Schufa-Auskunft: Bonität kostenlos prüfen und trotz Eintrag gründen
Bei Kredit, Geschäftskonto oder Gewerbemiete fragen Banken und Vermieter oft nach deiner Bonität. Was eine Auskunftei wie die Schufa über dich speichert, kannst du kostenlos nachsehen. Hier erfährst du, wie du die Datenkopie beantragst, falsche Einträge berichtigen lässt, wann Einträge gelöscht werden und welche Wege dir trotz negativem Eintrag offenstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- 0 €
- kostet die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
- 1 Monat
- Regelfrist für die Antwort der Auskunftei
- 3 Jahre
- Regel-Speicherdauer erledigter Zahlungsstörungen
- 18 Monate
- verkürzte Frist bei Zahlung binnen 100 Tagen
- Kostenlos prüfen: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO gibt es kostenlos, bezahlte Bonitätsprodukte brauchst du dafür nicht.
- Fehler korrigieren: Falsche Daten musst du nicht hinnehmen, du hast ein Recht auf Berichtigung und Löschung.
- Löschfristen kennen: Erledigte Einträge bleiben in der Regel drei Jahre, unter Bedingungen 18 Monate.
- Konto trotz Eintrag: Auf ein privates Basiskonto hast du Anspruch, auch mit schlechter Bonität.
- Gründen ohne Kredit: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld hängen nicht von deiner Schufa ab.
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Warum spielt deine Bonität bei der Gründung eine Rolle?
Deine Bonität spielt eine Rolle, weil Banken, Vermieter und viele Vertragspartner vor einem Vertrag prüfen, ob du voraussichtlich pünktlich zahlst. Bei einer Gründung betrifft das vor allem drei Stellen: den Kredit für Anschaffungen oder Betriebsmittel, das Konto für dein Unternehmen und den Mietvertrag für Büro, Laden oder Werkstatt. Auch Leasing, Mobilfunkverträge oder Lieferanten, die auf Rechnung liefern, fragen oft bei einer Auskunftei an.
Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer bist du mit deinem Unternehmen rechtlich dieselbe Person. Deine private Bonität ist deshalb gleichzeitig die Bonität deines Betriebs. Seit dem 17. März 2026 bewertet die Schufa laut Verbraucherzentrale mit einem Punktwert von 100 bis 999, berechnet aus zwölf veröffentlichten Kriterien. Verbraucher und Unternehmen erhalten dabei denselben Score. Weil zunächst nur ein Teil der Vertragspartner den neuen Score nutzt, sind ältere Branchen-Scores noch im Umlauf.
Wichtig zu wissen: Auskunfteien dürfen laut Verbraucherzentrale weder dein Gehalt noch deinen Beruf, deinen Arbeitgeber oder deine Lebenssituation speichern. Im Profil stehen etwa Name, Geburtsdatum, Anschrift, Konten, Verträge und Zahlungsstörungen.
Wie bekommst du die kostenlose Schufa-Datenkopie?
Die kostenlose Schufa-Datenkopie beantragst du online oder schriftlich bei der Schufa und wählst dabei ausdrücklich die „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“. Das Recht darauf ergibt sich aus Art. 15 DSGVO, die erste Kopie ist unentgeltlich. Laut Verbraucherzentrale bekommst du mindestens einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft, nach einer Korrektur zusätzlich eine weitere.
- Richtige Option wählen. Auf der Website der Schufa stehen neben der kostenlosen Datenkopie auch kostenpflichtige Angebote. Wähle nur die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Die Verbraucherzentrale nennt dafür die Adresse meineschufa.de/dakobs.
- Angaben machen. Nötig sind Name, Geburtsdatum und deine aktuelle Anschrift.
- Ausweiskopie nur bei Bedarf. Eine Ausweiskopie musst du nur schicken, wenn deine Identität anders nicht bestätigt werden kann. Schwärze dann alles außer Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer.
- Auf die Post warten. Die Datenkopie kommt per Post. Die Auskunftei muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf sie um bis zu zwei weitere Monate verlängern und muss dir die Gründe innerhalb des ersten Monats nennen.
- Weitere Auskunfteien abfragen. Die Schufa ist nicht die einzige Auskunftei. Bei anderen Auskunfteien heißt die kostenlose Auskunft meist „Selbstauskunft“, das Recht darauf ist dasselbe.
Wie lässt du falsche Einträge berichtigen oder löschen?
Falsche Einträge lässt du berichtigen, indem du dich schriftlich an die Auskunftei und an das Unternehmen wendest, das den Eintrag gemeldet hat. Grundlage sind Art. 16 DSGVO (Recht auf Berichtigung) und Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung). Die Verbraucherzentrale stellt dafür kostenlose Briefvorlagen bereit.
- Datenkopie durchgehen: Stimmen Name, Anschrift und Geburtsdatum? Gehören dir alle Konten und Verträge? Sind bezahlte Forderungen als erledigt vermerkt?
- Gläubiger anschreiben: Hat ein Unternehmen falsche Daten gemeldet, forderst du es zur Richtigstellung auf und schickst der Auskunftei eine Kopie.
- Auskunftei anschreiben: Du verlangst Berichtigung oder Löschung und legst Belege bei, etwa Zahlungsnachweise.
- Korrektur kontrollieren: Nach der Rückmeldung forderst du erneut eine kostenlose Datenkopie an.
Während die Auskunftei deinen Einwand prüft, muss sie den Eintrag laut Verbraucherzentrale sperren und darf ihn nicht an Banken oder Gläubiger herausgeben. Hilft das nicht weiter, kannst du dich an die Ombudsstelle der Schufa wenden oder bei der Datenschutzaufsicht beschweren (Art. 77 DSGVO). Für die Schufa mit Sitz in Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Prüfe auch, ob eine Forderung überhaupt gemeldet werden durfte. Nach § 31 Abs. 2 BDSG darf eine unbestrittene Forderung zum Beispiel erst dann in einen Score einfließen, wenn du nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurdest, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und du vorher über die mögliche Meldung informiert wurdest. Ob § 31 BDSG nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 07.12.2023 (C-634/21) weiter anwendbar ist, ist rechtlich umstritten, die Grundsätze der Vorschrift geben dir aber eine gute Orientierung. Eine Forderung, die du bestritten hast, gehört in diesem Fall nicht in den Score.
Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?
Erledigte Zahlungsstörungen werden in der Regel drei Jahre nach dem vollständigen Ausgleich gelöscht, unter bestimmten Bedingungen schon nach 18 Monaten. Grundlage sind die Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, die der Hessische Datenschutzbeauftragte genehmigt hat. Der Bundesgerichtshof hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass solche genehmigten Verhaltensregeln als Orientierung für die Speicherdauer dienen können.
| Eintrag | Löschung | Quelle |
|---|---|---|
| Ausgeglichene Forderung, Regelfall | 36 Monate nach vollständigem Ausgleich | Hessischer Datenschutzbeauftragter |
| Ausgeglichene Forderung, verkürzt | 18 Monate, wenn du innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung gezahlt hast, keine weiteren Negativdaten hinzukommen und keine Einträge aus Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen | Hessischer Datenschutzbeauftragter |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis | drei Jahre nach der Eintragungsanordnung, bei vorheriger Begleichung kann die Löschung beim Gericht beantragt werden | § 882e ZPO, Verbraucherzentrale |
| Restschuldbefreiung nach Insolvenz | höchstens sechs Monate, automatisch | Verbraucherzentrale |
| Laufender Kredit | mindestens so lange, wie der Kredit läuft | Verbraucherzentrale |
Bekommst du mit negativem Schufa-Eintrag ein Konto?
Ein privates Basiskonto bekommst du auch mit negativem Schufa-Eintrag, denn Banken dürfen es nicht wegen schlechter Bonität verweigern. Nach § 31 ZKG muss jede Bank, die Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, einen Basiskontovertrag mit Verbrauchern abschließen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Sie hat dafür zehn Geschäftstage nach Eingang des vollständigen Antrags Zeit. Ablehnen darf sie nur aus wenigen gesetzlichen Gründen, zum Beispiel wenn du schon ein nutzbares Zahlungskonto in Deutschland hast (§ 35 ZKG). Lehnt die Bank trotzdem ab, kannst du bei der BaFin ein kostenloses Verwaltungsverfahren beantragen.
Für dein Unternehmen hilft das Basiskonto allerdings nur begrenzt. Laut Verbraucherzentrale ist es für private Zwecke gedacht. Wer es überwiegend gewerblich nutzen will, hat keinen Anspruch darauf, auch nicht bei einer Nebentätigkeit. Einen Dispokredit muss die Bank beim Basiskonto nicht einräumen.
Der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto gilt nur für Verbraucher (§ 31 Abs. 1 ZKG), für ein Geschäftskonto gibt es keinen vergleichbaren Anspruch. Frag bei mehreren Banken nach einem Geschäftskonto auf Guthabenbasis ohne Überziehungsrahmen. Leg offen, wie dein Eintrag zustande kam, und zeig, dass er erledigt ist. Was ein Geschäftskonto leisten muss und wann es Pflicht ist, steht im Ratgeber Geschäftskonto.
Wie gründest du trotz negativem Schufa-Eintrag?
Trotz negativem Schufa-Eintrag gründest du am besten mit einem Konzept, das wenig Fremdkapital braucht, und mit Förderungen, die nicht von deiner Bonität abhängen. Für einen Bankkredit prüft die Hausbank deine Bonität, auch bei Förderkrediten wie dem KfW StartGeld, die über sie laufen. Ein negativer Eintrag macht eine Kreditzusage deshalb deutlich schwerer.
| Förderweg | Für wen | Rolle der Bonität |
|---|---|---|
| Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) | Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch | keine gesetzliche Voraussetzung, verlangt werden Tragfähigkeit sowie deine Eignung |
| Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) | Grundsicherung (früher Bürgergeld) | keine gesetzliche Voraussetzung |
| Zuschuss für Anschaffungen (§ 16c SGB II) | Grundsicherung, hauptberufliche Selbstständigkeit | keine gesetzliche Voraussetzung, Zuschuss höchstens 5.000 € |
| Förderkredit über die Hausbank | alle Gründerinnen und Gründer | die Bank prüft deine Bonität |
Über Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und den Zuschuss nach § 16c SGB II entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Den Mikrokreditfonds Deutschland, der Gründungen ohne ausreichenden Bankzugang mit kleinen Krediten unterstützt hat, führt der Bund laut Bundesregierung über Juni 2026 hinaus nicht weiter. Ob dein Bundesland ein eigenes Mikrodarlehen anbietet, das auch bei einem Eintrag infrage kommt, erfährst du bei deiner Landesförderbank. Alle Programme im Überblick zeigt der Ratgeber Fördermöglichkeiten.
Hast du noch offene Schulden, kläre sie vor dem Start. Kostenlose Hilfe bieten Schuldnerberatungsstellen. Beziehst du Grundsicherung, kann das Jobcenter eine Schuldnerberatung als kommunale Eingliederungsleistung nach § 16a SGB II ermöglichen. Brauchst du doch einen Kredit, bereite das Gespräch besonders gründlich vor und sprich den Eintrag selbst an, bevor die Bank ihn findet. Wie das gelingt, erklärt der Ratgeber Bankgespräch vorbereiten.
Schufa-Eintrag und AVGS Gründercoaching
Ein Schufa-Eintrag spricht nicht gegen ein AVGS Gründercoaching, denn der Gutschein hängt nicht von deiner Bonität ab. Im Coaching planst du dein Vorhaben so, dass es zu deiner finanziellen Lage passt: In Modul 4 Finanzierung prüfst du, wie viel Kapital du wirklich brauchst, welche Förderwege ohne Kredit infrage kommen und wie du mit einem Eintrag gegenüber Bank oder Vermieter umgehst.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, beantragst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter. Mit Arbeitslosengeld kommt danach der Gründungszuschuss infrage, mit Grundsicherung das Einstiegsgeld. Bei Bewilligung des Gutscheins übernimmt die Förderung die Kosten des Coachings vollständig. Du willst wissen, ob das für dich passt? Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch.
Fragen dazu? Dein CoachMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmensentwicklung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Was tun bei einem Schufa-Eintrag? (Stand 16.03.2026)
- Verbraucherzentrale: Neuer Schufa-Score – die wichtigsten Infos (Stand 26.06.2026)
- Verbraucherzentrale: Bonitätsprüfung – was dürfen Schufa und andere Auskunfteien? (Stand 19.08.2026)
- Verbraucherzentrale: Gespeicherte Daten erfragen, korrigieren oder löschen lassen (Briefvorlagen)
- Verbraucherzentrale NRW: Beantragung kostenfreier Schufa-Auskunft gegen Entgelt (Pressemeldung)
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 12, 15, 16, 17 und 77 (EUR-Lex)
- Datenschutzkonferenz: Kurzpapier Nr. 6 – Auskunftsrecht der betroffenen Person (PDF)
- BfDI: Auskunftsrecht
- § 31 BDSG – Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
- Hessischer Beauftragter für Datenschutz: Speicherung von bereits ausgeglichenen Forderungen
- vzbv: BGH-Urteil vom 18.12.2025 (I ZR 97/25) zur Speicherdauer erledigter Zahlungsstörungen
- § 882e ZPO – Löschung im Schuldnerverzeichnis
- § 31 ZKG – Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 35 ZKG – Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
- BaFin: Basiskonto
- Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zum Basiskonto
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16a SGB II – Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung)
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
- Deutscher Bundestag, hib 187/2026: Mikrokreditfonds wird nicht fortgeführt (13.03.2026)
Kurz beantwortet
Ist die Schufa-Auskunft kostenlos?
Ja, die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Du bestellst sie bei der Schufa ausdrücklich als „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“ und bekommst sie per Post. Kostenpflichtige Bonitätsprodukte brauchst du dafür nicht.
Wie oft kann ich die Schufa-Datenkopie kostenlos anfordern?
Laut Verbraucherzentrale mindestens einmal im Jahr, nach einer Korrektur zusätzlich noch einmal. Nach der DSGVO ist die erste Kopie unentgeltlich, für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
Wie lange dauert es, bis die Datenkopie kommt?
Die Auskunftei muss deinen Antrag unverzüglich beantworten, spätestens innerhalb eines Monats. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf sie die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängern und muss dir das mitteilen.
Wann wird ein negativer Schufa-Eintrag gelöscht?
Ein erledigter Eintrag wird in der Regel drei Jahre nach dem Ausgleich gelöscht. Hast du innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung gezahlt und kommen keine weiteren Negativdaten hinzu, sind es 18 Monate. Eine Restschuldbefreiung wird laut Verbraucherzentrale nach höchstens sechs Monaten gelöscht.
Bekomme ich mit negativem Schufa-Eintrag ein Konto?
Ein privates Basiskonto bekommst du auch mit negativem Schufa-Eintrag. Banken, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, dürfen es laut Verbraucherzentrale nicht wegen schlechter Bonität verweigern. Für eine überwiegend gewerbliche Nutzung gilt dieser Anspruch aber nicht.
Kann ich trotz negativem Schufa-Eintrag gründen?
Ja, auch mit negativem Schufa-Eintrag kannst du gründen. Ein Bankkredit wird schwieriger, doch Gründungszuschuss und Einstiegsgeld setzen gesetzlich keine Bonitätsprüfung voraus. Sinnvoll ist ein Gründungskonzept, das mit wenig oder ganz ohne Fremdkapital auskommt.
Wird mein Einkommen bei der Schufa gespeichert?
Nein, dein Einkommen wird bei der Schufa nicht gespeichert. Laut Verbraucherzentrale dürfen Auskunfteien Angaben zu Beruf, Gehalt, Arbeitgeber oder Lebenssituation nicht in dein Profil aufnehmen. Gespeichert werden etwa Name, Anschrift, Konten, Verträge und Zahlungsstörungen.
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