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Private Krankenversicherung für Selbstständige: Wann sie passt, was sie im Alter kostet und wie du zurückkommst

Als Selbstständiger darfst du dich ohne Einkommensgrenze privat krankenversichern. Für junge, gesunde Gründer ist die PKV am Anfang oft günstiger als die gesetzliche Kasse. Die Entscheidung bindet dich aber meist für Jahrzehnte: Familie, Beiträge im Alter und der eingeschränkte Weg zurück gehören in die Rechnung. Hier erfährst du, wie du GKV und PKV vergleichst, wann eine Rückkehr möglich ist und wie du Beiträge im Alter planst.

Das Wichtigste in Kürze

55 Jahre
ab dann ist der Weg zurück in die GKV meist versperrt
1.017,19 €
GKV-Höchst­beitrag 2026 ohne Pflege, zugleich Obergrenze im Basistarif
10 %
gesetzlicher Zuschlag in der PKV bis 60 Jahre für niedrigere Beiträge im Alter
565 €
Einkommensgrenze 2026 für die Familien­versicherung in der GKV
  • Wahlfreiheit: Hauptberuflich Selbstständige können ohne Einkommensgrenze in die PKV wechseln.
  • Andere Logik: GKV nach Einkommen mit beitragsfreier Familienversicherung, PKV nach Alter, Gesundheit und Tarif mit eigenem Beitrag für jede Person.
  • Weg zurück: nur über eine neue Versicherungspflicht, ab 55 Jahren meist ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
  • Beiträge im Alter: können steigen. Alterungsrückstellungen, der gesetzliche Zuschlag von 10 % und Tarifwechsel helfen.
  • Rettungsanker: Basistarif mit Beitrag höchstens auf GKV-Niveau, 2026 rechnerisch 1.017,19 € ohne Pflege.

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Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Dürfen Selbstständige in die private Krankenversicherung?

Ja, Selbstständige dürfen in die private Krankenversicherung, und zwar unabhängig von ihrem Einkommen. Wer hauptberuflich selbstständig ist, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungs­pflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V). Du entscheidest, ob du freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist. Für Angestellte gilt dagegen eine Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 liegt sie bei 77.400 €.

Unversichert bleiben darfst du nicht. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben, die mindestens ambulante und stationäre Behandlung abdeckt (§ 193 Abs. 3 VVG). Mit der PKV schließt du zugleich eine private Pflege­pflichtversicherung ab (§ 23 SGB XI). Den Überblick über alle Wege gibt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

GKV oder PKV: Worin unterscheiden sie sich?

GKV und PKV unterscheiden sich vor allem darin, wonach sich der Beitrag richtet und wer mitversichert ist. Die gesetzliche Kasse rechnet nach Einkommen, die private nach Risiko.

Gesetzliche Krankenversicherung (freiwillig)Private Krankenversicherung
Beitrag richtet sich nachEinkommen, zwischen Mindestbemessung und BeitragsbemessungsgrenzeEintrittsalter, Gesundheit, Tarif und Selbstbehalt
FamilieEhepartner und Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei mitversichertjede Person mit eigenem Beitrag
Gesundheitsprüfungneinja, Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen
Leistungengesetzlich festgelegt, für alle gleichvertraglich festgelegt, je nach Tarif mehr oder weniger als die GKV
AbrechnungVersichertenkarte, Sachleistungmeist Rechnung, du zahlst und lässt dir erstatten
Krankengeldmit Wahlerklärung oder Wahltarifüber eine Krankentagegeld­versicherung
Wechselin die PKV jederzeit möglichzurück nur über Versicherungspflicht, ab 55 meist ausgeschlossen

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Selbstständige in der PKV zunächst oft von günstigen Beiträgen profitieren, die Nachteile aber genau bedenken sollten. Dazu gehört vor allem, dass du den Schritt kaum rückgängig machen kannst.

Was kostet die GKV 2026 im Vergleich?

In der GKV zahlst du 2026 als freiwillig versicherter Selbstständiger zwischen dem Beitrag auf die Mindestbemessung und dem Höchstbeitrag, je nach Einkommen. Grundlage sind der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % mit Krankengeld oder 14,0 % ohne, dazu der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.

  • Mindestbemessung: 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V). Darunter wird kein Beitrag berechnet, auch wenn du weniger verdienst.
  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 € im Monat. Darüber steigt der Beitrag nicht weiter.
  • Höchstbeitrag ohne Pflege: rechnerisch 5.812,50 € × (14,6 % + 2,9 %) = 1.017,19 € im Monat, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Die genauen Beiträge, Wahlerklärung und Krankengeld erklärt der Ratgeber Krankentagegeld für Selbstständige, die Pflege der Ratgeber Pflegeversicherung für Selbstständige.

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Für wen passt die PKV, und für wen eher nicht?

Die PKV passt vor allem zu jungen, gesunden Gründern mit stabilem, eher hohem Einkommen, die langfristig selbstständig bleiben wollen. Eher nicht passt sie, wenn du Familie mit nur einem Einkommen hast, Vorerkrankungen hast oder dein Einkommen schwankt.

  • Eher PKV: jung, gesund, ohne Kinder oder mit gut verdienendem, selbst versichertem Partner, Einkommen dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze, Rücklagen für Selbstbehalt und Vorleistung bei Rechnungen.
  • Eher GKV: Familie mit Kindern, die beitragsfrei mitversichert wären, niedriges oder unsicheres Einkommen in der Anlaufphase, Vorerkrankungen, Pläne, später wieder angestellt zu arbeiten.
  • Familienversicherung: Hauptberuflich Selbstständige selbst können nicht familienversichert werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V). Bei nebenberuflicher Gründung ist das möglich, solange dein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 € im Monat liegt.
  • Kinder: Ist dein Partner gesetzlich versichert, sind die Kinder dort nicht beitragsfrei, wenn du als privat versicherter Elternteil mehr verdienst und dein Einkommen über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Wie kommst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommst du in der Regel nur, wenn du wieder versicherungs­pflichtig wirst. Als Selbstständiger kannst du nicht einfach freiwillig zurückwechseln, denn ein freiwilliger Beitritt setzt eine Vorversicherungszeit in der GKV voraus (§ 9 SGB V). Wege zurück sind vor allem:

  • Anstellung: Du gibst die Selbstständigkeit auf oder sie wird zum Nebenerwerb, und du arbeitest als Angestellter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • Arbeitslosengeld: Mit Bezug von Arbeitslosengeld wirst du versicherungs­pflichtig. Warst du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und bist privat ausreichend versichert, kannst du dich auf Antrag befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V). Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten, die Befreiung kann nicht widerrufen werden (§ 8 Abs. 2 SGB V). Beantragst du sie nicht, bist du gesetzlich versichert. Endet der Leistungsbezug, setzt sich die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austrittst und eine andere Absicherung nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Familienversicherung: Endet die hauptberufliche Selbstständigkeit und liegt dein Einkommen unter der Grenze, kann eine Familienversicherung über deinen Partner infrage kommen (§ 10 SGB V).

Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter, und was entlastet?

Die Beiträge in der PKV können im Alter steigen, weil der Versicherer sie anpassen darf, wenn sich die Rechnungsgrundlagen dauerhaft ändern, etwa die Kosten für Leistungen (§ 203 VVG). Kündigen darf er eine substitutive Krankenversicherung dagegen nicht (§ 206 VVG). Mehrere Mechanismen sollen die Beiträge im Alter dämpfen:

  • Alterungsrückstellungen: Ein Teil deines Beitrags wird angespart, damit die Beiträge im Alter nicht im vollen Umfang der höheren Kosten steigen. Der Versicherer muss dir außerdem jährlich Zinserträge darauf gutschreiben (§ 150 VAG).
  • Gesetzlicher Zuschlag: Vom Jahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Jahr des 60. Geburtstags zahlst du einen Zuschlag von 10 % der Prämie. Er fließt in die Alterungsrückstellung und wird zur Beitragsermäßigung im Alter verwendet (§ 149 VAG).
  • Tarifwechsel: Du kannst verlangen, in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz zu wechseln, unter Anrechnung deiner Alterungsrückstellung (§ 204 VVG). Für Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.
  • Selbstbehalt erhöhen: senkt den Beitrag, du trägst dafür mehr Kosten selbst.
  • Kein Krankentagegeld mehr: Im Ruhestand brauchst du kein Krankentagegeld. Dieser Beitragsteil entfällt dann.

Ein Versichererwechsel ist schwierig, weil du deine Alterungsrückstellung nur zum Teil mitnimmst, nämlich in Höhe des Basistarifs, und nur bei Verträgen ab 2009 (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Wähle deinen Versicherer deshalb von Anfang an sorgfältig.

Was sind Basistarif und Notlagentarif?

Basistarif und Notlagentarif sind Sicherheitsnetze innerhalb der PKV. Der Basistarif bietet Leistungen, die mit der GKV vergleichbar sind. Sein Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (§ 152 VAG), 2026 rechnerisch 1.017,19 € im Monat ohne Pflege. Du kannst Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 € wählen. In den Basistarif deines Versicherers wechseln kannst du bei Verträgen ab 2009, sonst unter anderem ab 55 Jahren (§ 204 VVG).

Zahlst du deine Beiträge nicht, landest du nach einem gesetzlichen Mahnverfahren im Notlagentarif. Er erstattet nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 153 VAG). Gerade in einer schwachen Anlaufphase ist das ein echtes Risiko. Plane die PKV-Beiträge deshalb mit Puffer in deine Privatentnahmen ein.

Worauf solltest du beim Abschluss achten?

Beim Abschluss achtest du vor allem auf vollständige Gesundheitsangaben, einen Tarif, der zu deinem Leben in dreißig Jahren passt, und die Bausteine, die in der GKV selbstverständlich wären. Diese Schritte helfen:

  1. Gesundheitsfragen vollständig beantworten. Fordere vorher deine Patientenakte an. Falsche Angaben können den Versicherer zum Rücktritt berechtigen (§ 19 VVG).
  2. Leistungen prüfen. Psychotherapie, Hilfsmittel, Reha, Zahnersatz und Vorsorge sind in manchen Tarifen schwächer als in der GKV.
  3. Selbstbehalt realistisch wählen. Er muss auch in einem schlechten Geschäftsjahr bezahlbar sein.
  4. Krankentagegeld einschließen. Sonst hast du bei Krankheit kein Einkommen. Mehr im Ratgeber Krankentagegeld.
  5. Familie mitdenken. Rechne Beiträge für Kinder und einen nicht berufstätigen Partner ein.
  6. Unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentralen bieten Beratung gegen Gebühr an.

Wie planst du die Krankenversicherung im Businessplan ein?

Die Krankenversicherung planst du als private Ausgabe ein, die du aus deinem Gewinn bezahlst, egal ob gesetzlich oder privat. Im Finanzplan erscheint sie bei den Privatentnahmen. Steuerlich sind die Beiträge für die Basisabsicherung als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), Komfortleistungen nicht.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, endet mit dem Start die Versicherung über die Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss enthält bei Bewilligung 300 € im Monat zur sozialen Absicherung. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Ob du eine Förderung bekommst, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Wege offen sind, zeigt der Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?

Im AVGS Gründercoaching rechnen wir in Modul 5 Unternehmensorganisation deine soziale Absicherung durch, von der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Rente, und bauen die Beiträge realistisch in deinen Businessplan ein. Welche Versicherung du wählst, entscheidest du. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Darf ich mich als Selbstständiger privat krankenversichern?

Ja, als hauptberuflich Selbstständiger darfst du dich ohne Einkommensgrenze privat krankenversichern. Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungs­pflichtig (§ 5 Abs. 5 SGB V) und kannst wählen, ob du freiwillig gesetzlich oder privat versichert bist. Versichert sein musst du in jedem Fall (§ 193 Abs. 3 VVG).

Ist die PKV für Gründer günstiger als die GKV?

Für junge, gesunde Gründer ohne Familie ist die PKV am Anfang oft günstiger, vor allem bei mittlerem bis hohem Einkommen. In der GKV zahlst du nach Einkommen, in der PKV nach Alter, Gesundheit und Tarif. Ehepartner und Kinder kosten in der PKV jeweils einen eigenen Beitrag, und die Beiträge steigen im Alter.

Kann ich von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Zurück kommst du in der Regel nur, wenn du wieder versicherungs­pflichtig wirst, etwa durch eine Anstellung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch Bezug von Arbeitslosengeld. Ab 55 ist das meist ausgeschlossen, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst (§ 6 Abs. 3a SGB V). Als Selbstständiger kannst du nicht einfach freiwillig zurückwechseln.

Was passiert mit meinen Beiträgen in der PKV im Alter?

Die Beiträge in der PKV können im Alter steigen, wenn sich die Kosten für Leistungen erhöhen (§ 203 VVG). Dagegen wirken die Alterungsrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag von 10 % bis 60 Jahre, der für Beitragssenkungen im Alter verwendet wird (§ 149 VAG). Außerdem hast du ein Recht auf Wechsel in andere Tarife deines Versicherers (§ 204 VVG).

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher PKV-Tarif mit Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen, 2026 rechnerisch 1.017,19 € im Monat ohne Pflege (§ 152 VAG). Er ist ein Rettungsanker, kein Spartarif.

Was gilt für meine Kinder, wenn ich privat versichert bin?

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, können die Kinder dort beitragsfrei familienversichert sein. Das gilt nicht, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und sein Einkommen über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann musst du die Kinder in der Regel privat versichern, jedes mit eigenem Beitrag.

Kann ich die PKV-Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge für die Basisabsicherung in der PKV sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Anteile für Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarzt gehören nicht zur Basisabsicherung. Der Versicherer bescheinigt dir den absetzbaren Anteil.

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