Kunden gewinnen in Pflege, Betreuung und Alltagsbegleitung: 20 Ideen
In der Betreuung und Alltagsbegleitung entscheiden selten die Pflegebedürftigen allein, sondern meist Angehörige, oft zusammen mit Pflegedienst, Hausarzt oder Beratungsstelle. Wer diese Menschen erreicht und ihr Vertrauen gewinnt, hat volle Auftragsbücher. Hier findest du 20 Ideen aus echten Businessplänen, die Rolle des Entlastungsbetrags und die rechtlichen Grenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- 131 €
- Entlastungsbetrag pro Monat für Pflegebedürftige zu Hause (§ 45b SGB XI)
- Anerkennung
- nach Landesrecht nötig, damit Kunden den Entlastungsbetrag bei dir einsetzen können (§ 45a SGB XI)
- 20
- Ideen für Betreuung und Seniorendienste
- Angehörige entscheiden mit: Sprich die Kinder und Partner der Pflegebedürftigen gezielt an.
- Zuweiser gewinnen: Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Hausärzte und Kliniksozialdienste kennen den Bedarf.
- Entlastungsbetrag nutzen: Bis zu 131 Euro im Monat, aber nur bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten.
- Keine Prämien für Zuweisungen: Vorteile an Heilberufe für Patientenzuführung können strafbar sein.
- Im Coaching enthalten: Im AVGS Gründercoaching gehören Kundengewinnung, Website und Onlineshop zum Programm.
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Inhalt dieser Seite
Wer entscheidet über Betreuung und Alltagsbegleitung?
Über Betreuung und Alltagsbegleitung entscheiden meist die Angehörigen gemeinsam mit den Pflegebedürftigen, oft auf Empfehlung von Pflegedienst, Hausarzt oder Pflegeberatung. Deine Kundengewinnung muss deshalb mehrere Menschen gleichzeitig erreichen.
In den Businessplänen von Betreuungsdiensten, mobiler Fußpflege, Alltags- und Grabservice und Pflegevermittlung, die wir mit Gründern geschrieben haben, zieht sich ein Muster durch: Die besten Pläne behandeln Angehörige als die eigentlichen Entscheider und bauen ein Netz aus Zuweisern auf. Typisch ist eine frühere Pflegekraft, die vor dem Start die Pflegedienstleitungen der Region besucht und dort erklärt, welche Lücke sie schließt, etwa Begleitung zu Arztterminen oder stundenweise Betreuung bei Demenz, für die der Pflegedienst keine Zeit hat.
Werbung allein funktioniert in dieser Branche schlecht. Menschen lassen niemanden in die Wohnung ihrer Eltern, den sie nur von einem Flyer kennen. Sie vertrauen dem Rat von jemandem, den sie bereits kennen.
Welche Zuweiser bringen dir Kunden?
Kunden bringen dir in der Betreuung vor allem Zuweiser, die täglich mit Pflegebedürftigen und ihren Familien sprechen: Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Hausarztpraxen, Sozialdienste der Kliniken und Beratungsstellen.
| Idee | Kosten | Erster Schritt |
|---|---|---|
| 1. Ambulante Pflegedienste | 0 € | Pflegedienstleitung besuchen und klar sagen, was du übernimmst und was nicht |
| 2. Pflegestützpunkte und Pflegeberatung | 0 € | Infoblatt vorbeibringen, fragen, wie Angebote dort bekannt gemacht werden |
| 3. Hausarztpraxen | € | Mit der Praxisleitung sprechen, Infoblatt für das Wartezimmer anbieten |
| 4. Sozialdienst im Krankenhaus | 0 € | Vorstellen, denn bei Entlassungen wird oft kurzfristig Hilfe zu Hause gesucht |
| 5. Tagespflege und betreutes Wohnen | 0 € | Ergänzende Leistungen anbieten, etwa Begleitung an Tagen ohne Tagespflege |
| 6. Apotheken und Sanitätshäuser | € | Flyer oder Aushang mit Erlaubnis der Inhaberin auslegen |
| 7. Kirchengemeinden und Seniorentreffs | 0 € | Beim Seniorennachmittag kurz vorstellen |
| 8. Seniorenbeirat und Seniorenbüro der Stadt | 0 € | Nach Wegweisern für Senioren fragen, in die dein Angebot passt |
| 9. Bestatter, Friedhofsverwaltung (bei Grabpflege und Alltagsservice) | 0 € | Infoblatt hinterlegen, Fotobericht für entfernt wohnende Angehörige anbieten |
| 10. Selbsthilfegruppen, etwa für Angehörige von Menschen mit Demenz | 0 € | Ansprechpartnerin finden, Kurzvortrag zur Entlastung anbieten |
Pflegestützpunkte richten die Pflege- und Krankenkassen zur wohnortnahen Beratung ein, sofern das Land dies bestimmt (§ 7c SGB XI). Ob es in deiner Region einen gibt, erfährst du bei deiner Pflegekasse oder der Kommune.
Wie erreichst du Angehörige und Senioren direkt?
Angehörige und Senioren erreichst du direkt über Orte und Medien, die sie ohnehin nutzen: Apotheken, Arztpraxen, Seniorenblätter, Amtsblätter, Kirchengemeinden und für die Angehörigen zusätzlich Google und lokale Online-Gruppen.
| Idee | Kosten | Erster Schritt |
|---|---|---|
| 11. Google-Unternehmensprofil | 0 € | Leistungen, Einzugsgebiet und ein freundliches Foto von dir einstellen |
| 12. Website mit Seite für Angehörige | € bis €€ | Ablauf, Kosten, Entlastungsbetrag und Erreichbarkeit verständlich erklären |
| 13. Anzeige im Senioren- oder Amtsblatt | € bis €€ | Kleine Anzeige über mehrere Ausgaben, mit Foto und Telefonnummer |
| 14. Aushänge in Apotheke, Arztpraxis, Supermarkt | 0 € | Große Schrift, Abreißstreifen mit Telefonnummer |
| 15. Infoabend für pflegende Angehörige | 0 € bis € | Mit Gemeinde oder VHS ein Thema wie „Entlastung im Pflegealltag“ anbieten |
| 16. Lokale Online-Gruppen | 0 € | Hilfreich auf Fragen von Angehörigen antworten, nicht nur werben |
| 17. Dezente Fahrzeugbeschriftung | €€ | Name, Leistung und Telefon, ohne Gesundheitsbegriffe, die Kunden vor Nachbarn bloßstellen |
Werbeanrufe bei Privatpersonen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, Werbe-E-Mails ebenso (§ 7 Abs. 2 UWG). Bei Flyern lässt du Briefkästen mit „Keine Werbung“ aus. Lass dich lieber anrufen, statt selbst anzurufen. Mehr dazu im Ratgeber Kaltakquise.
Welche Rolle spielt der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag spielt eine große Rolle, weil Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Entlastungsangebote erstattet bekommen (§ 45b SGB XI). Für viele Familien entscheidet das, ob sie eine Betreuung beauftragen.
Den Betrag können Pflegebedürftige unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Dazu gehören laut § 45a SGB XI ausdrücklich auch Alltagsbegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Angebote brauchen aber eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach dem Recht des jeweiligen Landes. Die Voraussetzungen, etwa Schulungen und Qualitätsnachweise, unterscheiden sich von Land zu Land.
- Anerkennung früh klären: Frag bei der zuständigen Landesstelle oder deiner Kommune nach dem Verfahren, bevor du mit dem Entlastungsbetrag wirbst.
- Verständlich erklären: Viele Familien wissen nicht, dass ihnen der Betrag zusteht. Ein kurzer Hinweis auf deiner Website und im Erstgespräch hilft beiden Seiten.
- Nicht ausgeschöpfte Beträge: Was in einem Kalenderjahr nicht verbraucht wird, kann ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
- Steuer: Selbst bezahlte Pflege- und Betreuungsleistungen können nach § 35a Abs. 2 EStG teilweise von der Steuer abgezogen werden.
Was du für die Gründung selbst brauchst, steht in den Ratgebern Selbstständig in der Alltagsbegleitung und Pflegedienst gründen.
Wie gewinnst du das Vertrauen der Familien?
Das Vertrauen der Familien gewinnst du mit einem persönlichen Kennenlernen zu Hause, festen Bezugspersonen, klaren Absprachen und regelmäßigen kurzen Rückmeldungen an die Angehörigen. Vertrauen ist in dieser Branche das eigentliche Produkt.
| Idee | Kosten | Erster Schritt |
|---|---|---|
| 18. Kostenloses Kennenlernen zu Hause | 0 € | Bedarf, Wünsche und Grenzen gemeinsam mit Angehörigen besprechen |
| 19. Kurzbericht an Angehörige | 0 € | Nach Absprache eine kurze Nachricht nach jedem Termin, auch mit Foto beim Spaziergang, wenn alle einverstanden sind |
| 20. Feste Bezugsperson und Vertretung | 0 € | Von Anfang an sagen, wer einspringt, und die Vertretung vorstellen |
Geh sorgsam mit Gesundheitsdaten um. Informationen über Krankheiten und Pflegebedarf sind besonders geschützt. Gib sie nur mit Einverständnis an Angehörige oder Zuweiser weiter. Bitte zufriedene Familien um eine ehrliche Bewertung, aber niemals mit Details zur Gesundheit, siehe Kundenbewertungen.
Kundengewinnung im AVGS Gründercoaching
Im AVGS Gründercoaching gehören aktive Kundengewinnung, die eigene Website und auf Wunsch ein Onlineshop schon fest zum Coaching, du startest also nicht allein. Für Betreuungs- und Seniorendienste erarbeiten wir mit dir Zuweiserliste, Infoblatt, Website-Texte für Angehörige und deine Preise.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit oder der Grundsicherung (früher Bürgergeld) gründest, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir einen Gutschein für das AVGS Gründercoaching ausstellen. Die Kundengewinnung ist Inhalt von Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Förderung für dich infrage kommt, zeigt der Fördercheck. Weitere Kanäle findest du in den 52 Ideen zur Kundengewinnung.
Ohne Gutschein helfen dir das Marketing-Coaching oder die Einrichtung deines Google-Unternehmensprofils. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro monatlich)
- § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag, Anerkennung nach Landesrecht
- § 7c SGB XI – Pflegestützpunkte
- § 35a EStG – Steuerermäßigung, Abs. 2 Satz 2: Pflege- und Betreuungsleistungen
- § 299b StGB – Bestechung im Gesundheitswesen (Zuführung von Patienten)
- § 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung)
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen (Telefon, E-Mail, Briefkasten)
Kurz beantwortet
Wie finde ich Kunden für meine Alltagsbegleitung?
Kunden für eine Alltagsbegleitung findest du vor allem über Zuweiser wie Pflegedienste, Pflegestützpunkte, Hausarztpraxen und Sozialdienste von Kliniken sowie über Angehörige, die nach Entlastung suchen. Ergänzend wirken Aushänge in Apotheken, Anzeigen in Seniorenblättern und ein Google-Profil.
Können meine Kunden den Entlastungsbetrag für meine Leistungen nutzen?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Für deine Leistungen können sie ihn nur einsetzen, wenn dein Angebot nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist (§ 45a SGB XI). Erkundige dich bei der zuständigen Landesbehörde nach den Voraussetzungen.
Wer entscheidet über die Beauftragung einer Betreuung?
Über eine Betreuung entscheiden meist die Angehörigen mit, oft auf Rat von Pflegedienst, Hausarzt oder Pflegeberatung. Deshalb solltest du Angehörige gezielt ansprechen und Zuweisern genau erklären, was du übernimmst und was nicht. Ein kostenloses Kennenlerngespräch zu Hause schafft Vertrauen.
Darf ich Ärzten oder Pflegekräften eine Prämie für Empfehlungen zahlen?
Nein, das ist riskant und kann strafbar sein. Wer Angehörigen eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung einen Vorteil dafür anbietet, dass sie ihm Patienten zuführen und ihn dabei unlauter bevorzugen, macht sich nach § 299b StGB strafbar. Gewinne Zuweiser über Qualität, Erreichbarkeit und gute Zusammenarbeit.
Darf ich Senioren anrufen, um meine Betreuung anzubieten?
Nein, Privatpersonen darfst du zu Werbezwecken nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung anrufen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Gerade bei älteren Menschen wirkt ein unerwarteter Anruf zudem schnell unseriös. Besser sind Aushänge, Infoveranstaltungen und Empfehlungen, auf die sich Interessenten selbst melden.
Können Kunden Betreuungsleistungen steuerlich absetzen?
Ja, Pflege- und Betreuungsleistungen fallen unter die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Absetzbar ist nur, was die Kunden selbst bezahlt haben, eine Rechnung und die Zahlung aufs Konto sind Voraussetzung.
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