Firmenkompass

Café eröffnen: Erlaubnisse, Kosten und Förderung im Überblick

Ein eigenes Café braucht weniger Küche als ein Restaurant, aber genauso viel Planung. Hier erfährst du, welche Erlaubnisse du brauchst, wann selbst gebackene Torten zum Handwerk werden, was für Tische vor der Tür gilt, wie Kaffee und Kuchen besteuert werden und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

7 %
Umsatzsteuer auf Speisen wie Kuchen seit 01.01.2026
19 %
Umsatzsteuer auf Getränke wie Kaffee
Nr. 31
Konditoren in Anlage A der Handwerksordnung
3 Monate
Höchstalter der Belehrungs­bescheinigung nach § 43 IfSG
  • Gewerbe: Ein Café ist ein Gewerbe. Du meldest es beim Gewerbeamt an und wirst Mitglied der IHK.
  • Gaststättenrecht: Ohne Alkohol ist ein Café nach Bundesrecht erlaubnisfrei. Was genau gilt, regelt jedes Bundesland.
  • Selbst backen: Konditoren und Bäcker stehen in Anlage A der Handwerksordnung. Kläre früh mit der Handwerkskammer, ob das dein Café betrifft.
  • Außenbereich: Tische auf dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt.
  • Steuern: Kuchen 7 %, Kaffee und andere Getränke 19 %.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

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Welche Erlaubnisse brauchst du für ein Café?

Für ein Café brauchst du eine Gewerbeanmeldung, die Registrierung als Lebensmittelbetrieb und die Belehrung nach dem Infektionsschutz­gesetz, eine Gaststättenerlaubnis meist nur beim Alkoholausschank. Ein Café ist ein Gewerbe, kein freier Beruf.

Gaststättenrecht: Das regelt jedes Bundesland

Wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, betreibt nach § 1 GastG eine Gaststätte. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes, das in vielen Ländern weiter gilt, ist keine Erlaubnis nötig, wenn du nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbietest (§ 2 Abs. 2 GastG). Ein klassisches Café mit Kaffee, Tee und Kuchen ist danach erlaubnisfrei. Willst du auch Sekt zum Frühstück oder ein Glas Wein am Nachmittag verkaufen, brauchst du die Erlaubnis. Mehrere Länder haben eigene Gaststättengesetze mit teils einfacheren Verfahren. Welche Regel für dich gilt, sagt dir das Gewerbeamt deiner Stadt.

Selbst backen: Wann das Konditorhandwerk greift

Konditoren (Nr. 31) und Bäcker (Nr. 30) sind zulassungspflichtige Handwerke in Anlage A der Handwerksordnung. Wer sie als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, braucht grundsätzlich einen Eintrag in die Handwerksrolle, meist mit Meisterbrief oder gleichwertiger Qualifikation. Backst du nur ein paar Kuchen für dein eigenes Café, kann das als unwesentlicher Teil des Gastronomiebetriebs gelten. Die Abgrenzung im Einzelfall klärst du mit deiner Handwerkskammer. Planst du eine Konditorei mit Tortenverkauf über die Theke, lass die Einordnung unbedingt vorher klären. Kaufst du Kuchen bei einer Konditorei ein, stellt sich die Frage nicht.

Hygiene und Belehrung

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der Lebensmittelüberwachung registriert sein (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004), meist über einen Meldebogen bei der Gewerbeanmeldung. Dazu kommt ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen. Gerade im Café arbeitest du mit Lebensmitteln, die § 42 IfSG ausdrücklich nennt: Milchprodukte, Speiseeis und Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage, also etwa Sahnetorten. Deshalb brauchst du vor Arbeitsbeginn eine Belehrung durch das Gesundheitsamt, deren Bescheinigung dann höchstens drei Monate alt sein darf (§ 43 IfSG).

Außengastronomie: Tische vor der Tür

Stellst du Tische und Stühle auf einen öffentlichen Gehweg, nutzt du die Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Das ist eine Sondernutzung und braucht eine Erlaubnis. Für Bundesstraßen steht das in § 8 FStrG, für Gemeindestraßen in den Straßengesetzen der Länder. Die Gebühren und Auflagen, etwa Mindestbreite für Fußgänger oder Öffnungszeiten, legen die Städte oft per Satzung fest. Die Sondernutzung regelt also jedes Bundesland mit seinen Gemeinden selbst, Satzung und Gebühren erfährst du bei deiner Stadtverwaltung.

Welche Rechtsform passt für ein Café?

Für ein kleines Café ist das Einzelunternehmen der einfachste Start. Du haftest dann persönlich, auch für den Mietvertrag. Gründest du zu zweit, entsteht automatisch eine GbR, bei der jeder voll mithaftet. Eine UG oder GmbH lohnt sich eher bei hohen Investitionen, mehreren Gesellschaftern oder Personal. Vor- und Nachteile findest du im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet es, ein Café zu eröffnen?

Ein Café ist meist günstiger als ein Restaurant, weil keine große Profiküche nötig ist, die Siebträgermaschine und die Theke kosten aber spürbar. Die Rechnung zeigt typische Posten.

Mit dem Gründungskosten-Rechner setzt du deine eigenen Zahlen ein. War das Ladenlokal vorher keine Gaststätte, kann eine Nutzungsänderung beim Bauamt nötig sein, das richtet sich nach der Bauordnung deines Landes. Ein Gewerbemietvertrag über mehr als ein Jahr braucht Textform, sonst gilt er als unbefristet (§ 578 Abs. 1 BGB). Was du für Cappuccino und Kuchen verlangen musst, damit sich das Café trägt, rechnest du mit der Preiskalkulation durch.

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Welche Versicherungen brauchst du für ein Café?

Pflicht ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, für Gastronomie ist das die BGN, binnen einer Woche nach Eröffnung (§ 192 SGB VII). Sie versichert deine Beschäftigten, für dich selbst ist der Schutz freiwillig. Details stehen im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind eine Betriebshaftpflicht, falls ein Gast stolpert oder sich an heißem Kaffee verbrüht. Dazu kommt eine Inhaltsversicherung für Maschine und Einrichtung. Verkaufst du selbst hergestellte Torten außer Haus, prüfe die Produkthaftpflicht. Für dich persönlich brauchst du eine Krankenversicherung. Den Überblick gibt der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.

Welche Steuern zahlst du mit einem Café?

Mit einem Café zahlst du Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € Gewerbesteuer (§ 11 GewStG). Für Speisen in der Gastronomie gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, Getränke sind davon ausgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Der Kuchen kostet also 7 %, der Kaffee dazu 19 %. Beim Verkauf zum Mitnehmen sind Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil ermäßigt (Anlage 2 Nr. 35 UStG). Bei Frühstücksangeboten mit Getränk teilst du den Preis auf.

Ein kleines Café kann im ersten Jahr unter die Kleinunternehmerregelung fallen, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Dann zahlst du keine Umsatzsteuer, kannst aber auch keine Vorsteuer aus der teuren Maschine ziehen. Mehr dazu im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Gäste für dein Café?

Ein Café lebt von Stammgästen, deshalb zählen Lage, Atmosphäre und ein klares Profil mehr als große Werbebudgets. Überlege, für wen du da bist: Frühstück für Pendler, Kuchen am Nachmittag, ein Arbeitsplatz mit WLAN oder ein Treffpunkt für Familien. Ein eigenes Hausgetränk, saisonale Kuchen und kleine Veranstaltungen wie Lesungen geben Anlässe zum Wiederkommen. Eine Stempelkarte bindet Gäste. Halte deinen Eintrag in Kartendiensten aktuell und zeig in sozialen Netzwerken, was heute in der Theke steht. Wie du das planst, erarbeitest du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.

Mehr Ideen für Eröffnung, Stammgäste und Firmenkunden findest du im Ratgeber Kunden gewinnen in Gastronomie und Einzelhandel.

Welche Förderung gibt es für die Café-Gründung?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Mit Arbeitslosengeld und mindestens 150 Tagen Restanspruch kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, über die im Einzelfall entschieden wird.

Für Maschine und Einrichtung bietet die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld mit bis zu 200.000 € an, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Landesprogramme findest du in der Förderdatenbank, einen schnellen Überblick im Fördercheck. Bist du Konditormeisterin oder Konditormeister, prüfe auch die Meister­gründungsprämie deines Landes.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für ein Café sind Kalkulation und Standort die Knackpunkte, weil viele kleine Bons die Miete tragen müssen. In Modul 1 prüfen wir Idee und Lage. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du aus, wie viele Gäste du am Tag brauchst. Modul 4 Finanzierung bereitet Bankgespräch sowie Förderkredit vor, Modul 5 Unternehmensorganisation klärt Gaststättenrecht, Handwerk, Hygiene, Kasse sowie Versicherungen. Ein passender Coach für Businessplan und Finanzierung ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich mit uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Café. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für ein Café eine Gaststättenerlaubnis?

Das hängt davon ab, ob du Alkohol ausschenkst und in welchem Bundesland du gründest. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes sind Kaffee, alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen allein erlaubnisfrei. Mehrere Länder haben eigene Regeln, frag beim Ordnungsamt nach.

Brauche ich einen Meister, um Kuchen selbst zu backen?

Nicht unbedingt, das hängt vom Umfang ab. Konditoren und Bäcker sind zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung. Ob deine Backstube im Café als Handwerksbetrieb gilt, klärst du vorab mit der Handwerkskammer.

Wie viel Umsatzsteuer zahle ich auf Kaffee und Kuchen?

Kuchen und andere Speisen im Café werden seit dem 1. Januar 2026 mit 7 % besteuert. Getränke wie Kaffee, Tee oder Saft sind von der Ermäßigung ausgenommen und kosten vor Ort 19 %. Deine Kasse muss beide Sätze trennen.

Darf ich Tische vor mein Café stellen?

Ja, aber auf öffentlichem Gehweg brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Die Regeln und Gebühren legen die Länder und Gemeinden fest, oft in einer Satzung. Plane den Antrag mehrere Wochen vor der Saison ein.

Brauche ich eine Belehrung vom Gesundheitsamt?

Ja, wenn du mit Lebensmitteln wie Milchprodukten, Sahnetorten oder Speiseeis arbeitest. Die Belehrung nach § 43 IfSG machst du vor dem ersten Arbeitstag, die Bescheinigung darf dann höchstens drei Monate alt sein.

Welche Förderung gibt es für ein Café?

Aus der Arbeitslosigkeit kommen bei Bewilligung das AVGS Gründercoaching, der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld infrage. Für Investitionen gibt es Förderkredite der KfW und der Länder. Ob gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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