Krankentagegeld für Selbstständige: So sicherst du dein Einkommen bei Krankheit ab
Als Selbstständiger bekommst du keine Lohnfortzahlung. Bist du krank, fällt dein Umsatz weg, während Miete, Versicherungen und Kredite weiterlaufen. Krankengeld gibt es nur, wenn du dich aktiv darum kümmerst. Hier erfährst du, welche drei Wege es gibt, was sie kosten und welcher zu welcher Gründung passt.
Das Wichtigste in Kürze
- 43. Tag
- ab der siebten Woche Krankengeld mit Wahlerklärung
- 70 %
- des beitragspflichtigen Einkommens als Krankengeld
- +0,6 Punkte
- Beitragssatz 14,6 % statt 14,0 %
- 3 Jahre
- Bindung an Wahlerklärung und Wahltarif
- Kein Automatismus: Hauptberuflich Selbstständige haben ohne Wahlerklärung keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V).
- Weg 1, Wahlerklärung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % statt 14,0 %, Krankengeld ab der siebten Woche, 70 % des beitragspflichtigen Einkommens.
- Weg 2, Wahltarif: Die Kasse muss Tarife anbieten, die auch früher zahlen können. Bindung drei Jahre.
- Weg 3, privat: Krankentagegeldversicherung mit festem Tagessatz, Gesundheitsprüfung und Beitrag nach Alter und Gesundheit.
- Erste Wochen planen: Für die Zeit bis zum ersten Krankengeld brauchst du Rücklagen oder einen früheren Tarif.
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Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Bekommen Selbstständige Krankengeld?
Hauptberuflich Selbstständige bekommen Krankengeld nur, wenn sie es ausdrücklich absichern. Das Gesetz schließt sie zunächst aus, es sei denn, sie erklären gegenüber ihrer Krankenkasse, dass ihre Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V). Diese Erklärung heißt Wahlerklärung.
Viele Gründer merken das erst, wenn sie krank werden. Als Angestellter hattest du sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Als Selbstständiger fällt beides weg. Ohne Absicherung lebst du von Rücklagen, während deine Fixkosten weiterlaufen. Die Grundlagen zur Krankenversicherung findest du im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Für ein Krankentagegeld hast du als Selbstständiger drei Möglichkeiten: die Wahlerklärung bei der gesetzlichen Krankenkasse, einen Krankengeld-Wahltarif der Kasse oder eine private Krankentagegeldversicherung. Du kannst sie auch kombinieren.
| Wahlerklärung | Wahltarif der Kasse | Private Krankentagegeldversicherung | |
|---|---|---|---|
| Für wen | gesetzlich Versicherte | gesetzlich Versicherte | gesetzlich und privat Versicherte |
| Ab wann | ab der siebten Woche | je nach Tarif, auch früher | nach vereinbarter Karenzzeit |
| Höhe | 70 % des beitragspflichtigen Einkommens | laut Tarif | fester Tagessatz laut Vertrag |
| Gesundheitsprüfung | nein | nein, Beitrag unabhängig von Alter und Gesundheit | ja |
| Bindung | drei Jahre | drei Jahre | Versicherer kann in den ersten drei Jahren kündigen |
| Rechtsgrundlage | §§ 44, 46, 47 SGB V | § 53 Abs. 6 SGB V | § 192 Abs. 5 VVG |
Wie funktioniert die Wahlerklärung bei der Krankenkasse?
Mit der Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % (§ 241 SGB V) statt des ermäßigten Satzes von 14,0 % (§ 243 SGB V), jeweils zuzüglich Zusatzbeitrag deiner Kasse. Dafür bekommst du ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld (§ 46 SGB V).
- Höhe: 70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (§ 47 SGB V). Hast du einen niedrigen Beitrag, weil dein Einkommen niedrig ist, fällt auch das Krankengeld niedrig aus.
- Obergrenze: Das Regelentgelt wird höchstens bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 47 Abs. 6 SGB V). Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat ergibt das 2026 rechnerisch höchstens rund 135,63 € Krankengeld am Tag.
- Dauer: wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V).
- Bindung: drei Jahre. Gibst du die Erklärung ab, während du schon krank bist, wirkt sie erst ab dem Tag nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit (§ 44 Abs. 2 SGB V).
Wann lohnt sich ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung?
Ein Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung lohnt sich vor allem, wenn du die ersten sechs Wochen nicht aus Rücklagen überbrücken kannst oder dein tatsächlicher Bedarf höher ist als 70 % deines beitragspflichtigen Einkommens.
Wahltarif der Krankenkasse
Jede Krankenkasse muss für hauptberuflich Selbstständige Wahltarife anbieten, die einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche oder zu einem anderen Zeitpunkt entstehen lassen (§ 53 Abs. 6 SGB V). Die Prämie hängt nicht von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko ab. Du bist drei Jahre gebunden. Leistungen und Prämien unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Frag deshalb gezielt nach den Bedingungen.
Private Krankentagegeldversicherung
Die private Krankentagegeldversicherung ersetzt den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit mit einem vereinbarten Tagessatz (§ 192 Abs. 5 VVG). Du wählst, ab welchem Krankheitstag sie zahlt. Dafür gibt es eine Gesundheitsprüfung, und der Beitrag hängt von Alter und Gesundheit ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt sie häufig für Selbstständige, gerade als Ergänzung.
- Tagessatz passend wählen: Versicherer zahlen in der Regel höchstens deinen tatsächlichen Verdienstausfall. Ein zu hoher Tagessatz bringt dir nichts.
- Anpassen: Achte darauf, dass du den Tagessatz bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen kannst.
- Kündigung in den ersten Jahren: In den ersten drei Jahren kann der Versicherer ordentlich kündigen, mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (§ 206 Abs. 1 VVG).
- Endalter: Der Vertrag kann mit 65 enden. Du hast dann das Recht auf einen Anschlussvertrag bis 70 ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn du rechtzeitig beantragst (§ 196 VVG).
Wie kombinierst du die Bausteine sinnvoll?
Sinnvoll kombinierst du die Bausteine so, dass jede Phase einer Krankheit abgedeckt ist: die ersten Tage aus Rücklagen, die Zeit bis zur siebten Woche über einen Tarif, danach Krankengeld oder Krankentagegeld, und eine dauerhafte Einschränkung über die Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Fixkosten ermitteln. Wie viel brauchst du privat und betrieblich, wenn du einen Monat nicht arbeiten kannst?
- Rücklage bilden. Plane in deinem Finanzplan einen Puffer für die ersten Wochen ein.
- Grundschutz wählen. Entscheide zum Start über die Wahlerklärung. Sie kostet wenig und braucht keine Gesundheitsprüfung.
- Lücke schließen. Reicht das nicht, ergänze einen Wahltarif oder eine private Krankentagegeldversicherung.
- Jährlich prüfen. Steigt dein Einkommen, passe Beitrag und Tagessatz an.
Was gilt für Künstler, Nebenberufler und Privatversicherte?
Für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse gelten eigene Regeln: Auch sie bekommen Krankengeld ab der siebten Woche, mit einem Wahltarif spätestens ab der dritten Woche (§ 46 SGB V). Mehr im Ratgeber Künstlersozialkasse. Gründest du nebenberuflich und bist noch angestellt, sichert dich dein Arbeitsverhältnis ab. Privat Versicherte haben keine Wahlerklärung. Für sie ist die private Krankentagegeldversicherung der Weg.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, endet mit dem Start die Versicherung über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss enthält bei Bewilligung 300 € im Monat für die soziale Absicherung. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Ob du eine Förderung bekommst, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Ein erster Überblick gelingt mit dem Fördercheck.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching rechnen wir deine Absicherung in den Businessplan ein. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir, welche Meldungen bei der Krankenkasse anstehen und welcher Weg zum Krankengeld zu dir passt. Die Beiträge planen wir als Teil deiner Privatentnahmen ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 44 SGB V – Krankengeld (Abs. 2 Nr. 2: Wahlerklärung hauptberuflich Selbstständiger)
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs (ab der siebten Woche)
- § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes (70 %)
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €)
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes (78 Wochen in drei Jahren)
- § 53 SGB V – Wahltarife (Abs. 6 Krankengeld, Abs. 8 Bindung drei Jahre)
- § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
- § 243 SGB V – Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
- § 192 VVG – Krankentagegeldversicherung (Abs. 5)
- § 196 VVG – Befristung der Krankentagegeldversicherung (65 Jahre)
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers (Abs. 1 Satz 4: erste drei Jahre)
- Verbraucherzentrale: Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse
- Verbraucherzentrale: Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Kurz beantwortet
Bekomme ich als Selbstständiger Krankengeld?
Als hauptberuflich Selbstständiger bekommst du Krankengeld nur, wenn du es aktiv absicherst. In der gesetzlichen Krankenversicherung geht das mit der Wahlerklärung oder einem Wahltarif deiner Kasse, außerdem gibt es private Krankentagegeldversicherungen. Ohne eine dieser Lösungen hast du keinen Anspruch (§ 44 Abs. 2 SGB V).
Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld mit Wahlerklärung?
Mit Wahlerklärung zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag (§ 46 SGB V). Die ersten sechs Wochen musst du selbst überbrücken, etwa mit Rücklagen, einem Wahltarif oder einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Wie viel kostet die Wahlerklärung?
Mit Wahlerklärung zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % statt des ermäßigten von 14,0 %, jeweils zuzüglich Zusatzbeitrag. Das sind 0,6 Prozentpunkte mehr, bei 3.000 € beitragspflichtigem Einkommen also 18 € im Monat.
Wie lange bin ich an die Wahlerklärung gebunden?
An die Wahlerklärung und an einen Krankengeld-Wahltarif bist du drei Jahre gebunden (§ 53 Abs. 8 SGB V, auf den § 44 Abs. 2 SGB V verweist). Gibst du die Erklärung ab, während du schon krank bist, wirkt sie erst nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.
Was ist besser, Krankengeld der Kasse oder private Krankentagegeldversicherung?
Das hängt von deiner Lage ab. Die Wahlerklärung hat keine Gesundheitsprüfung und richtet sich nach deinem Einkommen. Die private Krankentagegeldversicherung kann früher zahlen und einen festen Tagessatz bieten, setzt aber eine Gesundheitsprüfung voraus, und der Beitrag hängt von Alter und Gesundheit ab.
Kann mir die private Krankentagegeldversicherung kündigen?
Ja, in den ersten drei Jahren kann der Versicherer eine Krankentagegeldversicherung ohne Arbeitgeberzuschuss ordentlich kündigen, mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres (§ 206 Abs. 1 VVG). Danach ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
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