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Ambulanten Pflegedienst gründen: Zulassung, Kapitalbedarf und Förderung

Ein ambulanter Pflegedienst ist eine anspruchsvolle Gründung: Ohne Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und eine verantwortliche Pflegefachkraft geht nichts, und bis die ersten Zahlungen fließen, brauchst du viel Vorlauf und Kapital. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie Vergütung und Qualitätsprüfung funktionieren und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

2 aus 8
Jahre Berufserfahrung der verantwortlichen Pflegefachkraft
460 Std.
Weiterbildung für leitende Funktionen (Richtwert)
1 Jahr
höchster Abstand der Regelprüfungen
§ 4 Nr. 16 UStG
Pflegeleistungen umsatz­steuerfrei
  • Versorgungsvertrag: Mit den Pflegekassen abrechnen kannst du nur mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI, für häusliche Krankenpflege mit einem Vertrag nach § 132a SGB V.
  • Pflegedienstleitung: Eine verantwortliche Pflegefachperson mit zwei Jahren Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und Weiterbildung für leitende Funktionen ist Pflicht.
  • Vergütung: verhandelst du mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern, die Gehälter müssen Tarifniveau erreichen.
  • Kapital: Personal und Ausstattung musst du lange vorfinanzieren.
  • Steuern: Pflegeleistungen mit Vertrag sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 16 UStG).

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Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauche ich für einen ambulanten Pflegedienst?

Für einen ambulanten Pflegedienst brauchst du vor allem einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und eine verantwortliche Pflegefachkraft. Pflegekassen dürfen ambulante Pflege nur durch Einrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 Abs. 1 SGB XI). Ein Pflegedienst im Sinne des Gesetzes ist eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung, die Pflegebedürftige in ihrer Wohnung versorgt und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson steht (§ 71 Abs. 1 SGB XI).

Verantwortliche Pflegefachperson

Die verantwortliche Pflegefachperson, oft Pflegedienstleitung genannt, muss nach § 71 Abs. 3 SGB XI drei Anforderungen erfüllen:

  • eine Ausbildung als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger oder Altenpflegerin oder Altenpfleger,
  • praktische Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre,
  • eine Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll.

Du musst diese Qualifikation nicht selbst haben. Ohne passende Leitung und Vertretung bekommst du aber keinen Vertrag. Welche Anforderungen für die Stellvertretung gelten, steht im Rahmenvertrag deines Landes.

Versorgungsvertrag und häusliche Krankenpflege

Den Versorgungsvertrag schließt du als Träger mit den Landesverbänden der Pflegekassen, im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe (§ 72 Abs. 2 SGB XI). Voraussetzung ist, dass dein Dienst die Anforderungen von § 71 erfüllt, eine leistungsfähige, wirtschaftliche Versorgung gewährleistet, ein internes Qualitätsmanagement einführt und Qualitätsprüfungen ermöglicht (§ 72 Abs. 3 SGB XI). Außerdem musst du Pflege- und Betreuungskräfte mindestens auf Tarifniveau bezahlen (§ 72 Abs. 3a und 3b SGB XI). Liegen die Voraussetzungen vor, hast du einen Anspruch auf den Vertrag. Im Vertrag wird dein Einzugsbereich festgelegt.

Willst du auch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege erbringen, etwa Medikamentengabe oder Wundversorgung, brauchst du zusätzlich einen Vertrag mit den Krankenkassen nach § 132a Abs. 4 SGB V. Verträge gibt es nur mit zuverlässigen Leistungserbringern, die eine wirtschaftliche Versorgung gewährleisten und an Prüfungen von Qualität sowie Abrechnung teilnehmen. Welche Unterlagen du einreichst, etwa Konzept, Raumnachweis, Personalplanung und Qualitätshandbuch, legen die Rahmenverträge deines Landes fest. Die aktuelle Liste bekommst du bei den Landesverbänden der Pflegekassen.

Anmeldungen

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Gewerbe, das du beim Gewerbeamt anmeldest (§ 14 GewO). Damit wirst du Mitglied der IHK. Viele Länder verlangen zusätzlich eine Anzeige bei der Heimaufsicht oder Pflegeaufsicht, etwa bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Was genau gilt, regelt das Heimrecht deines Bundeslandes.

Welche Rechtsform passt für einen Pflegedienst?

Für einen Pflegedienst wählen viele Gründende eine GmbH oder UG, weil Personal, Verträge und Haftungsrisiken groß sind. Ein Einzelunternehmen ist möglich, du haftest dann aber mit deinem Privatvermögen. Kläre die Rechtsform früh, denn der Versorgungsvertrag wird mit dem Träger geschlossen, und ein späterer Wechsel kann einen neuen Vertrag erfordern. Kläre das vorab mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet die Gründung eines Pflegedienstes?

Die Gründung eines Pflegedienstes kostet deutlich mehr als viele andere Gründungen, weil du Personal und Ausstattung lange vorfinanzierst. Die Kassen zahlen erst nach erbrachter Leistung und Abrechnung. Den größten Posten bilden Gehälter in den ersten Monaten.

Deine eigene Rechnung beginnst du mit dem Gründungskostenrechner und dem Liquiditätsplan. Weil Banken bei Pflegediensten genau hinsehen, lohnt sich ein Businessplan-Check-up für das Bankgespräch und ein Liquiditätsplan für zwölf Monate.

Wie wird ein Pflegedienst bezahlt?

Die Vergütung verhandelst du mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern (§ 89 Abs. 2 SGB XI). Sie muss leistungsgerecht sein und einem wirtschaftlich arbeitenden Dienst ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren, einschließlich eines angemessenen Unternehmerrisikos (§ 89 Abs. 1 SGB XI). Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, nach Leistungskomplexen oder ausnahmsweise nach Einzelleistungen (§ 89 Abs. 3 SGB XI). Für die häusliche Krankenpflege regeln die Verträge mit den Krankenkassen die Preise (§ 132a Abs. 4 SGB V).

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Welche Versicherungen braucht ein Pflegedienst?

Ein Pflegedienst braucht vor allem eine Haftpflicht mit Deckung für berufliche Risiken, die Pflegefehler, Schlüsselverlust und Schäden in den Wohnungen der Pflegebedürftigen abdeckt. Mehr in den Ratgebern Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht.

Welche Steuern zahlt ein Pflegedienst?

Ein Pflegedienst zahlt Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf den Gewinn und Gewerbesteuer, als Einzelunternehmen erst über dem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Umsatzsteuer fällt auf die Pflegeleistungen in der Regel nicht an.

Steuerfrei sind die eng mit der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen von Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132a SGB V oder § 72 SGB XI besteht (§ 4 Nr. 16 Buchst. c UStG). Die Kehrseite: Aus Eingangsrechnungen kannst du dann in der Regel keine Vorsteuer abziehen. Bietest du Zusatzleistungen ohne Vertrag an, etwa reine Haushaltshilfe für Selbstzahler, lass die Umsatzsteuer dafür gesondert von deiner Steuerberatung prüfen. Die Kleinunternehmerregelung spielt bei Pflegediensten selten eine Rolle. Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinne ich Pflegekundinnen und Pflegekunden?

Pflegekundschaft gewinnst du vor allem über Empfehlungen aus dem Gesundheitswesen sowie über Angehörige. Viele Anfragen kommen kurzfristig, etwa nach einer Krankenhausentlassung.

  • Kliniken: Stell dich beim Entlassmanagement, in Reha-Einrichtungen und bei Pflegestützpunkten vor.
  • Hausarztpraxen: Sie verordnen häusliche Krankenpflege und kennen den Bedarf im Viertel.
  • Spezialisierung: Intensivpflege, Demenz, Palliativversorgung oder Pflege in einer bestimmten Sprache machen dich unterscheidbar. Für außerklinische Intensivpflege gelten eigene Verträge mit zusätzlichen Anforderungen (§ 132l SGB V).
  • Lokale Sichtbarkeit: Eine klare Website mit Einzugsgebiet, Leistungen und Erreichbarkeit hilft Angehörigen bei der Suche.

Mindestens genauso wichtig ist die Gewinnung von Personal. Ohne Pflegekräfte kannst du keine Kundinnen und Kunden annehmen. Hilfe dazu gibt der Ratgeber Ersten Mitarbeiter einstellen. Strategien für beides erarbeitest du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.

Wie du Zuweiser und Angehörige erreichst, ohne gegen Werberegeln zu verstoßen, steht im Ratgeber Kunden gewinnen in Pflege und Alltagsbegleitung.

Welche Förderung gibt es für einen Pflegedienst?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du deinen Pflegedienst mit dem AVGS Gründercoaching vorbereiten, bei Bewilligung ohne eigene Kosten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Für den hohen Kapitalbedarf kommt etwa der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW infrage, über deine Hausbank. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes und Bürgschaften findest du in der Förderdatenbank, einen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen zum Pflegedienst?

Für einen Pflegedienst sind vor allem die Module zu Zahlen, Finanzierung und Organisation entscheidend. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnen wir Personalkosten, Touren und Vergütung durch. Modul 4 Finanzierung bereitet dich auf das Bankgespräch vor. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Rechtsform, Anmeldungen, Versorgungsvertrag und Versicherungen. Modul 2 Businessplan Text hilft dir, dein Konzept so zu beschreiben, dass Kassen und Bank es verstehen.

Werner von der Bey begleitet Gründungen in Pflege und Personalführung. Klaus Runkel unterstützt bei Businessplan und Finanzierung mit hohem Kapitalbedarf. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch, dann planen wir die nächsten Schritte für deinen Pflegedienst.

Dr. Werner von der BeyFragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss ich selbst Pflegefachkraft sein, um einen Pflegedienst zu gründen?

Nein, als Inhaberin oder Inhaber musst du nicht selbst Pflegefachkraft sein. Der Pflegedienst muss aber unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachperson stehen, die die Anforderungen von § 71 Abs. 3 SGB XI erfüllt. Bist du selbst Pflegefachkraft, kannst du diese Rolle übernehmen.

Welche Qualifikation braucht die Pflegedienstleitung?

Die verantwortliche Pflegefachperson braucht eine Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Altenpfleger und zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre. Dazu kommt eine Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll. Das regelt § 71 Abs. 3 SGB XI.

Wer schließt den Versorgungsvertrag?

Den Versorgungsvertrag schließt du als Träger mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Das geschieht im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Erfüllst du die Voraussetzungen, hast du einen Anspruch auf Abschluss.

Wie viel Kapital brauche ich für einen Pflegedienst?

Für einen Pflegedienst brauchst du deutlich mehr Kapital als für viele andere Gründungen. Personal, Fahrzeuge, Büro und Software musst du vorfinanzieren, bevor die ersten Zahlungen der Kassen eingehen. Rechne mit einer Reserve für mehrere Monate Personalkosten.

Sind Pflegeleistungen umsatzsteuerfrei?

Ja, Pflegeleistungen eines Pflegedienstes mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI oder Vertrag nach § 132a SGB V sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG steuerfrei. Das gilt für die eng mit der Pflege verbundenen Leistungen. Leistungen, die du ohne solchen Vertrag anbietest, prüfst du gesondert.

Wie oft wird ein Pflegedienst geprüft?

Zugelassene Pflegedienste werden regelmäßig geprüft, im Grundsatz im Abstand von höchstens einem Jahr. Die Prüfungen führen der Medizinische Dienst oder der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung durch. Bei guter Qualität kann sich der Abstand nach den Richtlinien verlängern.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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