Innovationsförderung für Gründer: Forschungszulage, ZIM, EXIST und Länderprogramme
Du entwickelst ein neues Produkt, ein technisches Verfahren oder eine digitale Lösung, die es so noch nicht gibt? Dann kommen neben der klassischen Gründungsförderung eigene Programme für Innovation infrage. Hier erfährst du, was die steuerliche Forschungszulage 2026 bringt, wie es um das ZIM steht, welche Programme es für Hochschulausgründungen und Investoren gibt und was die Länder mit Innovationsgutscheinen fördern.
Das Wichtigste in Kürze
- 35 %
- Forschungszulage für KMU (25 % plus 10 Prozentpunkte)
- 12 Mio. €
- höchste Bemessungsgrundlage der Forschungszulage ab 2026
- 100 €
- je FuE-Arbeitsstunde für Einzelunternehmer, max. 40 Stunden pro Woche
- 7. Juli 2026
- Beginn des befristeten ZIM-Antragsstopps
- Forschungszulage: steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, für KMU 35 % der förderfähigen Kosten, auch für Einzelunternehmer, ausgezahlt über die Steuer.
- ZIM: seit dem 7. Juli 2026 befristeter Antragsstopp, nur internationale Ausschreibungen ausgenommen.
- EXIST: Stipendium, Sachmittel und Coaching für Gründungen aus Hochschulen, Antrag über die Hochschule.
- INVEST und HTGF: Zuschuss für private Investoren sowie öffentlicher Frühphasenfonds für Tech-Start-ups.
- Länder: Innovationsgutscheine, etwa in Baden-Württemberg bis 7.500 Euro oder 20.000 Euro bei 50 % Zuschuss.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
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Was ist Innovationsförderung, und für wen lohnt sie sich?
Innovationsförderung sind öffentliche Zuschüsse, Steuervorteile oder Beteiligungen für Vorhaben mit echter Forschung und Entwicklung oder deutlicher technischer Neuerung, also für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Entwicklungsrisiko.
Für die meisten Gründungen ist sie nicht der richtige Weg. Wer einen Malerbetrieb, ein Café, eine Agentur oder einen Onlineshop mit bekannten Produkten startet, findet passendere Hilfen bei den Fördermöglichkeiten für Gründer. Innovationsförderung lohnt sich, wenn du etwas entwickelst, dessen technischer Erfolg zu Beginn offen ist: eine Software mit neuem Verfahren, ein Gerät, ein Werkstoff, eine Methode in Medizin, Energie oder Produktion. Das Gesetz zur Forschungszulage beschreibt es so: Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, nicht aber reine Marktentwicklung eines fertigen Produkts (§ 2 FZulG).
Was bringt die Forschungszulage für Gründer und KMU?
Die Forschungszulage bringt Unternehmen jeder Größe 25 % ihrer förderfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten als Steuergutschrift, KMU auf Antrag 35 %, wobei ein Überschuss über die Steuer ausgezahlt wird.
Anspruch haben alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft, also auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder GmbHs (§ 1 FZulG). Förderfähig sind vor allem diese Kosten (§ 3 FZulG):
- Löhne von Beschäftigten, die in einem begünstigten Vorhaben forschen und entwickeln
- Eigenleistung von Einzelunternehmern: 100 Euro je nachgewiesener Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden pro Woche. Für Gesellschafter einer Personengesellschaft gilt Entsprechendes bei vertraglich vereinbarter Tätigkeitsvergütung.
- Auftragsforschung: 70 % des Entgelts für Aufträge, die nach dem 27. März 2024 vergeben wurden, an Auftragnehmer in der EU oder im EWR
- Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die ausschließlich im Vorhaben genutzt werden
- Gemeinkostenpauschale: 20 % der förderfähigen Aufwendungen für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben
Die Bemessungsgrundlage ist für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 auf 12 Millionen Euro im Jahr begrenzt (§ 3 Abs. 5 FZulG). Die Zulage beträgt 25 %, KMU können eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte beantragen (§ 4 FZulG).
Der Weg hat zwei Stufen: Zuerst bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) online, dass dein Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist. Die erste Bescheinigung je Wirtschaftsjahr ist grundsätzlich gebührenfrei (§ 6 FZulG). Danach stellst du nach Ablauf des Wirtschaftsjahres den Antrag auf Forschungszulage elektronisch beim Finanzamt (§ 5 FZulG). Dokumentiere Stunden und Arbeitsschritte deshalb von Anfang an sauber.
Kann ich ZIM 2026 noch beantragen?
ZIM kannst du Stand Oktober 2026 nicht beantragen, denn seit dem 7. Juli 2026 um 12 Uhr gilt ein befristeter Antragsstopp für alle Projektformen und Projektskizzen, ausgenommen internationale Ausschreibungen.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums ist offen für alle Technologien und Branchen. Es fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen als Einzelprojekt, in Kooperation oder in Innovationsnetzwerken. Grundlage ist die Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Laut Förderdatenbank des Bundes beträgt der Zuschuss bei nationalen Kooperationsprojekten bis zu 55 % der förderfähigen Kosten, mit ausländischen Partnern bis zu 60 %, bei förderfähigen Kosten von höchstens 560.000 Euro je Teilprojekt.
Laut DIHK hat das Ministerium die Antragsannahme wegen begrenzter Haushaltsmittel gestoppt. Ausgenommen sind nach Angaben auf zim.de nur Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen. Einen Termin für die Wiederaufnahme hatte das Ministerium bis Oktober 2026 nicht genannt. Für dich heißt das: Plane ZIM derzeit nicht fest ein, prüfe stattdessen die Forschungszulage sowie Programme deines Landes, und schau regelmäßig auf zim.de nach dem aktuellen Stand.
Welche Förderung gibt es für Gründungen aus der Hochschule?
Für Gründungen aus Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen gibt es vor allem das EXIST-Gründungsstipendium des Bundes, das zwölf Monate lang Lebensunterhalt, Sachmittel und Coaching finanziert.
Laut exist.de erhalten Promovierte 3.000 Euro im Monat, Personen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro, Gründende mit Berufsabschluss 2.000 Euro und Studierende 1.000 Euro. Dazu kommen 150 Euro pro Kind und Monat, Sachmittel bis 10.000 Euro für Einzelgründungen oder 30.000 Euro für Teams sowie 5.000 Euro für Coaching. Teams dürfen höchstens drei Personen umfassen. Den Antrag reichst du über deine Hochschule oder Forschungseinrichtung ein, nicht selbst. Alle Details stehen im Ratgeber EXIST-Gründerstipendium.
Wie helfen INVEST und der High-Tech Gründerfonds bei der Finanzierung?
INVEST und der High-Tech Gründerfonds helfen innovativen Start-ups beim Eigenkapital: INVEST belohnt private Investoren mit einem Zuschuss, der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich selbst an jungen Technologieunternehmen.
- INVEST (BAFA): Investoren erhalten 15 % ihrer Beteiligung als Erwerbszuschuss, wenn sie mindestens 10.000 Euro investieren und die Anteile mindestens drei Jahre halten. Dein Unternehmen muss jünger als sieben Jahre sein. Der Zuschuss ist auf 100.000 Euro je Person begrenzt. Im Regelfall beantragt zuerst dein Unternehmen die Förderfähigkeitsbescheinigung, danach der Investor. Mehr im Ratgeber Business Angel.
- High-Tech Gründerfonds (HTGF): investiert nach eigenen Angaben in der Pre-Seed- sowie Seed-Phase in Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, etwa aus Digital Tech, Industrie, Klimatechnik, Deep Tech, Life Sciences und Chemie. Den typischen Erstinvestment-Betrag beziffert der HTGF mit 800.000 Euro und mehr. Wann Wagniskapital passt, erklärt der Ratgeber Venture Capital.
Welche Innovationsförderung bieten die Bundesländer?
Die Bundesländer bieten eigene Innovationsförderung an, oft als Innovationsgutscheine für Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Hochschulen oder Instituten, mit Regeln, Beträgen sowie Antragsfenstern, die sich von Land zu Land deutlich unterscheiden.
Ein belegtes Beispiel ist Baden-Württemberg. Laut Merkblatt vom 20. Juli 2026 gibt es dort drei Varianten, jeweils mit 50 % Zuschuss:
| Gutschein | Für wen | höchster Zuschuss |
|---|---|---|
| Innovationsgutschein BW | KMU bis 100 Vollzeitstellen und Gründer, auch vor der Gründung | 7.500 € |
| Innovationsgutschein Start-up BW | Gründer und Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung in Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech | 20.000 € |
| Innovationsgutschein Hightech BW | KMU, die älter als fünf Jahre sind | 20.000 € |
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, keine reinen Auftragsentwicklungen. Geförderte Prototypen dürfen nicht verkauft werden. Bei Gründerinnen und Gründern muss die Gründung spätestens bei der Abrechnung erfolgt sein. Auch andere Länder fördern Innovation, manche Programme sind aber zeitweise ausgeschöpft oder geschlossen. Welche Programme in deinem Land gerade offen sind, findest du in unserer Förderdatenbank mit Filter nach Bundesland. Für Digitalisierungsvorhaben ohne Forschungsanteil lohnt der Ratgeber Förderung der Digitalisierung.
Wie gehst du bei der Innovationsförderung vor?
Bei der Innovationsförderung gehst du am besten so vor: erst den Innovationsgehalt ehrlich prüfen, dann die passenden Programme für deine Phase auswählen und jeden Antrag vor dem Projektstart stellen.
- Innovationsgehalt prüfen. Ist der technische Erfolg offen, und betrittst du Neuland? Wenn nicht, sind klassische Gründungsförderungen der bessere Weg.
- Phase bestimmen. Vorgründung an der Hochschule spricht für EXIST, ein laufendes Unternehmen mit Entwicklungskosten für die Forschungszulage, Kapitalbedarf mit Investoren für INVEST.
- Kosten planen. Lege Personal, Aufträge und Material im Finanzplan offen. Förderung deckt fast nie alles, der Eigenanteil muss finanziert sein.
- Anträge vor Projektbeginn. Bei Zuschüssen wie Innovationsgutscheinen gilt in der Regel: kein Auftrag und kein Start vor dem Antrag.
- Sauber dokumentieren. Stunden, Arbeitspakete und Ergebnisse belegen, damit Bescheinigung sowie Verwendungsnachweis gelingen.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dein innovatives Vorhaben im AVGS Gründercoaching vorbereiten, bei Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter ohne Eigenanteil. Im Modul Finanzierung klären wir, wie Eigenmittel, Förderkredite, Zuschüsse und mögliche Investoren zusammenpassen. Ob zusätzlich der Gründungszuschuss infrage kommt, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Einen Überblick über alle passenden Programme gibt dir der kostenlose Fördercheck. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an, wenn du wissen willst, welcher Weg zu deinem Vorhaben passt.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 1 FZulG – Anspruchsberechtigung
- § 2 FZulG – Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- § 3 FZulG – Förderfähige Aufwendungen und Bemessungsgrundlage
- § 4 FZulG – Höhe der Forschungszulage
- § 5 FZulG – Antrag auf Forschungszulage
- § 6 FZulG – Bescheinigung
- § 10 FZulG – Festsetzung und Leistung der Forschungszulage
- Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Antragsverfahren
- ZIM: FAQ mit Hinweis zum befristeten Antragsstopp ab 7. Juli 2026
- DIHK: Antragsstopp verunsichert Betriebe (08.07.2026)
- Förderdatenbank des Bundes: ZIM FuE-Kooperationsprojekte
- EXIST-Gründungsstipendium (BMWE)
- BAFA: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- High-Tech Gründerfonds: Investitionskriterien
- L-Bank: Merkblatt Innovationsgutscheine Baden-Württemberg vom 20.07.2026
Kurz beantwortet
Bekommen auch kleine Unternehmen und Einzelunternehmer die Forschungszulage?
Ja, die Forschungszulage steht allen Unternehmen offen, die Gewinneinkünfte erzielen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Einzelunternehmer können ihre eigene FuE-Arbeit mit 100 Euro je nachgewiesener Stunde ansetzen, höchstens 40 Stunden pro Woche. KMU erhalten auf Antrag 35 % statt 25 %.
Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Forschungszulage wird mit der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Ist sie höher als die festgesetzte Steuer, wird der Rest ausgezahlt (§ 10 FZulG). Sie hilft deshalb auch jungen Unternehmen, die noch keine Gewinne machen.
Kann ich ZIM aktuell beantragen?
Nein, seit dem 7. Juli 2026 um 12 Uhr nimmt das ZIM vorübergehend keine neuen Anträge und Projektskizzen an. Ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern in offenen bilateralen und multilateralen Ausschreibungen. Ein Termin für die Wiederaufnahme war bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht.
Ist jede Gründung innovativ genug für Innovationsförderung?
Nein, Innovationsförderung setzt echte Forschung und Entwicklung oder eine deutliche technische Neuerung voraus. Ein neues Café, ein Onlineshop mit bekannten Produkten oder eine übliche Dienstleistung zählen nicht dazu. Für solche Gründungen passen die klassischen Gründungsförderungen besser.
Was ist der Unterschied zwischen EXIST und INVEST?
EXIST finanziert Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Vorgründungsphase mit einem Stipendium, Sachmitteln und Coaching. INVEST richtet sich an private Investoren: Die BAFA erstattet ihnen 15 % ihrer Beteiligung an einem jungen innovativen Unternehmen.
Gibt es Innovationsgutscheine auch für Gründer?
Ja, in Baden-Württemberg können Existenzgründerinnen und -gründer den Innovationsgutschein BW und den Innovationsgutschein Start-up BW beantragen, auch in der Vorgründungsphase. Die Gründung muss spätestens bei der Abrechnung erfolgt sein. Andere Länder haben eigene Programme mit eigenen Regeln.
Darf ich mit dem Projekt schon vor dem Antrag beginnen?
Bei Zuschussprogrammen wie ZIM oder Innovationsgutscheinen in der Regel nicht, ein vorzeitiger Beginn kann die Förderung kosten. Die Forschungszulage beantragst du dagegen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt, auf Grundlage einer Bescheinigung der BSFZ.
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