Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Was Gründer 2026 wissen müssen
„Ab 2027 müssen alle neuen Selbstständigen rund 750 Euro im Monat in die Rentenversicherung zahlen.“ Diesen Satz liest du gerade überall. So stimmt er nicht. Hier erfährst du, was heute gilt, was die Politik plant und was noch offen ist, damit du deine Gründung ohne Panik, aber gut vorbereitet planst.
Das Wichtigste in Kürze
- 112,16 €
- Mindestbeitrag freiwillige Rente im Monat 2026
- 1.571,70 €
- Höchstbeitrag freiwillige Rente im Monat 2026
- 5 Jahre
- Frist für die Pflichtversicherung auf Antrag
- 30.826 €
- Höchstbetrag Altersvorsorge als Sonderausgabe 2026 (Ledige)
- Empfehlung, kein Gesetz: Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, neue Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Bundesregierung will das umsetzen.
- Noch nicht beschlossen: Einen veröffentlichten Gesetzentwurf mit Stichtag, Beitragshöhe und Ausnahmen gibt es nach unserer Recherche (Stand 19.10.2026) noch nicht.
- Keine 753 Euro für alle: Ein solcher Pflichtbeitrag ist nicht beschlossen. Der heutige Regelbeitrag für bereits pflichtversicherte Selbstständige liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat.
- Entlastung für Gründer gibt es schon: Pflichtversicherte zahlen in den ersten drei Jahren auf Wunsch den halben Regelbeitrag (367,82 Euro). Die Kommission schlägt eine ähnliche Entlastung vor.
- Vorsorgen geht schon heute: freiwillig gesetzlich, per Pflichtversicherung auf Antrag, mit Basisrente oder privat. Ab 2027 sollen auch Selbstständige die neue staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge bekommen.
- Nicht überstürzt gründen: Wer ohnehin Ende 2026 starten will, sollte die Entwicklung verfolgen. Allein wegen der Reform zu gründen, ist keine gute Idee.
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Was gilt heute schon?
Eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige gibt es bereits, aber nur für bestimmte Gruppen (§ 2 SGB VI). Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel:
- selbstständige Lehrkräfte und Erzieher
- bestimmte Pflegepersonen und Hebammen
- Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
- bestimmte Handwerker
- Selbstständige, die dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten
Für diese Gruppen gelten 2026 folgende Beiträge (Deutsche Rentenversicherung):
| Beitragsart | pro Monat |
|---|---|
| Mindestbeitrag | 112,16 € |
| halber Regelbeitrag (Gründer, erste 3 Jahre) | 367,82 € |
| Regelbeitrag | 735,63 € |
| Höchstbeitrag | 1.571,70 € |
Der Beitragssatz beträgt 18,6 %. Statt des Regelbeitrags kannst du als Pflichtversicherter unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge nach deinem tatsächlichen Einkommen zahlen. Die Werte gelten seit 2025 bundesweit einheitlich.
Was soll sich ändern?
Die Alterssicherungskommission hat ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt. Für Selbstständige unterscheidet sie zwei Gruppen:
Neue Selbstständige (Start nach einem noch festzulegenden Stichtag): Sie sollen grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wenn sie nicht schon anders verpflichtend abgesichert sind, etwa über ein Versorgungswerk. Ein Opt-out ist nicht vorgesehen. Private Vorsorge allein würde also nicht reichen.
Bestehende Selbstständige (schon vor dem Stichtag tätig): Auch sie sollen einbezogen werden, aber mit einem voraussetzungslosen Opt-out. Du könntest dich also gegen die gesetzliche Rente entscheiden.
Noch offen sind unter anderem: der genaue Stichtag, die Beitragshöhe, Ausnahmen, Übergangsregeln, wer als „bestehend“ gilt, wie Nebengewerbe und der spätere Wechsel in den Haupterwerb behandelt werden und was für GmbH- oder UG-Geschäftsführer gilt.
Sollte ich noch 2026 gründen?
Allein wegen der Reform der Rentenversicherung solltest du nicht noch 2026 gründen. Eine Gründung muss vor allem wirtschaftlich tragen. Wenn du aber ohnehin Ende 2026 oder Anfang 2027 starten willst, solltest du wissen: Die Kommission stellt auf die erstmalige tatsächliche Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ab. Übernimmt der Gesetzgeber das, könnte ein echter Start 2026 später einen Unterschied machen. Eine Garantie dafür gibt es heute nicht.
Entscheidend ist dabei die tatsächliche Tätigkeit, nicht nur der Gewerbeschein:
| Beispiel | Einschätzung |
|---|---|
| Gewerbe angemeldet, Angebote geschrieben, erste Kunden, Rechnungen, laufende Tätigkeit | könnte als Start 2026 zählen (nicht garantiert) |
| Nur Gewerbe angemeldet, keine Kunden, keine Umsätze, Start erst 2028 | darauf solltest du dich nicht verlassen |
Was deinen Start belegt: Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Geschäftskonto, Website oder Marktauftritt, Angebote, Aufträge, Verträge, Rechnungen, Umsätze, Betriebsausgaben und nachvollziehbares Marketing.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, gehört die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt ohnehin ins Gespräch mit der Agentur für Arbeit, zum Beispiel beim Gründungszuschuss.
Drei häufige Irrtümer
Drei häufige Irrtümer zur Rentenversicherung sind, dass Kleinunternehmer befreit seien, eine GmbH automatisch von der Pflicht befreie und ein Nebengewerbe sicher schütze.
Was du jetzt tun solltest
Jetzt solltest du deine heutige Rentenversicherungspflicht prüfen, deinen tatsächlichen Start dokumentieren, Rentenbeiträge im Finanzplan einrechnen sowie die Gesetzgebung verfolgen, statt wegen Schlagzeilen zu gründen.
- Heutige Pflicht prüfen. Schau nach, ob du schon nach geltendem Recht pflichtversichert wärst, zum Beispiel als Lehrkraft oder bei nur einem Auftraggeber.
- Nicht wegen Schlagzeilen gründen. Die Reform ist kein Grund, eine unfertige Idee überstürzt zu starten.
- Den tatsächlichen Start dokumentieren. Wenn du ohnehin gründest, halte Angebote, Aufträge und Rechnungen sauber fest.
- Rentenbeiträge im Finanzplan einrechnen. Plane mögliche Beiträge als Szenario ein, zum Beispiel mit dem halben Regelbeitrag in den ersten drei Jahren. Das machen wir im Gründercoaching mit dir. Wie ein Finanzplan aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Businessplan erstellen.
- Die Gesetzgebung verfolgen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es einen Gesetzentwurf gibt.
Welche weiteren Versicherungen für Selbstständige Pflicht oder sinnvoll sind, zeigt der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.
So rechnest du Rentenbeiträge in deinen Finanzplan ein
Solange das Gesetz nicht steht, kennt niemand den genauen Beitrag. Du kannst aber mit den heutigen Werten für pflichtversicherte Selbstständige realistische Szenarien bilden. So siehst du früh, ob dein Preis und dein geplanter Umsatz auch mit Rentenbeitrag noch tragen.
| Szenario (Werte 2026) | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| halber Regelbeitrag in den ersten drei Jahren | 367,82 € | 4.413,84 € |
| voller Regelbeitrag | 735,63 € | 8.827,56 € |
| einkommensabhängig, z. B. 2.000 € Gewinn im Monat × 18,6 % | 372,00 € | 4.464,00 € |
Wichtig für die Planung: Der Beitrag fällt jeden Monat an, auch wenn ein Monat schwach läuft. Nimm ihn deshalb in deine Liquiditätsplanung auf und nicht nur in die Jahresrechnung. Wenn dein Gewinn anfangs niedrig ist, kann ein einkommensabhängiger Beitrag günstiger sein als der Regelbeitrag. Den Mindestbeitrag von 112,16 Euro unterschreitest du dabei nicht.
Ob diese Werte für die neue Pflicht übernommen werden, ist offen. Die Tabelle ist deshalb eine Planungshilfe und keine Prognose. Sobald ein Gesetzentwurf vorliegt, passen wir die Zahlen hier an.
Wie kannst du dich heute schon gesetzlich absichern?
Auch ohne Pflicht kannst du als Selbstständiger schon heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, entweder freiwillig oder als Pflichtversicherter auf Antrag. Beide Wege bauen Rentenansprüche auf, unterscheiden sich aber stark darin, wie flexibel du bist und wie gut du bei Erwerbsminderung geschützt bist.
| Freiwillige Versicherung | Pflichtversicherung auf Antrag | |
|---|---|---|
| Grundlage | § 7 SGB VI, für alle, die nicht pflichtversichert sind, ab 16 Jahren | § 4 Abs. 2 SGB VI, für Selbstständige, die nicht nur vorübergehend tätig sind |
| Frist | keine, jederzeit möglich | Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit |
| Beitrag 2026 | frei wählbar zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat | Regelbeitrag 735,63 €, auf Antrag einkommensgerecht, in den ersten drei Kalenderjahren nach dem Startjahr auch der halbe Regelbeitrag von 367,82 € |
| Flexibilität | Höhe und Monate frei, Pause oder Ende jederzeit, Zahlung bis 31. März des Folgejahres | nicht kündbar, endet in der Regel erst mit der Aufgabe der Selbstständigkeit |
| Erwerbsminderung und Reha | freiwillige Beiträge sind keine Pflichtbeiträge, der Schutz kann deshalb verloren gehen | Pflichtbeiträge, der Schutz bleibt erhalten |
Freiwillig passt, wenn du flexibel vorsorgen willst, etwa in guten Jahren mehr und in schwachen weniger. Gezahlt wird für ein Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres (§ 197 Abs. 2 SGB VI). Einen einmal gezahlten Beitrag kannst du aber nicht nachträglich ändern.
Auf Antrag pflichtversichert passt, wenn dir der Schutz bei Erwerbsminderung wichtig ist. Für eine Erwerbsminderungsrente brauchst du in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Kommst du aus einer Anstellung, hältst du diesen Schutz mit der Pflichtversicherung auf Antrag lückenlos aufrecht. Wie sich eine künftige Rentenpflicht auf freiwillig oder auf Antrag Versicherte auswirkt, ist noch offen.
Welche private Altersvorsorge passt zu Selbstständigen?
Neben der gesetzlichen Rente kommen für Selbstständige vor allem die Basisrente und private Sparpläne infrage, die Riester-Förderung bekommen die meisten Selbstständigen 2026 dagegen nicht. Ab 2027 ändert sich das mit der neuen geförderten Altersvorsorge.
Basisrente (Rürup): steuerlich stark, aber unflexibel
Beiträge zu einer Basisrente kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, seit 2023 in voller Höhe bis zum Höchstbetrag (§ 10 Abs. 3 EStG). 2026 liegt er bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € für zusammen veranlagte Ehepaare. Der Höchstbetrag gilt gemeinsam für Basisrente, gesetzliche Rentenbeiträge und Beiträge an ein Versorgungswerk. Dafür ist das Geld fest gebunden: Der Vertrag darf nur eine lebenslange monatliche Rente frühestens ab 62 vorsehen, und die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Die Rente selbst wird später versteuert. Die Basisrente lohnt sich vor allem, wenn du gut verdienst und das Geld sicher nicht vor der Rente brauchst.
Private Vorsorge und ETF: flexibel, aber ohne Förderung
Ein privater Sparplan, zum Beispiel auf breit gestreute ETF, ist für viele Selbstständige die flexibelste Ergänzung. Du kannst die Rate anpassen, pausieren und kommst im Notfall an dein Geld. Dafür gibt es keine staatliche Förderung, Erträge sind steuerpflichtig, und Kurse schwanken, teils über Jahre. Achte auf niedrige Kosten und eine breite Streuung, und lege zuerst einen Notgroschen für schwache Monate an. Unabhängige Informationen bekommst du etwa bei der Verbraucherzentrale. Konkrete Produkte empfehlen wir nicht.
Riester und das neue Altersvorsorgedepot
Die Riester-Förderung ist 2026 an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente geknüpft (§ 10a Abs. 1 EStG). Die meisten Selbstständigen sind deshalb nicht förderberechtigt. Ausnahmen sind pflichtversicherte Selbstständige, etwa Lehrkräfte, Handwerker in der Handwerksrolle, Versicherte der Künstlersozialkasse und wer die Pflichtversicherung auf Antrag gewählt hat. Außerdem kannst du mittelbar gefördert werden, wenn dein Ehepartner förderberechtigt ist und du einen eigenen Vertrag hast (§ 79 Satz 2 EStG).
Ab 2027 ändert sich das. Bundestag und Bundesrat haben die Reform der privaten Altersvorsorge im Frühjahr 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue geförderte Produkte starten, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, und auch Selbstständige sollen einbezogen werden. Die genauen Voraussetzungen prüfst du vor Abschluss anhand der aktuellen Gesetzesfassung oder mit deiner Steuerberatung. Die Grundzulage beträgt 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 € im Jahr und 25 % auf Beiträge bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Neue Riester-Verträge nach altem Modell gibt es ab 2027 nicht mehr, bestehende laufen weiter. Schließe also nichts vorschnell ab, sondern schau dir die neuen Produkte an, sobald es sie gibt.
Altersvorsorge als Posten im Finanzplan
Als Einzelunternehmer zahlst du deine Altersvorsorge aus deinem Gewinn, sie ist keine Betriebsausgabe. Im Finanzplan gehört sie deshalb zu deinen privaten Kosten, die dein Unternehmen jeden Monat erwirtschaften muss, so wie Miete und Krankenversicherung. Rechne sie auch in deinen Stundensatz ein, sonst ist dein Preis zu niedrig. Wie du die Beträge sauber vom Geschäftskonto nimmst, erklärt der Ratgeber Privatentnahmen.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und einen Gründungszuschuss bekommst, sind die zusätzlichen 300 € im Monat in den ersten sechs Monaten für deine soziale Sicherung gedacht (§ 93, § 94 SGB III). Für Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge zusammen reichen sie in der Regel nicht. Plane deshalb von Anfang an mit den vollen Beträgen. Im AVGS Gründercoaching bauen wir das gemeinsam in deinen Finanzplan ein.
- Prüfen, ob du schon heute rentenversicherungspflichtig bist
- Entscheiden: freiwillig, auf Antrag pflichtversichert oder nur privat vorsorgen
- Fünf-Jahres-Frist für die Pflichtversicherung auf Antrag im Kalender notieren
- Monatlichen Vorsorgebetrag im Finanzplan und im Stundensatz einrechnen
- Notgroschen für schwache Monate anlegen
- Kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen
Rente im Businessplan: So unterstützen wir dich
Du planst deine Gründung und willst die Rentenfrage sauber im Finanzplan haben? Im AVGS Gründercoaching erarbeiten wir Businessplan und Finanzplan gemeinsam mit dir, 1:1 online und bei Bewilligung ohne Eigenanteil. Wer schon länger selbstständig ist und sich weiterbilden will, findet im Ratgeber zur KOMPASS-Förderung einen passenden Weg. Für alle Fragen zu deiner Situation vereinbare ein kostenloses Erstgespräch.
Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige (freiwillige Beiträge 2026, Zahlungsfrist)
- Deutsche Rentenversicherung: Broschüre „Selbstständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, 21. Auflage (4/2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Vorsorgen und Steuern sparen, Höchstbetrag 2026 (20.04.2026)
- § 4 SGB VI – Versicherungspflicht auf Antrag (Abs. 2: Selbstständige, fünf Jahre)
- § 7 SGB VI – Freiwillige Versicherung
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung (drei Jahre Pflichtbeiträge in fünf Jahren)
- § 197 SGB VI – Wirksamkeit von Beiträgen (Abs. 2: freiwillige Beiträge bis 31. März des Folgejahres)
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Basisrente, Abs. 3: Höchstbetrag)
- § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge (Riester, Förderberechtigte)
- § 79 EStG – Zulageberechtigte (Satz 2: mittelbar über den Ehegatten)
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
- Bundesregierung: Fragen und Antworten, private Altersvorsorge reformiert
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss (Zweck: soziale Sicherung)
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung 2026
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Stellungnahme zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission (23.06.2026)
- § 2 SGB VI – Versicherungspflicht selbständig Tätiger
- § 19 UStG – Kleinunternehmer
Kurz beantwortet
Gilt ab 1. Januar 2027 eine Rentenpflicht für alle neuen Selbstständigen?
Nach heutigem Stand ist das nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat es empfohlen, die Regierung will es umsetzen, aber Stichtag und Details stehen noch nicht fest.
Muss ich als Gründer 753 Euro im Monat zahlen?
Nein, dieser Betrag ist nicht beschlossen. Der heutige Regelbeitrag für bereits Pflichtversicherte liegt 2026 bei 735,63 Euro. Pflichtversicherte Gründer können in den ersten drei Jahren den halben Regelbeitrag von 367,82 Euro zahlen.
Bin ich als Kleinunternehmer von der Rentenpflicht befreit?
Nein, als Kleinunternehmer bist du nicht von der Rentenpflicht befreit. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Rentenversicherung.
Schützt mich eine Gewerbeanmeldung 2026?
Ob dich eine Gewerbeanmeldung 2026 schützt, ist nicht sicher. Entscheidend dürfte die tatsächliche Tätigkeit sein, also Kunden, Angebote, Rechnungen und Umsätze. Verbindlich ist erst der Gesetzestext.
Was ist mit einer GmbH oder UG?
Eine GmbH oder UG schützt nicht automatisch. Es kommt auf deine Anteile und deinen Einfluss in der Gesellschaft an.
Wird der Rentenbeitrag im Businessplan berücksichtigt?
Der Rentenbeitrag sollte im Businessplan berücksichtigt werden. Im AVGS Gründercoaching rechnen wir mögliche Beiträge als Szenario in deinen Finanzplan ein.
Kann ich mich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich rentenversichern?
Ja, als Selbstständiger kannst du dich freiwillig gesetzlich rentenversichern. 2026 wählst du dann jeden Monatsbeitrag zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro und kannst Beiträge für ein Jahr noch bis zum 31. März des Folgejahres zahlen. Alternativ kannst du innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag wählen, die du aber nicht wieder kündigen kannst.
Bekomme ich als Selbstständiger die Riester-Förderung?
Die Riester-Förderung bekommst du als Selbstständiger 2026 in der Regel nicht, weil sie an die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente geknüpft ist. Ausnahmen sind pflichtversicherte Selbstständige, etwa über die Künstlersozialkasse, und die mittelbare Förderung über einen förderberechtigten Ehepartner. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge sollen ab 2027 auch Selbstständige gefördert werden.
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