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Selbstständig im Garten- und Landschaftsbau: Regeln, Absicherung und Förderung

Der Garten- und Landschaftsbau ist eine der wenigen Baubranchen, in denen du ohne Meisterbrief starten kannst. Ganz ohne Regeln geht es aber nicht: Beim Pflastern berührst du ein Meisterhandwerk, für Pflanzenschutzmittel brauchst du einen Sachkundenachweis, und versichert bist du bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Hier erfährst du, was für deinen Start gilt.

Das Wichtigste in Kürze

Nr. 5
Straßenbauer in Anlage A: Grenze beim Pflastern
15 %
Bauabzug­steuer ohne Freistellungs­bescheinigung
3 Jahre
Frist für die erste Fortbildung nach dem Sachkundenachweis
24.500 €
Gewerbe­steuer-Freibetrag für Einzelunternehmen
  • Kein Meisterhandwerk: Der Garten- und Landschaftsbau steht nicht in den Anlagen der Handwerksordnung. Du meldest ein normales Gewerbe an.
  • Grenze Pflaster: Straßenbauer stehen in Anlage A (Nr. 5). Pflastern darfst du ohne Meister nur im Rahmen landschaftsgärtnerischer Anlagen.
  • Sachkunde: Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, braucht einen Sachkundenachweis (§ 9 PflSchG).
  • SVLFG: Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist zuständig, du selbst bist dort pflichtversichert.
  • Steuern: Bei Bauleistungen für andere Baufirmen können Reverse Charge und Bauabzugsteuer greifen.

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Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauchst du im Garten- und Landschaftsbau?

Für den Garten- und Landschaftsbau brauchst du keinen Meisterbrief, sondern eine Gewerbeanmeldung. Der GaLaBau steht weder in Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke) noch in Anlage B (zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe) der Handwerksordnung. Wie die Anmeldung läuft, liest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung.

Wo beginnt das Meisterhandwerk?

Die wichtigste Grenze verläuft beim Pflastern, denn Straßenbauer sind ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 5). Nach einem Grundsatzurteil des Bundes­verwaltungsgerichts vom 30. März 1993 hat das Straßenbauerhandwerk aber kein Monopol auf Wege und Plätze. Ein GaLaBau-Betrieb darf sie ohne Eintragung in die Handwerksrolle bauen, wenn sie Teil einer landschaftsgärtnerisch gestalteten Anlage sind. Typisch sind Garten-, Park-, Grün- oder Friedhofsanlagen. Dazu zählen aber auch Außenanlagen von Wohn- und Gewerbeobjekten, Spielplätze oder Parkflächen. Entscheidend ist der Gesamtcharakter der Anlage. Ein wichtiges Indiz ist das Verhältnis von bepflanzten zu befestigten Flächen, eine starre Quote gibt es nicht.

IHK oder Landwirtschaftskammer?

Als gewerblicher GaLaBau-Betrieb bist du in der Regel Mitglied der IHK, weil du der Gewerbesteuer unterliegst (§ 2 Abs. 1 IHKG). Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören dagegen nur zur IHK, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind (§ 2 Abs. 2 IHKG). Betreibst du neben dem GaLaBau eine eigene Pflanzenproduktion, kann die Einstufung anders ausfallen. Kläre das mit IHK und Landwirtschaftskammer deines Landes. Für die Berufsausbildung im Gartenbau ist die Landwirtschaftskammer zuständig (§ 71 Abs. 3 BBiG). Willst du später ausbilden, ist sie dein Ansprechpartner. Mehr zur Kammerpflicht im Ratgeber IHK-Mitgliedschaft.

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Wer beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, dazu berät oder Hilfskräfte dabei anleitet, braucht einen Sachkundenachweis (§ 9 Abs. 1 PflSchG). Ihn stellt die zuständige Behörde deines Landes auf Antrag aus, wenn du zuverlässig bist und die nötigen Kenntnisse nachweist. Innerhalb von drei Jahren nach der Ausstellung musst du eine anerkannte Fortbildung besuchen (§ 9 Abs. 4 PflSchG). Ausgenommen sind nur einfache Hilfstätigkeiten unter Anleitung einer sachkundigen Person.

Welche Rechtsform passt für einen GaLaBau-Betrieb?

Für den Start mit einem Fahrzeug und ersten Pflegeaufträgen reicht meist ein Einzelunternehmen. Arbeitest du mit Mitarbeitenden, Maschinen und größeren Bauaufträgen, ist eine GmbH oder UG eine Überlegung wert, weil sie die Haftung für Verbindlichkeiten des Betriebs begrenzt. Gründest du zu zweit, prüfe die GbR. Die Varianten vergleicht der Ratgeber Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet der Start im Garten- und Landschaftsbau?

Die Startkosten im GaLaBau hängen vor allem davon ab, ob du dich auf Pflege konzentrierst oder auch Bauarbeiten mit Minibagger und Rüttelplatte anbietest. Maschinen kannst du anfangs auch mieten.

Plane die saisonalen Schwankungen ein: Im Winter brechen Pflegeumsätze oft ein. Deine Zahlen rechnest du mit dem Gründungskosten-Rechner und dem Liquiditätsplan-Rechner.

Welche Versicherungen brauchst du im GaLaBau?

Im GaLaBau sind die Unfallversicherung bei der SVLFG und eine Betriebshaftpflicht die wichtigsten Absicherungen. Zuständig ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, weil sie unter anderem für Gartenbau, Landschaftspflege sowie Park- oder Gartenpflege zuständig ist (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 und 4 SGB VII). Anders als bei den meisten gewerblichen Berufsgenossenschaften bist du dort als Unternehmerin oder Unternehmer kraft Gesetzes selbst versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII). Eine Befreiung ist für Dienstleister wie GaLaBau-Betriebe laut SVLFG nicht möglich. Mehr zur Anmeldung im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Die Betriebshaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wichtig: Ein Stein aus dem Freischneider kann Scheiben oder Autos beschädigen. Sinnvoll sind außerdem eine Versicherung für Firmenfahrzeuge und eine Inhaltsversicherung für Geräte. Deine eigene Absicherung planst du mit den Ratgebern Krankenversicherung und Rentenversicherung für Selbstständige.

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Welche Steuern gelten im Garten- und Landschaftsbau?

Im GaLaBau gelten die normalen Steuerregeln für Gewerbetreibende, mit Besonderheiten bei Bauleistungen für andere Baufirmen.

  • Kleinunternehmerregelung: möglich bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
  • Reverse Charge: Bauleistungen an Bauwerken, etwa Pflaster- oder Erdarbeiten, fallen unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn dein Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Das reine Anlegen von Bepflanzungen und deren Pflege zählt nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass in der Regel nicht dazu. Im Zweifel klärst du die Einordnung mit deiner Steuerberatung. Mehr im Ratgeber Reverse Charge.
  • Bauabzugsteuer: Unternehmerische Auftraggeber behalten bei Bauleistungen 15 % ein, wenn du keine Freistellungs­bescheinigung vorlegst und die Bagatellgrenze überschritten ist (§ 48 EStG).
  • Gewerbesteuer: Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag für Einzelunternehmen (§ 11 GewStG).

Ein starkes Verkaufsargument bei Privatkunden ist § 35a EStG. Für Gartenpflege können sie 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr, als haushaltsnahe Dienstleistung abziehen. Für handwerkliche Arbeiten wie eine Neuanlage gelten 20 %, höchstens 1.200 € (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). Welche Arbeit in welche Gruppe fällt, prüft am Ende das Finanzamt deiner Kundschaft. Voraussetzung sind eine Rechnung und Zahlung aufs Konto. Weise Arbeits- und Materialkosten deshalb getrennt aus.

Wie gewinnst du im GaLaBau Kunden?

Im GaLaBau gewinnst du Kunden vor allem lokal über Empfehlungen, sichtbare Baustellen und eine gute Website mit Vorher-nachher-Bildern. Pflegeverträge bringen planbare Umsätze über das ganze Jahr.

  • Privatkunden: Gartenpflege, Neuanlagen oder Terrassen mit Fotos und Referenzen zeigen.
  • Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft: Pflege von Außenanlagen, im Winter ergänzt um Winterdienst.
  • Gewerbe und Kommunen: Grünflächenpflege, oft über Ausschreibungen.
  • Kooperationen: mit Architekten, Bauträgern oder Poolbauern.

Wie du deine Kunden erreichst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die passende Website in Modul 7 Website.

Mehr Ideen für Partner, Flyer und Daueraufträge findest du in den Ratgebern Kunden gewinnen im Handwerk und Kunden gewinnen für Reinigung und Hausmeisterservice.

Welche Förderung gibt es für den GaLaBau?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf deinen Start vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Über beides wird im Einzelfall entschieden.

Für Fahrzeuge und Maschinen kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld infrage, die Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Landesprogramme findest du in der Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck. Meister­gründungsprämien der Länder richten sich meist an das Handwerk. Ob dein Bundesland auch Gärtnermeister fördert, siehst du in der Förderdatenbank.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für den GaLaBau passen vor allem die Module zu Idee, Zahlen, Organisation sowie Marketing, weil Abgrenzung, Saison und Preise den Erfolg bestimmen.

  • Modul 1: Pflege, Bau oder beides? Wo liegt die Grenze zum Meisterhandwerk?
  • Modul 3: Stundensätze, Maschinenkosten und Liquidität über die Saison. Hilfe zur Kalkulation gibt die Preis- und Stundensatzkalkulation.
  • Modul 4: Fahrzeug, Maschinen kaufen oder mieten, Kredit.
  • Modul 5: Kammer, SVLFG, Sachkunde, Reverse Charge.
  • Modul 6: Pflegeverträge, Referenzen und lokale Sichtbarkeit.

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch klären, wie du im Garten- und Landschaftsbau startest. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Michael WildFragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich einen Meister für den Garten- und Landschaftsbau?

Nein, der Garten- und Landschaftsbau steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung. Du meldest ein Gewerbe an und brauchst keinen Meisterbrief. Eine Ausbildung als Gärtnerin oder Gärtner im GaLaBau ist trotzdem ein großer Vorteil bei Kunden und Banken.

Darf ich als Gartenbauer pflastern?

Ja, wenn die Pflasterarbeiten Teil einer landschaftsgärtnerisch gestalteten Anlage sind. Das hat das Bundes­verwaltungsgericht 1993 entschieden, das Straßenbauerhandwerk hat hier kein Monopol. Reine Pflasterarbeiten ohne gärtnerischen Zusammenhang, etwa eine große Hoffläche als Einzelauftrag, gehören dagegen zum meisterpflichtigen Straßenbauer.

Bin ich im GaLaBau Mitglied der IHK oder der Landwirtschaftskammer?

Als gewerblicher GaLaBau-Betrieb gehörst du in der Regel zur IHK, weil du gewerbe­steuer­pflichtig bist. Die Landwirtschaftskammer ist für die Berufsausbildung der Gärtnerinnen und Gärtner zuständig. Ob dein Betrieb ausnahmsweise landwirtschaftlich eingestuft wird, klärst du mit beiden Kammern.

Brauche ich einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz?

Ja, sobald du beruflich Pflanzenschutzmittel anwendest oder dazu berätst. Den Nachweis stellt die zuständige Landesbehörde auf Antrag aus (§ 9 PflSchG). Innerhalb von drei Jahren musst du eine anerkannte Fortbildung besuchen.

Welche Berufsgenossenschaft ist für den GaLaBau zuständig?

Zuständig ist die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bei der SVLFG. Anders als bei vielen gewerblichen Berufsgenossenschaften bist du als Unternehmer dort selbst pflichtversichert. Eine Befreiung ist für Dienstleister wie GaLaBau-Betriebe nicht möglich.

Gilt Reverse Charge im Garten- und Landschaftsbau?

Reverse Charge gilt im GaLaBau nur für Bauleistungen. Bauleistungen an Bauwerken, etwa Pflaster- oder Erdarbeiten, können unter § 13b UStG fallen, wenn dein Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Reine Pflanz- und Pflegearbeiten gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel nicht als Bauleistung.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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