GbR gründen: Vertrag, Haftung und Steuern für Gründerteams
Die GbR ist der einfachste Weg, mit anderen zusammen ein Unternehmen zu starten: kein Notar, kein Mindestkapital, keine Pflicht zum Register. Dafür haftet ihr alle persönlich. Hier erfährst du, wie die Gründung abläuft, was sich seit 2024 geändert hat, welche Steuern anfallen und was ihr unbedingt vorher regeln solltet.
Das Wichtigste in Kürze
- Einfach gegründet: Mindestens zwei Personen, ein gemeinsamer Zweck und ein Vertrag reichen. Der Vertrag ist formfrei, schriftlich ist er aber dringend zu empfehlen.
- Kein Mindestkapital, kein Notar: Notar und Register braucht ihr nur, wenn ihr euch freiwillig als eGbR eintragen lasst.
- Volle persönliche Haftung: Jeder Gesellschafter haftet für alle Schulden der GbR, auch mit seinem Privatvermögen.
- Steuern: Den Gewinn versteuert jeder Gesellschafter selbst. Die gewerbliche GbR zahlt Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 24.500 €.
- Im Team mit Förderung: Jede Person braucht einen eigenen Gutschein für das AVGS Gründercoaching, auch der Gründungszuschuss wird pro Person beantragt.
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Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die sich vertraglich verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu fördern (§ 705 BGB). Sie ist die Grundform aller Personengesellschaften. Gesellschafter können natürliche Personen sein, aber auch juristische Personen wie eine GmbH.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für die GbR das neu gefasste Recht aus dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die wichtigste Klarstellung: Eine GbR, die nach außen am Geschäftsverkehr teilnimmt, ist selbst rechtsfähig. Sie kann also Verträge schließen, ein Konto führen, klagen und verklagt werden. Betreibt ihr ein Unternehmen unter einem gemeinsamen Namen, wird das vermutet (§ 705 Abs. 3 BGB).
Typische GbR-Gründungen sind zwei Handwerker, die gemeinsam Aufträge annehmen, ein Grafik-Duo, ein kleiner Onlinehandel zu zweit oder eine Gemeinschaftspraxis. Für Freiberufler gibt es mit der Partnerschaftsgesellschaft eine eigene Alternative (§ 1 PartGG). Wie die GbR im Vergleich zu Einzelunternehmen, UG und GmbH abschneidet, zeigt unser Rechtsformen-Vergleich.
Wie gründet man eine GbR?
Eine GbR gründet ihr, indem ihr einen Gesellschaftsvertrag schließt. Mehr braucht es rechtlich nicht. Praktisch kommen danach einige Anmeldungen dazu:
- Gesellschaftsvertrag schließen. Der Vertrag ist formfrei, ein Handschlag würde reichen. Schreibt ihn trotzdem auf und lasst ihn bei mehreren Beteiligten oder größeren Einlagen rechtlich prüfen.
- Namen festlegen. Die nicht eingetragene GbR muss keinen Rechtsformzusatz führen, „GbR“ im Namen ist aber empfehlenswert. Auf Rechnungen sowie im Impressum stehen die vollen Namen aller Gesellschafter und eine ladungsfähige Anschrift.
- Gewerbe anmelden. Ist die GbR gewerblich tätig, meldet jeder Gesellschafter das Gewerbe selbst an, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO). Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Gewerbeanmeldung.
- Steuerlich erfassen lassen. Die GbR reicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Sie bekommt eine eigene Steuernummer.
- Geschäftskonto eröffnen. Ein Konto auf den Namen der GbR trennt eure Geschäfte sauber von privaten Ausgaben. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, für die gemeinsame Buchhaltung aber fast unverzichtbar. Worauf du achten solltest, steht im Ratgeber Geschäftskonto.
- Berufsgenossenschaft und Versicherungen klären. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens informiert sein (§ 192 SGB VII). Die Gewerbeanmeldung innerhalb dieser Woche gilt dabei schon als Mitteilung. Prüft außerdem, welche Versicherungen euer Vorhaben braucht.
Was gehört in den Gesellschaftsvertrag?
In den Gesellschaftsvertrag gehört alles, was ihr anders regeln wollt als das Gesetz. Fehlt eine Regel, gilt der gesetzliche Normalfall. Der passt selten zu einem echten Gründerteam: Alle führen die Geschäfte nur gemeinsam (§ 715 BGB), alle vertreten die GbR nur gemeinsam (§ 720 BGB). Ohne Vereinbarung über die Beteiligung bekommt jeder den gleichen Anteil an Gewinn und Verlust (§ 709 BGB). Diese Punkte solltet ihr mindestens besprechen:
- Zweck und Sitz der Gesellschaft
- Einlagen: wer Geld, Geräte, Kundenkontakte oder Arbeitskraft einbringt
- Beteiligung an Gewinn, Verlust und Stimmrecht
- Geschäftsführung und Vertretung: wer allein entscheiden darf und ab welchem Betrag beide zustimmen müssen
- Entnahmen und Tätigkeitsvergütung: wer wie viel Geld aus der GbR nehmen darf
- Wettbewerbsverbot während und nach der Zusammenarbeit
- Ausscheiden, Kündigung, Tod eines Gesellschafters und wie die Abfindung berechnet wird
- Streitlösung: etwa ein Gespräch mit Mediation, bevor jemand vor Gericht zieht
Mustertexte aus dem Netz passen selten genau. Lasst den Vertrag lieber von einer Anwältin oder einem Anwalt aufsetzen oder prüfen, besonders wenn unterschiedlich viel Geld oder Arbeit eingebracht wird.
Was hat sich seit 2024 geändert: eGbR und Gesellschaftsregister
Seit 2024 kann sich eine GbR freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 BGB). Sie heißt dann „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder kurz „eGbR“ und muss diesen Zusatz führen (§ 707a BGB). Das Register führen die Amtsgerichte, jeder kann es kostenlos einsehen.
Für die meisten Gründerteams bleibt die Eintragung eine Option, keine Pflicht. Faktisch nötig wird sie, wenn die GbR eine Immobilie erwerben oder sich an einer anderen eingetragenen Gesellschaft beteiligen will. Die Eintragung hat Folgen, die ihr kennen solltet:
- Notarielle Anmeldung: Alle Gesellschafter melden die eGbR in notariell beglaubigter Form an. Das Gericht verlangt für die Ersteintragung mit bis zu drei Gesellschaftern 150 €, für jeden weiteren 60 € (HRegGebV, Nr. 1101 und 1102). Dazu kommen die Notarkosten, die dir der Notar vorab nennt.
- Transparenzregister: Die eGbR muss ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden (§ 20 GwG). Die nicht eingetragene GbR muss das nicht.
- Jede Änderung anmelden: Wer ein- oder austritt, muss erneut notariell angemeldet werden.
- Kein einfacher Weg zurück: Eine eGbR kann sich nicht einfach wieder austragen lassen. Löschen lässt sie sich nur nach den allgemeinen Regeln, also in der Regel über eine Liquidation.
An der Haftung ändert die Eintragung nichts. Auch eine eGbR wird dadurch nicht zum Kaufmann.
Wie haften die Gesellschafter einer GbR?
Jeder Gesellschafter einer GbR haftet persönlich, unbeschränkt und gemeinsam mit den anderen für alle Schulden der Gesellschaft (§ 721 BGB). Ein Gläubiger kann sich aussuchen, wen von euch er in voller Höhe in Anspruch nimmt. Wer zahlt, kann sich das Geld anteilig von den anderen zurückholen, trägt aber das Risiko, dass bei ihnen nichts zu holen ist.
Eine Vereinbarung, dass einer von euch nur begrenzt haftet, gilt nur zwischen euch. Gegenüber Dritten ist sie unwirksam. Eine Haftungsbegrenzung mit einem Kunden geht nur, wenn ihr sie mit ihm einzeln vereinbart, ein Satz in den allgemeinen Geschäftsbedingungen reicht dafür nicht.
Ist das Haftungsrisiko eures Vorhabens hoch, etwa wegen großer Aufträge, Personal oder teurer Waren, lohnt sich ein Blick auf die UG (haftungsbeschränkt). Viele Risiken lassen sich auch mit einer passenden Betriebshaftpflicht abdecken.
Welche Steuern zahlt eine GbR?
Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird vom Finanzamt einheitlich und gesondert festgestellt, anschließend wird er auf die Gesellschafter verteilt (§ 180 Abs. 1 AO). Jeder versteuert seinen Anteil mit seiner persönlichen Einkommensteuer. Den Gewinn ermittelt die GbR in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
| Steuer | Wer zahlt? | Was du wissen solltest |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | jeder Gesellschafter | auf den eigenen Gewinnanteil laut Feststellungsbescheid |
| Gewerbesteuer | die GbR selbst (§ 5 GewStG) | nur bei gewerblicher Tätigkeit; Freibetrag 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 GewStG), Messzahl 3,5 % mal Hebesatz der Gemeinde |
| Umsatzsteuer | die GbR als Unternehmerin (§ 2 UStG) | Voranmeldungen über die Steuernummer der GbR; die Kleinunternehmerregelung gilt für die GbR als Ganzes |
Freiberufler-GbR: Üben alle Gesellschafter einen freien Beruf nach § 18 EStG aus, etwa zwei Übersetzerinnen oder zwei Ingenieure, ist die GbR nicht gewerblich. Sie meldet kein Gewerbe an und zahlt keine Gewerbesteuer.
Achtung Abfärbung: Übt eine Personengesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, gilt ihre gesamte Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Verkauft eure Beratungs-GbR nebenbei Produkte, kann das alle Einkünfte gewerbesteuerpflichtig machen. Für sehr geringe gewerbliche Anteile hat der Bundesfinanzhof eine Bagatellgrenze entwickelt. Klärt solche Mischfälle vorab mit eurer Steuerberatung.
Was passiert, wenn jemand aussteigen will oder ihr euch streitet?
Steigt ein Gesellschafter aus, besteht die GbR seit 2024 im Normalfall mit den übrigen weiter. Früher führte das Ausscheiden meist zur Auflösung. Heute scheidet nur die betroffene Person aus, etwa durch Kündigung, Tod, Insolvenz oder Ausschluss aus wichtigem Grund (§ 723 BGB), außer euer Vertrag bestimmt etwas anderes.
- Kündigung: Ist die GbR auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jeder mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Aus wichtigem Grund geht es auch ohne Frist (§ 725 BGB).
- Abfindung: Wer ausscheidet, bekommt eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung und wird von den Schulden der GbR freigestellt, sofern der Vertrag nichts anderes regelt (§ 728 BGB).
- Nur noch einer übrig: Verlässt der vorletzte Gesellschafter die GbR, erlischt sie ohne Liquidation. Das Vermögen geht dann komplett auf den Verbleibenden über (§ 712a BGB), der als Einzelunternehmer weitermachen kann.
Die meisten GbR-Streitigkeiten drehen sich um Geld, ungleich verteilte Arbeit oder unterschiedliche Vorstellungen vom Wachstum. Ein klarer Vertrag mit Regeln für Entnahmen, Entscheidungen und Ausstieg verhindert viel davon. Sprecht diese Fragen an, solange ihr euch noch einig seid.
Wie gründet ihr eine GbR mit AVGS und Gründungszuschuss?
Bei einer Teamgründung aus der Arbeitslosigkeit wird jede Förderung pro Person beantragt und bewilligt.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, gilt das für alle drei Förderwege:
- AVGS Gründercoaching: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird persönlich ausgestellt (§ 45 SGB III). Jedes Teammitglied braucht deshalb einen eigenen Gutschein von seiner Agentur für Arbeit oder seinem Jobcenter.
- Gründungszuschuss: Jede Person muss die Voraussetzungen selbst erfüllen, unter anderem mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld und eine hauptberufliche Selbstständigkeit (§ 93 SGB III). Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, die Agentur entscheidet im Einzelfall. Klärt vorab mit eurer Agentur für Arbeit, welche Unterlagen sie bei einer Teamgründung von jedem Einzelnen verlangt.
- Einstiegsgeld: Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), beantragst du es bei deinem Jobcenter. Auch hier entscheidet das Jobcenter für jede Person einzeln.
Im AVGS Gründercoaching klären wir die Rechtsform in Modul 5 Unternehmensorganisation. Für Teams heißt das: Wir sprechen Rollen, Beteiligung, Haftung sowie die Punkte für euren Gesellschaftsvertrag durch und bauen das Ergebnis in euren gemeinsamen Businessplan ein. Den Vertrag selbst lasst ihr anwaltlich aufsetzen, Steuerfragen klärt ihr verbindlich mit eurer Steuerberatung.
Wichtig für den Zeitplan: Meldet das Gewerbe nicht hauptberuflich an, solange das Coaching läuft, und wartet bei Förderungen auf die Bewilligung. Ob eure Teamgründung zu den Förderwegen passt, besprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch.
Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 705 BGB – Rechtsnatur der Gesellschaft
- § 707 BGB – Anmeldung zum Gesellschaftsregister
- § 707a BGB – Inhalt und Wirkungen der Eintragung (Namenszusatz eGbR)
- § 709 BGB – Beiträge, Stimmkraft, Gewinn- und Verlustanteil
- § 712a BGB – Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
- § 715 BGB – Geschäftsführungsbefugnis
- § 720 BGB – Vertretung der Gesellschaft
- § 721 BGB – Persönliche Haftung der Gesellschafter
- § 721a BGB – Haftung des eintretenden Gesellschafters
- § 723 BGB – Gründe für das Ausscheiden
- § 725 BGB – Kündigung der Mitgliedschaft
- § 728 BGB – Befreiung von der Haftung und Abfindung
- § 728b BGB – Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
- § 1 PartGG – Partnerschaftsgesellschaft für Freie Berufe
- § 20 GwG – Transparenzregister, Pflicht eingetragener Personengesellschaften
- HRegGebV, Anlage (Gebührenverzeichnis), Nr. 1101 und 1102
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten der Unternehmer
- § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 180 AO – Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 3 Nr. 1)
- § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- § 2 UStG – Unternehmer
- § 5 GewStG – Steuerschuldner
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- IHK Schwerin: Merkblatt GbR und eGbR (Vertragsinhalte, Gewerbeanmeldung, Abgrenzung zur OHG, Besteuerung)
Kurz beantwortet
Wie viele Personen braucht man für eine GbR?
Für eine GbR braucht ihr mindestens zwei Personen. Gesellschafter können natürliche Personen sein, aber auch zum Beispiel eine GmbH. Bleibt nur noch ein Gesellschafter übrig, erlischt die GbR, und das Vermögen geht auf diese Person über.
Muss der GbR-Vertrag schriftlich sein?
Nein, der Gesellschaftsvertrag einer GbR ist formfrei und kann sogar mündlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist trotzdem dringend zu empfehlen, weil er im Streitfall beweist, was ihr vereinbart habt.
Muss sich eine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen?
Nein, die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist freiwillig. Nötig wird sie praktisch, wenn die GbR etwa eine Immobilie kaufen oder sich an einer anderen eingetragenen Gesellschaft beteiligen will. Eine eingetragene GbR heißt eGbR und muss zusätzlich ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden.
Haftet jeder GbR-Gesellschafter für alles?
Ja, jeder Gesellschafter haftet gegenüber Gläubigern persönlich für alle Schulden der GbR. Ein Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er das Geld verlangt. Eine abweichende Vereinbarung unter euch gilt nach außen nicht.
Wer meldet bei einer GbR das Gewerbe an?
Bei einer gewerblich tätigen GbR meldet jeder Gesellschafter das Gewerbe selbst beim Gewerbeamt an. Zuständig ist das Amt am Ort, an dem die Geschäfte tatsächlich geführt werden. Freiberufler-GbRs melden kein Gewerbe an, sondern nur beim Finanzamt.
Zahlt eine GbR Gewerbesteuer?
Eine gewerblich tätige GbR zahlt selbst Gewerbesteuer, die Einkommensteuer zahlen dagegen die Gesellschafter auf ihren Gewinnanteil. Für die Gewerbesteuer gilt bei Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro. Eine reine Freiberufler-GbR zahlt keine Gewerbesteuer.
Brauchen wir als Team jeder einen eigenen AVGS?
Ja, jede Person braucht einen eigenen Gutschein. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird persönlich ausgestellt, deshalb beantragt jedes Teammitglied ihn bei seiner Agentur für Arbeit oder seinem Jobcenter. Ob er bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
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