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Gewerberaum mieten: Worauf du beim Gewerbemietvertrag achten musst

Laden, Büro, Werkstatt oder Praxis: Für viele Gründungen ist der Mietvertrag die größte feste Verpflichtung. Anders als bei einer Wohnung schützt dich das Gesetz hier kaum. Hier erfährst du, worin sich Gewerbe- und Wohnraummiete unterscheiden, welche Form der Vertrag braucht und worauf du bei Laufzeit, Indexmiete, Umsatzsteuer, Kaution und Nutzung achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

Textform
reicht seit 1. Januar 2025 für Verträge über mehr als ein Jahr (§ 578 BGB)
1 Jahr
längere Laufzeit ohne Textform gilt als unbefristet (§ 550, § 578 BGB)
10 Jahre
Mindestbindung für eine automatische Indexklausel (§ 3 PrKG)
3. Werktag
Kündigung bis zum dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten (§ 580a Abs. 2 BGB)
  • Kaum Mieterschutz: Kündigungsschutz, Mietpreisbremse und Kautionsgrenze aus dem Wohnraummietrecht gelten nicht.
  • Form: Seit 2025 reicht die Textform. Ohne sie gilt ein Vertrag über mehr als ein Jahr als unbefristet.
  • Laufzeit: lieber kurze Grundlaufzeit mit Verlängerungsoption als zehn Jahre fest.
  • Umsatzsteuer: Die Miete ist nur umsatzsteuerpflichtig, wenn der Vermieter optiert. Das setzt voraus, dass du vorsteuerabzugsberechtigt bist.
  • Nutzung: Vor der Unterschrift klären, ob deine Nutzung baurechtlich erlaubt ist.

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Inhalt dieser Seite

Was unterscheidet Gewerbemiete von Wohnraummiete?

Der wichtigste Unterschied: Das Gesetz geht bei der Gewerbemiete davon aus, dass sich zwei Unternehmer auf Augenhöhe begegnen. Deshalb gelten die meisten Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht, und fast alles ist Verhandlungssache.

§ 578 BGB zählt abschließend auf, welche Regeln des Mietrechts für Gewerberäume gelten. Kündigungsschutz bei Wohnraum (§ 573 BGB), die Begrenzung der Kaution (§ 551 BGB) und die Regeln zur Indexmiete für Wohnungen (§ 557b BGB) gehören nicht dazu. Für dich heißt das: Was nicht im Vertrag steht, kannst du später kaum einfordern.

ThemaWohnungGewerberaum
Kündigung durch Vermieternur mit berechtigtem Interessebei unbefristetem Vertrag ohne Begründung mit gesetzlicher Frist
Kautionhöchstens drei Monatsmieten (§ 551 BGB)keine gesetzliche Grenze
Mietpreisbremsegilt in vielen Städtengilt nicht
Indexmietenach § 557b BGB möglichnur unter den Bedingungen des Preisklauselgesetzes
Umsatzsteuerkeinemöglich, wenn der Vermieter optiert

Welche Form braucht ein Gewerbemietvertrag?

Seit dem 1. Januar 2025 reicht für Gewerbemietverträge die Textform (§ 578 Abs. 1 BGB). Das hat das Vierte Bürokratieentlastungs­gesetz geändert. Vorher galt die strenge Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf derselben Urkunde.

Textform bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist (§ 126b BGB). Eine E-Mail kann das erfüllen. Wichtig bleibt die Folge eines Formfehlers: Ein Vertrag über mehr als ein Jahr, der die Textform nicht wahrt, gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 BGB in Verbindung mit § 578 BGB). Dann kann jede Seite mit der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn ihr eigentlich zehn Jahre vereinbart hattet.

Für Verträge, die vor 2025 geschlossen wurden, gab es eine Übergangsregel. Übernimmst du einen bestehenden Mietvertrag, etwa bei einer Betriebsübernahme, lass Form und Nachträge deshalb anwaltlich prüfen.

Welche Laufzeit ist für Gründer sinnvoll?

Für Gründer ist meist eine überschaubare Grundlaufzeit mit Verlängerungsoption sinnvoll. So sicherst du dir den Standort, ohne dich für viele Jahre zu binden, bevor du weißt, ob dein Geschäft trägt.

  • Befristeter Vertrag: Während der festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen. Du zahlst die Miete auch dann, wenn du schließen musst.
  • Unbefristeter Vertrag: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Vierteljahres (§ 580a Abs. 2 BGB). Das gilt aber auch für den Vermieter.
  • Option: Ein Recht, den Vertrag einseitig um einige Jahre zu verlängern, gibt dir Flexibilität und Sicherheit zugleich.
  • Nachmieter- oder Untervermietungsklausel: Erleichtert den Ausstieg, wenn sich deine Pläne ändern.

Die gesamte Mietbelastung über die Laufzeit gehört in deinen Finanzplan. Rechne auch durch, wie lange du die Miete aus Reserven zahlen könntest, wenn die Umsätze langsamer kommen. Dabei hilft der Ratgeber Liquiditätsreserve.

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Was ist bei Indexmiete und Staffelmiete zu beachten?

Eine Indexmiete, die sich automatisch nach dem Verbraucherpreisindex ändert, ist bei Gewerberäumen nur unter den Bedingungen des Preisklauselgesetzes zulässig. Grundsätzlich verbietet § 1 PrKG automatische Preisklauseln. Eine Ausnahme gilt unter anderem für Verträge, bei denen der Vermieter für mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder du die Laufzeit auf mindestens zehn Jahre verlängern kannst (§ 3 PrKG).

Prüfe deshalb bei jeder Wertsicherungsklausel, wie sich die Miete entwickeln kann. Rechne ein Szenario mit deutlich steigenden Preisen durch. Bei einer Staffelmiete stehen die Erhöhungen dagegen von Anfang an fest, das macht die Planung einfacher. Auch Nebenkosten sind bei Gewerberäumen frei vereinbar. Achte auf Positionen wie Verwaltungskosten, Instandhaltung von Dach und Fach oder Werbegemeinschaften, die dich zusätzlich belasten können.

Muss ich auf die Miete Umsatzsteuer zahlen?

Die Vermietung von Räumen ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 UStG). Der Vermieter kann aber auf die Befreiung verzichten und Umsatzsteuer berechnen, wenn er an einen Unternehmer vermietet, der die Räume ausschließlich für Umsätze nutzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (§ 9 UStG).

Für dich als umsatz­steuer­pflichtiger Unternehmer ist das meist neutral, weil du die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückbekommst. Anders ist es, wenn du als Kleinunternehmer startest: Dann hast du keinen Vorsteuerabzug (§ 19 UStG). Dann ist ein Verzicht des Vermieters in der Regel nicht zulässig. Gleiches gilt bei steuerfreien Tätigkeiten, etwa vielen Heilberufen.

Kaution, Bürgschaft und Konkurrenzschutz

Bei Gewerberäumen sind Kaution, Sicherheiten und Konkurrenzschutz frei verhandelbar. Gerade Gründer ohne Geschäftszahlen werden oft nach höheren Sicherheiten gefragt.

  • Kaution: Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Verhandle die Höhe und kläre, wie die Kaution angelegt und wann sie zurückgezahlt wird.
  • Bürgschaft: Statt Barkaution kann eine Bankbürgschaft vereinbart werden. Sie schont deine Liquidität, kostet aber Avalgebühren. Bei einer GmbH oder UG verlangen Vermieter oft eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter. Damit haftest du persönlich, trotz beschränkter Haftung der Gesellschaft.
  • Konkurrenzschutz: Wenn du nicht willst, dass der Vermieter im selben Haus einen direkten Wettbewerber einziehen lässt, vereinbare das ausdrücklich. Verlass dich nicht auf allgemeine Annahmen.
  • Betriebspflicht und Sortimentsbindung: In Einkaufszentren üblich. Prüfe, ob du Öffnungszeiten und Angebot wirklich einhalten kannst.

Darf ich mein Gewerbe dort überhaupt betreiben?

Du darfst die Räume nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen, und die Nutzung muss baurechtlich zulässig sein. Wer etwa aus einem Büro ein Kosmetikstudio oder aus einem Laden ein Café macht, braucht unter Umständen eine Genehmigung der Bauaufsicht für die Nutzungsänderung. Die Regeln dazu stehen in den Landesbauordnungen und unterscheiden sich je nach Bundesland.

Kläre deshalb vor der Unterschrift beim Bauamt deiner Stadt, ob deine geplante Nutzung erlaubt ist, und lass den Nutzungszweck im Vertrag genau beschreiben. Für Gastronomie, Lebensmittel oder Gesundheitsberufe kommen weitere Anforderungen hinzu, etwa zu Lüftung, Sanitäranlagen oder Hygiene. Was für deine Anmeldung sonst nötig ist, erklärt der Ratgeber Gewerbeanmeldung. Brauchst du nur eine Adresse und keine Fläche, ist eine Geschäftsadresse vielleicht die günstigere Wahl.

  • Nutzung geklärt: Bauamt gefragt, Nutzungszweck im Vertrag genau beschrieben.
  • Form gewahrt: Vertrag und alle Nachträge in Textform.
  • Laufzeit geprüft: Grundlaufzeit, Option, Ausstiegsmöglichkeiten.
  • Kosten vollständig: Miete, Nebenkosten, Umsatzsteuer, Wertsicherung, Umbauten.
  • Sicherheiten verhandelt: Kaution oder Bürgschaft, keine unbegrenzte persönliche Haftung.
  • Rückbau geregelt: Was musst du beim Auszug wiederherstellen?
  • Fachlich geprüft: Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen.

Standort und Miete im Gründercoaching

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, sollte die Miete in den ersten Monaten nicht dein größtes Risiko sein. Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld können dich bei Bewilligung in der Anlaufzeit unterstützen. Welche Förderung für dich infrage kommt, zeigt dir der Fördercheck.

Im AVGS Gründercoaching rechnen wir in Modul 3 Businessplan Zahlen mit dir durch, welche Miete dein Geschäft tragen kann und wie viel Reserve du brauchst. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Für einen detaillierten Blick auf deine Zahlungsströme gibt es den Liquiditätsplan für zwölf Monate. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Gilt der Mieterschutz auch für Gewerberäume?

Nein, der soziale Mieterschutz des Wohnraummietrechts gilt für Gewerberäume weitgehend nicht. Es gibt keinen Kündigungsschutz wie bei Wohnungen, keine Mietpreisbremse und keine gesetzliche Grenze für die Kaution. Umso wichtiger ist, was im Vertrag steht.

Muss ein Gewerbemietvertrag schriftlich sein?

Seit dem 1. Januar 2025 reicht für Gewerbemietverträge die Textform statt der Schriftform (§ 578 BGB). Ein Vertrag über mehr als ein Jahr, der nicht in Textform geschlossen ist, gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist dann ordentlich kündbar. Halte auch Nachträge und Änderungen deshalb in Textform fest.

Wie hoch darf die Kaution für Gewerberäume sein?

Für Gewerberäume gibt es keine gesetzliche Obergrenze für die Kaution. Die Begrenzung auf drei Monatsmieten aus § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Die Höhe ist Verhandlungssache, auch eine Bürgschaft statt Barkaution kann vereinbart werden.

Muss ich auf die Gewerbemiete Umsatzsteuer zahlen?

Das hängt davon ab, ob der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert hat. Die Vermietung ist grundsätzlich steuerfrei, der Vermieter kann aber verzichten, wenn du die Räume für Umsätze nutzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (§ 9 UStG). Als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug, der Vermieter darf dann in der Regel nicht optieren.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Gewerberäumen?

Bei einem unbefristeten Vertrag ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig (§ 580a Abs. 2 BGB). Bei befristeten Verträgen ist die ordentliche Kündigung während der Laufzeit meist ausgeschlossen. Der Vertrag kann abweichende Fristen vorsehen.

Darf ich jedes Gewerbe in einem gemieteten Raum betreiben?

Nein, du darfst die Räume nur für den vereinbarten Zweck nutzen, und die Nutzung muss baurechtlich zulässig sein. Wird zum Beispiel aus einem Laden ein Café, kann eine Genehmigung der Bauaufsicht nötig sein. Kläre das vor der Unterschrift mit Vermieter und Bauamt.

Lohnt sich eine lange Mietlaufzeit für Gründer?

Eine lange Laufzeit gibt Planungssicherheit für Standort und Investitionen, bindet dich aber auch, wenn das Geschäft nicht läuft. Viele Gründer verhandeln deshalb eine kürzere Grundlaufzeit mit Verlängerungsoptionen. So behältst du Flexibilität und sicherst dir trotzdem den Standort.

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