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Krankentagegeld für Selbstständige: So sicherst du dein Einkommen bei Krankheit ab

Als Selbstständiger bekommst du keine Lohnfortzahlung. Bist du krank, fällt dein Umsatz weg, während Miete, Versicherungen und Kredite weiterlaufen. Krankengeld gibt es nur, wenn du dich aktiv darum kümmerst. Hier erfährst du, welche drei Wege es gibt, was sie kosten und welcher zu welcher Gründung passt.

Das Wichtigste in Kürze

43. Tag
ab der siebten Woche Krankengeld mit Wahlerklärung
70 %
des beitrags­pflichtigen Einkommens als Krankengeld
+0,6 Punkte
Beitragssatz 14,6 % statt 14,0 %
3 Jahre
Bindung an Wahlerklärung und Wahltarif
  • Kein Automatismus: Hauptberuflich Selbstständige haben ohne Wahlerklärung keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V).
  • Weg 1, Wahlerklärung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % statt 14,0 %, Krankengeld ab der siebten Woche, 70 % des beitragspflichtigen Einkommens.
  • Weg 2, Wahltarif: Die Kasse muss Tarife anbieten, die auch früher zahlen können. Bindung drei Jahre.
  • Weg 3, privat: Krankentagegeld­versicherung mit festem Tagessatz, Gesundheitsprüfung und Beitrag nach Alter und Gesundheit.
  • Erste Wochen planen: Für die Zeit bis zum ersten Krankengeld brauchst du Rücklagen oder einen früheren Tarif.

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Inhalt dieser Seite

Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Bekommen Selbstständige Krankengeld?

Hauptberuflich Selbstständige bekommen Krankengeld nur, wenn sie es ausdrücklich absichern. Das Gesetz schließt sie zunächst aus, es sei denn, sie erklären gegenüber ihrer Krankenkasse, dass ihre Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Diese Erklärung heißt Wahlerklärung.

Viele Gründer merken das erst, wenn sie krank werden. Als Angestellter hattest du sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Als Selbstständiger fällt beides weg. Ohne Absicherung lebst du von Rücklagen, während deine Fixkosten weiterlaufen. Die Grundlagen zur Krankenversicherung findest du im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Für ein Krankentagegeld hast du als Selbstständiger drei Möglichkeiten: die Wahlerklärung bei der gesetzlichen Krankenkasse, einen Krankengeld-Wahltarif der Kasse oder eine private Krankentagegeld­versicherung. Du kannst sie auch kombinieren.

WahlerklärungWahltarif der KassePrivate Krankentagegeld­versicherung
Für wengesetzlich Versichertegesetzlich Versichertegesetzlich und privat Versicherte
Ab wannab der siebten Wocheje nach Tarif, auch frühernach vereinbarter Karenzzeit
Höhe70 % des beitragspflichtigen Einkommenslaut Tariffester Tagessatz laut Vertrag
Gesundheitsprüfungneinnein, Beitrag unabhängig von Alter und Gesundheitja
Bindungdrei Jahredrei JahreVersicherer kann in den ersten drei Jahren kündigen
Rechtsgrundlage§§ 44, 46, 47 SGB V§ 53 Abs. 6 SGB V§ 192 Abs. 5 VVG

Wie funktioniert die Wahlerklärung bei der Krankenkasse?

Mit der Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V) statt des ermäßigten Satzes von 14,0 % (§ 243 SGB V), jeweils zuzüglich Zusatzbeitrag deiner Kasse. Dafür bekommst du ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld (§ 46 SGB V).

  • Höhe: 70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (§ 47 SGB V). Hast du einen niedrigen Beitrag, weil dein Einkommen niedrig ist, fällt auch das Krankengeld niedrig aus.
  • Obergrenze: Das Regelentgelt wird höchstens bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6 SGB V). Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat ergibt das 2026 rechnerisch höchstens rund 135,63 € Krankengeld am Tag.
  • Dauer: wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V).
  • Bindung: drei Jahre. Gibst du die Erklärung ab, während du schon krank bist, wirkt sie erst ab dem Tag nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit (§ 44 Abs. 2 SGB V).
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Wann lohnt sich ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeld­versicherung?

Ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeld­versicherung lohnt sich vor allem, wenn du die ersten sechs Wochen nicht aus Rücklagen überbrücken kannst oder dein tatsächlicher Bedarf höher ist als 70 % deines beitragspflichtigen Einkommens.

Wahltarif der Krankenkasse

Jede Krankenkasse muss für hauptberuflich Selbstständige Wahltarife anbieten, die einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche oder zu einem anderen Zeitpunkt entstehen lassen (§ 53 Abs. 6 SGB V). Die Prämie hängt nicht von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko ab. Du bist drei Jahre gebunden. Leistungen und Prämien unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Frag deshalb gezielt nach den Bedingungen.

Private Krankentagegeld­versicherung

Die private Krankentagegeld­versicherung ersetzt den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit mit einem vereinbarten Tagessatz (§ 192 Abs. 5 VVG). Du wählst, ab welchem Krankheitstag sie zahlt. Dafür gibt es eine Gesundheitsprüfung, und der Beitrag hängt von Alter und Gesundheit ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt sie häufig für Selbstständige, gerade als Ergänzung.

  • Tagessatz passend wählen: Versicherer zahlen in der Regel höchstens deinen tatsächlichen Verdienstausfall. Ein zu hoher Tagessatz bringt dir nichts.
  • Anpassen: Achte darauf, dass du den Tagessatz bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen kannst.
  • Kündigung in den ersten Jahren: In den ersten drei Jahren kann der Versicherer ordentlich kündigen, mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (§ 206 Abs. 1 VVG).
  • Endalter: Der Vertrag kann mit 65 enden. Du hast dann das Recht auf einen Anschlussvertrag bis 70 ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn du rechtzeitig beantragst (§ 196 VVG).

Wie kombinierst du die Bausteine sinnvoll?

Sinnvoll kombinierst du die Bausteine so, dass jede Phase einer Krankheit abgedeckt ist: die ersten Tage aus Rücklagen, die Zeit bis zur siebten Woche über einen Tarif, danach Krankengeld oder Krankentagegeld, und eine dauerhafte Einschränkung über die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

  1. Fixkosten ermitteln. Wie viel brauchst du privat und betrieblich, wenn du einen Monat nicht arbeiten kannst?
  2. Rücklage bilden. Plane in deinem Finanzplan einen Puffer für die ersten Wochen ein.
  3. Grundschutz wählen. Entscheide zum Start über die Wahlerklärung. Sie kostet wenig und braucht keine Gesundheitsprüfung.
  4. Lücke schließen. Reicht das nicht, ergänze einen Wahltarif oder eine private Krankentagegeld­versicherung.
  5. Jährlich prüfen. Steigt dein Einkommen, passe Beitrag und Tagessatz an.

Was gilt für Künstler, Nebenberufler und Privatversicherte?

Für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse gelten eigene Regeln: Auch sie bekommen Krankengeld ab der siebten Woche, mit einem Wahltarif spätestens ab der dritten Woche (§ 46 SGB V). Mehr im Ratgeber Künstlersozialkasse. Gründest du nebenberuflich und bist noch angestellt, sichert dich dein Arbeitsverhältnis ab. Privat Versicherte haben keine Wahlerklärung. Für sie ist die private Krankentagegeld­versicherung der Weg.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, endet mit dem Start die Versicherung über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss enthält bei Bewilligung 300 € im Monat für die soziale Absicherung. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Ob du eine Förderung bekommst, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Ein erster Überblick gelingt mit dem Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?

Im AVGS Gründercoaching rechnen wir deine Absicherung in den Businessplan ein. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir, welche Meldungen bei der Krankenkasse anstehen und welcher Weg zum Krankengeld zu dir passt. Die Beiträge planen wir als Teil deiner Privatentnahmen ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?

Als hauptberuflich Selbstständiger bekommst du Krankengeld nur, wenn du es aktiv absicherst. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das mit der Wahlerklärung oder einem Wahltarif deiner Kasse, außerdem gibt es private Krankentagegeld­versicherungen. Ohne eine dieser Lösungen hast du keinen Anspruch (§ 44 Abs. 2 SGB V).

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld mit Wahlerklärung?

Mit Wahlerklärung zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag (§ 46 SGB V). Die ersten sechs Wochen musst du selbst überbrücken, etwa mit Rücklagen, einem Wahltarif oder einer privaten Krankentagegeld­versicherung.

Wie viel kostet die Wahlerklärung?

Mit Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten von 14,0 %, jeweils zuzüglich Zusatzbeitrag. Das sind 0,6 Prozentpunkte mehr, bei 3.000 € beitragspflichtigem Einkommen also 18 € im Monat.

Wie lange bin ich an die Wahlerklärung gebunden?

An die Wahlerklärung und an einen Krankengeld-Wahltarif bist du drei Jahre gebunden (§ 53 Abs. 8 SGB V, auf den § 44 Abs. 2 SGB V verweist). Gibst du die Erklärung ab, während du schon krank bist, wirkt sie erst nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

Was ist besser, Krankengeld der Kasse oder private Krankentagegeld­versicherung?

Das hängt von deiner Lage ab. Die Wahlerklärung hat keine Gesundheitsprüfung und richtet sich nach deinem Einkommen. Die private Krankentagegeld­versicherung kann früher zahlen und einen festen Tagessatz bieten, setzt aber eine Gesundheitsprüfung voraus, und der Beitrag hängt von Alter und Gesundheit ab.

Kann mir die private Krankentagegeld­versicherung kündigen?

Ja, in den ersten drei Jahren kann der Versicherer eine Krankentagegeld­versicherung ohne Arbeitgeberzuschuss ordentlich kündigen, mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (§ 206 Abs. 1 VVG). Danach ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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