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Imbiss und Foodtruck eröffnen: Genehmigungen, Standort und Förderung

Ein Imbiss oder Foodtruck ist für viele der Einstieg in die Gastronomie, weil weniger Kapital nötig ist als für ein Restaurant. Hier erfährst du, wann du eine Reisegewerbekarte brauchst, wie du an einen Standort kommst, was für Märkte und Feste gilt und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

7 %
Umsatzsteuer auf Speisen seit 01.01.2026
§ 55 GewO
Reisegewerbekarte für den mobilen Verkauf
3 Monate
Höchstalter der Belehrungs­bescheinigung nach § 43 IfSG
1 Woche
Frist für die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Imbiss: Ein fester Imbiss ist ein stehendes Gewerbe. Du meldest ihn beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO).
  • Foodtruck: Wer ohne feste Niederlassung an wechselnden Orten verkauft, braucht meist eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).
  • Standort: Für öffentliche Flächen brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis, für Märkte einen Platz beim Veranstalter.
  • Hygiene: Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung und Belehrung nach § 43 IfSG.
  • Steuern: 7 % auf Speisen seit 2026, Getränke weiter mit 19 % vor Ort.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

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Welche Genehmigungen brauchst du für Imbiss oder Foodtruck?

Welche Genehmigungen du brauchst, hängt vor allem davon ab, ob du an einem festen Ort oder mobil verkaufst. Beides ist ein Gewerbe, kein freier Beruf. Du wirst Mitglied der IHK und meldest dich bei der Berufsgenossenschaft an.

Fester Imbiss: stehendes Gewerbe

Einen Imbiss in einem Ladenlokal oder einer festen Bude meldest du beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Wer zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, betreibt nach § 1 GastG eine Gaststätte. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes brauchst du dafür keine Erlaubnis, solange du nur Speisen und alkoholfreie Getränke verkaufst (§ 2 Abs. 2 GastG). Bier zur Bratwurst macht den Imbiss dagegen erlaubnispflichtig. Mehrere Länder haben eigene Gaststättengesetze, das Gaststättenrecht regelt jedes Bundesland selbst. Ob bei dir eine Erlaubnis oder nur eine Anzeige nötig ist, sagt dir das Gewerbe- oder Ordnungsamt. Für bauliche Fragen wie Abluft, Toiletten und Nutzungsänderung ist das Bauamt nach der Bauordnung deines Bundeslandes zuständig.

Foodtruck: Reisegewerbe oder nicht?

Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner Niederlassung oder ohne Niederlassung Waren verkauft (§ 55 Abs. 1 GewO). Dafür brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 Abs. 2 GewO). Sie beantragst du beim Gewerbeamt, das deine Zuverlässigkeit prüft. Gebühr und nötige Unterlagen legt deine Stadt fest. Die Karte gilt bundesweit, ersetzt aber keine Standortgenehmigung.

Keine Reisegewerbekarte brauchst du unter anderem, wenn du:

  • bei Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der Behörde Waren anbietest (§ 55a Abs. 1 Nr. 1 GewO),
  • bereits eine Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe hast, für das Zuverlässigkeit geprüft wurde (§ 55a Abs. 1 Nr. 7 GewO),
  • von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle aus in regelmäßigen, kürzeren Abständen an derselben Stelle Lebensmittel verkaufst, etwa jeden Dienstag am selben Platz (§ 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO).

Ob dein Konzept darunter fällt, klärst du am besten vorab mit dem Gewerbeamt. Schenkst du auf einem Fest Alkohol aus, kann nach Bundesrecht eine vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlass nötig sein (§ 12 GastG). In Ländern mit eigenem Gaststättengesetz gilt die dortige Regel.

Standort, Märkte und Feste

Für jeden Standort brauchst du eine Erlaubnis. Stehst du auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, ist das eine Sondernutzung, die die Stadt genehmigt. Das Prinzip steht für Bundesstraßen in § 8 FStrG, für Gemeindestraßen in den Straßengesetzen der Länder. Die Sondernutzung regelt also jedes Bundesland mit seinen Gemeinden, oft per Satzung mit eigenen Gebühren. Viele Städte vergeben feste Foodtruck-Plätze nur begrenzt. Auf privaten Flächen, etwa vor einem Baumarkt oder auf einem Firmengelände, schließt du einen Vertrag mit dem Eigentümer.

Wochenmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste werden auf Antrag des Veranstalters von der Behörde festgesetzt (§ 69 GewO). Du bewirbst dich dann beim Veranstalter um einen Stellplatz. Wer zum Teilnehmerkreis einer festgesetzten Veranstaltung gehört, darf nach den für alle geltenden Bestimmungen daran teilnehmen (§ 70 Abs. 1 GewO). Ob du dort zusätzlich eine Reisegewerbekarte brauchst, klärst du mit dem Gewerbeamt.

Hygiene im Imbiss und auf Rädern

Auch ein Foodtruck ist ein Lebensmittelbetrieb und muss bei der Lebensmittelüberwachung registriert sein (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). Welche Behörde bei mobilen Betrieben zuständig ist, regeln die Länder. Frag beim Lebensmittelüberwachungsamt deines Kreises oder deiner Stadt nach. Für alle, die mit Fleisch, Feinkostsalaten, Saucen oder Milchprodukten arbeiten, ist vor Arbeitsbeginn die Belehrung durch das Gesundheitsamt Pflicht, die Bescheinigung darf dann höchstens drei Monate alt sein (§ 43 IfSG). Plane im Fahrzeug genug Frischwasser, Abwasser und Kühlung ein. Lass Gasanlagen im Fahrzeug regelmäßig prüfen. Welche Prüfungen vorgeschrieben sind, erfährst du bei deiner Berufsgenossenschaft.

Welche Rechtsform passt für Imbiss oder Foodtruck?

Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil es schnell gegründet ist und wenig kostet. Du haftest dann mit deinem Privatvermögen, etwa für einen Fahrzeugkredit. Gründest du zu zweit, entsteht automatisch eine GbR. Eine UG oder GmbH lohnt sich eher, wenn du mehrere Fahrzeuge, Personal oder Catering mit großen Aufträgen planst. Der Rechtsformen-Vergleich zeigt die Unterschiede.

Was kostet ein Imbiss oder Foodtruck?

Den größten Posten macht beim Foodtruck das Fahrzeug aus, beim Imbiss die Ablöse oder der Umbau. Ob du neu, gebraucht oder umgebaut kaufst, verändert die Summe stark.

Deine eigenen Zahlen trägst du in den Gründungskosten-Rechner ein. Denk auch an die Wintermonate, in denen Märkte und Feste fehlen. Ein Liquiditätsplan für zwölf Monate zeigt, ob deine Reserve durch die ruhige Zeit reicht.

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Welche Versicherungen brauchst du?

Für den Foodtruck ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Außerdem meldest du dein Unternehmen binnen einer Woche nach Beginn bei der Berufsgenossenschaft an, in der Gastronomie die BGN (§ 192 SGB VII). Sie versichert Beschäftigte, für dich selbst ist der Schutz freiwillig. Mehr im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Nicht vorgeschrieben, aber wichtig sind eine Betriebshaftpflicht für Schäden bei Kunden und Veranstaltern, die viele Marktveranstalter verlangen, sowie eine passende Fahrzeugversicherung, die auch Ausbau sowie Geräte abdeckt. Für dich persönlich brauchst du eine Krankenversicherung. Den Überblick gibt der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.

Welche Steuern fallen bei Imbiss und Foodtruck an?

Du zahlst Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € Gewerbesteuer (§ 11 GewStG). Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungs­dienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, Getränke sind ausgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Damit ist die frühere Unterscheidung zwischen Essen zum Mitnehmen und Essen am Stehtisch bei Speisen weitgehend entfallen. Getränke zum Verzehr vor Ort kosten weiter 19 %, für Getränke zum Mitnehmen richtet sich der Steuersatz danach, ob sie in Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind.

Ein kleiner Imbiss kann unter die Kleinunternehmerregelung fallen, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Nutzt du eine elektronische Kasse, braucht sie eine TSE, jeder Kunde bekommt einen Beleg angeboten, und du meldest sie innerhalb eines Monats über ELSTER (§ 146a AO). Mehr dazu in den Ratgebern Kassenführung und Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Kunden für Imbiss oder Foodtruck?

Kunden gewinnst du mit einem klaren Gericht, einem guten Standort und verlässlichen Zeiten. Ein Foodtruck lebt davon, dass Stammkunden wissen, wann du wo stehst. Veröffentliche deinen Wochenplan in sozialen Netzwerken und in deinem Eintrag in Kartendiensten. Firmenfeiern, Hochzeiten und Vereinsfeste bringen planbare Umsätze, ebenso feste Mittagsplätze vor Gewerbegebieten. Ein Imbiss profitiert von Laufkundschaft, daher zählen Sichtbarkeit, schneller Service und faire Preise. Wie du das planst, erarbeitest du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.

Welche Förderung gibt es für Imbiss und Foodtruck?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Mit Arbeitslosengeld und mindestens 150 Tagen Restanspruch kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Agentur und Jobcenter entscheiden im Einzelfall.

Für Fahrzeug und Ausstattung bietet die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 € an, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen schnellen Überblick im Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Beim Imbiss oder Foodtruck geht es vor allem um Genehmigungen, Kalkulation und saisonale Schwankungen. In Modul 1 prüfen wir Konzept und Standorte. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Wareneinsatz, Standgebühren und den Umsatz pro Einsatztag. Modul 4 Finanzierung bereitet den Kredit für das Fahrzeug vor, Modul 5 Unternehmensorganisation klärt Reisegewerbekarte, Hygiene, Kasse sowie Versicherungen. Ein passender Coach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich mit uns im kostenlosen Erstgespräch über deinen Imbiss oder Foodtruck. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für einen Foodtruck eine Reisegewerbekarte?

Oft ja, wenn du ohne feste Niederlassung an wechselnden Orten verkaufst. Das ist Reisegewerbe nach § 55 GewO. Ausnahmen gibt es etwa für Feste mit Erlaubnis der Behörde oder für den regelmäßigen Verkauf von Lebensmitteln an derselben Stelle (§ 55a GewO).

Darf ich mit dem Foodtruck überall stehen?

Nein, für jeden Standort brauchst du eine Erlaubnis. Auf öffentlichem Grund ist das eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt, auf privatem Grund die Zustimmung des Eigentümers. Die Regeln zur Sondernutzung legt jedes Bundesland mit seinen Gemeinden fest.

Brauche ich für einen Imbiss eine Gaststättenerlaubnis?

Für einen Imbiss ohne Alkohol in der Regel nicht. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes sind zubereitete Speisen und alkoholfreie Getränke erlaubnisfrei. Was genau gilt, regelt jedes Bundesland selbst.

Wie viel Umsatzsteuer zahle ich auf Currywurst und Pommes?

Speisen werden seit dem 1. Januar 2026 mit 7 % besteuert, egal ob zum Mitnehmen oder vor Ort. Getränke sind von der Gastronomie-Ermäßigung ausgenommen. Deine Kasse muss beide Sätze trennen.

Was ist eine Marktfestsetzung?

Die Marktfestsetzung ist die behördliche Zulassung eines Marktes oder Volksfests nach § 69 GewO. Sie beantragt der Veranstalter, nicht du als Händler. Du bewirbst dich beim Veranstalter um einen Platz.

Welche Förderung gibt es für einen Imbiss oder Foodtruck?

Aus der Arbeitslosigkeit kommen bei Bewilligung das AVGS Gründercoaching, der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld infrage. Für Fahrzeug und Ausstattung gibt es Förderkredite. Die zuständige Stelle entscheidet im Einzelfall.

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