Gründen in der Privatinsolvenz: So wirst du trotzdem selbstständig
Eine Privatinsolvenz ist kein Gründungsverbot. Du kannst dich während des Verfahrens oder danach selbstständig machen, musst aber einige Regeln kennen: die Freigabe durch den Insolvenzverwalter, die Zahlungen an deine Gläubiger, die Gewerbeanmeldung, das Konto und die Schufa. Hier erfährst du, wie das zusammenspielt und wo du Unterstützung bekommst.
Das Wichtigste in Kürze
- 3 Jahre
- Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung
- 1 Monat
- spätestens muss sich der Verwalter zur Freigabe äußern
- 31. Januar
- Frist für die jährliche Zahlung nach § 295a InsO
- 20 Gläubiger
- ab dieser Zahl kein Verbraucherinsolvenzverfahren für frühere Selbstständige
- Gründen ist erlaubt: Auch während der Privatinsolvenz darfst du selbstständig arbeiten.
- Verwalter informieren: Er muss erklären, ob er die Tätigkeit freigibt, auf deine Bitte spätestens nach einem Monat.
- Feste Abführung: Du zahlst so, als wärst du angemessen angestellt, einmal im Jahr bis zum 31. Januar.
- Gewerbe meist möglich: Eine Untersagung allein wegen der Insolvenz ist während des Verfahrens weitgehend gesperrt.
- Nach drei Jahren: In der Regel Restschuldbefreiung, danach wird auch der Schufa-Eintrag gelöscht.
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Darf ich mich während der Privatinsolvenz selbstständig machen?
Ja, eine Privatinsolvenz verbietet dir nicht, dich selbstständig zu machen. Das Gesetz sieht diesen Fall ausdrücklich vor: § 35 Abs. 2 und 3 der Insolvenzordnung regeln, was mit einer selbstständigen Tätigkeit im laufenden Verfahren passiert. Für viele ist die Selbstständigkeit sogar der Weg, nach einer gescheiterten ersten Firma wieder auf die Beine zu kommen.
Was du wissen musst: Im Insolvenzverfahren gehört dein pfändbares Vermögen zunächst zur Insolvenzmasse. Ohne Freigabe würden auch die Einnahmen aus einer neuen Tätigkeit dorthin fließen, gleichzeitig hafteten die Gläubiger nicht für Verluste. Damit das klar geregelt ist, gibt es die Freigabe. Sprich deshalb früh mit deinem Insolvenzverwalter oder Treuhänder und mit einer Schuldnerberatung.
Ein Hinweis zur Verfahrensart: Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Menschen, die nicht selbstständig sind oder waren. Frühere Selbstständige fallen nur darunter, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind, also weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind, und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (§ 304 InsO). Sonst läuft ein Regelinsolvenzverfahren. Die Regeln zur Freigabe gelten in beiden.
Was bedeutet die Freigabe nach § 35 InsO?
Mit der Freigabe erklärt der Insolvenzverwalter, dass das Vermögen aus deiner selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört. Neue Einnahmen und neue Verbindlichkeiten aus dem Geschäft betreffen dann dich persönlich, nicht das Verfahren. Der Verwalter kann sich auch gegen eine Freigabe entscheiden und die Tätigkeit für die Masse nutzen, das ist bei Neugründungen aber selten sinnvoll.
- Verwalter informieren. Du musst ihm unverzüglich mitteilen, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst oder fortführst (§ 35 Abs. 3 InsO).
- Um Freigabe bitten. Stellst du diese Bitte, muss sich der Verwalter unverzüglich äußern, spätestens nach einem Monat.
- Erklärung abwarten. Der Verwalter zeigt seine Erklärung dem Insolvenzgericht an, das sie öffentlich bekannt macht.
- Erst dann richtig starten. Gewerbe anmelden, Konto eröffnen, Verträge schließen: Am besten erst, wenn die Freigabe geklärt ist.
Die Gläubiger haben ein Mitspracherecht. Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn es keinen gibt, der Gläubigerversammlung kann das Insolvenzgericht die Erklärung für unwirksam erklären. Ein schlüssiger Plan, der zeigt, dass die Tätigkeit die Gläubiger nicht schlechter stellt, hilft deshalb auch hier.
Wie viel muss ich als Selbstständiger an die Gläubiger abführen?
Du zahlst an die Gläubiger so viel, wie du bei einem angemessenen Angestelltenverhältnis abführen müsstest. So steht es in § 295a InsO, der für die freigegebene Tätigkeit entsprechend gilt. Maßgeblich ist also nicht dein tatsächlicher Gewinn, sondern das, was du als Angestellter mit deiner Ausbildung sowie Erfahrung verdienen könntest. Davon zählt der pfändbare Teil.
- Gericht kann festsetzen: Auf deinen Antrag bestimmt das Insolvenzgericht den Betrag. Du musst dafür glaubhaft machen, was du angestellt verdienen könntest. Treuhänder und Gläubiger werden vorher angehört.
- Jährliche Zahlung: Gezahlt wird einmal im Jahr, spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres.
- Mehr verdient: Was du über diesen Betrag hinaus erwirtschaftest, bleibt dir.
- Weniger verdient: Das Risiko liegt bei dir. Kannst du nicht zahlen, gefährdest du die Restschuldbefreiung.
Für deinen Businessplan heißt das: Rechne die jährliche Abführung als feste Ausgabe ein. Nur wenn dein Geschäft sie zusätzlich zu Lebenshaltung, Krankenversicherung und Steuern trägt, ist es wirklich tragfähig. Wie du die Zahlen aufbaust, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen, für eine Monat-für-Monat-Planung eignet sich der Liquiditätsplan für zwölf Monate.
Kann mir das Gewerbeamt die Anmeldung verweigern?
Allein wegen der Insolvenz in der Regel nicht, solange das Verfahren läuft. § 12 GewO sperrt eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse während eines Insolvenzverfahrens für das Gewerbe, das bei Antragstellung ausgeübt wurde. Die Anmeldung selbst ist eine Anzeige. Wie sie funktioniert, erklärt der Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Für eine freigegebene Tätigkeit gilt eine Ausnahme: Hier kann eine Untersagung wieder möglich sein, wenn die Unzuverlässigkeit auf Tatsachen beruht, die erst nach der Freigabe eingetreten sind. Typisch wären neue Steuer- oder Sozialversicherungsschulden aus dem neuen Geschäft. Die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO setzt voraus, dass Tatsachen die Unzuverlässigkeit belegen und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit nötig ist. Halte also Steuern, Umsatzsteuer und Beiträge von Anfang an pünktlich ein.
Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, etwa als Makler oder Versicherungsvermittler, prüft die Behörde geordnete Vermögensverhältnisse oft gesondert. Kläre bei solchen Berufen vorher mit der zuständigen Stelle, ob und wann eine Erlaubnis möglich ist.
Welches Konto brauche ich in der Insolvenz?
Privat schützt dich ein Pfändungsschutzkonto, für die Selbstständigkeit solltest du ein eigenes Geschäftskonto anstreben. Ein P-Konto können nur natürliche Personen verlangen, jede Person darf nur eines haben, und es wird nur auf Guthabenbasis geführt (§ 850k ZPO). Es schützt dein Guthaben bis zum Freibetrag vor Pfändungen. Ein privates Basiskonto bekommst du als Verbraucher auch mit negativer Bonität (§ 31 ZKG).
Für ein Geschäftskonto gibt es keinen solchen Anspruch. Banken entscheiden selbst und prüfen dabei meist die Bonität. Trotzdem lohnt es sich, Geschäft von Privatem zu trennen: Du behältst den Überblick, kannst die Abführung sauber berechnen und hast klare Nachweise für Finanzamt sowie Insolvenzverwalter. Was ein Geschäftskonto leisten muss, steht im Ratgeber Geschäftskonto. Frag mehrere Institute und erkläre offen die Freigabe deiner Tätigkeit.
Was passiert mit der Schufa und nach der Restschuldbefreiung?
Die Privatinsolvenz dauert für Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, in der Regel drei Jahre ab Eröffnung (§ 287 InsO). Wurde dir früher schon einmal Restschuldbefreiung erteilt, sind es fünf Jahre. In dieser Zeit musst du laut Verbraucherzentrale unter anderem Einkommen offenlegen, Wohnsitzwechsel melden und dich um zumutbare Arbeit bemühen. Für Selbstständige tritt an die Stelle des pfändbaren Lohns die Abführung nach § 295a InsO.
Nach der Restschuldbefreiung wird der Eintrag bei der Schufa laut Verbraucherzentrale nach höchstens sechs Monaten gelöscht. Danach verbessern sich deine Chancen auf Kredit, Leasing und Gewerbemiete spürbar. Wie du deine Daten kostenlos prüfst und falsche Einträge berichtigen lässt, erklärt der Ratgeber Schufa-Auskunft.
Welche Förderung ist trotz Insolvenz möglich?
Die Insolvenz schließt öffentliche Förderung nicht automatisch aus, entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein AVGS Gründercoaching beantragen. Mit Arbeitslosengeld kommt außerdem der Gründungszuschuss infrage, mit Grundsicherung das Einstiegsgeld. Beides sind Ermessensleistungen. Ob dir ein Zuschuss in der Insolvenz bleibt, klärst du zusätzlich mit deinem Verwalter. Einen schnellen Überblick bietet der Fördercheck.
Kredite der Förderbanken laufen über deine Hausbank und setzen eine Bonitätsprüfung voraus. Während der Insolvenz sind sie meist keine realistische Option. Umso wichtiger ist ein Plan, der ohne Fremdkapital funktioniert.
Wie Firmenkompass dich unterstützt
Ein Neustart nach einer Insolvenz braucht einen Plan, der auch die Abführung und die Rücklagen ehrlich abbildet. Im AVGS Gründercoaching erarbeitest du ihn 1:1 mit deinem Coach, im Modul 4: Finanzierung geht es gezielt um Kapitalbedarf, Liquidität und Finanzierung ohne Bankkredit. Mit einem bewilligten Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei.
Rechtliche Fragen zum Insolvenzverfahren klärst du mit deinem Verwalter, einer anerkannten Schuldnerberatung oder einer Anwältin. Für Businessplan und Zahlen sind wir da. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, wie dein Start gelingen kann.
Fragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 35 InsO – Begriff der Insolvenzmasse (Abs. 2 bis 4: selbständige Tätigkeit)
- § 295a InsO – Obliegenheiten bei selbständiger Tätigkeit
- § 287 InsO – Antrag des Schuldners, Abtretungsfrist
- § 304 InsO – Grundsatz (Verbraucherinsolvenzverfahren)
- § 12 GewO – Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen
- § 35 GewO – Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- § 850k ZPO – Pfändungsschutzkonto
- § 31 ZKG – Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Verbraucherzentrale: Privatinsolvenz – in drei Jahren schuldenfrei (Stand 31.08.2026)
- Verbraucherzentrale: Was tun bei einem Schufa-Eintrag?
- Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto
- § 45 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
Kurz beantwortet
Darf ich mich während der Privatinsolvenz selbstständig machen?
Ja, eine Selbstständigkeit ist während der Privatinsolvenz erlaubt. Du musst den Insolvenzverwalter unverzüglich informieren. Er erklärt dann, ob er die Tätigkeit aus der Insolvenzmasse freigibt.
Was bedeutet die Freigabe nach § 35 InsO?
Mit der Freigabe gehört das Vermögen aus deiner selbstständigen Tätigkeit nicht mehr zur Insolvenzmasse. Du wirtschaftest dann auf eigene Rechnung und zahlst deinen Gläubigern einen Betrag, als wärst du angemessen angestellt.
Wie viel muss ich als Selbstständiger an die Gläubiger zahlen?
Du zahlst so viel, wie bei einem angemessenen Angestelltenverhältnis pfändbar wäre, unabhängig von deinem tatsächlichen Gewinn. Auf deinen Antrag kann das Insolvenzgericht diesen Betrag festsetzen. Gezahlt wird jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Kann mir das Gewerbeamt die Anmeldung wegen der Insolvenz verweigern?
Wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse allein in der Regel nicht, solange das Insolvenzverfahren läuft. Bei einer freigegebenen Tätigkeit kann eine Untersagung aber wieder möglich sein, wenn nach der Freigabe neue Tatsachen eintreten, etwa neue Schulden beim Finanzamt.
Reicht ein P-Konto für meine Selbstständigkeit?
Ein Pfändungsschutzkonto schützt dein privates Guthaben bis zum Freibetrag und wird nur auf Guthabenbasis geführt. Für die Selbstständigkeit ist ein separates Geschäftskonto sinnvoll, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz heute?
In der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens, wenn du deine Pflichten erfüllst. Wurde dir schon einmal Restschuldbefreiung erteilt, sind es fünf Jahre.
Bekomme ich in der Insolvenz ein AVGS Gründercoaching?
Eine Insolvenz schließt den Gutschein nicht aus. Entscheidend sind die Voraussetzungen bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, und die entscheiden im Einzelfall.
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