Unternehmerlohn: Was du dir zahlen kannst und wie du ihn planst
Als Gründerin oder Gründer arbeitest du für deinen Betrieb, und diese Arbeit muss bezahlt werden. Wie das geht, hängt von der Rechtsform ab: Im Einzelunternehmen ist der Unternehmerlohn eine Rechengröße und eine Privatentnahme, in UG und GmbH ein echtes Geschäftsführergehalt mit eigenen Regeln. Hier erfährst du, wie du ihn bestimmst, im Finanzplan und im Stundensatz ansetzt und welche Fallstricke es bei Steuer und Sozialversicherung gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- 0 €
- Gewinnminderung durch den Unternehmerlohn im Einzelunternehmen
- 50 %
- Kapitalanteil, ab dem ein Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel nicht abhängig beschäftigt ist
- 2 Wege
- Geld aus der GmbH: Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung
- Einzelunternehmen und GbR: Der Unternehmerlohn ist eine Rechengröße, ausgezahlt wird er als Privatentnahme.
- UG und GmbH: Der Unternehmerlohn ist ein Geschäftsführergehalt, im Voraus vereinbart und angemessen.
- Kalkulation: In Stundensatz und Preisen gehört der Unternehmerlohn immer zu den Kosten.
- Finanzplan: Der Gewinn muss deinen Unternehmerlohn tragen, sonst rechnest du dein Geschäft schön.
- Sozialversicherung: Beim Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidet die Rechtsmacht. Im Zweifel hilft die Statusfeststellung.
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Was ist der Unternehmerlohn?
Der Unternehmerlohn ist die Vergütung für die Arbeit, die du selbst in deinem Betrieb leistest. Ein Angestellter bekommt dafür ein Gehalt, das als Kosten in der Buchhaltung steht. Als Gründerin oder Gründer musst du diese Bezahlung selbst einplanen, sonst arbeitest du am Ende für nichts.
Der Begriff hat zwei Bedeutungen, die du auseinanderhalten solltest:
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn: eine Rechengröße für Preise und Wirtschaftlichkeit. Er beantwortet die Frage, was deine Arbeit kosten müsste, auch wenn er steuerlich keine Ausgabe ist.
- Tatsächliche Auszahlung: das Geld, das du dir wirklich überweist. Im Einzelunternehmen ist das eine Privatentnahme, in UG und GmbH ein Gehalt.
Beides gehört zusammen. Der kalkulatorische Lohn sorgt dafür, dass deine Preise stimmen. Die tatsächliche Auszahlung sorgt dafür, dass du davon leben kannst, ohne die Steuerrücklage anzugreifen.
Wie funktioniert der Unternehmerlohn im Einzelunternehmen?
Im Einzelunternehmen zahlst du dir kein Gehalt, sondern nimmst dir Geld als Privatentnahme. Entnahmen mindern deinen steuerlichen Gewinn nicht, das ergibt sich aus § 4 Abs. 1 EStG. Du versteuerst den gesamten Gewinn, egal wie viel du davon entnimmst. Ein Arbeitsvertrag mit dir selbst ist im Einzelunternehmen nicht möglich.
Ähnlich ist es in der GbR und anderen Personengesellschaften. Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Mitarbeit bekommt, zählen bei ihm zu den gewerblichen Einkünften (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Sie können die Verteilung des Gewinns unter den Gesellschaftern regeln, senken den steuerpflichtigen Gewinn insgesamt aber nicht.
Deshalb wirkt der Unternehmerlohn im Einzelunternehmen an zwei Stellen: in deiner Kalkulation als Kostenposition und auf deinem Konto als monatliche Entnahme. Wie du Entnahmen sauber organisierst, erklärt der Ratgeber Privatentnahmen. Dort steht auch, warum Steuern sowie Versicherungen Vorrang haben.
Wie hoch sollte dein Unternehmerlohn sein?
Dein Unternehmerlohn sollte mindestens alles decken, was du privat zum Leben und zur Absicherung brauchst. Eine gesetzliche Vorgabe für die Höhe gibt es im Einzelunternehmen nicht. Sinnvoll sind zwei Blickwinkel, die du nebeneinanderlegst.
- Vom Bedarf aus rechnen. Starte mit deinem Haushaltsbudget: Miete, Lebenshaltung, private Versicherungen, Kredite. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und die Einkommensteuer auf deinen Gewinn.
- Mit dem Markt vergleichen. Was würdest du als Angestellter für vergleichbare Verantwortung verdienen? Rechne dazu den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, den du als Selbstständiger selbst trägst.
- Den höheren Wert ansetzen. Für die Kalkulation nimmst du den höheren der beiden Werte. Für die tatsächliche Entnahme in der Anlaufphase darf es zeitweise weniger sein, wenn Rücklagen oder Förderung die Lücke decken.
Wie setzt du den Unternehmerlohn im Stundensatz an?
Im Stundensatz setzt du den Unternehmerlohn als festen Kostenblock an und teilst ihn zusammen mit den Betriebskosten durch deine abrechenbaren Stunden. So bezahlt jede verkaufte Stunde einen Teil deines Lebensunterhalts. Wer den Unternehmerlohn weglässt, kalkuliert Preise, die nur die Kosten decken, und arbeitet selbst umsonst.
Wichtig ist, dass du durch die abrechenbaren und nicht durch alle Arbeitsstunden teilst. Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung bezahlt dir niemand direkt, sie müssen über den Stundensatz mitfinanziert werden. Die vollständige Rechnung mit Krankenversicherung, Steuer und Auslastung findest du im Ratgeber Stundensatz berechnen. Wenn du deine Preise gemeinsam mit uns kalkulieren willst, hilft dir die Preis- und Stundensatzkalkulation.
Wie gehört der Unternehmerlohn in den Finanzplan?
Im Finanzplan zeigt der Unternehmerlohn, ob dein Geschäft dich ernähren kann. Banken, fachkundige Stellen und Förderinstitute schauen genau auf diesen Punkt. Je nach Rechtsform steht er an einer anderen Stelle:
| Teil des Finanzplans | Einzelunternehmen und GbR | UG und GmbH |
|---|---|---|
| Rentabilitätsvorschau | Gewinn vor Steuern, danach Abzug von Privatentnahmen, Versicherungen und Steuern | Geschäftsführergehalt als Personalkosten |
| Liquiditätsplan | Monatliche Privatentnahme als Auszahlung | Gehalt, Lohnsteuer und gegebenenfalls Sozialabgaben als Auszahlung |
| Kapitalbedarfsplan | Lebensunterhalt der Anlaufphase, soweit der Betrieb ihn noch nicht trägt | Gehalt der Anlaufphase als Teil der Anlaufkosten |
Ein Plan, der nur deshalb Gewinn zeigt, weil kein Unternehmerlohn angesetzt ist, überzeugt niemanden. Wie die Teilpläne zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Finanzplan erstellen. Was du netto aus deinem Gewinn behältst, kannst du mit dem Netto-Rechner für Selbstständige grob überschlagen.
Was gilt für das Geschäftsführergehalt in UG und GmbH?
In UG und GmbH bekommst du als Geschäftsführer ein Gehalt, das die Gesellschaft als Betriebsausgabe absetzt, wenn es vorher klar vereinbart und angemessen ist. Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person, ihr Geld gehört nicht dir. Grundlage ist ein schriftlicher Anstellungsvertrag zwischen dir und der Gesellschaft. Die Gesellschaft behält Lohnsteuer ein und führt sie ab.
Im Voraus, klar und tatsächlich durchgeführt
Bist du beherrschender Gesellschafter, was im Regelfall bei der Mehrheit der Stimmrechte gilt, verlangt die Finanzverwaltung eine im Voraus getroffene, klare und eindeutige Vereinbarung, die auch tatsächlich so durchgeführt wird (R 8.5 KStR). Eine Gehaltserhöhung, die erst am Jahresende rückwirkend beschlossen wird, erfüllt das nicht. Den Nachweis musst du führen.
Angemessen im Fremdvergleich
Das Gehalt muss so hoch sein, wie es die Gesellschaft auch einem fremden Geschäftsführer zahlen würde. Die Finanzverwaltung prüft dafür unter anderem Art und Umfang deiner Tätigkeit, die Größe der Gesellschaft, ihre Ertragslage sowie das Verhältnis deiner Gesamtbezüge zum Gewinn. Grundlage ist ein BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002. Feste Ober- oder Untergrenzen gibt es nicht. In der Anlaufphase einer jungen Gesellschaft ist ein niedrigeres Gehalt häufig, eine spätere Anpassung vereinbarst du wieder im Voraus.
Verdeckte Gewinnausschüttung
Zahlungen ohne klare Vereinbarung oder über dem angemessenen Maß kann das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Sie mindern das Einkommen der Gesellschaft nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die Gesellschaft zahlt darauf Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei dir wird der Betrag zusätzlich als Kapitalertrag besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Außerdem darf das Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 GmbHG). Mehr zur Gründung findest du in den Ratgebern UG gründen und GmbH gründen.
Bist du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Ob du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bist, hängt von deiner Rechtsmacht in der Gesellschaft ab, nicht von deinem Titel. Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung liegt keine Beschäftigung vor, wenn du mindestens 50 % des Stammkapitals hältst oder über eine im Gesellschaftsvertrag verankerte, umfassende Sperrminorität alle Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kannst. Fremdgeschäftsführer ohne Kapitalanteil sind dagegen in der Regel abhängig beschäftigt.
| Situation | Einordnung in der Regel |
|---|---|
| Mindestens 50 % des Stammkapitals | keine abhängige Beschäftigung |
| Unter 50 %, aber umfassende Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag | keine abhängige Beschäftigung |
| Unter 50 %, Sperrminorität nur für einzelne Themen oder nur im Anstellungsvertrag | in der Regel abhängige Beschäftigung |
| Fremdgeschäftsführer ohne Anteile | in der Regel abhängige Beschäftigung |
Stimmbindungsvereinbarungen oder Stimmrechtsvollmachten ändern daran sozialversicherungsrechtlich nichts. Meldet die Gesellschaft einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH an, muss die Krankenkasse als Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen (§ 7a Abs. 1 SGB IV). Du kannst den Status auch selbst klären lassen.
Wie startest du mit dem Unternehmerlohn, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann eine Förderung deinen Lebensunterhalt in den ersten Monaten mittragen, solange der Betrieb noch keinen vollen Unternehmerlohn erwirtschaftet. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und das Einstiegsgeld des Jobcenters für Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) gibt es nur bei Bewilligung, die Stellen entscheiden im Einzelfall. Im Businessplan musst du trotzdem zeigen, dass dein Geschäft danach einen Unternehmerlohn trägt, von dem du leben kannst.
Genau das erarbeiten wir im AVGS Gründercoaching: In Modul 3 Businessplan Zahlen bestimmen wir mit dir deinen Unternehmerlohn, bauen ihn in Stundensatz, Rentabilitätsvorschau sowie Liquiditätsplan ein und prüfen, ob die Rechnung aufgeht. Bei UG oder GmbH gehören Gehalt und Sozialversicherungsstatus in die Planung der Rechtsform. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachDr. Michael SendkerCoach für Betriebswirtschaft und Finanzplanung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 4 EStG – Gewinnbegriff (Abs. 1: Entnahmen und Einlagen)
- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Tätigkeitsvergütungen von Mitunternehmern)
- § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens (Abs. 3: verdeckte Gewinnausschüttung)
- BMF: Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2026, § 8 KStG mit R 8.5 KStR (verdeckte Gewinnausschüttungen, beherrschender Gesellschafter)
- § 20 EStG – Kapitalvermögen (Abs. 1 Nr. 1: verdeckte Gewinnausschüttungen als Bezüge)
- § 30 GmbHG – Kapitalerhaltung
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon – Geschäftsführer einer GmbH
- § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige Selbständige (Satz 1 Nr. 9: ein Auftraggeber)
Kurz beantwortet
Was ist der Unternehmerlohn?
Der Unternehmerlohn ist die Vergütung für deine eigene Arbeit im Betrieb. Im Einzelunternehmen ist er eine kalkulatorische Größe, die du dir als Privatentnahme auszahlst. In UG und GmbH ist er ein Geschäftsführergehalt, das im Anstellungsvertrag vereinbart wird.
Ist der Unternehmerlohn im Einzelunternehmen eine Betriebsausgabe?
Nein, im Einzelunternehmen ist der Unternehmerlohn keine Betriebsausgabe. Was du dir auszahlst, ist eine Privatentnahme und mindert den steuerlichen Gewinn nicht. In der Preiskalkulation setzt du ihn trotzdem als Kosten an, damit deine Preise deine Arbeit bezahlen.
Wie hoch sollte mein Unternehmerlohn sein?
Dein Unternehmerlohn sollte mindestens deinen privaten Bedarf, deine Kranken- und Pflegeversicherung, deine Altersvorsorge und deine Einkommensteuer decken. Rechne von deinem Haushaltsbudget aus nach oben, nicht vom gewünschten Umsatz nach unten. Als zweiten Maßstab kannst du das Gehalt heranziehen, das du für vergleichbare Arbeit als Angestellter bekämst.
Wie hoch darf das Geschäftsführergehalt in der GmbH sein?
Das Geschäftsführergehalt darf so hoch sein, wie es auch ein fremder Geschäftsführer unter vergleichbaren Umständen bekäme. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Das Finanzamt prüft unter anderem Art und Umfang der Tätigkeit, Größe sowie Ertragslage der Gesellschaft. Was darüber liegt, kann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vorteil, den die Gesellschaft dir wegen deiner Stellung als Gesellschafter gewährt und den sie einem Fremden so nicht gewährt hätte. Typisch sind ein überhöhtes oder nicht im Voraus vereinbartes Gehalt. Sie mindert das Einkommen der Gesellschaft nicht (§ 8 Abs. 3 KStG).
Bin ich als GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Ob du als GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bist, hängt von deiner Rechtsmacht in der Gesellschaft ab. Hältst du mindestens 50 % des Stammkapitals oder hast du eine umfassende Sperrminorität, liegt nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung in der Regel keine Beschäftigung vor. Verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren.
Kann ich mir in der Anlaufphase weniger auszahlen?
Ja, in der Anlaufphase kannst du dir weniger auszahlen, wenn Rücklagen oder Förderung deinen Lebensunterhalt decken. Plane das aber bewusst und zeitlich begrenzt im Finanzplan. Ein Geschäftsmodell, das dauerhaft keinen angemessenen Unternehmerlohn trägt, ist nicht tragfähig.
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