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Unfallversicherung für Selbstständige: Berufsgenossenschaft oder private Unfallversicherung?

Als Angestellter warst du bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg automatisch gesetzlich unfallversichert. Als Unternehmer bist du das in der Regel nicht. Du kannst dich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern oder privat vorsorgen, und beides funktioniert ganz unterschiedlich. Hier erfährst du, was die gesetzliche und die private Unfallversicherung leisten und welche Lösung zu deiner Gründung passt.

Das Wichtigste in Kürze

1 Woche
Frist zur Meldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
80 %
Verletztengeld vom Regelentgelt in der gesetzlichen Unfall­versicherung
20 %
Minderung der Erwerbsfähigkeit ab der es eine BG-Rente gibt
3 Jahre
Dauer, ab der eine Beeinträchtigung privat als dauerhaft gilt
  • Kein Automatismus: Unternehmer sind in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert, außer kraft Gesetzes oder Satzung.
  • Freiwillig bei der BG: Unternehmer können sich auf schriftlichen oder elektronischen Antrag versichern (§ 6 SGB VII).
  • BG schützt: bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten, mit Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld und Rente.
  • Privat schützt: rund um die Uhr, auch in der Freizeit, meist mit einer Einmalzahlung bei dauerhafter Invalidität.
  • Kein BU-Ersatz: Die meisten Fälle von Erwerbsunfähigkeit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall.

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Inhalt dieser Seite

Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Bist du als Selbstständiger gesetzlich unfallversichert?

Als Selbstständiger bist du in der Regel nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt kraft Gesetzes vor allem Beschäftigte (§ 2 SGB VII). Die DGUV, der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, weist darauf hin, dass Unternehmer meist nicht automatisch versichert sind.

Es gibt Ausnahmen. Kraft Gesetzes versichert sind etwa Selbstständige, die im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, sowie Landwirte (§ 2 SGB VII). Daneben können Berufsgenossenschaften in ihrer Satzung eine Pflichtversicherung für Unternehmer bestimmter Branchen festlegen (§ 3 SGB VII). Ob das auf dich zutrifft, sagt dir deine Berufsgenossenschaft.

Unabhängig davon musst du dein Unternehmen innerhalb einer Woche nach dem Start beim zuständigen Unfall­versicherungsträger melden (§ 192 SGB VII). Wie das geht und welche BG zuständig ist, erklärt der Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit umfassend, von der Heilbehandlung bis zur lebenslangen Rente. Versichert ist die berufliche Tätigkeit samt dem unmittelbaren Weg zur Arbeit und zurück (§ 8 SGB VII). Arbeitest du im eigenen Haushalt, gilt der Schutz im gleichen Umfang wie in der Betriebsstätte (§ 8 Abs. 1 SGB VII).

  • Heilbehandlung und Reha: mit allen geeigneten Mitteln, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Hilfen im Alltag (§ 26 SGB VII).
  • Verletztengeld: während der Arbeitsunfähigkeit 80 % des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB VII). Bei freiwillig versicherten Unternehmern bestimmt die Satzung der BG den Jahresarbeitsverdienst, nach dem sich die Geldleistungen richten (§ 83 SGB VII).
  • Rente: wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 % gemindert ist (§ 56 SGB VII).
  • Weitere Leistungen: Pflege, Hinterbliebenenrenten und Hilfen beim Umbau von Wohnung oder Auto.

Als freiwillig versicherter Unternehmer wählst du eine Versicherungssumme innerhalb der Grenzen der Satzung deiner BG. Nach ihr richten sich Beitrag und Geldleistungen. Den Antrag stellst du schriftlich oder elektronisch (§ 6 SGB VII), der Schutz beginnt am Tag nach Eingang. Wie die Beiträge berechnet werden, erklärt der Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung zahlt die vereinbarten Leistungen, wenn du durch einen Unfall einen Gesundheitsschaden erleidest, und zwar rund um die Uhr, beruflich wie privat. Ein Unfall liegt vor, wenn du durch ein plötzlich von außen auf deinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidest (§ 178 VVG).

Kern der meisten Verträge ist die Invaliditätsleistung. Sie wird fällig, wenn deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist, also voraussichtlich länger als drei Jahre (§ 180 VVG). Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der Versicherungssumme. Viele Verträge enthalten eine Progression, die bei schweren Fällen die Leistung vervielfacht.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Unfälle mit unter 10 % nur einen kleinen Teil der Ursachen für Erwerbsunfähigkeit ausmachen. Für den Einkommensausfall sind Berufs­unfähigkeits­versicherung und Krankentagegeld besser geeignet.

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Berufsgenossenschaft oder privat: Was ist der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied: Die Berufsgenossenschaft schützt umfassend, aber nur im beruflichen Bereich, die private Unfallversicherung gilt überall, zahlt aber meist nur bei dauerhaften Unfallfolgen.

Berufsgenossenschaft (freiwillig)Private Unfallversicherung
Gilt fürArbeit, Arbeitsweg, BerufskrankheitenUnfälle rund um die Uhr, weltweit
Krankheitennur anerkannte Berufskrankheitennein
Heilbehandlung und Rehaumfassendmeist nur Zusatzleistungen
Laufende GeldleistungVerletztengeld, Rente ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeitje nach Vertrag, etwa Unfallrente
EinmalzahlungneinInvaliditätsleistung, oft mit Progression
Gesundheitsprüfungneinja, Gesundheitsfragen
Versicherungsteuerkeine19 %
RechtsgrundlageSGB VII, Satzung der BG§§ 178 ff. VVG, Vertragsbedingungen

Welche Lösung passt zu deiner Gründung?

Welche Lösung passt, hängt vor allem davon ab, wie gefährlich deine Arbeit ist, ob du Mitarbeitende hast und wie gut du bereits für Krankheit und Berufsunfähigkeit vorgesorgt hast.

  • Körperliche Arbeit, Fahrten, Baustellen: Die freiwillige Versicherung bei der BG ist meist sehr sinnvoll, weil sie Reha und laufende Leistungen bietet.
  • Büro und Homeoffice: Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist geringer. Prüfe, ob dir die freiwillige BG-Versicherung den Beitrag wert ist und ob eine private Unfallversicherung für Freizeitunfälle sinnvoll ergänzt.
  • Familie und Kredite: Eine private Unfallversicherung kann eine Einmalzahlung für Umbauten oder Schulden liefern, ersetzt aber keine BU.
  • Mitarbeitende: Sie sind automatisch über deine BG versichert, die Beiträge zahlst du. Mehr dazu im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei der privaten Unfallversicherung, Gesundheitsfragen vollständig zu beantworten, Berufs- und Hobbywechsel unverzüglich zu melden und auf die Fristen zur Geltendmachung der Invalidität zu achten, weil sie sich je nach Versicherer unterscheiden.

Was kosten die Lösungen und wie planst du sie ein?

Was die Unfallversicherung kostet, hängt bei der BG von deiner Branche, der Gefahrklasse und der gewählten Versicherungssumme ab, bei privaten Verträgen von Beruf, Alter, Summe und Progression. Feste Durchschnittswerte wären nicht seriös. Frag bei deiner BG nach dem Beitrag für die freiwillige Unternehmer­versicherung und hol private Angebote ein.

  • Finanzplan: Setze die Beiträge aus echten Angeboten in deinen Finanzplan.
  • Versicherungsteuer: Die gesetzliche Unfallversicherung ist von der Versicherungsteuer ausgenommen, private Unfallversicherungen nicht (§ 4 VersStG).
  • Steuer: Beiträge zu Unfallversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG), soweit sie nicht Betriebsausgaben sind. Klär die Zuordnung mit deiner Steuerberatung.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, enthält der Gründungszuschuss bei Bewilligung 300 € im Monat zur sozialen Absicherung. Beziehst du Grundsicherung (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter ein Einstiegsgeld zahlen. Ob du die Förderung bekommst, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall. Ein erster Überblick gelingt mit dem Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?

Im AVGS Gründercoaching klären wir in Modul 5 Unternehmensorganisation die Meldung bei der Berufsgenossenschaft und welche Absicherung für deine Tätigkeit sinnvoll ist. Die Beiträge bauen wir in deinen Finanzplan ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Bin ich als Selbstständiger gesetzlich unfallversichert?

In der Regel nein. Unternehmer sind laut DGUV meist nicht automatisch versichert. Ausnahmen gelten für bestimmte Gruppen kraft Gesetzes, etwa Selbstständige im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, oder kraft Satzung der Berufsgenossenschaft. Alle anderen können sich freiwillig versichern (§ 6 SGB VII).

Was leistet die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?

Die Berufsgenossenschaft zahlt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall und bei Berufskrankheiten die Heilbehandlung, Reha, Hilfen zur Rückkehr in den Beruf, Verletztengeld von 80 % des Regelentgelts und bei dauerhaften Folgen ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente.

Was ist der Unterschied zwischen BG und privater Unfallversicherung?

Die Berufsgenossenschaft schützt nur bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit, auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, leistet dafür aber umfassend. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, auch in der Freizeit, zahlt aber meist nur bei dauerhafter Invalidität eine vereinbarte Summe.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Wenn du gesetzlich unfallversichert bist, gilt der Schutz bei der versicherten Tätigkeit im eigenen Haushalt im gleichen Umfang wie in der Betriebsstätte (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Ohne freiwillige Versicherung bei der BG hast du als Unternehmer diesen Schutz aber in der Regel nicht.

Ersetzt eine Unfallversicherung die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Nein, eine Unfallversicherung ersetzt die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht. Laut Verbraucherzentrale sind Unfälle mit unter 10 % nur ein kleiner Teil der Ursachen für Erwerbsunfähigkeit, meist sind es Krankheiten. Die Unfallversicherung ist eine Ergänzung.

Muss ich mein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Ja, du musst die Eröffnung deines Unternehmens innerhalb einer Woche dem zuständigen Unfall­versicherungsträger melden (§ 192 SGB VII). Das gilt unabhängig davon, ob du dich selbst versicherst. Die Gewerbeanmeldung erfüllt diese Pflicht in vielen Fällen.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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