Unternehmenskrise: Früh erkennen, ruhig handeln, Wege heraus finden
Eine Krise beginnt selten mit einem leeren Konto. Meist gehen Aufträge zurück, Margen schrumpfen oder ein großer Kunde fällt weg, und erst Monate später wird das Geld knapp. Hier erfährst du, welche Phasen eine Unternehmenskrise durchläuft, was du in den ersten Wochen tun solltest, wie du mit Bank, Finanzamt und Krankenkasse sprichst, was das StaRUG von Geschäftsführern verlangt und welche Beratung gefördert wird.
Das Wichtigste in Kürze
- 24 Monate
- Prognosezeitraum der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
- 6 Monate
- Wirkung der Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens beim Gericht (§ 31 StaRUG)
- 3.500 €
- förderfähige Beratungskosten je Beratung in der BAFA-Unternehmensberatung
- 50 % / 80 %
- BAFA-Zuschuss je nach Region, Anträge bis 31.12.2026
- Früh erkennen: Krisen zeigen sich zuerst bei Umsatz, Marge und Auftragsbestand, erst später auf dem Konto.
- Überblick schaffen: Ein Liquiditätsplan auf Wochenbasis ist die Grundlage für jede Entscheidung.
- Früh sprechen: Finanzamt, Krankenkasse und Bank haben Spielraum, wenn du dich vor der Mahnung meldest.
- Pflicht für GmbH und UG: Geschäftsleiter müssen Krisen fortlaufend überwachen, um gegenzusteuern (§ 1 StaRUG).
- Hilfe nutzen: Steuerberatung, Kammer und geförderte Unternehmensberatung, bei Insolvenzreife eine Fachanwältin.
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Was ist eine Unternehmenskrise, und welche Phasen gibt es?
Eine Unternehmenskrise ist eine Entwicklung, die ohne Gegensteuern den Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Sie verläuft in der Praxis meist in Stufen: Zuerst verliert das Geschäftsmodell an Kraft, dann sinken Erträge, am Ende fehlt Liquidität. Je früher du eingreifst, desto mehr Möglichkeiten hast du.
| Phase | Typische Anzeichen | Handlungsspielraum |
|---|---|---|
| Strategische Krise | Nachfrage verschiebt sich, Wettbewerber ziehen vorbei, Abhängigkeit von wenigen Kunden | groß: Angebot, Zielgruppe und Preise anpassen |
| Erfolgskrise | Umsatz oder Rohertrag sinken mehrere Monate, Verluste in der BWA | mittel: Kosten, Preise und Sortiment überprüfen |
| Liquiditätskrise | Rechnungen werden später bezahlt, Kontokorrent dauerhaft ausgeschöpft, Rückstände bei Steuern | klein: Zahlungen steuern, Stundungen, Finanzierung |
| Insolvenzreife | fällige Zahlungen können nicht mehr geleistet werden | rechtliche Pflichten stehen im Vordergrund |
Die Einteilung ist ein Hilfsmittel aus der Sanierungspraxis, keine gesetzliche Definition. Sie zeigt aber, warum der Blick auf das Konto allein zu spät kommt.
Woran erkennst du eine Krise früh?
Eine Krise erkennst du früh an deinen Zahlen und an Veränderungen im Alltag, lange bevor Rechnungen liegen bleiben. Wer monatlich seine BWA liest und einen rollierenden Liquiditätsplan führt, sieht die meisten Warnzeichen rechtzeitig.
- Der Auftragsbestand für die nächsten drei Monate ist deutlich kleiner als im Vorjahr.
- Der Rohertrag sinkt, obwohl der Umsatz stabil bleibt, etwa weil Einkaufspreise steigen.
- Ein einzelner Kunde steht für einen großen Teil deines Umsatzes.
- Forderungen werden immer später bezahlt, das Mahnwesen hinkt hinterher.
- Du zahlst Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr pünktlich aus dem laufenden Geld.
- Du gleichst Lücken mit privatem Geld aus oder verschiebst deinen eigenen Lohn.
- Du weißt nicht genau, wie dein Konto in acht Wochen aussieht.
Wie du die Zahlen liest, erklärt der Ratgeber BWA lesen. Wer schon akut knapp bei Kasse ist, findet konkrete Hebel unter Liquiditätsengpass.
Welche Sofortmaßnahmen helfen in einer Unternehmenskrise?
Die wichtigste Sofortmaßnahme in einer Unternehmenskrise ist ein ehrlicher Liquiditätsplan auf Wochenbasis, auf dem alle weiteren Schritte aufbauen. Ohne ihn verhandelst du mit Gläubigern ins Blaue und triffst Entscheidungen nach Gefühl.
- Status erheben. Kontostand heute, alle offenen Forderungen sowie Verbindlichkeiten mit Fälligkeitsdatum, zugesagte und offene Kreditlinien.
- Liquiditätsplan aufstellen. Ein- und Auszahlungen Woche für Woche für mindestens die nächsten drei Monate, danach monatlich. Der Liquiditätsplan-Rechner hilft beim Einstieg.
- Geld hereinholen. Offene Rechnungen sofort stellen, säumige Kunden konsequent mahnen, Anzahlungen vereinbaren, Lagerbestände abbauen.
- Auszahlungen priorisieren. Verzichtbare Ausgaben stoppen, Investitionen verschieben, Verträge auf Kündbarkeit prüfen. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sowie einbehaltene Lohnsteuer haben Vorrang, weil hier persönliche Haftung und Strafbarkeit drohen.
- Ursachen klären. Liegt es an Preisen, Kosten, Kunden oder am Angebot? Ohne diese Antwort behandelst du nur Symptome.
- Gespräche vorbereiten. Mit Plan, Zahlen sowie einem realistischen Vorschlag gehst du auf Bank, Finanzamt, Krankenkasse und Vermieter zu.
Einen fertigen Plan mit Begleitung bekommst du mit dem Liquiditätsplan für zwölf Monate.
Wie sprichst du mit Finanzamt, Krankenkasse und Bank?
Finanzamt, Krankenkasse und Bank haben gesetzliche oder vertragliche Möglichkeiten, dir Luft zu verschaffen, wenn du dich früh meldest, deine Lage belegst sowie einen realistischen Vorschlag machst. Wer erst nach Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen reagiert, hat deutlich weniger Verhandlungsspielraum.
- Stundung beim Finanzamt: Das Finanzamt kann fällige Steuern ganz oder teilweise stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Das geschieht in der Regel auf Antrag und gegen Sicherheit (§ 222 AO). Steuerabzugsbeträge wie die einbehaltene Lohnsteuer sind ausgeschlossen.
- Vorauszahlungen anpassen: Sinkt dein Gewinn, kann das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer anpassen (§ 37 Abs. 3 EStG). Belege den Rückgang mit aktuellen Zahlen. Mehr im Ratgeber Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Ratenzahlung bei der Krankenkasse: Die Krankenkasse als Einzugsstelle kann Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet wird. Sie soll dafür angemessene Zinsen verlangen und in der Regel eine Sicherheit (§ 76 Abs. 2 SGB IV).
- Gespräch mit der Bank: Informiere deine Bank, bevor Kontolinien dauerhaft überzogen sind. Bring Liquiditätsplan, aktuelle BWA und deine Maßnahmen mit. Wie du das Gespräch vorbereitest, zeigt Bankgespräch vorbereiten.
Was verlangt das StaRUG von Geschäftsführern?
Das StaRUG verpflichtet die Geschäftsleiter einer juristischen Person, also etwa einer GmbH oder UG, fortlaufend Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und die Überwachungsorgane unverzüglich zu informieren (§ 1 Abs. 1 StaRUG). Das gilt entsprechend für Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter, etwa die GmbH & Co. KG. Für Einzelunternehmer gibt es diese ausdrückliche Pflicht nicht, die wirtschaftliche Logik ist dieselbe.
In der Praxis heißt das: Ein laufendes Controlling mit Liquiditätsplanung ist für Geschäftsführer keine Kür, sondern Pflicht. Auch deine Steuerberatung hat eine Rolle. Wer für dich den Jahresabschluss erstellt und offenkundige Anhaltspunkte für einen Insolvenzgrund sieht, muss dich darauf sowie auf deine Pflichten hinweisen, wenn anzunehmen ist, dass dir die Lage nicht bewusst ist (§ 102 StaRUG).
Zusätzlich bietet das StaRUG einen Restrukturierungsrahmen, mit dem Unternehmen eine drohende Zahlungsunfähigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens beseitigen können (§ 29 StaRUG). Dazu gehören etwa ein Restrukturierungsplan, über den die Gläubiger abstimmen, und eine Stabilisierung durch Beschränkung von Vollstreckungen. Um die Instrumente zu nutzen, zeigst du das Vorhaben beim Restrukturierungsgericht an (§ 31 StaRUG). Die Anzeige wirkt grundsätzlich sechs Monate. Für sehr kleine Unternehmen ist das Verfahren oft aufwendig und lohnt sich vor allem bei mehreren großen Gläubigern. Ob es für dich passt, klärst du mit einer Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Ab wann wird aus der Krise ein Insolvenzfall?
Ein Insolvenzfall liegt vor, wenn ein Insolvenzgrund eintritt: Zahlungsunfähigkeit, bei juristischen Personen auch Überschuldung (§§ 17 und 19 InsO). Davor liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit, bei der du voraussichtlich nicht in der Lage sein wirst, bestehende Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen, mit einem Prognosezeitraum von in aller Regel 24 Monaten (§ 18 InsO). Sie verpflichtet nicht zum Insolvenzantrag, ist aber der Zeitpunkt, an dem du spätestens professionelle Hilfe brauchst.
Für GmbH und UG gelten mit dem Eintritt der Insolvenzreife strenge Antragsfristen sowie eine persönliche Haftung der Geschäftsführung. Alles dazu, von den Fristen bis zur Restschuldbefreiung für Einzelunternehmer, erklärt der Ratgeber Insolvenz vermeiden. Diese Seite konzentriert sich auf die Zeit davor, in der du noch gestalten kannst.
Welche Beratung in der Krise wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen können Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen sowie organisatorischen Fragen der Unternehmensführung über die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bezuschussen lassen. Das Programm ersetzt die frühere Förderung unternehmerischen Know-hows. Einen eigenen Fördersatz für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es in der aktuellen Richtlinie nicht mehr. Stand Oktober 2026 ist das Programm nach Angaben des BAFA geöffnet:
- Bemessungsgrundlage: höchstens 3.500 € förderfähige Beratungskosten je Beratung.
- Zuschuss: 80 % in den neuen Bundesländern (ohne Berlin, ohne Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, sonst 50 %. Das ergibt höchstens 2.800 € oder 1.750 €.
- Umfang: höchstens fünf geförderte Beratungen während der Laufzeit, höchstens zwei pro Jahr.
- Laufzeit: Die Richtlinie gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
- Ausschluss: Unternehmen, für die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, werden nicht gefördert. Wer früh handelt, bleibt also förderfähig.
- Ablauf: Antrag online beim BAFA vor Beginn der Beratung. Als Beginn gilt schon der Abschluss des Beratungsvertrags. Unternehmen, die höchstens ein Jahr am Markt sind, brauchen vorher ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ob dein Bundesland zusätzlich eigene Beratungsprogramme anbietet, zeigt unsere Förderdatenbank. Frag außerdem bei deiner IHK oder Handwerkskammer nach Beratungsangeboten für Unternehmen in schwieriger Lage.
Wie kommst du dauerhaft aus der Krise heraus?
Dauerhaft kommst du aus einer Krise nur heraus, wenn du neben der Liquidität auch die Ursache behebst, also Preise, Kosten, Kundenstruktur oder Angebot. Kurzfristige Überbrückung kauft Zeit, löst aber nichts. Bewährt hat sich ein schriftliches Sanierungskonzept mit drei Teilen: Was ist passiert, was ändern wir, und wie sehen die Zahlen danach aus.
- Preise neu kalkulieren und unrentable Aufträge oder Produkte streichen
- Fixkosten senken, Verträge nachverhandeln, Abhängigkeit von einzelnen Kunden abbauen
- eine Liquiditätsreserve aufbauen, sobald es wieder aufwärtsgeht, siehe Liquiditätsreserve
- monatliches Controlling fest einplanen, Warnwerte für Konto und Auftragsbestand festlegen
- Entscheidungen und Gespräche dokumentieren, gerade als Geschäftsführer einer GmbH oder UG
Wenn du als Geschäftsführer einen erfahrenen Sparringspartner an deiner Seite willst, der mit dir die Zahlen und Entscheidungen durchgeht, gibt es das Geschäftsführer-Sparring.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, legen wir im AVGS Gründercoaching die Grundlage, damit eine Krise gar nicht erst entsteht: mit realistischem Finanzplan, Liquiditätsreserve und solider Finanzierung in Modul 4 Finanzierung. Bei Bewilligung des Gutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten, die Entscheidung fällt im Einzelfall. Welche Förderungen infrage kommen, zeigt der Fördercheck. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sanierungsberatung.
Fragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement
- § 29 StaRUG – Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens
- § 31 StaRUG – Anzeige des Restrukturierungsvorhabens
- § 102 StaRUG – Hinweis- und Warnpflichten
- § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit
- § 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit
- § 19 InsO – Überschuldung
- § 222 AO – Stundung
- § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung, Anpassung (Abs. 3)
- § 76 SGB IV – Erhebung der Einnahmen, Stundung von Beiträgen (Abs. 2)
- BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- BAFA – Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU
- BAFA – Flyer Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Fördersätze)
Kurz beantwortet
Was ist eine Unternehmenskrise?
Eine Unternehmenskrise ist eine Entwicklung, die den Fortbestand eines Unternehmens gefährdet, wenn niemand gegensteuert. Sie beginnt meist mit sinkenden Umsätzen oder Margen und endet ohne Gegenmaßnahmen in der Zahlungsunfähigkeit.
Was sollte ich in einer Krise als Erstes tun?
Als Erstes solltest du dir mit einem Liquiditätsplan für die nächsten Wochen einen ehrlichen Überblick verschaffen. Erst wenn du weißt, wann welche Lücke entsteht, kannst du gezielt mit Bank, Finanzamt und Lieferanten sprechen.
Kann ich Steuern in der Krise stunden lassen?
Ja, das Finanzamt kann Steuern auf Antrag stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet erscheint (§ 222 AO). Lohnsteuer, die du für Mitarbeitende einbehalten hast, kann nicht gestundet werden.
Kann ich Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen?
Die Krankenkasse als Einzugsstelle kann Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet wird (§ 76 Abs. 2 SGB IV). In der Regel verlangt sie dafür Zinsen und eine Sicherheit.
Was verlangt das StaRUG von Geschäftsführern?
Das StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter einer GmbH oder UG, fortlaufend Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand gefährden können, und bei Bedarf gegenzusteuern (§ 1 StaRUG). Ein laufendes Controlling ist damit Teil der Geschäftsführerpflichten.
Wird Krisenberatung gefördert?
Ja, Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen können über die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bezuschusst werden. Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026, ausgeschlossen sind Unternehmen, für die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Wann wird aus der Krise ein Insolvenzfall?
Ein Insolvenzfall liegt vor, wenn du fällige Zahlungen nicht mehr leisten kannst oder eine GmbH oder UG überschuldet ist. Für Kapitalgesellschaften gelten dann strenge Antragsfristen, deshalb solltest du spätestens bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Fachanwältin hinzuziehen.
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