sich nach der Gewinnschätzung, die du für die Gesellschaft im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angibst. Wie Vorauszahlungen festgesetzt und angepasst werden, erklärt der Ratgeber Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Wie hoch ist die Gesamtbelastung mit Gewerbesteuer?
Eine UG oder GmbH zahlt immer auch Gewerbesteuer, und zwar ohne Freibetrag und ohne Anrechnung, deshalb liegt ihre Gesamtbelastung 2026 bei einem Hebesatz von 400 % bei rund 29,8 % des Gewinns. Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG), auch wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Den Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG).
Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden deshalb beide vom selben Gewinn berechnet und einfach addiert. Die Gewerbesteuer beträgt 3,5 % mal Hebesatz, bei 400 % also 14 %.
| Jahr | KSt plus Soli | Gewerbesteuer bei 400 % | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| 2026 und 2027 | 15,825 % | 14 % | 29,825 % |
| 2028 | 14,77 % | 14 % | 28,77 % |
| 2030 | 12,66 % | 14 % | 26,66 % |
| ab 2032 | 10,55 % | 14 % | 24,55 % |
Mit einem anderen Hebesatz ändert sich nur die Gewerbesteuer-Spalte. Bei 460 % sind es 16,1 %, bei 280 % sind es 9,8 %. Wie die Gewerbesteuer im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber Gewerbesteuer.
Was passiert, wenn die GmbH Gewinn an dich ausschüttet?
Schüttet die Gesellschaft Gewinn an dich aus, zahlst du darauf als Privatperson in der Regel 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (§ 32d Abs. 1 EStG). Die Gesellschaft behält diese Steuer bei der Auszahlung ein und führt sie an das Finanzamt ab. Damit ist sie in der Regel erledigt. Für alle Kapitalerträge zusammen gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
Teileinkünfteverfahren auf Antrag
Bist du mit mindestens 25 % beteiligt, oder mit mindestens 1 % und beruflich für die Gesellschaft tätig, etwa als Geschäftsführer, kannst du statt der Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Dann sind 40 % der Ausschüttung steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG), die übrigen 60 % versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz. Dafür kannst du Kosten, zum Beispiel Zinsen für einen Kredit zum Kauf der Anteile, zu 60 % abziehen (§ 3c Abs. 2 EStG). Der Antrag gilt für fünf Jahre. Ob er sich lohnt, hängt von deinem übrigen Einkommen ab und gehört in die Hände deiner Steuerberatung.
Gehalt oder Ausschüttung?
Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dir Gewinn auch über ein Gehalt auszahlen. Das Gehalt ist bei der Gesellschaft Betriebsausgabe und mindert ihre Körperschaft- und Gewerbesteuer, bei dir unterliegt es der Lohnsteuer. Die richtige Mischung hängt von Gewinn, Steuersatz und Sozialversicherung ab. Wie du ein tragfähiges Gehalt für dich ansetzt, zeigt der Ratgeber Unternehmerlohn.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft dir als Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten unter gleichen Umständen nicht gewährt hätte. Steuerlich darf ein solcher Vorteil das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Bei dir gilt er als Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Die Folge: Die Gesellschaft zahlt nachträglich Körperschaft- und Gewerbesteuer auf den Betrag, und du versteuerst ihn zusätzlich privat. Typische Auslöser bei kleinen Gesellschaften sind:
- Überhöhtes Gehalt: ein Geschäftsführergehalt, das deutlich über dem liegt, was ein fremder Geschäftsführer bekäme.
- Keine klare Vereinbarung: Zahlungen an dich ohne vorher schriftlich festgelegten Vertrag, zum Beispiel ein rückwirkend beschlossenes Gehalt oder eine Tantieme.
- Private Vorteile: ein zinsloses Darlehen der Gesellschaft an dich, private Nutzung von Firmenwagen oder Wohnung ohne Vereinbarung.
- Überhöhte Preise: Miete oder Zinsen, die die Gesellschaft dir für dein Büro oder dein Darlehen zahlt, über dem Marktpreis.
Wann lohnt sich eine Kapitalgesellschaft steuerlich?
Steuerlich lohnt sich eine UG oder GmbH vor allem dann, wenn du hohe Gewinne erwartest und einen Teil davon in der Gesellschaft lassen willst. Behält die Gesellschaft den Gewinn, zahlt sie 2026 rund 30 % Steuern bei 400 % Hebesatz, ab 2032 rund 25 %. Als Einzelunternehmer zahlst du auf hohe Gewinne bis zu 45 % Einkommensteuer plus Soli, dafür mit Freibetrag und Anrechnung bei der Gewerbesteuer.
Bei kleinen Gewinnen, wie sie im ersten Jahr typisch sind, ist das Einzelunternehmen meist günstiger und einfacher. Dazu kommen bei der Kapitalgesellschaft Kosten für Notar, Handelsregister, Bilanz und Jahresabschluss. Steuern sind deshalb nur ein Teil der Rechtsformwahl, Haftung, Kapitalbedarf und Verwaltungsaufwand zählen genauso.
- Gewinnerwartung für die ersten drei Jahre realistisch geschätzt
- Entschieden, wie viel du privat zum Leben brauchst und wie viel im Unternehmen bleiben soll
- Hebesatz der Sitzgemeinde geprüft
- Kosten für Bilanz, Jahresabschluss und Steuerberatung eingeplant
- Geschäftsführervertrag mit fremdüblichem Gehalt vorbereitet
Rechtsform und Steuern im AVGS Gründercoaching klären
Die Wahl zwischen Einzelunternehmen, UG und GmbH ist eine der folgenreichsten Entscheidungen beim Start. Im AVGS Gründercoaching gehen wir sie in Modul 5 Unternehmensorganisation mit deinen Zahlen durch, einschließlich Körperschaft- und Gewerbesteuer. Willst du nach dem Start Bilanz, Steuerbescheide und Liquidität sicher lesen, hilft dir das Einzeltraining Zahlen verstehen. Verbindliche Steuerberatung leisten wir nicht.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir einen Gutschein für das Coaching ausstellen. Bei Bewilligung ist es für dich kostenfrei. Für die Startphase gibt es außerdem den Gründungszuschuss und für Gründer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld, über beides entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Ob das für dich passt, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 23 KStG – Steuersatz (15 % bis 2027, dann schrittweise bis 10 % ab 2032)
- § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens (Abs. 3 Satz 2: verdeckte Gewinnausschüttung)
- § 31 KStG – Veranlagung und Erhebung, Verweis auf das EStG
- § 37 EStG – Vorauszahlungen (Termine)
- § 4 SolZG 1995 – Zuschlagsatz 5,5 %
- § 2 GewStG – Kapitalgesellschaften stets Gewerbebetrieb
- § 11 GewStG – Steuermesszahl 3,5 %, Freibetrag nur für natürliche Personen und Personengesellschaften
- § 16 GewStG – Hebesatz
- § 4 EStG – Abs. 5b: Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Spitzensteuersatz 45 %)
- § 20 EStG – Kapitalerträge (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 9 Sparer-Pauschbetrag)
- § 32d EStG – Abgeltungsteuersatz 25 % und Antrag nach Abs. 2 Nr. 3
- § 3 EStG – Nr. 40: Teileinkünfteverfahren (40 % steuerfrei)
- § 3c EStG – Abs. 2: Abzug nur zu 60 %
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (Abs. 3: Rücklage ein Viertel)
- BMF: Wachstumsbooster (steuerliches Investitionssofortprogramm)
- BMF-Monatsbericht August 2025: Investitionssofortprogramm Deutschland
Kurz beantwortet
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Die Körperschaftsteuer beträgt 2026 15 % des zu versteuernden Einkommens. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer, zusammen also 15,825 %. Die Gewerbesteuer zahlt die Gesellschaft zusätzlich.
Wann sinkt die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt. Sie beträgt 2028 14 %, 2029 13 %, 2030 12 %, 2031 11 % und ab 2032 10 %. Das steht bereits so in § 23 KStG, beschlossen mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm 2025.
Zahlt eine UG auch Körperschaftsteuer?
Ja, eine UG zahlt Körperschaftsteuer genau wie eine GmbH. Sie ist rechtlich eine GmbH mit geringerem Stammkapital. Zusätzlich muss sie ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage stellen, die nicht ausgeschüttet werden darf.
Wie hoch ist die Steuerbelastung einer GmbH insgesamt?
Bei einem Hebesatz von 400 % liegt die Belastung 2026 bei rund 29,8 % des Gewinns. Sie setzt sich aus 15 % Körperschaftsteuer, 0,825 % Solidaritätszuschlag und 14 % Gewerbesteuer zusammen. Schüttet die Gesellschaft den Rest aus, kommt die Steuer beim Gesellschafter dazu.
Wie werden Gewinnausschüttungen versteuert?
Ausschüttungen an dich als Privatperson unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Die Gesellschaft behält die Steuer direkt ein. Bist du beruflich für die Gesellschaft tätig und mit mindestens 1 % beteiligt, kannst du stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragen.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vorteil, den die Gesellschaft dir als Gesellschafter gewährt und den sie einem fremden Dritten so nicht gewährt hätte, etwa ein überhöhtes Gehalt. Das Finanzamt rechnet den Betrag dem Gewinn der Gesellschaft wieder hinzu. Bei dir wird er als Kapitalertrag besteuert.
Wann sind die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fällig?
Die Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, genau wie bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt setzt sie per Bescheid fest, im ersten Jahr nach deiner Gewinnschätzung.
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