Gründen als Frau: Beratung, Förderung und Absicherung im Überblick
Frauen gründen anders als oft behauptet: nicht vorsichtiger, aber häufiger in Teilzeit, häufiger im Dienstleistungsbereich und oft neben Familie. Hier erfährst du, welche Beratungsangebote es speziell für Gründerinnen gibt, wie die Finanzierung funktioniert, wie du dich als Selbstständige bei Schwangerschaft absicherst und welche Förderung du aus der Arbeitslosigkeit bekommen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- 6 + 8 Wochen
- Mutterschutzfristen, gesetzlich nur für Beschäftigte
- 3 Jahre
- Bindung an die Krankengeld-Wahlerklärung in der GKV
- 565 €
- Einkommensgrenze Familienversicherung 2026 pro Monat
- 2.000 €
- Sachmittel je Gründerin bei EXIST-Women
- Förderung: Die wichtigsten Förderungen gelten für alle. Speziell für Frauen gibt es vor allem Beratung, Netzwerke, Mentoring und EXIST-Women.
- Erste Anlaufstelle: die bundesweite gründerinnenagentur (bga), dazu Gründerinnenzentren einzelner Länder.
- Mutterschutz: Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Absichern kannst du dich über Krankengeld oder Krankentagegeld.
- Vereinbarkeit: Elterngeld ist auch für Selbstständige möglich, bei bis zu 32 Wochenstunden.
- Aus der Arbeitslosigkeit: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, jeweils bei Bewilligung.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Gibt es eine besondere Förderung für Gründerinnen?
Eine eigene staatliche Gründungsförderung nur für Frauen gibt es kaum, die großen Programme stehen allen offen. Das ist eher ein Vorteil: Du kannst denselben Gründungszuschuss, dasselbe AVGS Gründercoaching und dieselben Förderkredite nutzen wie jeder andere Gründer. Was es zusätzlich gibt, sind Angebote, die typische Hürden von Gründerinnen gezielt aufgreifen: Beratung zu Teilzeit- und Nebenerwerbsgründungen, Netzwerke, Mentoring und Programme an Hochschulen.
Ein Beispiel ist EXIST-Women des Bundeswirtschaftsministeriums. Es richtet sich an Studentinnen, Absolventinnen und Wissenschaftlerinnen mit Gründungsinteresse. Die Teilnahme läuft über eine beteiligte Hochschule oder Forschungseinrichtung, bis zu zehn Monate lang. Je Gründerin gibt es 2.000 € Sachmittel, etwa für Coaching oder Prototypen, ein Teil der Teilnehmerinnen erhält zusätzlich ein Stipendium für bis zu drei Monate. Für größere Vorhaben aus der Hochschule gibt es das EXIST-Gründungsstipendium.
Welche Programme in deinem Bundesland und für dein Vorhaben infrage kommen, zeigt dir der Fördercheck. Einen Überblick über alle Wege findest du im Ratgeber Fördermöglichkeiten.
Wo bekomme ich Beratung als Gründerin?
Die zentrale Anlaufstelle ist die bundesweite gründerinnenagentur (bga). Sie arbeitet seit 2004 als Kompetenz- und Servicezentrum für die Selbstständigkeit von Frauen. Gefördert wird sie von mehreren Bundesministerien sowie dem Europäischen Sozialfonds. Die bga informiert über Förderprogramme, Beratungsstellen, Netzwerke sowie über Teilzeit- und Nebenerwerbsgründungen. Sie ersetzt keine Einzelberatung, hilft dir aber, die passende Stelle in deiner Nähe zu finden.
Daneben fördern einzelne Länder eigene Anlaufstellen. In Berlin unterstützt die Senatsverwaltung für Wirtschaft zum Beispiel die Gründerinnenzentrale mit individueller Beratung und Veranstaltungen. Auch IHKs, Handwerkskammern und kommunale Wirtschaftsförderungen bieten Gründerinnentage oder Sprechstunden an. Frag dort nach, was es in deiner Region gibt.
Wie finanziere ich meine Gründung als Frau?
Für die Finanzierung gelten für Frauen dieselben Regeln und Programme wie für alle anderen. Viele Gründerinnen starten mit wenig Kapital, etwa mit einer Dienstleistung ohne große Investitionen. Das senkt das Risiko und macht dich unabhängiger von Krediten. Brauchst du doch Geld, kommen Eigenkapital, Förderkredite der KfW oder der Landesförderbanken, Mikrokredite und Bürgschaften der Bürgschaftsbanken infrage.
- Kapitalbedarf ehrlich rechnen: Gründungskosten, Anschaffungen und eine Reserve für die ersten Monate gehören in den Finanzplan.
- Privaten Bedarf einplanen: Krankenversicherung, Altersvorsorge und Lebenshaltung müssen aus dem Gewinn bezahlt werden. Gerade bei Teilzeit wird das oft unterschätzt.
- Förderkredite vergleichen: Welche Kredite und Zuschüsse zu deinem Vorhaben passen, erklärt der Ratgeber Finanzierung der Gründung.
- Gut vorbereitet ins Bankgespräch: Ein schlüssiger Plan mit realistischen Zahlen überzeugt mehr als jede Präsentation.
Im Modul Finanzierung des Gründungscoachings erarbeitest du mit deinem Coach den Kapitalbedarf und die passenden Finanzierungswege. Wer gezielt nach Zuschüssen sucht, kann unseren kostenlosen Fördercheck nutzen.
Wie verbinde ich Gründung und Familie?
Gründung und Familie lassen sich verbinden, wenn das Geschäftsmodell zu deiner verfügbaren Zeit passt. Das gilt für Mütter genauso wie für Väter. Plane mit den Stunden, die dir durch Kita, Schule oder Partner wirklich zur Verfügung stehen. Rechne Puffer für Krankheitstage und Ferien ein. Arbeit, die du zeitversetzt erledigen kannst, lässt mehr Spielraum als feste Termine vor Ort.
Weniger Stunden bedeuten nicht weniger Anspruch an das Einkommen. Du brauchst dann einen höheren Stundensatz, damit sich die Selbstständigkeit trägt. Wie du ihn ermittelst, steht im Ratgeber Stundensatz berechnen.
Bekommst du ein Kind, kannst du auch als Selbstständige Elterngeld beziehen, solange du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeitest (§ 1 Abs. 6 BEEG). Wie das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet wird, erklärt der Ratgeber Elterngeld für Selbstständige. Gründest du nach einer Familienpause, hilft der Ratgeber Selbstständig nach der Elternzeit.
Habe ich als Selbstständige Mutterschutz?
Nein, als Selbstständige hast du Stand Oktober 2026 keinen gesetzlichen Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen in einer Beschäftigung und für einige ausdrücklich genannte Gruppen, etwa arbeitnehmerähnliche Personen (§ 1 MuSchG). Für Beschäftigte gelten Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (§ 3 MuSchG). Für Selbstständige gibt es weder ein Beschäftigungsverbot noch einen Arbeitgeberzuschuss.
Ein eigener Mutterschutz für Selbstständige ist politisch angekündigt. Beschlossen ist er bislang nicht. Prüfe deshalb vor deiner Planung beim Bundesfamilienministerium oder deiner Krankenkasse, ob sich etwas geändert hat. Bis dahin musst du dich selbst absichern:
| Deine Versicherung | Was du während der Schutzfristen bekommen kannst | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Gesetzlich, freiwillig versichert | Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i SGB V) | Wahlerklärung für Krankengeld oder Krankengeld-Wahltarif |
| Gesetzlich, ohne Krankengeldanspruch | kein Mutterschaftsgeld der Krankenkasse | – |
| Privat versichert | vereinbartes Krankentagegeld während der Schutzfristen (§ 192 Abs. 5 VVG) | Krankentagegeldversicherung besteht |
Mehr zur Absicherung findest du in den Ratgebern Krankenversicherung für Selbstständige und Krankentagegeld für Selbstständige.
Was gilt bei einer Gründung im Nebenerwerb?
Viele Frauen starten nebenberuflich, neben einer Anstellung, in der Elternzeit oder neben der Familienarbeit. Das ist ein guter Weg, um die Idee zu testen. Bist du über deinen Partner oder deine Partnerin familienversichert, bleibt das möglich, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist und dein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 € im Monat liegt (§ 10 SGB V). Danach brauchst du eine eigene Krankenversicherung.
Bist du angestellt, prüfe vor dem Start deinen Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten sowie Wettbewerb. Informiere außerdem deinen Arbeitgeber. Bist du in Elternzeit, braucht eine Selbstständigkeit neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis seine Zustimmung. Wie du eine Nebentätigkeit richtig anmeldest, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden. Arbeitest du freiberuflich, ist keine Gewerbeanmeldung nötig, die Anmeldung beim Finanzamt aber schon.
Welche Förderung bekomme ich aus der Arbeitslosigkeit?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dieselben Förderungen nutzen wie alle anderen. Bist du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet, kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein AVGS Gründercoaching ausstellen (§ 45 SGB III). Bekommst du Arbeitslosengeld und hast am Gründungstag noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), ist das Einstiegsgeld der passende Weg. Alle drei sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Für den Gründungszuschuss muss die Gründung hauptberuflich sein. Eine Teilzeitgründung schließt das nicht aus, solange die Selbstständigkeit dein Hauptberuf ist und dich auf Dauer tragen kann.
Wie begleitet Firmenkompass Gründerinnen?
Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass arbeitest du 1:1 per Video mit deinem Coach, zu Zeiten, die zu deinem Alltag passen. Im ersten Modul prüft ihr deine Idee sowie deine Rahmenbedingungen, danach entstehen Businessplan, Finanzplan und Finanzierungskonzept. Dabei planen wir Arbeitszeit, Familie und Absicherung von Anfang an mit.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo du stehst und welche Förderung für dich infrage kommt. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Existenzgründungsportal des Bundes: Gründerinnen im Fokus
- Existenzgründungsportal des Bundes: bundesweite gründerinnenagentur (bga)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft Berlin: Gründerinnenzentrale
- EXIST-Women (BMWE)
- § 1 MuSchG – Anwendungsbereich
- § 3 MuSchG – Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- § 24i SGB V – Mutterschaftsgeld
- § 44 SGB V – Krankengeld (Abs. 2: Wahlerklärung Selbstständiger)
- § 53 SGB V – Wahltarife (Abs. 8: Bindungsfrist)
- § 192 VVG – Krankentagegeld bei Mutterschutzfristen (Abs. 5)
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 1 BEEG – Elterngeld, höchstens 32 Wochenstunden (Abs. 6)
- § 15 BEEG – Elternzeit (Abs. 4: Erwerbstätigkeit während der Elternzeit)
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
Kurz beantwortet
Gibt es spezielle Förderprogramme nur für Frauen?
Ja, es gibt einige, aber sie sind die Ausnahme. Die meisten Förderungen wie Gründungszuschuss, AVGS Gründercoaching oder Förderkredite stehen allen offen. Speziell für Frauen gibt es vor allem Beratungs- und Mentoringangebote sowie EXIST-Women für Gründerinnen aus Hochschulen.
Habe ich als Selbstständige Mutterschutz?
Nein, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige gibt es Stand Oktober 2026 nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt für Beschäftigte und einige gleichgestellte Gruppen. Ein eigener Schutz für Selbstständige ist politisch angekündigt, aber noch nicht in Kraft.
Bekomme ich als Selbstständige Mutterschaftsgeld?
Das hängt von deiner Krankenversicherung ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, wenn du einen Krankengeldanspruch gewählt hast. In der privaten Krankenversicherung zahlt ein vereinbartes Krankentagegeld auch während der Schutzfristen.
Kann ich in Teilzeit gründen und trotzdem gefördert werden?
Ja, Teilzeit ist kein Hindernis. Für den Gründungszuschuss muss die Selbstständigkeit aber hauptberuflich sein, in der Praxis mindestens 15 Wochenstunden. Für das AVGS Gründercoaching zählt, dass du arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist.
Wo finde ich eine Beratung speziell für Gründerinnen?
Einen guten Einstieg bietet die bundesweite gründerinnenagentur (bga). Sie bündelt Beratungsstellen, Netzwerke und Informationen für Gründerinnen in ganz Deutschland. Einige Länder fördern eigene Anlaufstellen, etwa die Gründerinnenzentrale in Berlin.
Kann ich während des Elterngeldes gründen?
Ja, wenn du im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Dein Gewinn wird dann auf das Elterngeld angerechnet. Plane das vorher mit der Elterngeldstelle durch.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

