Elterngeld für Selbstständige: So wird es berechnet und so planst du richtig
Auch als Selbstständige oder Selbstständiger hast du Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung folgt aber eigenen Regeln: Maßgeblich ist meist der Gewinn aus dem letzten Steuerbescheid vor der Geburt, und wer während des Bezugs weiterarbeitet, muss sein Einkommen schätzen und später nachweisen. Hier erfährst du, wie das Elterngeld für Selbstständige funktioniert, wie du Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus kombinierst und wie du dich rund um die Geburt absicherst.
Das Wichtigste in Kürze
- 65–67 %
- Ersatzrate des Elterngeld-Netto, bei kleinem Einkommen mehr
- 300–1.800 €
- Basiselterngeld pro Monat
- 32 Std.
- höchstens pro Woche im Monatsdurchschnitt
- 175.000 €
- Grenze für das zu versteuernde Einkommen
- Anspruch: Selbstständige bekommen Elterngeld wie Angestellte, 65 bis 67 Prozent des Elterngeld-Netto, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat.
- Bemessung: Maßgeblich ist der Gewinn im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, belegt durch den Steuerbescheid.
- Weiterarbeiten: bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt. Der Gewinn mindert das Elterngeld.
- Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren.
- Rund um die Geburt: Mutterschaftsgeld nur mit Krankengeldanspruch oder Krankentagegeld.
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Bekomme ich als Selbstständiger Elterngeld?
Ja, als Selbstständige oder Selbstständiger hast du denselben Anspruch auf Elterngeld wie Angestellte. Voraussetzung ist, dass du dein Kind selbst betreust, mit ihm in einem Haushalt lebst und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats arbeitest (§ 1 BEEG). Das Elterngeld beträgt 67 Prozent deines Elterngeld-Netto vor der Geburt. Liegt dieses über 1.200 €, sinkt der Satz schrittweise auf 65 Prozent, liegt es unter 1.000 €, steigt er (§ 2 BEEG). Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Elterngeld gibt es nicht, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Welches Einkommen zählt bei Selbstständigen?
Bei Selbstständigen zählt der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt (§ 2b Abs. 2 BEEG). Kommt dein Kind 2026 zur Welt, ist das in der Regel das Kalenderjahr 2025. Weicht dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt der steuerlich maßgebliche Zeitraum. Nachgewiesen wird der Gewinn mit dem Einkommensteuerbescheid (§ 2d Abs. 2 BEEG).
- Gewinn statt Umsatz: Die Elterngeldstelle teilt deinen Jahresgewinn durch zwölf. Davon zieht sie pauschal Steuern und Sozialabgaben ab. Heraus kommt das Elterngeld-Netto, berücksichtigt werden höchstens 2.770 € im Monat.
- Verluste: Ein Verlust in einer Einkunftsart wird nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet, sondern mit null angesetzt.
- Mischeinkünfte: Hattest du neben der Selbstständigkeit auch Arbeitslohn, gilt für beides der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum (§ 2b Abs. 3 BEEG).
- Kein Bescheid? Dann wird das Elterngeld vorläufig gezahlt, auf Basis deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder des vorigen Bescheids (§ 8 BEEG).
Wenn das Vorjahr nicht typisch war
Hast du im maßgeblichen Zeitraum schon Elterngeld für ein älteres Kind bezogen, Mutterschaftsgeld erhalten oder warst du wegen der Schwangerschaft krank, kannst du beantragen, dass der davorliegende Veranlagungszeitraum zählt (§ 2b Abs. 2 BEEG). Für Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr kann das Vorjahr dagegen ungünstig sein, wenn der Gewinn noch klein war. Wer eine Familie plant, sollte das bei der Gründung im Hinterkopf behalten.
Darf ich während des Elterngeldes weiterarbeiten?
Ja, du darfst während des Elterngeldes weiterarbeiten, solange du im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche tätig bist (§ 1 Abs. 6 BEEG). Für viele Selbstständige ist das wichtig, weil Kunden nicht einfach ein Jahr warten. Dein Gewinn in dieser Zeit wird allerdings angerechnet: Das Elterngeld berechnet sich dann aus dem Unterschied zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen danach.
- Prognose abgeben. Mit dem Antrag schätzt du deinen Gewinn für die Bezugsmonate. Das Elterngeld wird vorläufig gezahlt.
- Betriebsausgaben wählen. Für die Bezugsmonate zieht die Elterngeldstelle pauschal 25 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben ab, auf Antrag die tatsächlichen Ausgaben (§ 2d Abs. 3 BEEG).
- Arbeitszeit festhalten. Als Selbstständiger bestätigt dir niemand deine Stunden. Notiere sie selbst, falls die Elterngeldstelle nachfragt.
- Nachweis nach dem Bezug. Nach Ablauf des Bezugszeitraums weist du dein tatsächliches Einkommen nach (§ 8 BEEG). Zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückzahlen, zu wenig gezahltes wird nachgezahlt.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
Welche Variante sich lohnt, hängt davon ab, ob und wie viel du nach der Geburt arbeitest. Die drei Bausteine lassen sich kombinieren (§ 4 BEEG):
| Variante | Was gilt | Passt, wenn … |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | zusammen zwölf Monatsbeträge, plus zwei Partnermonate, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen, bis zum 14. Lebensmonat | du nach der Geburt eine Zeit lang gar nicht oder kaum arbeitest |
| ElterngeldPlus | höchstens halb so hoch, aber doppelt so lange, bis über den 14. Lebensmonat hinaus | du in Teilzeit weiterarbeitest |
| Partnerschaftsbonus | zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für jeden Elternteil | beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten (§ 4b BEEG) |
Beim Basiselterngeld dürfen beide Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig Elterngeld beziehen, Ausnahmen gibt es etwa bei Mehrlings- oder Frühgeburten (§ 4 Abs. 6 BEEG). Beim ElterngeldPlus ist ein gleichzeitiger Bezug möglich.
Für Selbstständige, die in Teilzeit weiterarbeiten, ist ElterngeldPlus oft günstiger, weil sich der Gewinn weniger stark auf das Elterngeld auswirkt. Lass dir deine Varianten mit dem Elterngeldrechner im Familienportal des Bundes oder von deiner Elterngeldstelle vorrechnen.
Bekomme ich als Selbstständige Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld bekommst du als Selbstständige nur, wenn du entsprechend versichert bist. Einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige gibt es Stand Oktober 2026 nicht. Die Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gelten nur für Beschäftigte (§ 3 MuSchG). Wie du in dieser Zeit Geld bekommst, hängt von deiner Krankenversicherung ab:
- Gesetzlich versichert mit Krankengeld: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i SGB V). Dafür musst du als hauptberuflich Selbstständige vorher eine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben oder einen Wahltarif abgeschlossen haben (§ 44 Abs. 2 SGB V).
- Gesetzlich versichert ohne Krankengeld: kein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.
- Privat versichert: Hast du eine Krankentagegeldversicherung, muss sie den Verdienstausfall während der Schutzfristen über das vereinbarte Tagegeld ausgleichen (§ 192 Abs. 5 VVG).
Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet, der Freibetrag von 300 € gilt dafür nicht (§ 3 BEEG). Mehr zur Absicherung steht im Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige. Was Gründerinnen sonst noch beachten sollten, erklärt der Ratgeber Gründen als Frau.
Wann und wie beantrage ich Elterngeld?
Beantrage das Elterngeld möglichst bald nach der Geburt bei der Elterngeldstelle deines Landes, in vielen Ländern auch online. Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 BEEG). Wer wartet, bis der Steuerbescheid da ist, verliert also womöglich Geld.
- Geburtsurkunde für Elterngeldzwecke
- Letzter Einkommensteuerbescheid oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Prognose deines Gewinns für die Bezugsmonate, falls du weiterarbeitest
- Bescheinigung über Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld
- Bei Paaren: Angaben zum Einkommen und zur Arbeitszeit des anderen Elternteils
Gründen nach der Elternzeit: Was du vorher planen solltest
Viele Eltern denken während der Elternzeit über eine eigene Selbstständigkeit nach. Wie du nach der Familienzeit gründest, welche Rolle Arbeitslosengeld, AVGS und Gründungszuschuss spielen, erklärt der Ratgeber Selbstständig nach der Elternzeit. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein AVGS Gründercoaching bewilligen, bei Grundsicherung (früher Bürgergeld) auch das Einstiegsgeld. Welche Förderungen zu deinem Vorhaben passen, zeigt der Fördercheck.
Im Modul Finanzierung planen wir mit dir auch die Monate rund um die Geburt: Rücklagen, Elterngeld, Absicherung und den Wiedereinstieg. Einen Monatsplan für deine Liquidität kannst du dir auch mit dem Liquiditätsplan für zwölf Monate erstellen lassen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo du stehst und welcher Weg für dich passt.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 1 BEEG – Berechtigte (Abs. 6: 32 Wochenstunden, Abs. 8: Einkommensgrenze)
- § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes
- § 2b BEEG – Bemessungszeitraum
- § 2d BEEG – Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- § 3 BEEG – Anrechnung von anderen Einnahmen
- § 4 BEEG – Art und Dauer des Bezugs
- § 4b BEEG – Partnerschaftsbonus
- § 7 BEEG – Antragstellung
- § 8 BEEG – Auskunftspflicht, vorläufige Zahlung
- Familienportal des Bundes: Welches Einkommen zählt, wenn ich vor der Geburt selbstständig war?
- Familienportal des Bundes: Elterngeld
- § 3 MuSchG – Schutzfristen
- § 24i SGB V – Mutterschaftsgeld
- § 44 SGB V – Krankengeld (Abs. 2: Wahlerklärung Selbstständiger)
- § 192 VVG – Krankentagegeld bei Mutterschutzfristen (Abs. 5)
- Deutscher Bundestag, hib 420/2026: Überlegungen zum Elterngeld laufen noch
Kurz beantwortet
Bekomme ich als Selbstständige Elterngeld?
Ja, Selbstständige haben genauso Anspruch auf Elterngeld wie Angestellte. Grundlage ist dein Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist also aus dem Steuerbescheid des Vorjahres.
Was ist, wenn mein Steuerbescheid noch nicht da ist?
Dann zahlt die Elterngeldstelle das Elterngeld vorläufig. Du machst dein Einkommen zum Beispiel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder dem vorigen Steuerbescheid glaubhaft. Sobald der Bescheid vorliegt, wird endgültig abgerechnet.
Darf ich während des Elterngeldes weiterarbeiten?
Ja, wenn du im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Dein Gewinn in dieser Zeit mindert das Elterngeld. Du gibst ihn mit dem Antrag als Prognose an und weist ihn nach dem Bezug nach.
Wie wird mein Gewinn während des Bezugs berechnet?
Für die Bezugsmonate zieht die Elterngeldstelle pauschal 25 Prozent deiner Einnahmen als Betriebsausgaben ab. Auf Antrag setzt sie stattdessen deine tatsächlichen Betriebsausgaben an. Das lohnt sich, wenn deine Kosten höher sind.
Welche Einkommensgrenze gilt beim Elterngeld?
Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen, bei Alleinerziehenden das eigene.
Bekomme ich als selbstständige Mutter Mutterschaftsgeld?
Nur, wenn du entsprechend versichert bist. Gesetzlich versicherte Selbstständige mit Krankengeldanspruch bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Privat Versicherte bekommen ein vereinbartes Krankentagegeld auch während der Schutzfristen. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
Lohnt sich ElterngeldPlus für Selbstständige?
Oft ja, vor allem wenn du in Teilzeit weiterarbeitest. ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch wie Basiselterngeld, läuft aber doppelt so lange, und dein Gewinn wirkt sich weniger stark aus. Lass dir beide Varianten durchrechnen.
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