Nachhaltig gründen und wirtschaften: Was für kleine Unternehmen zählt
Nachhaltigkeit ist für viele Gründerinnen und Gründer ein echtes Anliegen, und immer mehr Kunden fragen danach. Gleichzeitig kursieren viele Missverständnisse über Berichtspflichten und Siegel. Hier erfährst du, wo kleine Unternehmen wirklich ansetzen können, welche Pflichten dich treffen, was seit September 2026 bei Umweltwerbung gilt und wo es öffentliche Förderung gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- 1.000
- Beschäftigte und 450 Mio. € Umsatz müssen überschritten sein, erst dann gilt die CSRD
- 27.09.2026
- seit diesem Tag gelten strengere Regeln für Umweltwerbung
- 12.08.2026
- seit diesem Tag gilt das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
- Keine Berichtspflicht: Die CSRD betrifft nach der Omnibus-Änderung nur sehr große Unternehmen.
- Größter Hebel: Energie, Material, Mobilität und Einkauf, also genau die Posten, die auch Geld kosten.
- Verpackungen: Wer verpackte Ware verkauft oder verschickt, muss sich vorher im Verpackungsregister registrieren.
- Werbung mit Vorsicht: Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen und Kompensationsversprechen stark eingeschränkt.
- Förderung prüfen: KfW und BAFA fördern Investitionen in Energieeffizienz sowie Umweltschutz, Antrag in der Regel vor dem Start.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
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Was heißt nachhaltig wirtschaften für ein kleines Unternehmen?
Nachhaltig wirtschaften heißt für ein kleines Unternehmen vor allem, Energie, Material sowie Transport sparsam einzusetzen und so einzukaufen, dass Umwelt wie Menschen in der Lieferkette möglichst wenig belastet werden. Es geht nicht um Hochglanzberichte, sondern um Entscheidungen im Alltag. Und viele davon sparen gleichzeitig Kosten.
Nachhaltigkeit hat drei Seiten: ökologisch, sozial und wirtschaftlich. Ein Betrieb, der dauerhaft Verlust macht, hilft niemandem. Ein guter Startpunkt ist deshalb dein Geschäftsmodell selbst. Wie viel Energie, Material und Transport steckt in deinem Angebot? Wo ließe sich das mit vertretbarem Aufwand verringern? Diese Fragen kannst du schon bei der Entwicklung deiner Geschäftsidee stellen.
Wo kannst du als kleines Unternehmen am meisten bewirken?
Am meisten bewirkst du dort, wo du am meisten verbrauchst: bei Energie, Material, Mobilität und Einkauf. Für ein Büro sieht das anders aus als für eine Werkstatt, einen Imbiss oder einen Onlineshop. Die folgende Übersicht hilft dir, deine wichtigsten Stellschrauben zu finden.
| Bereich | Typische Maßnahmen | Nebeneffekt |
|---|---|---|
| Energie | Stromvertrag mit erneuerbaren Energien, sparsame Geräte, Beleuchtung, Heizung richtig einstellen, eigene Photovoltaik | Niedrigere Energiekosten |
| Material | Weniger Ausschuss, langlebige und reparierbare Werkzeuge, Mehrweg statt Einweg | Geringerer Materialeinsatz |
| Mobilität | Touren bündeln, Lastenrad für kurze Wege, Fahrzeugwahl nach echtem Bedarf, Videotermine | Weniger Fahrtkosten und Zeit |
| Einkauf und Lieferkette | Lieferanten nach Herkunft und Arbeitsbedingungen fragen, regionale Anbieter prüfen, Mengen bündeln | Kürzere Wege, oft stabilere Lieferbeziehungen |
| Verpackung und Versand | Verpackung reduzieren, passende Kartongrößen, Rücksendungen vermeiden | Weniger Verpackungskosten und Lizenzentgelte |
Fang mit zwei oder drei Punkten an, die zu deinem Betrieb passen, und miss das Ergebnis, etwa am Stromverbrauch oder an den Materialkosten pro Auftrag. Wie du solche Zahlen regelmäßig im Blick behältst, erklärt der Ratgeber Controlling für kleine Unternehmen.
Muss dein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Nein, kleine Unternehmen müssen keinen Nachhaltigkeitsbericht nach der EU-Richtlinie CSRD erstellen. Mit der sogenannten Omnibus-Änderung, die der Rat der EU am 24. Februar 2026 endgültig beschlossen hat, wurde der Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Berichtspflichtig sind danach nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderung bis März 2027 in nationales Recht umsetzen.
Indirekt kann das Thema dich trotzdem erreichen: Große Kunden, Banken oder Auftraggeber fragen zunehmend nach Daten zu Energieverbrauch, Emissionen oder Lieferketten. Nach Angaben des Europäischen Parlaments sind Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dabei geschützt: Sie können Auskünfte ablehnen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen. Für Unternehmen außerhalb der Pflicht gibt es einen freiwilligen, vereinfachten Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, den sogenannten VSME. Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wer deine Kunden sind.
Was gilt für Verpackungen, wenn du Waren verkaufst oder versendest?
Wenn du verpackte Waren in Deutschland erstmals bereitstellst, musst du dich vorher bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Seit dem 12. August 2026 regelt das das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, das die EU-Verpackungsverordnung umsetzt. Die Registrierungspflicht steht dort in § 6 VerpackDG. Wer schon nach dem alten Verpackungsgesetz registriert war, gilt weiter als registriert, muss seine Daten aber bis zum 12. November 2026 an die neuen Anforderungen anpassen (§ 68 Abs. 2 VerpackDG).
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem ersten Verkauf, mit allen Markennamen
- Vertrag mit einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, etwa Versandkartons und Füllmaterial
- Meldung der Verpackungsmengen nach Material und Gewicht, im Register sowie beim System
- Daten aktuell halten, wenn sich Sortiment oder Marken ändern
Für Versand- und Onlinehändler ist das besonders wichtig: Versandverpackungen sind nach Angaben der Zentralen Stelle ausnahmslos systembeteiligungspflichtig, unabhängig davon, was du verschickst. Das gilt auch für kleine Shops. Wer einen Onlineshop gründet, sollte die Registrierung deshalb vor dem ersten Paket erledigen.
Was darfst du in der Werbung über Umwelt und Klima sagen?
Seit dem 27. September 2026 darfst du nur noch Umweltaussagen machen, die du konkret belegen kannst. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, die Deutschland mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt hat. Einige Aussagen sind gegenüber Verbrauchern jetzt immer verboten, sie stehen in der sogenannten schwarzen Liste im Anhang des UWG.
| Aussage | Was jetzt gilt |
|---|---|
| „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „grün“ | Unzulässig, wenn du keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst (Anhang Nr. 4a UWG) |
| „klimaneutral durch Kompensation“ | Unzulässig, wenn die Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasen beruht (Anhang Nr. 4c UWG) |
| Aussage zum ganzen Produkt, die nur einen Teil betrifft | Unzulässig, zum Beispiel „recycelt“, wenn nur die Verpackung recycelt ist (Anhang Nr. 4b UWG) |
| Eigenes Nachhaltigkeitssiegel | Unzulässig, wenn es weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch staatlich festgesetzt ist (Anhang Nr. 2a UWG) |
| „bis 2030 klimaneutral“ | Nur mit öffentlich einsehbarem, realistischem Umsetzungsplan, der regelmäßig von unabhängigen Sachverständigen geprüft wird (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG) |
Erlaubt bleiben konkrete, überprüfbare Angaben, etwa „Verpackung zu 100 Prozent aus Altpapier“ oder „Strom aus eigener Photovoltaikanlage“, wenn sie stimmen und du sie belegen kannst. Verstöße können abgemahnt werden. Mehr dazu, wie Abmahnungen ablaufen, steht im Ratgeber Abmahnung. Bei Zweifeln an einer Formulierung hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Wettbewerbsrecht oder die Rechtsberatung deiner IHK.
Welche Förderung gibt es für nachhaltige Investitionen?
Für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Umweltschutz gibt es Förderprogramme von KfW sowie BAFA, als Kredit oder Zuschuss. Die KfW bündelt ihre Angebote für Unternehmen auf der Seite Förderangebote für Energieeffizienz und Umweltschutz, darunter Programme für Photovoltaik und nachhaltige Mobilität. Die aktuellen Konditionen stehen jeweils tagesaktuell auf den Programmseiten.
Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zum Beispiel effiziente Anlagen, Messtechnik, Regeltechnik sowie die Optimierung von Prozessen. Einen Überblick findest du auf der BAFA-Seite Energieeffizienz. Viele Bundesländer haben eigene Programme, die du in unserer Förderdatenbank findest.
Einen Überblick über Zuschüsse, Kredite und Beratungsförderung gibt der Ratgeber Fördermöglichkeiten für Gründer.
Wie machst du Nachhaltigkeit zum Teil deines Geschäftsmodells?
Nachhaltigkeit wird Teil deines Geschäftsmodells, wenn sie einen echten Nutzen für deine Kunden hat und sich in deinen Zahlen trägt. Ein Reparaturservice, Mehrwegsysteme, regionale Produkte oder Energieberatung können eigene Geschäftsideen sein. Dann gehört das Thema in die Marktanalyse und in deinen Businessplan, mit ehrlichen Annahmen zu Preisen sowie Nachfrage.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dein Vorhaben im AVGS Gründercoaching mit uns ausarbeiten. In Modul 6 Marketing und Kundengewinnung klären wir, wie du über dein Angebot sprichst, ohne in die Falle pauschaler Umweltversprechen zu tappen. Agentur für Arbeit oder Jobcenter entscheiden im Einzelfall über den Gutschein. Welche Förderungen für dich infrage kommen, zeigt dir unser Fördercheck.
Bist du schon am Markt und willst deine Kommunikation überarbeiten, unterstützt dich unser Marketing-Coaching. Für Fragen erreichst du uns über die Seite Kontakt.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Rat der EU: Council signs off simplification of sustainability reporting and due diligence requirements (24.02.2026)
- Europäisches Parlament: Omnibus I – Vereinfachung von CSRD und CSDDD
- Europäisches Parlament: Deal on updated sustainability reporting and due diligence rules (Schutz kleinerer Unternehmen in der Wertschöpfungskette)
- Richtlinie (EU) 2024/825 – Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- UWG Anhang – stets unzulässige geschäftliche Handlungen (Nr. 2a, 4a bis 4c)
- § 5 UWG – Irreführende geschäftliche Handlungen (Abs. 3 Nr. 4 künftige Umweltleistung)
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
- § 6 VerpackDG – Registrierung
- § 68 VerpackDG – Übergangsvorschriften (Fortgeltung alter Registrierungen, Änderungen bis 12.11.2026)
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: Versand- und Onlinehandel
- KfW: Förderangebote für Energieeffizienz und Umweltschutz (Unternehmen)
- BAFA: Energieeffizienz in der Wirtschaft
Kurz beantwortet
Muss mein kleines Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD trifft kleine Unternehmen nicht. Seit der Omnibus-Änderung von 2026 gilt sie nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Große Kunden können aber nach Nachhaltigkeitsdaten fragen.
Darf ich mein Produkt als klimaneutral bewerben?
Nur sehr eingeschränkt. Seit dem 27. September 2026 ist die Aussage unzulässig, ein Produkt sei dank Kompensation von Treibhausgasen klimaneutral oder emissionsreduziert. Allgemeine Begriffe wie umweltfreundlich darfst du nur verwenden, wenn du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst.
Muss ich mich als Onlinehändler im Verpackungsregister registrieren?
Ja, wer verpackte Waren in Deutschland erstmals bereitstellt, muss sich vorher bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Versandverpackungen sind nach Angaben der Zentralen Stelle ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Zusätzlich brauchst du einen Vertrag mit einem dualen System und meldest deine Mengen.
Lohnt sich Nachhaltigkeit für kleine Unternehmen finanziell?
Oft ja, vor allem bei Energie und Material. Weniger Verbrauch senkt laufende Kosten direkt. Ob sich eine Investition lohnt, rechnest du wie jede andere Investition mit Kosten, Einsparung und Amortisationszeit.
Gibt es Förderung für nachhaltige Investitionen?
Ja, KfW und BAFA haben Programme für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Umweltschutz in Unternehmen. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig, deshalb verlinken wir nur auf die aktuellen Seiten. Bei Zuschüssen gilt meist, dass du den Antrag vor dem Start der Maßnahme stellen musst.
Brauche ich ein Nachhaltigkeitssiegel?
Nein, ein Siegel ist keine Pflicht. Wenn du eins verwendest, muss es auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein, sonst ist es seit September 2026 unzulässig. Selbst erfundene Siegel sind damit tabu.
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