Franchise gründen: So prüfst du ein System, bevor du unterschreibst
Mit Franchise gründest du nicht ganz allein: Du nutzt eine erprobte Geschäftsidee, eine bekannte Marke und das Wissen eines Systems. Dafür zahlst du Gebühren und bindest dich an Vorgaben, oft für viele Jahre. Hier erfährst du, wie Franchise funktioniert, welche Kosten anfallen, worauf du beim Vertrag achtest und welche Förderung möglich ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 2 Gebührenarten
- Eintrittsgebühr und laufende Gebühren
- 75.000 Euro
- Grenze für den Verbraucherschutz von Existenzgründern (§ 513 BGB)
- 150 Tage
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld für den Gründungszuschuss
- 1 Auftraggeber
- kann Rentenversicherungspflicht auslösen (§ 2 SGB VI)
- Prinzip: Du führst ein eigenes Unternehmen nach dem erprobten Konzept eines Systems und zahlst dafür Gebühren.
- Kosten: Eintrittsgebühr, laufende Gebühren und deine eigene Investition. Lass dir alles schriftlich geben.
- Aufklärung: Der Franchisegeber muss dich vor Vertragsschluss richtig über Zahlen und Risiken informieren.
- Selbstständigkeit prüfen: Zu enge Vorgaben können zur Scheinselbstständigkeit oder Rentenversicherungspflicht führen.
- Förderfähig: Gründungszuschuss, Förderkredite und das AVGS Gründercoaching sind auch bei Franchise möglich, jeweils bei Bewilligung.
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Wie funktioniert Franchise?
Beim Franchise führst du als Franchisenehmer ein rechtlich selbstständiges Unternehmen nach dem Konzept eines Franchisegebers. Du nutzt dessen Marke, Know-how, Abläufe und oft auch Einkaufskonditionen. Im Gegenzug zahlst du Gebühren. Außerdem hältst du dich an die Systemvorgaben, etwa zu Auftritt, Sortiment, Preisgestaltung im erlaubten Rahmen und Qualitätsstandards.
Der große Vorteil: Du startest nicht bei null. Ein gutes System hat sein Konzept an vielen Standorten erprobt, bietet Schulungen, Handbücher sowie Unterstützung bei Standortwahl und Marketing. Der Nachteil: Du bist weniger frei als bei einer eigenen Idee, bindest dich meist für viele Jahre und trägst trotzdem das unternehmerische Risiko. Wenn der Laden nicht läuft, haftest du, nicht der Franchisegeber.
Franchise gibt es in vielen Branchen, von Gastronomie über Handel und Dienstleistungen wie Reinigung, Nachhilfe oder Pflege bis zum Handwerk oder Fitnessbereich. Als Interessenverband der Branche gibt es in Deutschland den Deutschen Franchiseverband. Eine Mitgliedschaft dort ersetzt aber nicht deine eigene Prüfung.
Welche Gebühren fallen beim Franchise an?
Typisch sind zwei Arten von Gebühren: eine einmalige Eintrittsgebühr und laufende Gebühren. Dazu kommt deine eigene Investition in Räume, Ausstattung, Erstausstattung mit Ware und Anlaufkosten. Verbindliche Richtsätze für die Gebühren gibt es nicht, die Spanne zwischen den Systemen ist groß.
| Kostenart | Was dahintersteckt | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Eintrittsgebühr | einmaliger Betrag für Vorleistungen wie Systementwicklung, Schulung, Standortanalyse | Welche Leistungen sind konkret enthalten? Was passiert bei Abbruch vor dem Start? |
| Laufende Gebühr | monatlich, als Pauschale oder Prozentsatz vom Umsatz | Bezieht sie sich auf Umsatz oder Gewinn? Gibt es Mindestgebühren auch in schwachen Monaten? |
| Werbegebühr | Beitrag zur überregionalen Werbung des Systems | Wie wird das Geld verwendet, gibt es eine Abrechnung? |
| Bezugspflichten | Ware, Geräte oder Software müssen beim Geber oder bei benannten Lieferanten gekauft werden | Sind die Preise marktüblich? Welche Mindestabnahmen gelten? |
| Eigene Investition | Umbau, Einrichtung, Fahrzeuge, Kaution, Anlaufverluste | Ist eine Liquiditätsreserve für die ersten Monate eingeplant? |
Systeme ohne Eintrittsgebühr verlangen oft höhere laufende Gebühren. Rechne deshalb immer die Gesamtbelastung über die Vertragslaufzeit aus und vergleiche sie mit dem realistischen Umsatz an deinem Standort. Wie du die Zahlen aufbaust, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen.
Was muss der Franchisegeber vor dem Vertrag offenlegen?
Der Franchisegeber muss dich vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Umstände richtig und vollständig informieren. Ein eigenes Franchisegesetz gibt es in Deutschland nicht. Die Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Zivilrecht: Schon mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht ein Schuldverhältnis mit Rücksichtspflichten (§ 311 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung hat daraus für Franchise konkrete Anforderungen entwickelt, etwa eine Kalkulationsgrundlage, die auf den bisherigen Erfahrungen des Systems beruht.
Fordere vor der Unterschrift mindestens diese Unterlagen und Angaben an:
- Den vollständigen Vertragsentwurf mit allen Anlagen und dem Handbuch oder einer Inhaltsübersicht.
- Eine Rentabilitätsvorschau mit nachvollziehbaren Annahmen, die auf echten Zahlen bestehender Betriebe beruht.
- Angaben zu bestehenden und geschlossenen Standorten der letzten Jahre, dazu Kontakte zu aktiven Franchisenehmern.
- Alle Kosten über die gesamte Laufzeit, einschließlich Bezugspflichten und Mindestabnahmen.
- Gebietsschutz: Darf ein anderer Partner oder der Geber selbst in deiner Nähe eröffnen?
- Laufzeit, Kündigung und Nachwirkungen, etwa ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Sprich mit mehreren aktiven und, wenn möglich, ehemaligen Franchisenehmern. Ihre Erfahrungen sagen oft mehr als jede Broschüre. Den Vertrag selbst sollte eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Franchiserecht prüfen, bevor du unterschreibst.
Kann ich als Franchisenehmer scheinselbstständig sein?
Ja, wenn die Vorgaben des Systems so eng sind, dass du praktisch wie ein Angestellter arbeitest. Entscheidend ist nach § 7 SGB IV, ob du weisungsgebunden und in die Organisation eines anderen eingegliedert bist. Kannst du Arbeitszeiten, Preise, Personal und Einkauf kaum selbst bestimmen, ohne echtes unternehmerisches Risiko zu tragen, spricht viel für eine Beschäftigung. Dann wären Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Ein zweites Risiko betrifft die Rente: Selbstständige, die keine versicherungspflichtigen Angestellten haben und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Bei Franchisesystemen, in denen du etwa nur Aufträge des Gebers abarbeitest, kann das zutreffen.
Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV. Mehr dazu liest du im Ratgeber Scheinselbstständigkeit. Die Rentenpflicht und ihre Befreiungsmöglichkeiten erklärt Rentenversicherung für Selbstständige.
Wie finanziere ich eine Franchisegründung?
Eine Franchisegründung finanzierst du wie jede andere Gründung: mit Eigenkapital, Förderkrediten über deine Hausbank und gegebenenfalls Zuschüssen. Manche Systeme vermitteln Kontakte zu Banken oder bieten eigene Finanzierungshilfen an. Prüfe solche Angebote genauso kritisch wie den Vertrag.
Für den Start kommt zum Beispiel der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW infrage, den du über deine Hausbank beantragst. Die tagesaktuellen Konditionen findest du in der Konditionenübersicht der KfW. Alles Weitere steht im Ratgeber KfW-Gründerkredit.
Banken schauen bei Franchise auf zwei Dinge: auf das System und auf dich. Ein bekanntes System mit belastbaren Zahlen hilft, ersetzt aber nicht deinen eigenen Businessplan mit Standortanalyse und Finanzplan. Für das Bankgespräch kannst du deinen Plan im Businessplan Check-up Bank prüfen lassen.
Bekomme ich als Franchisenehmer Gründungszuschuss oder AVGS?
Ja, auch eine Franchisegründung kann gefördert werden, wenn sie hauptberuflich und tatsächlich selbstständig ist. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommt mit einem Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen der Gründungszuschuss infrage, aus der Grundsicherung das Einstiegsgeld. Für beide brauchst du die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Für die Vorbereitung kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein AVGS Gründercoaching beantragen. Dort prüfst du das System, rechnest die Gebühren durch und erstellst einen eigenen Businessplan. Im Modul 1: Einschätzung des Gründers und der Idee klären wir zum Beispiel, ob das System zu dir sowie deinen Zielen passt. Welche Förderung für dich infrage kommt, zeigt der Fördercheck.
Prüfliste: Passt ein Franchisesystem zu mir?
- Ich kann mit Vorgaben leben und muss nicht alles selbst gestalten.
- Das System ist erprobt: Es gibt mehrere wirtschaftlich erfolgreiche Standorte über einige Jahre.
- Ich habe mit aktiven Partnern gesprochen und ihre Zahlen mit der Vorschau verglichen.
- Die Gesamtkosten sind klar und mein eigener Plan zeigt, dass am Standort genug für mich übrig bleibt.
- Der Vertrag ist anwaltlich geprüft, inklusive Laufzeit, Gebietsschutz, Kündigung und Wettbewerbsverbot.
- Ich arbeite wirklich selbstständig und habe das Risiko der Scheinselbstständigkeit geprüft.
- Die Finanzierung steht und enthält eine Reserve für mindestens die Anlaufmonate.
Wie Firmenkompass dich unterstützt
Wir schauen mit dir auf das System, aber vor allem auf deine Zahlen. Im AVGS Gründercoaching erarbeitest du 1:1 einen Businessplan, der die Franchisegebühren ehrlich abbildet. Außerdem bereitest du Bankgespräch und Förderanträge vor. Mit einem bewilligten Gutschein ist das Coaching für dich kostenfrei. Die Rechtsprüfung des Vertrags übernimmt eine Anwältin oder ein Anwalt, das ersetzen wir nicht.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie du vorgehst und welche Förderung für dich infrage kommt.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 311 BGB – Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse (Abs. 2: Vertragsverhandlungen)
- § 510 BGB – Ratenlieferungsverträge
- § 513 BGB – Anwendung auf Existenzgründer
- § 7 SGB IV – Beschäftigung
- § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus
- § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige Selbständige (Satz 1 Nr. 9)
- Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren
- Deutsche Rentenversicherung: Scheinselbstständigkeit
- IHK Pfalz: Franchise
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
- KfW – Konditionenübersicht für Förderprogramme (tagesaktuell)
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 45 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Kurz beantwortet
Was kostet es, Franchisenehmer zu werden?
Die Kosten bestehen meist aus einer einmaligen Eintrittsgebühr, laufenden Gebühren und deiner eigenen Investition in Standort, Ausstattung und Ware. Die Höhe unterscheidet sich je nach System stark. Lass dir alle Kosten schriftlich und vollständig aufschlüsseln.
Muss mich der Franchisegeber vor dem Vertrag aufklären?
Ja, schon mit Beginn der Vertragsverhandlungen entstehen gegenseitige Rücksichtspflichten. Nach der Rechtsprechung muss der Franchisegeber dich über wesentliche Umstände und Risiken richtig informieren und eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage vorlegen. Falsche oder unvollständige Angaben können Schadensersatzansprüche auslösen.
Habe ich als Franchisenehmer ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht kann bestehen, wenn der Vertrag dich etwa zum wiederkehrenden Bezug von Waren verpflichtet und die Grenze von 75.000 Euro nicht überschritten ist. Ob das bei deinem Vertrag zutrifft, sollte eine Anwältin oder ein Anwalt prüfen.
Kann ein Franchisenehmer scheinselbstständig sein?
Ja, wenn die Vorgaben so eng sind, dass du praktisch weisungsgebunden und in die Organisation des Gebers eingegliedert arbeitest. Dann liegt sozialversicherungsrechtlich eine Beschäftigung vor. Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bekomme ich als Franchisenehmer den Gründungszuschuss?
Ja, grundsätzlich ist auch eine Franchisegründung förderfähig, wenn sie hauptberuflich und selbstständig ist. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall und verlangt unter anderem eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
Ist ein Businessplan bei Franchise überhaupt nötig?
Ja, du brauchst einen eigenen Businessplan, auch wenn das System Zahlen liefert. Bank, Agentur für Arbeit und du selbst müssen sehen, ob sich das Konzept an deinem Standort mit deinen Kosten rechnet.
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