Kosmetikstudio eröffnen: Voraussetzungen, Kosten und Förderung
Für ein Kosmetikstudio brauchst du keinen Meisterbrief, aber du musst einiges beachten: die Anzeige bei der Handwerkskammer, die Hygieneregeln deines Bundeslandes und für Laser, IPL oder Ultraschall eine nachgewiesene Fachkunde. Hier erfährst du, was gilt, womit du beim Start rechnen solltest und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nr. 56
- Kosmetiker in Anlage B HwO, kein Meisterzwang
- 2 Wochen
- NiSV-Anzeige vor Inbetriebnahme von Laser und IPL
- 5 Jahre
- Gültigkeit des NiSV-Fachkunde-Zertifikats
- 25.000 €
- Umsatzgrenze Vorjahr Kleinunternehmer
- Kein Meisterzwang: Kosmetiker ist ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56 HwO). Du meldest das Gewerbe an und zeigst den Betrieb der Handwerkskammer an.
- Laser, IPL, Ultraschall: nur mit Fachkunde-Zertifikat nach der NiSV und Anzeige bei der Behörde spätestens zwei Wochen vor dem ersten Einsatz.
- Hygiene: regelt jedes Bundesland in eigenen Verordnungen. Das Gesundheitsamt kann Betriebe überwachen.
- Steuern: Kosmetik unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %. Kleinunternehmer bis 25.000 € Vorjahresumsatz.
- Förderung: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei Bewilligung, dazu KfW-Kredite und Landesprogramme.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Welche Voraussetzungen brauche ich für ein Kosmetikstudio?
Für ein Kosmetikstudio brauchst du keinen Meisterbrief und keine besondere Erlaubnis, solange du rein kosmetisch arbeitest. Kosmetiker steht in der Handwerksordnung unter den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56 HwO). Du betreibst damit ein Gewerbe und meldest es beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Zusätzlich musst du den Beginn unverzüglich der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 Abs. 1 HwO). Sie trägt dich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke ein (§ 19 HwO), und du wirst dort Mitglied. Eine Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, für Kundschaft, Versicherung und Bank aber ein wichtiges Argument.
Ein reines Nagelstudio, Wimpern- oder Brow-Studio taucht in den Anlagen der Handwerksordnung nicht ausdrücklich auf. Ob du dann zur Handwerkskammer oder zur IHK gehörst, entscheidet der Zuschnitt deiner Leistungen. Frag im Zweifel bei Handwerkskammer und IHK vor Ort nach. Wie du die Anmeldung angehst, liest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Laser, IPL und Ultraschall: Fachkunde nach der NiSV
Setzt du Geräte wie Laser, intensive Lichtquellen (IPL), Hochfrequenz oder Ultraschall zu kosmetischen Zwecken ein, gilt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV). Als Betreiberin musst du sicherstellen, dass jede Person, die das Gerät anwendet, die nötige Fachkunde hat (§ 4 NiSV). Nachgewiesen wird sie durch ein Zertifikat, das du nach einer geeigneten Schulung und einer bestandenen Prüfung erhältst. Es gilt fünf Jahre, danach brauchst du eine Aktualisierungsschulung mit neuer Prüfung (§ 4a NiSV). Die Übergangsregeln für ältere Schulungen ohne Prüfung liefen am 31.12.2025 aus (§ 13 NiSV).
Jedes Gerät zeigst du der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme an, mit Name, Anschrift der Betriebsstätte, Angaben zum Gerät und dem Fachkundenachweis (§ 3 Abs. 3 NiSV). Welche Behörde zuständig ist, regelt jedes Bundesland, das Gewerbeamt nennt sie dir. Einige Anwendungen sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, etwa ablative Laserbehandlungen, die Behandlung von Gefäßveränderungen oder Pigmentflecken sowie die Entfernung von Tattoos oder Permanent-Make-up (§ 5 Abs. 2 NiSV).
Hygiene und Gesundheitsamt
Die Hygiene in Kosmetikstudios regelt jedes Bundesland, meist in einer Hygieneverordnung. Was in deinem Land gilt, sagt dir das Gesundheitsamt. Betriebe, in denen Krankheitserreger über Blut übertragen werden können, kann das Gesundheitsamt infektionshygienisch überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG). Plane deshalb von Anfang an einen Hygieneplan, Flächen- und Instrumentendesinfektion sowie getrennte Bereiche ein.
Welche Rechtsform passt zum Kosmetikstudio?
Die meisten Kosmetikstudios starten als Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig zu gründen ist. Gründest du mit einer Partnerin, entsteht meist eine GbR. Arbeitest du mit teuren Geräten, Mitarbeitenden oder höherem Haftungsrisiko, kann eine UG oder GmbH sinnvoll sein. Die Unterschiede zeigt der Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet es, ein Kosmetikstudio zu eröffnen?
Was dein Start kostet, hängt vor allem von Räumen, Ausstattung und Geräten ab. Ein mobiles Angebot oder ein gemieteter Raum in einem bestehenden Studio ist deutlich günstiger als ein eigenes Ladenlokal mit Lasergerät. Verlässliche Durchschnittswerte für die Branche gibt es nicht, rechne deshalb mit eigenen Angeboten.
Deine eigene Rechnung machst du mit dem Gründungskostenrechner. Kommt ein Laser- oder IPL-Gerät dazu, rechne zusätzlich Gerät, Schulung, Zertifizierung und Wartung ein.
Welche Versicherungen brauche ich als Kosmetikerin?
Die wichtigste Versicherung für ein Kosmetikstudio ist eine Haftpflicht, die Schäden bei Kundinnen und Kunden abdeckt. Eine allergische Reaktion oder eine Verbrennung durch ein Gerät kann teuer werden. Achte darauf, dass alle Behandlungen und Geräte, die du anbietest, im Vertrag stehen. Mehr dazu in den Ratgebern Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig ist die BGW. Als Inhaberin bist du nicht pflichtversichert, kannst dich aber freiwillig versichern. Beschäftigte sind immer gesetzlich versichert. Mehr im Ratgeber Berufsgenossenschaft.
- Inventar: Geräte und Einrichtung sichert eine Inhaltsversicherung ab, einen Ausfall nach Brand oder Wasserschaden die Betriebsunterbrechungsversicherung.
- Persönliche Absicherung: Krankenversicherung ist Pflicht, an die Altersvorsorge denkst du am besten gleich mit.
Welche Steuern zahlt ein Kosmetikstudio?
Ein Kosmetikstudio zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf die Umsätze und ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € Gewerbesteuer (§ 11 Abs. 1 GewStG). Kosmetische Behandlungen und der Verkauf von Pflegeprodukten unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG).
Zum Start kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG). Weil Privatkundinnen keine Vorsteuer abziehen, sind deine Preise dann günstiger. Investierst du viel, kann der Vorsteuerabzug aus der Regelbesteuerung aber mehr bringen. Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.
Viele Studios nehmen Bargeld an. Nutzt du dafür eine elektronische Kasse, braucht sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, und du musst Belege ausgeben (§ 146a AO). Was für offene Ladenkasse und Registrierkasse gilt, erklärt der Ratgeber Kassenführung.
Wie gewinne ich Kundinnen für mein Kosmetikstudio?
Kundinnen für ein Kosmetikstudio gewinnst du vor allem über Sichtbarkeit vor Ort, Empfehlungen und einen klaren Schwerpunkt. Wer „alles“ anbietet, wird schwer gefunden. Ein Fokus auf Hautbilder, Anti-Aging, Männerkosmetik oder Wimpern macht dich unterscheidbar.
- Lokale Suche: Ein gepflegter Eintrag in Kartendiensten mit Fotos, Öffnungszeiten und echten Bewertungen bringt viele Erstbesuche.
- Online-Terminbuchung: Kundinnen buchen gern abends. Eine einfache Buchungsmöglichkeit auf deiner Website senkt die Hürde.
- Stammkundschaft: Behandlungspläne, Abos und Gutscheine sorgen für planbare Umsätze.
- Kooperationen: Friseursalons, Fitnessstudios oder Hochzeitsplanung in der Nähe empfehlen dich weiter.
- Preise: Kalkuliere jede Behandlung mit Zeit, Material und Gerätekosten. Hilfe bietet der Ratgeber Stundensatz berechnen oder die Preis- und Stundensatzkalkulation.
Wie du deine Zielgruppe schärfst, erarbeitest du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Für den Auftritt im Netz passt Modul 7 Website.
Welche Förderung gibt es für ein Kosmetikstudio?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dein Kosmetikstudio mit dem AVGS Gründercoaching vorbereiten, bei Bewilligung ohne eigene Kosten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt für den hauptberuflichen Start der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Für Einrichtung und Geräte gibt es Gründerkredite, etwa den ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, den du über deine Hausbank beantragst. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Bundeslandes findest du in der Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen zum Kosmetikstudio?
Für ein Kosmetikstudio passen vor allem die Module zu Idee, Zahlen, Organisation und Marketing. In Modul 1 prüfen wir dein Angebot und deinen Standort. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnen wir Behandlungspreise, Auslastung und Gerätekosten durch, damit du siehst, ob sich ein Laser wirklich lohnt. Modul 5 Unternehmensorganisation klärt Gewerbe, Handwerkskammer, NiSV-Anzeige, Kasse und Versicherungen. Modul 6 und Modul 7 bringen dir die ersten Kundinnen.
Maria Bieber begleitet Gründungen aus Beauty und Gesundheit bei der Positionierung. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch, dann klären wir, welche Module zu deinem Studio passen.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Handwerksordnung – Anlage B (Abschnitt 1 Nr. 56 Kosmetiker)
- § 18 HwO – Anzeigepflicht bei zulassungsfreien Handwerken
- § 19 HwO – Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 3 NiSV – Anforderungen an den Betrieb, Anzeige zwei Wochen vor Inbetriebnahme
- § 4 NiSV – Fachkunde (Pflicht des Betreibers)
- § 4a NiSV – Nachweis der Fachkunde (Zertifikat, Prüfung, fünf Jahre)
- § 5 NiSV – Fachkunde Laser und intensive Lichtquellen, Arztvorbehalt
- § 13 NiSV – Übergangsregelungen (bis 31.12.2025)
- § 36 IfSG – Infektionshygienische Überwachung (Abs. 2)
- § 1 HeilprG – Erlaubnispflicht für Heilkunde
- BGW – Freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen und Kosmetiker
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 12 UStG – Steuersätze
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- § 146a AO – Elektronische Aufzeichnungssysteme, TSE, Belegausgabe
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Brauche ich einen Meister, um ein Kosmetikstudio zu eröffnen?
Nein, für ein Kosmetikstudio brauchst du keinen Meisterbrief. Kosmetiker ist ein zulassungsfreies Handwerk nach Anlage B Abschnitt 1 Nr. 56 der Handwerksordnung. Du meldest den Betrieb beim Gewerbeamt an und zeigst ihn der Handwerkskammer an.
Darf ich als Kosmetikerin mit Laser oder IPL arbeiten?
Ja, aber nur mit nachgewiesener Fachkunde nach der NiSV. Seit dem Ende der Übergangsfristen am 31.12.2025 brauchst du dafür ein Zertifikat nach bestandener Prüfung. Bestimmte Anwendungen wie die Tattooentfernung mit Laser sind Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Muss ich mein Kosmetikstudio dem Gesundheitsamt melden?
Das hängt von deinem Bundesland ab. Viele Länder regeln die Hygiene bei Tätigkeiten am Menschen in eigenen Hygieneverordnungen, teils mit Meldepflichten. Frag beim Gesundheitsamt deines Kreises nach, bevor du eröffnest.
Ist ein Nagelstudio ein Handwerk?
Ein reines Nagelstudio steht nicht ausdrücklich in den Anlagen der Handwerksordnung. Ob du zur Handwerkskammer oder zur IHK gehörst, hängt vom Zuschnitt deiner Leistungen ab. Kläre das vor der Anmeldung mit beiden Kammern.
Bin ich als selbstständige Kosmetikerin bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert?
Nein, als Inhaberin bist du nicht automatisch versichert, kannst dich aber freiwillig bei der BGW versichern. Deine Beschäftigten sind dagegen immer gesetzlich unfallversichert. Die Anmeldung des Betriebs bei der Berufsgenossenschaft ist Pflicht.
Welche Förderung gibt es für ein Kosmetikstudio?
Je nach Lage kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Landesprogramme oder ein KfW-Gründerkredit infrage. Über Zuschüsse entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall. Einen Überblick gibt dir unser Fördercheck.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

