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Betriebs­unterbrechungs­versicherung: So überbrückst du den Stillstand nach einem Schaden

Nach einem Brand oder Wasserschaden ersetzt die Inhaltsversicherung deine Sachen. Doch bis alles wieder läuft, vergehen oft Wochen oder Monate. Miete, Leasingraten und Gehälter laufen weiter, während kein Umsatz hereinkommt. Hier erfährst du, was die Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt, wie du Haftzeit und Summe festlegst und wann sie für Gründer sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze

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Bestandteile: fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn
22 %
Versicherung­steuer auf die Feuer-Betriebs­unterbrechung
Haftzeit
bestimmt, wie lange der Vertrag zahlt
  • Was sie zahlt: laufende Kosten und entgangenen Gewinn, solange der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht.
  • Auslöser: ein versicherter Sachschaden, etwa Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm. Krankheit oder Auftragsflaute sind nicht versichert.
  • Haftzeit: Sie legt fest, wie lange gezahlt wird. Plane den Wiederaufbau und die Rückgewinnung der Kunden ein.
  • Summe: leitet sich aus dem Ertrag deines Finanzplans ab. Zu niedrig angesetzt, droht Unterversicherung.
  • Für wen: vor allem Gastronomie, Handel, Handwerk und Produktion mit festem Standort.

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Inhalt dieser Seite

Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Was ist eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung ersetzt den Ertragsausfall, wenn dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden ganz oder teilweise stillsteht. Sie ergänzt die Inhaltsversicherung: Diese zahlt die kaputten Sachen, die Betriebsunterbrechung zahlt das Geld, das dir fehlt, bis du wieder normal arbeitest.

Gerade in den ersten Jahren ist das wichtig. Gründer haben selten große Rücklagen, aber oft feste Verpflichtungen: Miete mit langer Laufzeit, Leasingraten, Kreditraten und vielleicht erste Mitarbeitende. Fällt der Umsatz für Monate aus, kann der Betrieb trotz Sachversicherung in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Was zahlt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt den sogenannten Unterbrechungsschaden, der sich aus fortlaufenden Kosten und entgangenem Gewinn zusammensetzt. Je nach Vertrag kommen Mehrkosten hinzu.

BestandteilWas gemeint istBeispiel
Fortlaufende KostenKosten, die trotz Stillstand weiterlaufenMiete, Löhne, Leasingraten, Zinsen, Versicherungen, Abschreibungen
Entgangener Gewinnder Gewinn, den du ohne Schaden erzielt hättestDein geplanter Monatsgewinn aus dem Café
MehrkostenAusgaben, um den Betrieb teilweise weiterzuführenMiete für eine Ersatzküche, Fremdfertigung, Expresslieferungen

Nicht versichert sind Kosten, die durch den Stillstand wegfallen, etwa der Wareneinsatz, den du nicht mehr einkaufst. Die Versicherung soll dich so stellen, als hätte es den Schaden nicht gegeben, aber nicht besser.

Welche Formen gibt es?

Bei der Betriebs­unterbrechungs­versicherung gibt es vor allem zwei Formen: die Klein-Betriebs­unterbrechungs­versicherung als Baustein der Inhaltsversicherung und die eigenständige Betriebs­unterbrechungs­versicherung für größere Betriebe.

  • Klein-Betriebsunterbrechung: oft an die Inhaltsversicherung gekoppelt. Sie deckt meist dieselben Gefahren, und die Versicherungssumme orientiert sich häufig an der Inhaltssumme. Für kleine Läden, Praxen und Werkstätten oft ausreichend.
  • Eigenständige Betriebsunterbrechung: mit eigener Ertragsberechnung, die zu deinen Zahlen passt. Sinnvoll, wenn dein Ertrag deutlich höher ist als der Wert deiner Einrichtung.
  • Erweiterungen: Je nach Branche kommen Rückwirkungsschäden hinzu, also ein Stillstand, weil dein wichtigster Lieferant oder Abnehmer einen Schaden hat, oder der Ausfall der Strom- oder Wasserversorgung.

Manche Freiberufler, etwa Ärztinnen oder Therapeuten, sichern sich zusätzlich mit einer Praxisausfall­versicherung ab, die auch bei Krankheit des Inhabers zahlen kann. Ob das für dich passt, hängt stark von deinen Fixkosten ab.

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Wie legst du Versicherungssumme und Haftzeit fest?

Die Versicherungssumme legst du anhand deines geplanten Jahresertrags fest, die Haftzeit danach, wie lange dein Betrieb im schlimmsten Fall braucht, um wieder auf das alte Niveau zu kommen. Beides leitest du aus deinem Finanzplan ab.

  1. Fixkosten aufschreiben. Miete, Personal, Leasing, Zinsen, Versicherungen, Software und sonstige laufende Kosten pro Jahr.
  2. Gewinn ergänzen. Setze den geplanten Jahresgewinn aus deiner Rentabilitätsvorschau an. Er sichert auch deine Privatentnahmen.
  3. Haftzeit schätzen. Wie lange dauern Gutachten, Handwerker, neue Maschinen und Genehmigungen? Und wie lange, bis die Kunden zurück sind?
  4. Summe prüfen. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert, zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG). Frag nach einem Unter­versicherungsverzicht oder einer Nachmeldung.
  5. Jährlich anpassen. Wächst dein Umsatz, wächst der mögliche Ausfall mit.

Was musst du im Schadenfall beachten?

Im Schadenfall meldest du den Schaden sofort, hältst ihn so klein wie möglich und dokumentierst deine Zahlen sauber. Du musst nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen (§ 82 VVG). Kosten dafür erstattet der Versicherer, soweit du sie für geboten halten durftest (§ 83 VVG).

  • Schaden sofort melden und mit dem Versicherer besprechen, ob ein Ausweichstandort oder eine Fremdfertigung sinnvoll ist.
  • Kunden informieren, um sie zu halten. Das verkürzt die Unterbrechung.
  • Buchhaltung aktuell halten: Der Versicherer prüft den Ausfall anhand deiner Vorjahres- und Planzahlen.
  • Belege über fortlaufende Kosten und Mehrkosten sammeln.
  • Sicherheitsvorschriften vorher einhalten, sonst drohen Kürzungen (§ 28 VVG).

Für Gründer im ersten Jahr gibt es noch keine Vorjahreszahlen. Dann zählen deine Planzahlen und die tatsächliche Entwicklung bis zum Schaden. Ein nachvollziehbarer Businessplan und eine laufende Buchhaltung helfen dir hier doppelt. Mehr dazu im Ratgeber Buchführung.

Für wen lohnt sich die Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung lohnt sich vor allem, wenn dein Umsatz an einen Ort, an Maschinen oder an Warenbestand gebunden ist und du hohe feste Kosten hast. Weniger wichtig ist sie für Tätigkeiten, die du mit einem Laptop überall fortsetzen kannst.

BetriebBedeutung
Gastronomie, Bäckerei, Lebensmittelhandwerkhoch: Küche, Kühlung und Standort sind entscheidend
Einzelhandel mit Ladenhoch: Laufkundschaft und Warenbestand am Standort
Handwerk mit Werkstatt oder Produktionhoch: Maschinen sind schwer zu ersetzen
Praxen und Studiosmittel bis hoch, je nach Ausstattung
Beratung, Text, Design im Homeofficeniedrig: Arbeit an anderem Ort meist möglich

Was kostet sie und wie planst du sie ein?

Was eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung kostet, hängt von Versicherungssumme, Haftzeit, Branche und gewählten Gefahren ab, Durchschnittswerte wären nicht seriös. Setze den Beitrag aus einem echten Angebot in deinen Finanzplan. Für die Feuer-Betriebsunterbrechung beträgt die Versicherungsteuer 22 % (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 VersStG), sonst in der Regel 19 %. Der Beitrag ist eine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG).

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, können der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei Bewilligung die Anfangszeit erleichtern. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Welche Wege offen sind, zeigt der Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?

Im AVGS Gründercoaching rechnen wir mit dir durch, wie lange dein Betrieb einen Ausfall verkraften würde. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir die passenden Versicherungen, in Modul 3 Businessplan Zahlen bauen wir Fixkosten, Rücklagen und Beiträge in deinen Plan ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was zahlt eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt nach einem versicherten Sachschaden den Ertragsausfall, also die fortlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Leasingraten sowie den entgangenen Gewinn. Je nach Vertrag kommen Mehrkosten hinzu, etwa für eine Ersatzwerkstatt.

Wann zahlt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt in der Regel nur, wenn die Unterbrechung durch einen versicherten Sachschaden ausgelöst wurde, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Sturm. Eine Krankheit des Inhabers oder fehlende Kunden sind keine versicherten Ursachen.

Was ist die Haftzeit?

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den die Versicherung den Ertragsausfall nach einem Schaden höchstens ersetzt. Sie sollte so lang sein, wie dein Betrieb realistisch braucht, um wieder auf das alte Umsatzniveau zu kommen, inklusive Wiederaufbau und Rückgewinnung der Kunden.

Brauche ich als Soloselbstständiger eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Als Soloselbstständiger im Homeoffice brauchst du sie meist nicht, wenn du mit einem Laptop von überall weiterarbeiten kannst. Wichtig wird sie, wenn dein Umsatz an Räume, Maschinen, Ware oder einen Standort gebunden ist, etwa in Gastronomie, Handwerk, Einzelhandel oder Produktion.

Was ist eine Klein-Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Eine Klein-Betriebs­unterbrechungs­versicherung ist eine vereinfachte Form, die oft als Baustein zur Inhaltsversicherung angeboten wird. Die Versicherungssumme orientiert sich häufig an der Summe der Inhaltsversicherung. Für kleine Betriebe kann das reichen, prüfe aber Haftzeit und Höchstbetrag.

Zahlt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung bei einem Hackerangriff?

Eine klassische Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt bei einem Hackerangriff in der Regel nicht, weil kein Sachschaden vorliegt. Dafür gibt es den Baustein Betriebsunterbrechung in der Cyberversicherung.

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