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Skonto: Wann es sich lohnt und wie du es richtig abrechnest

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelles Bezahlen. Für dich als Gründer kann er doppelt wichtig sein: Gewährst du Skonto, kommt dein Geld früher. Nutzt du das Skonto deiner Lieferanten, sparst du oft mehr, als ein Kredit kostet. Hier erfährst du, was auf die Rechnung gehört, wie du die Umsatzsteuer korrigierst, wie du Skonto grob buchst und wie du den Effektivzins berechnest.

Das Wichtigste in Kürze

§ 14 UStG
vereinbartes Skonto gehört auf die Rechnung
§ 17 UStG
Umsatzsteuer und Vorsteuer werden bei Skontoabzug berichtigt
rund 37 %
Effektivzins bei 2 % Skonto, 10 Tage statt 30 Tage
  • Freiwillig: Skonto gilt nur, wenn du es vereinbarst. Ohne Vereinbarung darf dein Kunde nichts abziehen.
  • Auf die Rechnung: Prozentsatz und Frist reichen in der Regel als Hinweis.
  • Umsatzsteuer korrigieren: Zieht dein Kunde Skonto ab, sinken deine Umsatzsteuer und seine Vorsteuer.
  • Lieferantenskonto nutzen: Der Verzicht auf Skonto entspricht oft einem sehr hohen Zins.
  • Einkalkulieren: Skonto, das du gewährst, gehört in deine Preiskalkulation.

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Inhalt dieser Seite

Was ist Skonto?

Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass, den ein Kunde abziehen darf, wenn er innerhalb einer vereinbarten kurzen Frist bezahlt. Typisch ist eine Regel wie „zahlbar innerhalb von 30 Tagen, bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen zwei Prozent Skonto“. Zahlt der Kunde später, schuldet er den vollen Betrag bis zum Ende des Zahlungsziels.

Skonto unterscheidet sich vom Rabatt. Einen Rabatt gibst du unabhängig vom Zahlungszeitpunkt, zum Beispiel für große Mengen oder treue Kunden. Skonto belohnt dagegen allein die schnelle Zahlung. Ein gesetzliches Recht auf Skonto gibt es nicht, es gilt nur, wenn ihr es vereinbart habt.

Für dich als Gründerin oder Gründer hat Skonto zwei Seiten. Als Verkäufer bekommst du dein Geld früher, verzichtest dafür aber auf einen Teil davon. Als Käufer sparst du Geld, musst aber früher zahlen. Beides wirkt direkt auf deine Liquidität.

Sollte ich meinen Kunden Skonto gewähren?

Skonto zu gewähren lohnt sich, wenn dir schneller Zahlungseingang mehr wert ist als der Nachlass, und nur, wenn du ihn in deinen Preis einkalkuliert hast. Sonst zahlst du das Skonto aus deinem Gewinn.

  • Dafür spricht: Geld kommt früher, du brauchst weniger Vorfinanzierung, und das Risiko von Zahlungsausfällen sinkt.
  • Dagegen spricht: Der Nachlass kostet dich jedes Mal einen Teil deines Umsatzes, und manche Kunden ziehen Skonto auch nach Fristablauf ab.
  • In der Branche üblich? Im Handel und im Handwerk erwarten Geschäftskunden oft Skonto, bei Privatkunden sowie bei Dienstleistungen ist es seltener.

Wie du Skonto in die Kalkulation einbaust, zeigt der Ratgeber Preiskalkulation: Du rechnest den Nachlass vorher auf deinen Preis auf, damit er nicht von deinem Gewinn abgeht. Wenn dein Hauptproblem späte Zahlungen sind, lohnt sich auch ein Blick auf Wege aus dem Liquiditätsengpass und auf Factoring.

Was muss zum Skonto auf der Rechnung stehen?

Ein im Voraus vereinbartes Skonto musst du auf der Rechnung angeben, denn § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG verlangt dort jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts. Es reicht in der Regel ein klarer Hinweis mit Prozentsatz und Frist. Den genauen Skontobetrag musst du in der Regel nicht ausrechnen, ein Hinweis wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ genügt meist.

  • Prozentsatz: zum Beispiel zwei Prozent.
  • Skontofrist: am besten als festes Datum, sonst als Anzahl Tage ab Rechnungsdatum.
  • Zahlungsziel: bis wann der volle Betrag fällig ist.
  • Bezugsgröße: ob sich das Skonto auf den Brutto- oder den Nettobetrag bezieht. Üblich ist der Bruttobetrag.

Alle weiteren Pflichtangaben einer Rechnung findest du im Ratgeber Rechnung schreiben. Achte darauf, dass die Skontofrist zu deinem Zahlungsziel passt und für den Kunden eindeutig ist.

Skonto-Rechner

Lohnt es sich, mit Skonto zu zahlen? Der Rechner zeigt die Ersparnis und den Zins, den du dir sparst.

So rechnen wir: Jahreszins = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist). Liegt er über dem Zins deines Kontokorrentkredits, lohnt sich die Zahlung mit Skonto sogar mit Kredit.

Ersparnis–
Zahlbetrag mit Skonto–
Entspricht einem Jahreszins von–

Wie korrigiere ich die Umsatzsteuer beim Skonto?

Zieht dein Kunde Skonto ab, ändert sich das Entgelt, und du musst die geschuldete Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigen. Dein Kunde muss seinen Vorsteuerabzug in gleicher Höhe korrigieren. Eine neue Rechnung brauchst du dafür nicht, die Berichtigung erfolgt für den Zeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, also in dem das Skonto genutzt wurde (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG).

Wie die Korrektur bei dir praktisch abläuft, hängt davon ab, wie du die Umsatzsteuer berechnest. Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG), du meldest also zunächst den vollen Betrag an und berichtigst später. Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Steuer erst mit dem Zahlungseingang (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 b UStG). Du versteuerst dann ohnehin nur den Betrag, der tatsächlich eingeht. Die Ist-Versteuerung kannst du beim Finanzamt beantragen, unter anderem wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug (§ 20 UStG). Mehr dazu im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt die Korrektur, weil du keine Umsatzsteuer ausweist. Ob die Regelung für dich gilt, steht im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Wie buche ich Skonto?

Gewährtes Skonto buchst du als Minderung deiner Erlöse, erhaltenes Skonto als Minderung deiner Einkaufs- oder Anschaffungskosten. Die genauen Konten hängen von deinem Kontenrahmen und deiner Buchhaltungssoftware ab.

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Du erfasst einfach den Betrag, der tatsächlich auf dem Konto eingeht oder abgeht. Die Umsatzsteuer-Korrektur ergibt sich aus der Aufteilung in Netto und Steuer.
  • Bilanzierung: Die Forderung steht zunächst mit dem vollen Betrag in den Büchern. Bei Zahlung mit Skonto buchst du die Differenz auf ein Konto für gewährte Skonti und korrigierst die Umsatzsteuer.
  • Erhaltene Skonti bei Anlagegütern: Kaufst du zum Beispiel eine Maschine mit Skonto, sinken ihre Anschaffungskosten und damit auch die Abschreibung.

Lass dir die Buchung beim ersten Mal von deiner Steuerberatung zeigen oder in deiner Software einrichten. Danach läuft sie meist automatisch.

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Lohnt es sich, Lieferantenskonto zu nutzen?

Lieferantenskonto zu nutzen lohnt sich fast immer, weil der Verzicht darauf einem sehr teuren Kredit entspricht. Wer das Skonto verstreichen lässt, bezahlt im Grunde einen hohen Zins dafür, das Geld ein paar Tage länger zu behalten.

Den Effektivzins berechnest du so: Skontosatz geteilt durch (100 minus Skontosatz), multipliziert mit 360 geteilt durch die Tage zwischen Skontofrist und Zahlungsziel. Als grobe Faustformel reicht auch: Skontosatz mal 360 geteilt durch die gewonnenen Tage.

Damit du Skonto nutzen kannst, musst du flüssig sein. Plane deshalb in deinem Liquiditätsplan ein, wann welche Lieferantenrechnungen fällig werden und wann deine Kunden zahlen. Wenn das Geld häufig knapp ist, liegt das Problem oft nicht beim Skonto, sondern bei zu langen Zahlungszielen deiner eigenen Kunden. Kommt ein Kunde gar nicht in die Gänge, hilft der Ratgeber Mahnung schreiben.

Skonto und Liquidität im Griff

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, ist deine Liquidität in den ersten Monaten oft knapp. Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld können dich bei Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter in dieser Phase absichern. Umso wichtiger ist, dass du Zahlungsziele, Skonto und Mahnwesen von Anfang an sauber regelst.

Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Unternehmensorganisation mit dir, wie du Rechnungen, Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer und Buchhaltung organisierst. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Für einen genauen Überblick über Ein- und Auszahlungen gibt es den Liquiditätsplan für zwölf Monate. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Elena PlinerFragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist Skonto?

Skonto ist ein Preisnachlass, den du deinem Kunden gewährst, wenn er innerhalb einer kurzen Frist bezahlt. Typisch sind zwei oder drei Prozent bei Zahlung innerhalb von sieben bis 14 Tagen. Zahlt der Kunde später, schuldet er den vollen Betrag bis zum Zahlungsziel.

Muss ich Skonto gewähren?

Nein, Skonto ist freiwillig und gilt nur, wenn du es vereinbarst. Ohne Vereinbarung darf dein Kunde nichts abziehen. Ob sich Skonto lohnt, hängt davon ab, wie dringend du das Geld brauchst und ob du die Kosten in deinen Preis einkalkuliert hast.

Muss das Skonto auf der Rechnung stehen?

Ja, eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts wie Skonto gehört nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG auf die Rechnung. Es genügt in der Regel ein Hinweis mit Prozentsatz und Frist. Den genauen Skontobetrag musst du nicht ausrechnen.

Muss ich die Umsatzsteuer korrigieren, wenn mein Kunde Skonto abzieht?

Ja, wenn dein Kunde Skonto abzieht, sinkt das Entgelt, und du musst die Umsatzsteuer nach § 17 UStG entsprechend berichtigen. Dein Kunde korrigiert seinen Vorsteuerabzug im gleichen Umfang. Eine neue Rechnung ist dafür nicht nötig.

Wie hoch ist der Zins beim Skonto?

Der Effektivzins des Skontos ist meist sehr hoch. Bei zwei Prozent Skonto für Zahlung in zehn statt 30 Tagen liegt er bei rund 37 Prozent im Jahr. Deshalb lohnt es sich fast immer, Lieferantenskonto zu nutzen, wenn du die Liquidität hast.

Gilt Skonto auch für Kleinunternehmer?

Ja, auch als Kleinunternehmer kannst du Skonto gewähren und nutzen. Eine Umsatzsteuer-Korrektur entfällt, weil du keine Umsatzsteuer ausweist und keine Vorsteuer abziehst. Du verbuchst einfach den Betrag, der tatsächlich eingeht oder den du tatsächlich zahlst.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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