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Kundenbindung: So machst du als Gründer aus Kunden Stammkunden

Ein zufriedener Kunde, der wiederkommt und dich weiterempfiehlt, ist für Gründer oft wertvoller als jede Werbeanzeige. Hier erfährst du, wie du Kundenbindung planst, welche Rolle Service sowie Nachbetreuung spielen, wie du ein Empfehlungsprogramm rechtssicher aufsetzt, wann du Bestandskunden per E-Mail anschreiben darfst, welche Kennzahlen zählen, wie du Reklamationen in Vertrauen verwandelst.

Das Wichtigste in Kürze

4 Bedingungen
für Werbe-E-Mails an Bestandskunden ohne Einwilligung (§ 7 Abs. 3 UWG)
5 Jahre
Einwilligung in Telefonwerbung aufbewahren (§ 7a UWG)
2 Jahre
Verjährung von Mängelansprüchen bei beweglichen Sachen (§ 438 BGB)
1 Jahr
Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern (§ 477 BGB)
  • Leistung zuerst: Kundenbindung beginnt mit einem Auftrag, der hält, was du versprochen hast.
  • Nachbetreuung planen: Ein kurzer Kontakt nach dem Auftrag zeigt, dass dir das Ergebnis wichtig ist.
  • Werbung an Bestandskunden: per E-Mail nur unter den vier Bedingungen von § 7 Abs. 3 UWG, sonst mit Einwilligung.
  • Empfehlungen: Prämien sind erlaubt, öffentliche Empfehlungen gegen Prämie müssen erkennbar sein.
  • Reklamationen: schnell lösen, gesetzliche Gewährleistung kennen, daraus lernen.

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Inhalt dieser Seite

Was ist Kundenbindung und warum ist sie für Gründer so wichtig?

Kundenbindung ist die Fähigkeit eines Unternehmens, Kunden nach dem ersten Auftrag zu halten, sodass sie wieder kaufen, mehr kaufen und andere zu dir schicken. Für Gründer ist sie besonders wichtig, weil jeder neue Kunde Zeit und Geld kostet, während ein Stammkunde ohne erneute Akquise Umsatz bringt.

In den ersten Monaten liegt der Fokus fast immer auf der Kundengewinnung. Das ist richtig, aber wer nur neue Kunden jagt, füllt einen Eimer mit Loch. Spätestens wenn die ersten zehn bis zwanzig Aufträge erledigt sind, lohnt es sich, Kundenbindung bewusst zu planen. Drei Fragen helfen dir dabei:

  • Welche Leistung könnte ein Kunde nach dem ersten Auftrag als Nächstes brauchen?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, ihn daran zu erinnern, etwa Wartung, Nachkauf oder Saison?
  • Was müsste passieren, damit er dich von sich aus weiterempfiehlt?

Wie binde ich Kunden durch Service und Nachbetreuung?

Kunden bindest du durch Service und Nachbetreuung, indem du nach dem Auftrag erreichbar bleibst, aktiv nachfragst, ob alles passt, sowie den nächsten sinnvollen Kontakt planst. Kunden erinnern sich weniger an den Preis als daran, wie sie behandelt wurden, vor allem wenn etwas nicht rund lief.

  1. Erwartungen klar setzen. Sag schon im Verkaufsgespräch und im Angebot genau, was der Kunde bekommt. Enttäuschung entsteht fast immer aus unklaren Erwartungen.
  2. Während des Auftrags informieren. Kurze Zwischenstände nehmen dem Kunden die Unsicherheit.
  3. Übergabe bewusst gestalten. Erkläre das Ergebnis, übergib Unterlagen, frag nach offenen Punkten.
  4. Nach einigen Wochen nachfragen. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht: Ist alles in Ordnung, gibt es Fragen?
  5. Nächsten Anlass festhalten. Notiere, wann eine Wartung, ein Nachkauf oder ein Folgeprojekt sinnvoll ist.

Für die Organisation reicht am Anfang eine einfache Kundenliste mit Datum des letzten Auftrags, Leistung, nächstem Anlass und Kontaktweg. Achte dabei auf den Datenschutz: Speichere nur, was du brauchst, und informiere deine Kunden in deiner Datenschutzerklärung. Hinweise dazu findest du im Ratgeber Impressum und Datenschutz.

Wie du aus zufriedenen Kunden aktive Empfehlungsgeber machst, steht auch in den 52 Ideen zur Kundengewinnung.

Darf ich Bestandskunden Werbung per E-Mail schicken?

Bestandskunden darfst du ohne ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail schicken, wenn alle vier Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind. Fehlt auch nur eine davon, ist die E-Mail eine unzumutbare Belästigung, und du brauchst eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).

  1. Adresse aus einem Verkauf. Du hast die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden selbst erhalten.
  2. Eigene ähnliche Angebote. Du bewirbst nur eigene Waren oder Dienstleistungen, die dem Gekauften ähnlich sind.
  3. Kein Widerspruch. Der Kunde hat der Nutzung nicht widersprochen.
  4. Klarer Hinweis. Du weist schon bei der Erhebung der Adresse und in jeder E-Mail klar darauf hin, dass er jederzeit widersprechen kann, ohne dass andere als die üblichen Übermittlungskosten entstehen.

Widerspricht ein Kunde, darfst du seine Daten nicht mehr für Direktwerbung verwenden (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO). Trag ihn sofort aus deinem Verteiler aus. Für Newsletter an Interessenten, die noch nichts gekauft haben, brauchst du immer eine Einwilligung.

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Wie baue ich ein Empfehlungsprogramm rechtssicher auf?

Ein Empfehlungsprogramm baust du rechtssicher auf, indem du die Prämie transparent regelst, deine Kunden selbst entscheiden lässt, wen sie ansprechen, und dafür sorgst, dass öffentliche Empfehlungen gegen Prämie als solche erkennbar sind. Empfehlungen sind für Gründer oft der wirksamste Vertriebsweg, weil Vertrauen schon mitgeliefert wird.

  • Erst begeistern, dann fragen: Bitte um eine Empfehlung, wenn der Kunde gerade zufrieden ist, etwa bei der Übergabe oder nach einem positiven Rückruf.
  • Prämie klar regeln: Was gibt es, wofür, wann? Schreib einfache Teilnahmebedingungen.
  • Kunde spricht selbst an: Dein Kunde gibt deinen Kontakt weiter, nicht umgekehrt. Verschickst du selbst E-Mails an genannte Freunde, bist du Absender von Werbung und brauchst deren Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
  • Kennzeichnung: Empfiehlt dich ein Kunde öffentlich, etwa in sozialen Medien, und erhält er dafür eine Prämie, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG). Bitte deine Kunden, das kenntlich zu machen.
  • Keine gekauften Bewertungen: Belohnungen für Bewertungen sind ein eigenes, heikles Thema. Was gilt, erklärt der Ratgeber Kundenbewertungen.

Die Prämie muss nicht groß sein. Ein Gutschein für die nächste eigene Leistung bindet doppelt: Der Empfehlende kommt wieder, und der neue Kunde lernt dich kennen. Beachte, dass Prämien und Gutscheine steuerlich eine Rolle spielen können. Kläre das mit deiner Steuerberatung.

Welche Kennzahlen zeigen, ob meine Kundenbindung funktioniert?

Ob deine Kundenbindung funktioniert, zeigen vor allem die Wiederkaufrate, der Anteil des Umsatzes mit Bestandskunden und die Zahl der Neukunden aus Empfehlungen. Wichtig ist nicht ein einzelner Wert, sondern die Entwicklung über mehrere Quartale.

KennzahlBerechnungWas sie zeigt
WiederkaufrateKunden mit mindestens zwei Käufen ÷ alle Kunden × 100Wie viele Kunden wiederkommen
Umsatzanteil BestandskundenUmsatz mit Bestandskunden ÷ Gesamtumsatz × 100Wie stark du von bestehenden Beziehungen lebst
EmpfehlungsquoteNeukunden über Empfehlung ÷ alle Neukunden × 100Wie zufrieden Kunden sind, dass sie dich weitergeben
AbwanderungKunden ohne Kauf im Zeitraum ÷ Kunden am Anfang × 100Wie viele Kunden du verlierst

Welche Werte für dich realistisch sind, hängt stark von der Branche ab. Ein Friseur sieht viele Kunden mehrmals im Jahr, ein Hausbauer selten zweimal. Vergleiche dich deshalb vor allem mit dir selbst. Die Kennzahlen gehören auch in deinen Marketingplan.

Wie gehe ich mit Reklamationen und Gewährleistung um?

Mit Reklamationen gehst du um, indem du schnell reagierst, den Mangel sachlich prüfst und deine gesetzlichen Pflichten erfüllst, in der Regel zuerst durch Nacherfüllung. Eine gut gelöste Reklamation ist eine der stärksten Gelegenheiten, Vertrauen aufzubauen.

Ist eine verkaufte Sache mangelhaft, kann der Käufer nach § 437 BGB zunächst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl (§ 439 BGB). Unter weiteren Voraussetzungen kann er vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen. Die Mängelansprüche verjähren bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung (§ 438 BGB). Verkaufst du an Verbraucher, wird im ersten Jahr nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Für Werkleistungen, etwa im Handwerk, gelten eigene Regeln mit teils anderen Fristen.

  1. Danken und zuhören. Der Kunde gibt dir die Chance, es richtig zu machen.
  2. Sachverhalt klären. Was genau ist passiert, seit wann, mit Fotos oder Belegen.
  3. Schnell reagieren. Nenne einen konkreten Termin, bis wann du dich meldest.
  4. Lösung anbieten. Erfülle deine gesetzlichen Pflichten und überlege, ob eine Geste darüber hinaus sinnvoll ist.
  5. Daraus lernen. Halte fest, was schiefging, und ändere den Ablauf, damit es nicht wieder passiert.

Kundenbindung mit Unterstützung aufbauen

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching mit einem Coach erarbeiten, wie du Kunden gewinnst und hältst. In Modul 6 Marketing und Kundengewinnung entwickelst du Nachbetreuung, Empfehlungsprogramm sowie Kennzahlen passend zu deinem Geschäft. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Förderung für dich in Frage kommt, zeigt der Fördercheck. Ohne Gutschein unterstützt dich das Marketing-Coaching. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Doron RozenbergFragen dazu? Dein CoachDoron RozenbergCoach für Online-Marketing und Vertrieb
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was versteht man unter Kundenbindung?

Kundenbindung bedeutet, dass Kunden nach dem ersten Kauf wiederkommen, weitere Leistungen bei dir kaufen und dich weiterempfehlen. Sie entsteht vor allem durch verlässliche Leistung, guten Service und regelmäßigen, sinnvollen Kontakt. Rabattaktionen allein binden kaum.

Darf ich Bestandskunden ohne Einwilligung Werbe-E-Mails schicken?

Ja, aber nur unter vier Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 UWG: Du hast die E-Mail-Adresse beim Verkauf erhalten, du bewirbst eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und du weist bei Erhebung sowie bei jeder E-Mail klar auf das jederzeitige Widerspruchsrecht hin. Fehlt eine Voraussetzung, brauchst du eine ausdrückliche Einwilligung.

Darf ich Bestandskunden anrufen, um ihnen etwas anzubieten?

Privatkunden darfst du zu Werbezwecken nur anrufen, wenn sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Diese Einwilligung musst du dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren (§ 7a UWG). Bei Geschäftskunden reicht eine zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Muss ich Prämien für Empfehlungen kennzeichnen?

Ja, wenn ein Kunde für eine Empfehlung eine Prämie erhält und dich öffentlich empfiehlt, etwa in sozialen Medien, muss der kommerzielle Zweck erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG). Weise deine Kunden in den Teilnahmebedingungen darauf hin. Bewertungen gegen Belohnung sind besonders heikel.

Wie berechne ich die Wiederkaufrate?

Die Wiederkaufrate berechnest du, indem du die Zahl der Kunden mit mindestens zwei Käufen in einem Zeitraum durch die Zahl aller Kunden im selben Zeitraum teilst und mit 100 multiplizierst. Kaufen von 200 Kunden 50 erneut, liegt die Wiederkaufrate bei 25 Prozent. Vergleiche den Wert über mehrere Zeiträume.

Wie lange muss ich für Mängel einstehen?

Bei neuen beweglichen Sachen verjähren die Mängelansprüche des Käufers in der Regel zwei Jahre nach der Ablieferung (§ 438 BGB). Beim Verkauf an Verbraucher wird im ersten Jahr vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe bestand (§ 477 BGB). Für Werkleistungen und Bauwerke gelten eigene Fristen.

Was ist bei Reklamationen am wichtigsten?

Bei Reklamationen ist am wichtigsten, schnell, freundlich und verbindlich zu reagieren. Kläre den Sachverhalt, prüfe deine gesetzlichen Pflichten und biete eine Lösung an. Gut gelöste Reklamationen stärken das Vertrauen oft mehr als ein reibungsloser Auftrag.

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