Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: Warum sie so wichtig ist und worauf du achtest
Als Selbstständiger lebst du von deiner Arbeitskraft. Fällt sie dauerhaft aus, fehlt nicht nur das Einkommen, oft fehlt auch der gesetzliche Schutz, weil keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung fließen. Hier erfährst du, was der Staat zahlt, wann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt und welche Bedingungen für Selbstständige wichtig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- 3 von 5
- Jahren mit Pflichtbeiträgen für die Erwerbsminderungsrente
- 50 %
- Grad der Berufsunfähigkeit in guten Verträgen
- 6 Monate
- Prognosezeitraum laut Verbraucherzentrale
- 67
- Endalter, bis zu dem der Vertrag laufen sollte
- Größtes Risiko: Als Selbstständiger hängt dein Einkommen allein an deiner Arbeitskraft.
- Staatlicher Schutz ist dünn: Die Erwerbsminderungsrente setzt drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus (§ 43 SGB VI) und prüft streng.
- Gute Verträge: Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit, Prognose sechs Monate, Laufzeit bis 67, kein Verweis auf andere Berufe.
- Für Selbstständige wichtig: klare Regeln zur Umorganisation deines Betriebs.
- Früh abschließen: Jünger und gesünder heißt meist günstiger. Gesundheitsfragen immer vollständig beantworten.
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Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige so wichtig?
Für Selbstständige ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig, weil kein Arbeitgeber und oft keine gesetzliche Rentenversicherung einspringt, wenn die Gesundheit dauerhaft nicht mehr mitspielt. Angestellte zahlen automatisch in die Rentenversicherung ein und behalten so den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei den meisten Selbstständigen ist das nicht der Fall.
Die Verbraucherzentrale zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Für Gründer gilt das besonders: Kredite, Miete und Familie laufen weiter, auch wenn du nach einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten kannst. Ursache sind dabei nicht nur Unfälle, sondern vor allem Krankheiten. Eine Unfallversicherung allein reicht deshalb nicht.
Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?
Bei Berufsunfähigkeit zahlt der Staat in der Regel nichts, sondern nur bei Erwerbsminderung, und das auch nur mit ausreichend Pflichtbeiträgen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat drei Hürden (§ 43 SGB VI):
- Pflichtbeiträge: In den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung brauchst du drei Jahre Pflichtbeiträge.
- Wartezeit: Die allgemeine Wartezeit muss erfüllt sein.
- Strenger Maßstab: Teilweise erwerbsgemindert ist, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden schafft. Dein bisheriger Beruf spielt dabei keine Rolle.
Gründest du nach einer Anstellung, hast du den Anspruch zunächst noch. Nach etwa zwei Jahren ohne Pflichtbeiträge fällt er weg. Du kannst ihn erhalten, wenn du innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag wählst (§ 4 SGB VI). Wie das funktioniert, liest du im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine vereinbarte monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Das Gesetz definiert berufsunfähig so: Wer seinen Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG).
Der Versicherer darf zusätzlich vereinbaren, dass er nur leistet, wenn du auch keine andere Tätigkeit ausüben kannst, die deiner Ausbildung und Lebensstellung entspricht (§ 172 Abs. 3 VVG). Das nennt man abstrakte Verweisung. Gute Verträge verzichten darauf.
Worauf solltest du als Selbstständiger bei den Bedingungen achten?
Als Selbstständiger solltest du vor allem auf die Definition der Berufsunfähigkeit, die Laufzeit und die Regeln zur Umorganisation achten. Die Verbraucherzentrale nennt diese Punkte als Maßstab:
- 50 % und sechs Monate. Der Vertrag sollte leisten, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst, und zwar rückwirkend ab Beginn dieses Zeitraums.
- Keine abstrakte Verweisung. Der Versicherer darf dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest.
- Umorganisation klar geregelt. Bei Selbstständigen prüfen viele Versicherer, ob du deinen Betrieb so umorganisieren kannst, dass du weiterarbeitest, etwa indem du körperliche Arbeit an Mitarbeiter abgibst. Lies genau, unter welchen Voraussetzungen der Vertrag eine Umorganisation verlangt, und lass dir die Regel vor Abschluss schriftlich erklären.
- Laufzeit bis 67. Das Risiko steigt mit dem Alter. Verträge, die mit 55 oder 60 enden, lassen dich genau dann allein.
- Nachversicherungsgarantie und Dynamik. Damit kannst du die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, etwa wenn dein Einkommen wächst.
- Beitragsbefreiung. Im Leistungsfall musst du keine Beiträge mehr zahlen.
Stellt der Versicherer später fest, dass du wieder arbeiten kannst, wird er nur leistungsfrei, wenn er dir das in Textform darlegt, und frühestens drei Monate danach (§ 174 VVG).
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Die BU-Rente sollte so hoch sein, dass du deine laufenden privaten Ausgaben dauerhaft decken kannst. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 80 % des aktuellen Nettoeinkommens als Richtwert. Als Gründer hast du oft noch kein stabiles Einkommen. Orientier dich deshalb an deinem Finanzplan:
- Privatentnahmen: Was brauchst du monatlich für Miete, Lebenshaltung und Familie? Mehr dazu im Ratgeber Privatentnahmen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge laufen weiter, auch wenn du nicht arbeitest.
- Altersvorsorge: Plane einen Teil für die Rente ein, sonst entsteht später eine zweite Lücke.
- Steuern: Eine private BU-Rente ist nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern (§ 22 EStG), also nur zum Teil.
Versicherer begrenzen die versicherbare Rente meist auf einen Anteil deines Einkommens. Ist dein Einkommen im ersten Jahr niedrig, kann die Rente zunächst kleiner ausfallen. Eine Nachversicherungsgarantie hilft, sie später anzupassen.
Wie beantwortest du die Gesundheitsfragen richtig?
Die Gesundheitsfragen beantwortest du vollständig und wahrheitsgemäß, denn falsche oder fehlende Angaben können den Schutz kosten. Du musst alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG). Verletzt du diese Pflicht, kann er je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Diese Rechte erlöschen in der Regel nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 VVG).
- Patientenakte oder Abrechnungen der Krankenkasse anfordern, bevor du den Antrag ausfüllst.
- Auch kleine Behandlungen angeben, nach denen gefragt wird.
- Bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen lassen.
- Den Antrag nicht unter Zeitdruck ausfüllen und eine Kopie behalten.
- Beruf und Tätigkeit genau angeben, auch den Anteil körperlicher Arbeit.
Welche Alternativen gibt es, wenn eine BU nicht möglich ist?
Wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst oder sie dir zu teuer ist, gibt es Teilabsicherungen, die die Lücke aber nicht voll schließen. Infrage kommen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Erwerbsminderungsschutz oder eine private Unfallversicherung für Unfallfolgen. Für kürzere Krankheitsphasen brauchst du zusätzlich ein Krankentagegeld, denn die BU zahlt erst bei voraussichtlich dauerhafter Einschränkung.
Steuerlich ist die private BU keine Betriebsausgabe. Die Beiträge zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Der Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr (§ 10 Abs. 4 EStG) ist bei Selbstständigen allerdings meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching gehört deine persönliche Absicherung zum Businessplan. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir, welche Lücken nach dem Wechsel in die Selbstständigkeit entstehen, und im Finanzteil bauen wir die Beiträge in deine Privatentnahmen ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, enthält der Gründungszuschuss bei Bewilligung 300 € im Monat für die soziale Absicherung. Ob du ihn oder ein Einstiegsgeld bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Prüfe deine Möglichkeiten mit dem Fördercheck oder sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 172 VVG – Leistung des Versicherers, Begriff der Berufsunfähigkeit
- § 174 VVG – Leistungsfreiheit (frühestens drei Monate nach Mitteilung)
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers (fünf bzw. zehn Jahre)
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung (drei Jahre Pflichtbeiträge in fünf Jahren)
- § 4 SGB VI – Versicherungspflicht auf Antrag
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4: Höchstbetrag 2.800 €)
- § 22 EStG – Sonstige Einkünfte (Besteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten)
- Verbraucherzentrale: Berufsunfähigkeit – wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern
Kurz beantwortet
Brauche ich als Selbstständiger eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für die meisten Selbstständigen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Absicherungen, weil ihr Einkommen vollständig an ihrer Arbeitskraft hängt. Ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung fehlt außerdem oft der Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Bekomme ich als Selbstständiger eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente bekommst du nur, wenn du in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast (§ 43 SGB VI). Wer als Selbstständiger nicht rentenversichert ist, verliert diesen Schutz nach und nach. Mit einer Pflichtversicherung auf Antrag kannst du ihn erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?
Berufsunfähig bist du, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Erwerbsgemindert bist du erst, wenn du praktisch keine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr leisten kannst, voll erwerbsgemindert unter drei Stunden am Tag. Die gesetzliche Rente prüft also deutlich strenger.
Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?
Die Verbraucherzentrale nennt etwa 80 % des aktuellen Nettoeinkommens als Richtwert. Als Gründer orientierst du dich an dem Einkommen, das du in deinem Finanzplan als Privatentnahme planst, und an deinen festen Ausgaben.
Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?
Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen (§ 19 VVG). Diese Rechte erlöschen in der Regel nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren (§ 21 VVG). Beantworte die Fragen deshalb vollständig und hol dir im Zweifel deine Patientenakte.
Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Der Höchstbetrag von 2.800 € im Jahr ist bei Selbstständigen aber meist schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Eine Betriebsausgabe ist die private BU nicht.
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