Pflegeversicherung für Selbstständige: Pflicht, Beitrag 2026 und die Pflegelücke
Die Pflegeversicherung ist auch für Selbstständige Pflicht und folgt deiner Krankenversicherung. Den Beitrag trägst du allein. Die gesetzlichen Leistungen decken im Pflegefall aber nur einen Teil der Kosten. Hier erfährst du, was du zahlst, was die Pflegeversicherung leistet, wann sich eine Zusatzversicherung lohnt und was gilt, wenn du selbst Angehörige pflegst.
Das Wichtigste in Kürze
- 3,6 %
- Pflegebeitrag 2026, kinderlos ab 23 Jahren 4,2 %
- 47,46 €
- Mindestbeitrag im Monat bei Mindestbemessung, mit Kind
- 990 €
- höchstes Pflegegeld im Monat (Pflegegrad 5)
- 5 €
- staatliche Zulage im Monat für Pflege-Bahr-Tarife
- Pflicht: Die Pflegeversicherung folgt deiner Krankenversicherung, gesetzlich bei der Kasse, privat beim Krankenversicherer.
- Beitrag 2026: 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %, ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren weniger. Als Selbstständiger trägst du ihn allein.
- Leistungen: feste Beträge je Pflegegrad, zum Beispiel Pflegegeld von 347 € bis 990 € im Monat.
- Pflegelücke: Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Ein großer Teil der Kosten bleibt bei dir.
- Zusatzversicherung: Pflege-Bahr mit 5 € Zulage oder freie Pflegetagegeldtarife, für Jüngere meist noch nicht vorrangig.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Ist die Pflegeversicherung für Selbstständige Pflicht?
Ja, die Pflegeversicherung ist für Selbstständige Pflicht, und sie folgt deiner Krankenversicherung. Bleibst du nach der Gründung freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Wechselst du in die private Krankenversicherung, musst du dort eine private Pflegepflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 23 SGB XI).
Die Pflegeversicherung meldest du nicht separat an. Sie läuft über deine Krankenkasse oder deinen privaten Versicherer mit. Wie du dich zwischen gesetzlich und privat entscheidest, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
Was kostet die Pflegeversicherung 2026?
Die Pflegeversicherung kostet 2026 in der gesetzlichen Versicherung 3,6 % deines beitragspflichtigen Einkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Der Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 Beitragssatzpunkte (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen weniger. Den Nachweis über deine Kinder gibst du als Selbstzahler bei der Pflegekasse ab.
| Situation | Beitragssatz 2026 |
|---|---|
| Kinderlos ab 23 Jahren | 4,2 % |
| Ein Kind | 3,6 % |
| Zwei Kinder unter 25 Jahren | 3,35 % |
| Jedes weitere Kind unter 25 Jahren, bis zum fünften Kind | jeweils 0,25 Punkte weniger |
Als Angestellter hat dein Arbeitgeber etwa die Hälfte gezahlt. Als Selbstständiger trägst du den vollen Beitrag allein. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt 2026 eine Mindestbemessung von 1.318,33 € im Monat.
In der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen. Er darf aber den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen, Vorerkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen werden, und Kinder sind beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI).
Was leistet die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung leistet feste Beträge je nach Pflegegrad, sie übernimmt nicht alle Kosten. Leistungen gibt es auf Antrag, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre versichert warst (§ 33 SGB XI). Bei häuslicher Pflege gelten zum Beispiel diese Monatsbeträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37 SGB XI) | Pflegesachleistung bis (§ 36 SGB XI) |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Pflegegeld bekommst du, wenn Angehörige oder Freunde dich pflegen, Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt. Dazu kommen weitere Leistungen, etwa für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Hilfsmittel oder den Umbau der Wohnung.
Wie groß ist die Pflegelücke?
Die Pflegelücke ist meist groß, vor allem bei Pflege im Heim, weil die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Unterkunft, Verpflegung und ein Eigenanteil an der Pflege bleiben bei dir. Wie groß die Lücke bei dir wäre, hängt vom Pflegegrad, von der Dauer und davon ab, ob du zu Hause oder im Heim gepflegt wirst. Die Kosten der Heime in deiner Region kannst du bei der Pflegekasse erfragen.
Für Selbstständige ist das doppelt relevant. Erstens fehlt oft eine betriebliche Altersversorgung, aus der man Pflegekosten bezahlen könnte. Zweitens kann eine eigene Pflegebedürftigkeit auch dein Unternehmen betreffen, wenn du es nicht mehr führen kannst. Eine gute Altersvorsorge und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Pflegebaustein können helfen.
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen ab etwa 50 Jahren, die ihre Pflegelücke schließen wollen und sich den Beitrag dauerhaft leisten können. Für Jüngere empfiehlt die Verbraucherzentrale meist noch keine, weil andere Risiken wie Berufsunfähigkeit wichtiger sind.
Pflegetagegeld
Am häufigsten werden Pflegetagegeldversicherungen gewählt. Sie zahlen pro Tag einen festen Betrag, den du frei verwenden kannst. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf diese Punkte zu achten:
- Gleich hohes Tagegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 bei Heimpflege, weil der Eigenanteil im Heim in diesen Graden einheitlich ist.
- Dynamisierung ohne neue Gesundheitsprüfung, mit Blick auf steigende Beiträge im Alter.
- Leistung in niedrigen Pflegegraden: Viele Versicherer zahlen den vollen Tagessatz erst ab Pflegegrad 5, einige ab Grad 4. Die meisten Pflegebedürftigen sind aber in den Graden 1 bis 3 eingestuft und bleiben dort die längste Zeit.
Geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr)
Für geförderte Tarife gibt es eine staatliche Zulage von 5 € im Monat, wenn du mindestens 10 € im Monat selbst zahlst (§ 127 Abs. 1 SGB XI). Die Tarife müssen jeden Volljährigen ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen, in Pflegegrad 5 mindestens 600 € im Monat zahlen und dürfen höchstens fünf Jahre Wartezeit haben (§§ 126, 127 SGB XI). Laut Verbraucherzentrale fallen die Leistungen aber meist niedrig aus und decken die Lücke bei Weitem nicht. Für Menschen mit Vorerkrankungen kann Pflege-Bahr trotzdem ein Weg sein.
Was gilt, wenn du selbst Angehörige pflegst?
Pflegst du neben deiner Selbstständigkeit Angehörige, kannst du als Pflegeperson in der Rentenversicherung versichert sein, und die Pflegekasse zahlt die Beiträge. Voraussetzung ist, dass du eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegst (§ 3 SGB VI).
Das gilt nicht, wenn du daneben regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche beschäftigt oder selbstständig tätig bist. Für Gründer in Teilzeit oder mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit kann diese Absicherung trotzdem greifen. Frag bei der Pflegekasse der gepflegten Person nach. Mehr zur Rente im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
Wie planst du die Pflegeversicherung im Finanzplan ein?
Die Pflegeversicherung planst du zusammen mit der Krankenversicherung als feste private Ausgabe ein, die du aus deinem Gewinn bezahlst. Sie ist keine Betriebsausgabe, sondern zählt steuerlich zu den Vorsorgeaufwendungen.
- Beitrag nach deinem erwarteten Einkommen berechnen, nicht nur den Mindestbeitrag ansetzen.
- Kinderzuschlag oder Abschläge für Kinder berücksichtigen und Kinder bei der Pflegekasse nachweisen.
- Nachzahlungen einplanen: Die Kasse setzt den Beitrag oft vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab.
- Prüfen, ob eine Pflegezusatzversicherung in deiner Lebensphase Vorrang hat.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, endet mit dem Start die Versicherung über die Agentur. Der Gründungszuschuss enthält bei Bewilligung 300 € im Monat zur sozialen Absicherung. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kommt das Einstiegsgeld infrage. Ob du eine Förderung bekommst, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Den Überblick gibt der Fördercheck.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching planen wir in Modul 5 Unternehmensorganisation deine soziale Absicherung mit dir, von der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Rente. Im Finanzteil bauen wir die Beiträge in deine Privatentnahmen ein, damit dein Finanzplan realistisch bleibt. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 20 SGB XI – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3: freiwillige GKV-Mitglieder)
- § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung
- § 55 SGB XI – Beitragssatz, Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte
- Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %, Abschläge für Eltern)
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder (Abs. 4: Mindestbemessung 1/90 der Bezugsgröße)
- § 110 SGB XI – Regelungen für die private Pflegeversicherung
- § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (Vorversicherungszeit zwei Jahre in zehn Jahren)
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld (347 € bis 990 €)
- § 126 SGB XI – Zulageberechtigte Personen (Pflege-Bahr)
- § 127 SGB XI – Pflegevorsorgezulage 5 €, Mindestbeitrag 10 €
- § 3 SGB VI – Rentenversicherungspflicht nicht erwerbsmäßiger Pflegepersonen
- Verbraucherzentrale: Ist eine Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung fürs Alter?
- Verbraucherzentrale: Pflegezusatzversicherung – besser mit Förderung abschließen?
Kurz beantwortet
Ist die Pflegeversicherung für Selbstständige Pflicht?
Ja, die Pflegeversicherung ist für Selbstständige Pflicht. Bist du gesetzlich krankenversichert, auch freiwillig, bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Bist du privat krankenversichert, musst du eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 SGB XI).
Wie hoch ist der Pflegebeitrag für Selbstständige 2026?
Der Pflegebeitrag beträgt 2026 3,6 % deines beitragspflichtigen Einkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt er um 0,25 Punkte je Kind. Als freiwillig Versicherter trägst du den Beitrag allein.
Was kostet die Pflegeversicherung mindestens?
Bei der Mindestbemessung von 1.318,33 € im Monat zahlst du 2026 rechnerisch rund 47,46 € mit Kind und rund 55,37 € als Kinderloser ab 23 Jahren. Die Mindestbemessung gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen.
Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall?
Nein, die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, etwa beim Pflegegeld zwischen 347 € und 990 € im Monat. Besonders bei Pflege im Heim bleibt meist ein hoher Eigenanteil.
Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung für Gründer?
Für jüngere Menschen bis etwa 50 Jahre empfiehlt die Verbraucherzentrale meist noch keine Pflegezusatzversicherung. Wichtiger sind dann Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Ältere Gründer sollten die Pflegelücke prüfen und Angebote genau vergleichen.
Bin ich rentenversichert, wenn ich neben der Selbstständigkeit Angehörige pflege?
Pflegst du jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen, kannst du als Pflegeperson rentenversichert sein (§ 3 SGB VI). Das gilt nicht, wenn du daneben regelmäßig mehr als 30 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

